Protocol of the Session on November 12, 2003

Umsetzung der Reform des Bundes, die am 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist. Dieser Reform im Bund ist eine sehr lange Debatte vorausgegangen, in der auch darüber nachgedacht worden ist, ob die zweiphasige Juristenausbildung nach wie vor die richtige sein soll. Am Ende dieser sehr langen Reformdiskussion steht, dass die Änderungen, die wir vornehmen, nicht so umwälzend sind, wie der eine oder andere es vielleicht gefordert hat. Aber am Ende bin ich sicher, dass wir weiter gute Juristen bekommen werden.

Es bleibt bei der zweiphasigen Ausbildung. Vor allem haben wir aber das Ziel verfolgt, dass es eine bessere Ausrichtung auf die Anforderungen der Praxis geben soll, damit die Juristen, die fertig sind, auch in der Tat sofort in den einzelnen Gebieten eingesetzt werden können. Dazu gehört eine stärkere Spezialisierung während der Ausbildung, denn das Arbeitsfeld von Staatsanwälten und Richtern, von Verwaltungsjuristen und von Rechtsanwälten geht doch sehr weit auseinander. Und deshalb sind in der Ausbildung jetzt die Möglichkeiten eingezogen, eine geeignete frühere Spezialisierung vorzunehmen.

Ein wichtiges Ziel war auch, die soziale Kompetenz zu steigern. Das gilt vor allem in dem Bereich der Richter. Wenn jemand nach dem Studium und der Referendarzeit direkt den Richterdienst antritt, dann ist von Bedeutung, dass in der Ausbildung schon weitergehende soziale Kompetenz erworben worden ist.

Eine wichtige Grunderkenntnis bei der Lösung unserer Probleme war auch, zu sagen, wie hoch denn der Anteil der fertigen Juristen ist, die in den Staatsdienst gehen, und wie hoch der Anteil derer ist, die als Rechtsanwälte tätig werden. Da ist der Anteil der Rechtsanwälte in den letzten Jahrzehnten immer weiter gestiegen und dem müssen wir selbstverständlich auch durch die Ausbildung Rechnung tragen. Wir müssen mehr Schwergewicht darauf legen, dass jemand, der beide Examina abgeschlossen hat, auch wirklich gerüstet ist, als Anwalt gute Arbeit zu leisten. Deshalb haben wir im Vorbereitungsdienst den Teil der Wahlstation, der Station bei den Rechtsanwälten, verlängert von sechs auf neun Monate.

Die wichtigsten Änderungen spielen sich aber im ersten Abschnitt der Ausbildung ab, nämlich beim Studium. Wir haben gesagt, wir wollen schon im Studium mehr Wert darauf legen, dass für die späteren Tätigkeiten die Schlüsselqualifikationen erworben werden. Wir haben deshalb die Möglichkeiten verstärkt, dass wir den Studenten mehr an Verhandlungsmanagement beibringen und mehr Gewicht darauf legen, dass Juristen auch fähig sind, Streitschlichtung einvernehmlich vorzunehmen, zum Beispiel beim Thema Mediation.

Und ganz sicher ist von großer Wichtigkeit in den Zeiten der Internationalisierung, dass Juristen auch sofort im Ausland arbeiten können. Und deshalb ist einer der Schwerpunkte, dass wir ermöglichen wollen, im Studium bei der Rechtswissenschaft gleichzeitig Fremdsprachenkenntnisse und sicherlich auch Kenntnisse von einzelnen Ländern zu erwerben, um auf diese Weise arbeiten zu können.

Die Spezialisierung, die ich eben angesprochen habe, muss auch schon im Studium möglich sein, deshalb haben wir im Studium sehr verstärkt die Möglichkeit, Wahlfächer zu nehmen, Schwerpunkt Bereichsausbildung. Und das alles geschieht – das ist eine wirkliche und weitgehende Neuerung – in der Autonomie der Univer

sitäten. Wenn man sich das vor Augen führt, dann bedeutet das, dass einzelne Universitäten besondere Spezialisierungen anbieten. In unserem Bereich sind es selbstverständlich Spezialisierungen, die es hinterher möglich machen, als Juristen im baltischen Raum tätig zu sein. Das ist eine sehr wichtige Aufgabe.

