Protocol of the Session on March 31, 2004

(Angelika Gramkow, PDS: Was? Herr Liskow!)

sich damit zu arrangieren, diesen Namen auszusprechen –

(Norbert Baunach, SPD: Wir haben das erst zwei Jahre. – Zurufe von Angelika Gramkow, PDS, und Gabriele Schulz, PDS)

einfach um Zustimmung zu unserem Antrag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Liskow.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, in der Tat, die Bauministerkonferenz hat im November 2002 eine neue Musterbauordnung beschlossen und wir, die Länder, sind aufgefordert, diese in Landesrecht umzusetzen.

Wenn Sie sich erinnern, so haben auch dieser Landtag und diese Landesregierung seit 1998 sehr intensiv und flexibel sich mit der Landesbauordnung auseinander gesetzt. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass wir im März 2001 hier eine sehr umfassende Debatte hatten zur Einführung des barrierefreien Bauens.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Das ist umfassend neu geregelt worden. Das haben wir hier im Landtag sehr ausführlich auch mit den Verbänden debattiert. Wir haben im Juni 2002 den Energiebedarfsausweis für Gebäude eingeführt, auch eine Bundesforderung. Und wir haben im August 2002 dann noch eingeführt die Ertüchtigung des Baugenehmigungsverfahrens für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Ergebnis der Bauministerkonferenz, der verabschiedeten Musterbauordnung, haben wir uns noch im Dezember entschieden, und zwar verabschiedet im Dezember 2003, die Errichtung von Mobilfunkantennen in einer Höhe bis zu zehn Metern baugenehmigungsfrei zu stellen. Das war übrigens auch eine Bitte, in Übereinstimmung des Landtages hier sehr schnell zu handeln, ansonsten könnten wir jetzt nicht über UMTS in den großen Städten, in Schwerin, Rostock und anderen Städten, sprechen. Es ist also eine Tatsache, dass wir immer flexibel mit der Landesbauordnung umgegangen sind.

Die Verbände, unter anderem auch aktive Ingenieure in Mecklenburg-Vorpommern, haben mich aufgefordert, die Landesbauordnung nicht dahin gehend zu verändern, dass sie schlechter wird. Deswegen, glaube ich, ist es wichtig,

hier an der Landesbauordnung schrittweise und sukzessive zu arbeiten, so, wie wir das versprochen haben.

Deswegen will ich jetzt ein Plädoyer dafür halten, Ihren Antrag, Herr Liskow, den der CDU, abzulehnen. Das kann ich ganz kurz machen. Die Musterbauordnung selbst gibt es seit 1959. Sie hat tatsächlich das Ziel, Rechtseinheit in der Bundesrepublik in Bezug auf das Bauordnungsrecht der Länder herzustellen, denn es geht um ein einheitliches materielles Bausicherheitsrecht, um einheitliche sozial fürsorgliche Standards beim Bauen und um einheitliche bauaufsichtliche Verfahrensregeln. Es geht in der Endkonsequenz um Standortvorteile für die Wirtschaft, damit zügiges, aber eben auch rechtlich abgesichertes Bauen möglich ist.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Das dient Investoren, dient Architekten, Ingenieurbüros, Bauunternehmen, die über Ländergrenzen hinweg tätig sind, aber eben auch privaten Bauherren, die über ein modernes Baurecht verfügen können, damit ihnen auch der mögliche und notwendige Freiraum eingeräumt wird. Das ist der Anspruch.

Nun sind wir aber – da sind wir ja gar nicht im Dissens – in Deutschland in der Situation, dass im Laufe der Jahre nach 1990 die Landesbauordnungen der jeweiligen Länder auseinander gedriftet sind. Deswegen war es nur zu Recht notwendig, dass sich die Bauministerkonferenz konkret mit der Musterbauordnung erneut beschäftigt hat. Das ist also geschehen, das haben Sie dargestellt. Hier ging es jetzt auch darum, darüber zu diskutieren, wie man noch mehr genehmigungsfrei stellen kann. Das ist unser Hauptanliegen.

