(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Rudolf Borchert, SPD – Harry Glawe, CDU: Wer hat denn das aufgeschrieben?! – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Sie sind feige!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider habe ich das Gefühl, dass dieses wichtige Thema in einigen Bereichen nicht mit dem notwendigen Ernst behandelt wurde
und man vielleicht auch das Thema benutzt hat, um andere Kriegsschauplätze zu bedienen. Entschuldigung für das Wort.
(Torsten Koplin, PDS: Schauplätze! Nur Schau- plätze! – Gabriele Schulz, PDS: Schauplätze! – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
Ich denke, die CDU hat einen guten Änderungsantrag gestellt. Wenn ihr damit einverstanden seid, dass wir ihn einzeln abstimmen, nehmen wir ihn in den wesentlichen Punkten mit auf.
Und dann würde ich darum bitten, dass wir heute einmal einen richtig guten Antrag gemeinsam verabschieden. – Vielen Dank.
(Harry Glawe, CDU: Dann stimmen wir doch mal ab jetzt! – Gabriele Schulz, PDS: Das haben Sie gut gemacht.)
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1147. Gemäß Paragraph 90 Absatz 2 der Geschäftsordnung ist Einzelabstimmung der Punkte beantragt. Da kein Widerspruch zu vernehmen ist, verfahren wir so.
Wir kommen also zur Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1147 Punkt 1. Wer diesem Punkt 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Punkt 1 dieses Änderungsantrages einstimmig angenommen.
Wir kommen zum Punkt 2 des vorliegenden Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/1147. Wer diesem Punkt 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch der Punkt 2 einstimmig angenommen.
Wir kommen zum Punkt 3 des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1147. Wer diesem Punkt 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Punkt 3 des Änderungsantrages der CDU auf Drucksache 4/1147 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den soeben geänderten Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1113. Wer diesem jetzt geänderten Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Erschließung der Potentiale der Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/1115(neu).
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Erschließung der Potentiale der Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/1115(neu) –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Jarchow von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der globale Klimawandel ist die größte umweltpolitische Herausforderung unseres Jahrhunderts. Deutschland sieht sich gemeinsam mit der EU in einer Vorreiterrolle bei der Bewältigung des Klimapro
blems. Zur Senkung der Treibhausgasemission spielt der Ausbau der erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Die Bundesregierung will den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2010 auf 12,5 Prozent und bis 2020 auf 20 Prozent erhöhen.
Mecklenburg-Vorpommern muss sich im bundesdeutschen Vergleich der Anteile der erneuerbaren Energien an der Nettostromerzeugung nicht verstecken. Im Jahr 2002 wurden bereits 23,7 Prozent des in Mecklenburg-Vorpommern erzeugten Stromes aus erneuerbaren Energien gewonnen. Die Landesregierung will diesen Anteil kontinuierlich erhöhen. Erklärtes Ziel der Koalition ist es, Forschung und Entwicklung sowie die Umsetzung von erneuerbaren Energietechniken zu unterstützen. Schaut man sich jedoch die Anteile der erneuerbaren Energieträger an der Stromerzeugung in unserem Land an, muss man feststellen, dass gerade die Photovoltaik noch ein Mauerblümchendasein fristet.
Im Jahr 2001 sah es folgendermaßen aus: Feste Biomasse 21 Megawatt, gasförmige Bioenergien 14,8 Megawatt, Windenergie 664 Megawatt, Wasserkraft 2,6 Megawatt und Photovoltaik nur 1,8 Megawatt.