Das bedeutet für unsere Universitäten, dass sie die Möglichkeit wahrnehmen müssen und können, sich so zu profilieren, damit sie im Wettbewerb der Universitäten in Deutschland untereinander möglichst viele Studenten bekommen. Wir haben im Moment in Greifswald die höchste Studentenzahl überhaupt der letzten zehn Jahre. Die Universitäten sind sehr attraktiv und sie müssen auch fachlich in den einzelnen Bereichen attraktiv bleiben. Und das ist bei der Rechtswissenschaft in ganz besonderem Maße gelungen. Ich erinnere nur daran, dass wir in Greifswald ja die Bachelor- und Master-Studiengänge haben, die alle in die richtige Richtung gehen. Das, was wir jetzt im Bund mit der Juristenausbildungsmodernisierung machen, stärkt im Grunde die Entwicklung, die in unseren Universitäten schon begonnen hat. Wir haben eigentlich durch das neue Gesetz einen Standortvorteil unserer Universitäten festgeschrieben. Ich bin sicher, dass wir auf diese Weise auch hier für unsere Universitäten ein gutes Ergebnis erreicht haben.

Das alles betrifft die Voraussetzungen im Bund. Das, was wir im Land machen müssen, ist im Wesentlichen die Umsetzung dieser Vorgaben, und das geschieht durch dieses Gesetz. Hinzukommen müssen noch die Verordnungen, die dann die Dinge im Einzelnen umsetzen. Ich bin sicher, dass wir ein gutes Ergebnis erreicht haben. Wir werden in Zukunft eine bessere und gezieltere Vorbereitung der angehenden Juristen auf ihre spätere Berufstätigkeit erreichen. Ich glaube, dass wir da insgesamt auf einem guten Weg sind, den wir mit diesem Gesetz dann auch für das Land umsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Andreas Bluhm, PDS, und Gabriele Schulz, PDS)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Abgeordnete der CDU-Fraktion Herr Dr. Born.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ein fast unscheinbares Gesetz oder ein Gesetzentwurf, den uns der Justizminister hier vorlegt, und doch handelt es sich um einen Gesetzentwurf, der für das Land Mecklenburg-Vorpommern von gar nicht zu überschätzender Bedeutung ist.

Warum treffe ich diese Feststellung? Herr Minister, ich will gerne auf das, was Sie hier gesagt haben, in freier Rede eingehen. Sie haben auf das Bundesgesetz hingewiesen, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist. Und ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich für Ihre aktive Mitarbeit bei diesem Bundesgesetz, denn es beendet in der Tat eine jahrzehntelange Diskussion um die Juristenausbildung. Diese Diskussion ist auch in den letzten Jahren nicht vor Irrungen und Wirrungen gefeit gewesen und deshalb bin ich sehr froh, dass es gelungen ist, nun verlässliche Rahmenbedingungen für die Bundesländer zu

schaffen und in einem zentralen Bereich der Ausbildung Vorgaben für die Länder zu erarbeiten, die es ermöglichen, dass die jeweiligen Ausbildungen auch in anderen Bundesländern sinnvoll Früchte tragen können.

Herr Minister, ich glaube, man muss gerade dem Landtag gegenüber noch einmal deutlich machen, dass es sich hier nicht nur um irgendein Berufsausbildungsgesetz handelt, sondern dass es schließlich um Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates geht, wenn wir sagen, diese Ausbildung, diese Ausbildungsordnung in Verbindung mit dem Bundesgesetz und dem, worauf Sie nur in einem Nebensatz hingewiesen haben, was hier noch kommen muss, ist von geradezu zentraler Bedeutung für unser staatliches Gemeinwesen. Denn es geht um nicht weniger als um die Ausgestaltung, die praktische Ausgestaltung der dritten Gewalt im Staat. So schön das Gewaltenteilungsprinzip auch in der Theorie ist, kann es nur funktionieren, wenn diejenigen, die berufen sind, in der dritten Gewalt zu arbeiten, in der unabhängigen Justiz – und hier haben Sie auch die Rechtsanwälte angesprochen als unabhängiges Organ der Rechtspflege –, wenn sie eine solide Ausbildung haben, die es ihnen ermöglicht, diese Aufgaben auch wirklich sachgerecht wahrzunehmen.

(Beifall Michael Ankermann, CDU, und Ilka Lochner-Borst, CDU)

Es hat zahlreiche Experimente gegeben. Sie haben kurz darauf hingewiesen, und zwar einstufige Ausbildung und zweistufige Ausbildung. Es gab zum Beispiel auch eine Phase, wo die Referendarzeit dreieinhalb Jahre betrug. Jetzt hat man sich auf zwei Jahre verständigt, was auch Sinn macht, wenn diese zwei Jahre vernünftig ausgefüllt sind.