Deswegen ist es in einigen Bundesländern – Sie haben die Quizfrage gestellt – parallel zu dieser Erarbeitung der Musterbauordnung passiert. Wir in der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern haben uns die Aufgaben der Deregulierung gestellt, müssen natürlich auch die Überarbeitung der Landesbauordnung auf der Basis der Musterbauordnung dahin gehend überprüfen, ob einzelne Regelungen in der Landesbauordnung, ausgehend von Deregulierung, Entbürokratisierung, noch zeitgemäß sind oder nicht. Deswegen musste auch entschieden werden, ob eben hoheitlich oder private Prüfung, was Sie ausgeführt haben, stattfinden soll oder nicht, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass weiterhin Standsicherheit, Brandschutz und all diese Fragen natürlich gewährleistet sind. Da gibt es auch keinen Dissens.

Deswegen haben wir Ende 2003 in der Tat einen Entwurf der neuen Landesbauordnung gehabt. Den gibt es. Den haben wir mit den Verbänden abgestimmt, den haben wir jetzt in der Abstimmung mit den Ressorts. Das ist also in der Diskussion und in der Endkonsequenz werden wir ihn jetzt mit den Ressorts, mit den Ministerien abstimmen. Es wird dann zur öffentlichen Anhörung kommen und wir werden Anfang 2005 diese Landesbauordnung hier dem Landtag vorlegen. Ich kann Ihnen auch erklären, warum. Wir haben jetzt die Ressortabstimmung und dann die Erstbefassung des Kabinetts, danach die öffentliche Anhörung. Diese öffentliche Anhörung muss durchgeführt werden. Nach der öffentlichen Anhörung wird es eine zweite Kabinettsbefassung geben und dann wird er dem Landtag vorgelegt werden.

Mit Ihrem Anliegen, einen Entwurf vorzulegen, der öffentlich angehört wird, kann ich mitgehen, aber dem

Landtag kann ich formal erst Anfang 2005 die veränderte Landesbauordnung zuweisen. Deswegen ist der Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, Herr Liskow und meine Damen und Herren von der CDU, mit dem formalen Zeitplan nicht vereinbar. Wir arbeiten daran. Er wird auch Mitte des Jahres öffentlich sein, dann können wir gerne schon darüber diskutieren, aber die formale Zuleitung an den Landtag aus der Regierung kann in der Tat erst Anfang 2005 erfolgen und das bitte ich bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Baunach von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Prinzip hat der Minister fast alles gesagt, aber ich werde noch einiges dazusagen dürfen und müssen.

Ich darf kurz einmal für alle und auch für Sie, Herr Liskow – der Minister hat es teilweise angedeutet –, in Erinnerung rufen, gegenwärtig liegt in diesem Lande eine Landesbauordnung vor in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.05.1998. Diese wurde zuletzt durch das Gesetz vom 28.03.2001 geändert. Das ist also noch gar nicht so lange her, sie ist also noch gar nicht so alt im Vergleich zu den anderen Bundesländern – der Minister hat es angedeutet –, die waren auf einem sehr unterschiedlichen Stand. Ich denke, unsere Landesbauordnung – einige von uns haben diese in oder unter unterschiedlichen Koalitionsregierungen ja mit beschlossen – ist gar nicht so schlecht gewesen zum Stand 2001/2002.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Ich darf auch noch kurz wie der Minister daran erinnern, dass wir – Sie waren dabei, diesmal schon dabei –,

(Egbert Liskow, CDU: Oh, oh!)

um den Ausbau der Mobilfunknetze in MecklenburgVorpommern ohne Verzögerung vonstatten gehen zu lassen, gemeinsam, Sie waren dabei, diesen Problemkreis schon im letzten Jahr, also 2003, an die neue Musterbauordnung angepasst haben und in die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern übernommen haben.

Meine Damen und Herren, nun gilt es, die Ende 2002 von der Bauministerkonferenz sogar einstimmig beschlossene Musterbauordnung in Landesrecht umzusetzen. Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, des Bauministeriums, zu einer Konzentrationswirkung des Baugenehmigungsverfahrens zu kommen. Alle Verfahrenserleichterungen für Bauherren bei entsprechender Fachrechtgestaltung begrüße ich ausdrücklich. Wer schon einmal gebaut hat, weiß ein Problemlied davon zu singen.