Meine Damen und Herren, die Zukunft der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im Energiemix. Hier wird deutlich, dass in Zukunft neben Windenergie die Potentiale der anderen erneuerbaren Energieträger noch wesentlich stärker genutzt werden müssen. Die Photovoltaik hat da schon wegen ihrer Ressourcen auf Dauer die größten Wachstumschancen, Chancen sowohl im Hinblick auf die Verbesserung der Klimasituation als auch im Hinblick auf die Entwicklung der Photovoltaikbranche mit neu entstehenden Arbeitsplätzen in unserem Land. Ich denke, Mecklenburg-Vorpommern muss hier ebenfalls den Anschluss halten. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort der Umweltminister des Landes Professor Dr. Methling. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute hier im Parlament über eine Technologie, die von vielen immer noch als unbedeutende und sich nicht rechnende Spielwiese für Enthusiasten, für Idealisten und manchmal auch Ideologen betrachtet wird – die Photovoltaik. Dass diese Einschätzung verfehlt ist, beweisen die internationalen Wachstumsmärkte, der Ausbau der Produktionskapazitäten in Japan, den USA und auch in Deutschland. Im vergangenen Jahrzehnt ist der Markt für Photovoltaik jährlich um circa 30 Prozent gewachsen. Es wird prognostiziert, dass der weltweite Jahresumsatz in circa 20 Jahren über 100 Milliarden Euro erreichen wird. Forschung und technologische Entwicklung in diesem Bereich werden vor allem im Ausland weiter forciert.
Ich hoffe, wir verlieren in Mecklenburg-Vorpommern nicht den Anschluss, indem wir einer zukunftsweisenden Technologie die notwendige Unterstützung versagen. Deswegen bin ich sehr dankbar für den Antrag, der dem Landtag zur Diskussion vorgelegt wurde. Mit dem Klimaschutzkonzept von 1997 haben wir im Land eine gute Grundlage für die Nutzung regenerativer Energien geschaffen. Dieses Konzept wird jetzt zu einem „Aktionsplan Klimaschutz“ fortgeschrieben. Das Solarzentrum Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits vor Abschluss der Baumaßnahmen zu einer internationalen Kontaktadresse entwickelt und gemeinsam mit der Hochschule Wismar sowie weiteren Partnern aus Bildung und Forschung wird an einem Netzwerk für Klimaschutz und erneuerbare Energien gearbeitet. Ziel ist es, den Standort Mecklenburg-Vorpommern für Investitionen und für Innovation im Bereich der regenerativen Energien noch attraktiver zu machen.
Seit In-Kraft-Treten des EEG gibt es auch in unserem Land erhebliche Steigerungsraten. Die Netzeinspeisung aus Photovoltaikanlagen ist im Vergleich des Jahres 2002 zum Jahr 2000 um den Faktor 17 gestiegen. Mit circa 2.000 Megawattstunden war der Beitrag zwar immer noch bescheiden, die zunehmende Akzeptanz für den Einsatz dieser Systeme ist aber eindeutig erkennbar. Darauf aufbauend sollten wir aber auch den verschiedenen Möglichkeiten zur Anwendung dieser Technologie verstärkte Aufmerksamkeit widmen und eine aktive Unterstützung ermöglichen, denn im bundesdeutschen Vergleich liegt Mecklenburg-Vorpommern im hinteren Drittel. So betrug die installierte PV-Leistung im Jahr 2001 in Bayern 56,4 Megawattpik – das ist die Spitzenleistung bei höchster Sonneneinstrahlung –, in Brandenburg 4,6 Megawattpik und in Mecklenburg-Vorpommern 1,5 Megawattpik. Die installierte Leistung pro Einwohner betrug in Bayern 2,4 Wattpik, in Brandenburg 0,9 Wattpik und in Mecklenburg-Vorpommern 0,45 Wattpik. Man kann davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung in den letzten beiden Jahren in etwa in diesem Abstand fortgesetzt hat. Konkrete Zahlen liegen mir im Moment aus dem Statistischen Landesamt nicht vor.
Natürlich sind die hohen Werte in den alten Bundesländern auf eine längere Entwicklungsphase zurückzuführen und natürlich spiegelt sich hier auch die allgemeine Kapitalausstattung wider. Auch das im vorigen Jahr beendete 100.000-Dächer-Solarstromprogramm der Bundesregierung wurde vorrangig in diesen Ländern genutzt. Der Abstand zu Brandenburg lässt sich allerdings damit nicht begründen.
