Doch, meine Damen und Herren, ich glaube, wir müssen irgendwann auch einmal an den Punkt kommen, wo die Zeit des Redens vorbei ist, vor allen Dingen dann, wenn wir hier klare Beschlüsse gefasst haben
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das steht aber nicht drin, das hat die Enquetekommission aber nicht beschlossen. Nee, nee!)
und der Zeitpunkt des Handelns gekommen ist, und das bezieht sich auch auf kommunale Strukturen. Da darf nicht endlos geredet werden, da muss auch mal gehandelt werden.
(Beifall Ute Schildt, SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Wenn das Land mit gutem Beispiel vorangehen würde, dann wäre ein erster Schritt schon getan. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Nein, meine Damen und Herren, hier stellt sich ganz bewusst ein kommunalpolitischer Sprecher hin und sagt, wir fangen bei den kommunalen Strukturen an.
(Wolfgang Riemann, CDU: Und im Land lassen wir alles so, wie es ist. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Wir müssen auch die kommunalen Strukturen in den Blick bekommen und dürfen nicht immer nur mit dem Finger auf andere zeigen.
Wenn wir schon Bundespräsidenten zitieren, dann zitieren wir auch Gustaf Heinemann, der sinngemäß einmal gesagt hat: Wenn du mit dem Finger auf jemanden zeigst, dann denke daran, drei Finger deiner Hand zeigen auf dich selber.
(Wolfgang Riemann, CDU: Wieso drei? Hat er denn einen Finger verloren? – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Meine Damen und Herren, ich glaube, diese Diskussion hat auch sehr stark etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun. Ich glaube, Glaubwürdigkeit gewinnen wir nicht, wenn wir immer nur auf den anderen zeigen, sondern lassen Sie uns auch ganz konstruktiv an diese kommunalen Strukturen herangehen. Nur so gewinnen wir Glaubwürdigkeit und nur so gewinnen wir Handlungsmöglichkeiten für uns als Land und für die Kommunen selbst. – Herzlichen Dank.
Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/721, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses auf Drucksache 4/887.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften im Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/721 –
Es ist auch im Ältestenrat vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/721. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/887 anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann sind die Artikel 1 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/887 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/887 mit einer Stimmenthaltung angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Nichtanpassung des Amtsgehalts der Mitglieder der Landesregierung, des Gehalts der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie des Grundgehalts der den Staatssekretären des Bundes vergleichbaren Ämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/785, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 4/884.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Nichtanpassung des Amtsgehalts der Mitglieder der Landesregierung, des Gehalts der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie des Grundgehalts der den Staatssekretären des Bundes vergleichbaren Ämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Amts- gehalt- und Besoldungsnichtanpassungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – NAnpG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/785 –
Im Ältestenrat wurde keine Aussprache vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Nichtanpassung des Amtsgehalts der Mitglieder der Landesregierung, des Gehalts der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie des Grundgehalts der den Staatssekretären des Bundes vergleichbaren Ämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/785. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/785 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/884 anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann sind die Paragraphen 1 bis 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit einer Gegenstimme angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/884 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/884 mit einer Gegenstimme aus der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, auf Drucksache 4/849.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/849 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um ein Gesetz zur Änderung der Juristenausbildung. Dabei handelt es sich um die
Umsetzung der Reform des Bundes, die am 1. Juli 2003 in Kraft getreten ist. Dieser Reform im Bund ist eine sehr lange Debatte vorausgegangen, in der auch darüber nachgedacht worden ist, ob die zweiphasige Juristenausbildung nach wie vor die richtige sein soll. Am Ende dieser sehr langen Reformdiskussion steht, dass die Änderungen, die wir vornehmen, nicht so umwälzend sind, wie der eine oder andere es vielleicht gefordert hat. Aber am Ende bin ich sicher, dass wir weiter gute Juristen bekommen werden.