Die vorliegende Musterbauordnung soll und muss zur Vereinfachung des Verfahrens und des materiellen Bauordnungsrechts der Länder beitragen. Stichwort – ich will es nur benennen – Rechtseinheit in Deutschland. Wie ich lesen konnte, hat die neue Musterbauordnung auch das europarechtlich vorgeschriebene Notifizierungsverfahren beanstandungsfrei durchlaufen.

Meine Damen und Herren, über viele Dinge rund um ein für Mecklenburg-Vorpommern notwendiges Ablösege

setz zur Neugestaltung einer Landesbauordnung muss und wird zu gegebener Zeit sicher noch gesprochen werden, auch, Kollege Liskow, in den Ausschüssen, auch selbstverständlich dann hier im Landtag. Auf die inhaltlichen Dinge will ich jetzt gar nicht weiter eingehen, weil Minister Holter und auch Sie, Herr Liskow, Schwerpunkte der Musterbauordnung benannt haben. Ich will sie deshalb nicht wiederholen.

Mir sind natürlich in diesem Zusammenhang die vorliegenden Anträge, die Kleinen Anfragen der verehrten Kollegen Frau Strenz und Herrn Timm bekannt. Die Antworten wie auch die Ausführungen des Herrn Ministers enthalten einen Zeithorizont, der uns unter Berücksichtigung der Regeln, der Rechtsetzungsverfahren angemessen erscheint. Herr Minister Holter hat einige Ausführungen dazu gemacht. Anfang 2005 soll der Regierungsentwurf den Landtag erreichen. Ich sage aber auch, dieser Zeitpunkt sollte dann auch so realisiert werden. Ich bin allerdings zuversichtlich, dass es dann so sein wird.

Einig scheinen wir uns alle zu sein, indem wir alle die Neugestaltung des Bauordnungsrechts und die Umsetzung der Musterbauordnung für sehr wichtig und notwendig halten.

(Egbert Liskow, CDU: Aha!)

Meine Damen und Herren, eine „unverzügliche Umsetzung“, wie im Antrag gefordert, im Klartext zu Mitte/Ende Juni dieses Jahres, halten wir allerdings für unangemessen und nicht realistisch. Die SPD-Fraktion lehnt den Unverzüglichkeitsanspruch des vorliegenden Antrages und somit diesen Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Vielen Dank, Herr Baunach.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Bunge von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion will, ja, sie muss sich als Opposition profilieren und da gibt es bekanntlich zwei Wege:

(Torsten Renz, CDU: Das machen Sie doch unter Regierungsverantwortung auch.)

Entweder man tut das anhand aktueller dringender Probleme erfolgreich oder man tut es nicht so erfolgreich, um es etwas zurückhaltend zu sagen. Und was Sie hier machen mit diesem Antrag, meine Damen und Herren, das heißt, Eulen nach Athen zu tragen.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Alles schon gemacht.)

Das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat die Übertragung der Musterbauordnung auf Landesbaurecht auf seiner Agenda, der Minister hat dazu berichtet. Wir freuen uns, dass das einmal ein Fall von Novellierung beziehungsweise Reform ist, der tatsächlich etwas bringt, und zwar etwas bringt für alle Beteiligten. Das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung hat mit der bestehenden Landesbauordnung einen der besten Bauordnungsrechtsrahmen in der Bundesrepublik.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Das wird gelegentlich auch von Fachleuten aus CDUKreisen eingeräumt.

(Zurufe von Torsten Koplin, PDS, und Gabriele Schulz, PDS)

Im Übrigen möchte ich hier klarstellen, was der eigentliche Sinn und die Aufgabe von Musterbauordnungen im Selbstverständnis der Bauministerkonferenz sind. Ziel ist, die Rechtzersplitterung im Bauordnungsrecht als nachteiligen Standortfaktor zu beheben. Wenn wir also hier eine mustergültige Verfahrensweise haben mit dem Bauordnungsrechtsrahmen, den wir uns selber gegeben haben, ist also wirklich ein Vorgehen mit Behutsamkeit angesagt.