Ich bin auch froh, das sage ich Ihnen ganz persönlich, dass sich die Justizminister bundesweit darauf verständigt haben, nun die zweistufige Ausbildung festzuschreiben, denn sie haben mit dem Bundesgesetz eine vernünftige Kombination zwischen der universitären Ausbildung und der stärker praxisbezogenen Ausbildung im staatlichen Bereich geschaffen. Natürlich gab es auch in der Vergangenheit schon Universitäten und Fakultäten, die die Möglichkeiten eines universitären Wettbewerbs in besonders gelungener Weise genutzt haben, indem sie eine Schwerpunktausbildung angeboten haben, die es angehenden Juristen ermöglichte, sich schon für ihren späteren Beruf so vorzubereiten, dass sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Kollegen hatten, die eine ganz normale universitäre Ausbildung durchlaufen haben. Ich erinnere hier an die rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, wie es sie an der Universität Bayreuth gibt. Da ist es seit Jahren gang und gäbe,

(Karsten Neumann, PDS: Greifswald! Greifswald haben Sie vergessen!)

dass eine enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis stattfindet.

Aber, Herr Minister, ich muss auch in diesem Zusammenhang auf Mängel der Juristenausbildung hinweisen, die offensichtlich auch der jetzt von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf und das entsprechende Bundesrahmengesetz nicht wirksam anzugehen sich anschickt. Wir wissen alle, dass es seit Jahrzehnten üblich ist, dass sich Jurastudenten zwar in den juristischen Fakultäten einschreiben, aber dass sie einen nicht unerheblichen Teil ihrer

Vorbereitungen für die Prüfungen beim Repetitor verbringen. Es gibt nur etwa zehn Prozent der Studenten, die den Mut aufbringen – und ich glaube, die sind immer noch gut beraten, wenn sie den Mut aufbringen, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden –

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

und die es wirklich sich leisten, sich auf die universitäre Ausbildung zu konzentrieren und nicht den scheinbar sicheren Weg zum Repetitor wählen.

(Karsten Neumann, PDS: Ich habe es auch geschafft.)

Und gleichwohl sind die so genannten Durchfallquoten nach wie vor exorbitant im Vergleich zu anderen Fächern.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Und ich meine, Herr Minister, wir können uns mit diesem Zustand nicht einfach zufrieden geben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Es ist notwendig – und ich bedauere es sehr, dass der Kultusminister jetzt leider durch andere Verpflichtungen daran gehindert ist, an der Debatte teilzunehmen –, dass die Fakultäten, denen Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ja mehr Freiheiten einräumen, als es bisher der Fall war,

(Karsten Neumann, PDS: Scheinbar.)

diese Möglichkeiten auch nutzen, um Studenten so auszubilden, wie es in anderen Fakultäten selbstverständlich ist,

(Beifall Reinhardt Thomas, CDU)

nämlich, dass sie dann auch in der Lage sind, erfolgreich ihre Prüfungen zu bestehen, ohne dass kommerzielle Unternehmen hier in Anspruch genommen werden müssen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Karsten Neumann, PDS – Karsten Neumann, PDS: Genau.)

Herr Minister, es ist richtig, dass wir eine stärker praxisbezogene Ausbildung brauchen. Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Aber genauso entscheidend ist, dass wir uns bewusst machen, dass Jurastudenten nicht zu Subsumtionsautomaten ausgebildet werden sollen, sondern dass sie, gerade angesichts der Komplexität der Probleme in der heutigen Zeit, eine breite fundierte Ausbildung erfahren. Und hier hilft noch so viel angehäuftes Einzelfallwissen nicht weiter, sondern es kommt heute mehr denn je darauf an, dass Juristen in die Lage versetzt werden, mit für sie bis dahin fremden Lebenssachverhalten und einem ihnen unbekannten Gesetzestext sinnvoll umzugehen und zu sachgerechten Lösungen zu kommen.

Und gerade deshalb ist es wichtig, juristisches Denken zu lernen und nicht Fallwissen aneinander zu reihen. Hier sind die Fakultäten in ganz besonderer Weise gefordert, die einzelnen Ausbildungsordnungen, die dann genehmigt werden müssen durch den Kultusminister, so auszugestalten, dass wirklich neben allen Möglichkeiten der Spezialisierung sichergestellt ist, dass juristisches Denken und nicht juristisches Wissen vermittelt wird.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Herr Minister, ich habe ausdrücklich die grundsätzlich positive Einstellung unserer Juristen in der CDU-Fraktion zum Ausdruck gebracht, ich kann sagen, der Mitglieder des Rechtsausschusses insgesamt, an dem vorliegenden Gesetzentwurf. Das will ich noch einmal in den Vordergrund stellen. Aber ich sehe auch in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, dass wir mit Ihnen gemeinsam noch erheblichen Diskussionsbedarf haben, nämlich wenn es um die konkrete Ausgestaltung dessen geht, was in diesem doch relativ – von der Anzahl der Vorschriften her eigentlich erfreulich – dürren Gesetzentwurf steht. In der Begründung heißt es nämlich auf Seite 11, ich darf zitieren: „Hauptziel und Anliegen des Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung vom 11. Juli 2002... ist die Hebung der Ausbildungsqualität in der bestehenden zweistufigen Juristenausbildung und eine verbesserte und gezielte Vorbereitung künftiger Juristen auf die Anforderungen der beruflichen, insbesondere der rechtsberatenden Praxis. Dazu wird es zu folgenden Neuerungen kommen:“ – und jetzt kommt der erste Spiegelstrich, auf den es mir hier ankommt – „Die Vermittlung von praxisrelevanten Schlüsselqualifikationen, wie dem Verhandlungsmanagement, der Gesprächsführung, der Rhetorik, der Streitschlichtung, der Mediation, der Vernehmungslehre und der Kommunikationsfähigkeit insgesamt sollen bereits im Studium einen höheren Stellenwert erhalten.“

