Protocol of the Session on May 12, 2004

(Beifall Ute Schildt, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal deutlich sagen, dass die eigentliche Debatte weitergeht im Ergebnis der morgigen Zahlen im Zusammenhang mit der Maisteuerschätzung, und es wird nicht lange dauern, dann werden natürlich die Vorbereitungen getroffen für den Doppelhaushalt 2006 und 2007. Dann wird uns das Thema globale Minderausgabe

(Eckhardt Rehberg, CDU: Ich würde erst mal an einen Nachtrag denken!)

oder einzelplanspezifische Minderausgabe sicherlich wieder begegnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Borchert.

Ich schließe die Aussprache.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, Drucksache 4/703, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 4/1162.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/703 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 4/1162 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Geset

zes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auf Drucksache 4/703. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1162 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksac h e 4/703 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/703 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, Drucksache 4/849, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses, Drucksache 4/1192.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/849 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses – Drucksache 4/1192 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Ausschussvorsitzende Herr Bodo Krumbholz.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Per 01.07.2003 trat das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung als Bundesgesetz in Kraft. Es handelt sich hier um ein Rahmengesetz gemäß Artikel 75 des Grundgesetzes und das Land hat die Aufgabe, diesen gesetzlich vorgegebenen Rahmen auszufüllen.

Wir haben am 12. November 2003 hier erstmalig über dieses Gesetz im Landtag beraten. Ihnen liegt auf Drucksache 4/1192 ein umfassender Bericht über die Beratungen im Rechts- und Europaausschuss vor. Ich möchte hier ganz kurz noch einmal die einzelnen Beratungsstationen darlegen.

Die ersten Ausschussberatungen fanden am 27. November 2003 und 22. Januar 2004 statt. Gleichzeitig war mitberatend der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beteiligt, der uns am 26. Februar ein einstimmiges Votum, nämlich die Annahme in unveränderter Fassung, empfahl.

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist fast sensationell bei den Bildungspolitikern.)

Wir haben eine öffentliche Anhörung durchgeführt, haben uns hier, ich sage einmal, hohen juristischen Sachverstand eingeladen,

(Heike Polzin, SPD: Noch mehr?)

das heißt, die Vertreter und Gremien, die von diesem Gesetz tangiert werden, unter anderem die Studentischen Fachschaften der Universitäten Greifswald und Rostock, Vertreter der Juristischen Fakultäten dieser beiden Universitäten, den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Rostock, den Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes Mecklenburg-Vorpommern und den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern. Schriftliche Stellungnahmen haben wir erhalten von dem Bayerischen und Thüringischen Landesjustizprüfungsamt.

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU: Das hat es mit Sicherheit gegeben.)

Tenor der Anhörung war unter anderem, ich nenne hier bloß zwei Punkte:

Erstens. Dieses Gesetz nutzt die bundesgesetzlichen Spielräume für eine größere Autonomie der juristischen Fakultäten bei der Gestaltung der juristischen Ausbildung.

Zweitens. Dieses Gesetz enthält eine stärkere Orientierung der Juristenausbildung auf die rechtsberatende und Streit schlichtende Praxis als bisher.

Das Ergebnis unserer Beratungen im Rechts- und Europaausschuss war identisch mit dem des Bildungsausschusses. Wir empfehlen die Annahme in unveränderter Fassung. Diese Empfehlung ist im Ausschuss einstimmig zustande gekommen. Es handelt sich hier – und das hat, ich glaube, Dr. Born damals in der Ersten Lesung schon einmal gesagt – darum, dass wir gut ausgebildete Juristen in unserem Land bekommen, denn letztendlich werden diese Juristen eines Tages die künftige dritte Gewalt in diesem Land ausüben. Dafür brauchen wir gute Juristen.

Ich möchte mich bedanken bei unserem Ausschuss, dem Rechts- und Europaausschuss, ich möchte mich auch beim Bildungsausschuss bedanken,

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU)

bei den Personen, die angehört wurden, bei unserem Sekretariat, beim Justizministerium. Ich bitte Sie, dem Votum des Ausschusses zu folgen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Dr. Ulrich Born, CDU, und Dr. Martina Bunge, PDS)

Vielen Dank, Herr Krumbholz.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes auf Drucksache 4/849. Der Rechts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1192 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist

dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksac h e 4/849 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/849 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/969, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses, Drucksache 4/1164.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/969 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses – Drucksache 4/1164 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.