Es muss auch selbstkritisch angemerkt werden, dass die möglichen Synergien für eine Kostenreduktion solarenergetischer Komponenten in den letzten Jahren zu wenig genutzt worden sind. Während in Bayern aus diesen Programmen 297,2 Millionen Euro, in Brandenburg noch 21,1 Millionen Euro eingesetzt wurden, waren es in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 3,7 Millionen Euro.
Im Auftrag des Umweltministeriums wurde im vergangenen Jahr durch die Schornsteinfegerinnung eine Bestandsaufnahme zum Einsatz von Photovoltaikanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern durchgeführt. Es wurden
dabei 78 Anlagen mit einer installierten Leistung von circa 662 Kilowattpik ermittelt. Davon wurden allein in den Jahren 2001 bis 2003 36 Vorhaben im öffentlichen Bereich mit einer installierten Gesamtleistung von 588 Kilowattpik gefördert.
Ich werde mich als Umweltminister bei geeigneten Projekten der öffentlichen Träger, der Kommunen, Kirchengemeinden und Verbände sowie der Wohnungsunternehmen auch weiterhin dafür einsetzen, dass Fördermittel bereitgestellt werden. Zielsetzung sind hierbei nicht nur die weitere notwendige Reduktion von Treibhausgasen und die Förderung dieser Technologie, sondern es geht weiterhin um andere Dinge:
1. die öffentlichkeitswirksame Vermittlung von Möglichkeiten zur Verminderung der CO2-Emissionen und des Innovationspotentials dieser Technologie
2. deren Möglichkeiten für eine multifunktionelle Anwendung sowie die bautechnische und architektonische Integration derartiger Systeme
3. um die Möglichkeit zur Umsetzung langfristig betriebswirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen durch die Erträge aus der Einspeisevergütung
Deshalb hat das Umweltministerium eine Reihe von Programmen entwickelt und Projekte gefördert wie die Bestandsaufnahme von Photovoltaikanlagen durch die Schornsteinfegerinnung, die gemeinsam mit den Zoos und tiergärtnerischen Einrichtungen gestartete Initiative „Zoo – lar“ und die Machbarkeitsstudie für den Einsatz von Photovoltaikanlagen in der Landwirtschaft. Ich könnte noch manch andere Projekte benennen, will es aber an dieser Stelle nicht tun. Auf jeden Fall gehört dazu auch das Wasserstoffprojekt in Barth, was sich großer Anerkennung erfreut.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat sich als Instrument zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen sehr gut bewährt. Die Umlagevergütung über die Endverbraucher ist keine Förderung der öffentlichen Hand, sondern eine von der Gesellschaft mitfinanzierte notwendige Umgestaltung des Energiesystems. Solange die fossilen Energieträger nicht mit den externen Kosten belastet werden, solange ist es auch legitim, den erneuerbaren Energien den Marktzugang durch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern. Wir sollten uns gemeinsam dafür einsetzen, dass aus der Umlage zur Finanzierung erneuerbarer Energien so viel wie möglich in unser Land zurückfließt, und dieses gelingt nur mit einem weiteren Zubau von Anlagen.
Mit der Vergütung nach dem EEG allein wird es allerdings nicht gelingen, die erforderlichen Zuwächse zu ermöglichen und die mit entsprechenden Investitionen verbundenen Chancen für die Wirtschaft, für Beschäftigung, für Innovation und Klimaschutz umfassend zu nutzen. Im „Landesatlas erneuerbare Energien“ wird festgestellt, dass Mecklenburg-Vorpommern über ein großes Flächenangebot zur photovoltaischen Stromerzeugung verfügt. Auf insgesamt 23 Millionen Quadratmetern Dachflächen, Fassaden und Freiflächen, einschließlich ausgewählter Deponieflächen, können Photovoltaikanlagen mit 1,8 bis 3,2 Gigawatt elektrischer Leistung installiert werden. Sie wären in der Lage, 1.350 bis 2.360 Gigawattstunden Strom pro Jahr zu erzeugen. Das entspricht etwa 21 bis 37 Prozent des gegenwärtigen Stromverbrauchs in