Das sind sehr lobenswerte Grundsätze. Dagegen ist nichts zu sagen, denn das hängt auch wieder mit Grundfähigkeiten zusammen und weniger mit der konkreten Wissensvermittlung. Aber, Herr Minister, Sie verweisen darauf, Sie müssen auch die entsprechenden Verordnungen erlassen. Wir hätten es sehr begrüßt, nachdem uns doch der Gesetzentwurf im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ spät erreicht nach Verabschiedung des Bundesgesetzes und dem In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes, dass wir diese Ausbildungsverordnung von Ihnen gleichzeitig als Arbeitsgrundlage mitgeliefert bekommen hätten.

(Beifall Dr. Henning von Storch, CDU)

Denn genau in diesen Verordnungen wird sich zeigen, was aus den hehren Grundsätzen der Begründung wird. Und in diesen Verordnungen wird sich entscheiden, ob die juristischen Fakultäten in Zukunft wirklich in der Lage sind, eine Ausbildung anzubieten, die es ermöglicht, dem hohen Anspruch einer universitären Ausbildung so gerecht zu werden, dass die Studenten dann auch in der Lage sind, das, was in den Prüfungen von ihnen gefordert wird, tatsächlich in der Universität zu erlernen und nicht außerhalb der Universität.

Deshalb, Herr Minister, kündige ich Ihnen jetzt schon an, dass die CDU-Fraktion im Ausschuss bei der Beratung dieses Gesetzentwurfes, den wir auch zügig verabschieden wollen, damit so schnell wie möglich unsere Fakultäten dann auch ihre eigenen Aufgaben erfüllen können und ihre Ausbildungsordnung erarbeiten können, die Sie dann genehmigen müssen, eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf beantragen wird, weil wir rein technisch kein anderes Mittel haben. Wir hätten gerne Ihre entsprechenden Verordnungen, die Sie uns hier angekündigt haben. Ich nehme an, dass es in den Ausschussberatungen möglich ist, diese mit einzubeziehen. Aber da es sich um einen Gesetzentwurf handelt, der aller Voraussicht nach auf Jahrzehnte hin Einfluss auf die Entwicklung dieses Landes haben wird, auf die Praxistauglichkeit unserer Juristen und darauf, was viel, viel wichtiger ist, dass Juris

ten in die Lage versetzt werden, komplexe Probleme sachgerecht, bürgerfreundlich so zu lösen, dass die Menschen, mit denen sie zu tun haben, diese Lösungen nachvollziehen können, weil das von so grundsätzlicher Bedeutung ist, werden wir eine Anhörung beantragen, um mit den Verbänden, mit Sachverständigen und mit Menschen aus unterschiedlichen Berufen diesen Gesetzentwurf noch einmal zu erörtern.

Ich sage noch einmal abschließend für unsere Fraktion: Die Intention ist vollkommen in Ordnung und deshalb unterstützen wir sie. Sie haben bei der Bundesgesetzgebung erfreulicherweise die Interessen des Landes mit eingebracht. Aber jetzt ist das Parlament gefordert und wir werden unsere Aufgabe genauso ernst nehmen. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf besonders gründlich beraten. Ich denke, auch wenn die Präsenz hier im Plenum nicht gerade sehr hoch ist, was verständlich ist, wenn es um scheinbar juristische Fachthemen geht, ist die Bedeutung für das Land so groß, dass es allen Fleiß der Kolleginnen und Kollegen in den Ausschussberatungen wert ist, um diesen Gesetzentwurf dann auch zu einem guten Abschluss in der Zweiten Lesung zu bringen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Dr. Born.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Krumbholz von der Fraktion der SPD.