Protocol of the Session on November 12, 2003

Norwegen folgte 1985 und Dänemark 1989. In Kanada wurde beschlossen, dass ab 1989 alle Neufahrzeuge mit Taglichtleuchten ausgerüstet sein sollten.

Viele Studien zum Einfluss von Taglicht auf die Unfallstatistiken wurden inzwischen in verschiedenen Ländern durchgeführt. Alle zeigten eine Reduktion der Zusammenstöße bei Tageslicht in der Größenordnung von 10 bis 15 Prozent. Inzwischen wurden auch zahlreiche technische Lösungen ausprobiert. Die am weitesten verbreitete und einfachste Lösung ist immer noch normales oder abgeschwächtes Abblendlicht. Die Erfahrungen beim Fahren mit Licht am Tage in Skandinavien sind gut. Es gibt dort keinerlei Tendenzen, diese Vorschrift wieder

abzuschaffen. Dass das Fahren mit Licht auch bei uns akzeptiert wird, kann man in den Landkreisen unseres Landes heute noch im wahrsten Sinne des Wortes sehen,

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

in denen die „Ostseezeitung“ vor drei bis vier Jahren dazu aufrief, aus Sicherheitsgründen mit Licht zu fahren. Die Aktion lief damals unter dem Motto: „Bei uns an der Küste nur mit Licht“. In diesen Kreisen fahren heute noch wesentlich mehr Autos mit Licht

(Martin Brick, CDU: Die machen das nicht aus.)

als in den Kreisen, in denen es diese massive Öffentlichkeitsarbeit nicht gab.

Sehr geehrte Damen und Herren, auf Initiative der Europäischen Union haben Forscher 24 Untersuchungen aus der ganzen Welt zu den Auswirkungen vom Fahren mit Taglicht nach einheitlichen Kriterien bewertet. Ungeschützte Straßenbenutzer, wie Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer, scheinen im Übrigen vom Taglicht mehr zu profitieren als Autofahrer. Die Erklärung ist wahrscheinlich ihre größere Abhängigkeit von der Wahrnehmung im peripheren Gesichtsfeld. Die Wissenschaftler fanden heraus, dass das Tagfahrlicht die Unfallzahlen verringert, und zwar ohne dass Motorradfahrer oder Radfahrer mehr als bisher gefährdet sind. Auch die Unfallzahlen mit Fußgängern verringerten sich.

Es wird geschätzt, dass sich in der EU jährlich 5.500 tödliche Unfälle verhindern lassen. Die errechnete prozentuale Unfallreduktion beim Fahren mit Licht schwankt von 10 Prozent für Mehrfachkollisionen bei Tage bis zu 25 Prozent für Folgen von Mehrfachkollisionen. Die Zahl der Verletzten könnte um 155.000 reduziert werden. Der volkswirtschaftliche Nutzen geht allein für Deutschland in die Milliarden Euro. Das Ergebnis eines Versuches der Landesverkehrswacht Niedersachsen sagt aus, dass sich allein durch den Einsatz von Scheinwerferlicht am Tage sage und schreibe 25 Prozent aller tödlichen Unfälle und 35 Prozent der Zusammenstöße zwischen entgegenkommenden Fahrzeugen vermeiden lassen.

Natürlich gibt es auch Gegenargumente, wie ein leicht erhöhter Kraftstoffverbrauch und das subjektive Sicherheitsgefühl von Motorrad- und Fahrradfahrern oder dass man bei einem Pkw älteren Baujahres ohne dritte Bremsleuchte nicht deutlich erkennen kann, ob dieser mit Licht fährt oder ob er gerade vor einem bremst. Diese und andere Argumente, meine Damen und Herren, werden wir in der Debatte austauschen können. Mein Kollege Gerd Walther wird darauf eingehen können.

Beenden möchte ich die Einbringung mit einer kurzen Anekdote: Sie wissen sicher alle, dass die Hansestadt Stralsund im 18. Jahrhundert von den Schweden besetzt war. Der damalige schwedische Generalgouverneur von Hessenstein hatte eines Abends etwas zu viel getrunken und ließ sich in einer mondlosen Nacht in seiner Sänfte nach Hause tragen. Die Träger konnten nicht besonders gut sehen und ließen irgendwann die Sänfte fallen und der Herr Generalgouverneur landete auf einem Misthaufen. Er fand also, die Straßen in Stralsund wären zu dunkel, und er erließ den Befehl, dass alle Einwohner ab Einbruch der Dunkelheit eine Lampe bei sich zu tragen hätten. Das taten die Einwohner auch, aber es blieb dunkel. Sie hatten nämlich kein Licht an oder liefen mit Lampen, in denen die Scheiben fehlten, damals waren ja Kerzen in den Lampen, so dass es trotzdem dunkel war. Der schwedische Gene

ralgouverneur hat irgendwann aufgegeben, die Stralsunder dafür zu belehren und sie zu bestrafen, und ist in südlichere Gefilde geflohen. Aber der Stralsunder Rat erließ ein Edikt, in dem das Tragen von brennenden Laternen im Winter gefordert wurde. Ich denke, wir sind heute etwas weiter und deshalb, wenn auch nur ein tödlicher Unfall vermieden werden kann, sollte das schon ein Argument genug sein, dem Antrag der Koalitionsfraktionen an dieser Stelle zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Ute Schildt, SPD)

Wir danken Ihnen, Frau Schwebs.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst der Wirtschaftsminister Herr Dr. Ebnet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten im letzten Jahr 289 Verkehrstote, das sind 289 Tote zu viel.

(Gabriele Schulz, PDS: Richtig.)

Jede Initiative, die hilft, die Zahl von Verkehrstoten zu verringern, kann nur gut sein und sie ist willkommen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich begrüße deshalb diese Initiative und möchte nur k urz auf ein Problem eingehen, das in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Brandenburg ein ganz besonderes ist. Das sind die Alleen. Wir wollen unsere Alleen schützen, aber wir wollen auch Verkehrssicherheit gewährle i st e n. Alleen zu schützen und Verkehrssicherheit gewährleisten, das geht zusammen. Wir machen zum Beispiel eine Straßenleitplanke in Alleen, aber Leitplanken greifen ja erst dann ein oder werden erst dann wirksam, wenn schon etwas passiert ist. Das heißt, es gilt Unfälle überhaupt zu vermeiden und da ist das Fahren mit Licht vor allem in Alleen, aber nicht nur in Alleen ein Beitrag, der sicher wirksam sein wird. 120 Tote hatten wir allein in Alleen. Alleen sind ein besonderes Problem, denn durch den Lichtwechsel überfordern sie auch manchen und außerdem sieht man entgegenkommende Fahrzeuge schwerer.

Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein guter Ansatz. Frau Schwebs, ich würde gerne diesen Vorschlag auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz debattieren

(Angelika Gramkow, PDS: Wunderbar.)

und dann feststellen, wie viele andere Länder sich anschließen werden. Ich denke, der Verkehrsminister von Brandenburg wird dabei sein. Ich hoffe, dass noch andere mitmachen.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Und wenn sich dann abzeichnet, dass hier eine Mehrheit zu gewinnen ist, das ist vielleicht nicht gleich am Anfang so, da macht es auch Sinn, in den Bundesrat zu gehen und einen Antrag in den Bundesrat einzubringen, der auch tatsächlich durchkommt und mehrheitsfähig ist. Ich finde das gut, was hier vorgeschlagen wurde, und werde den Vorschlag aufgreifen. – Danke sehr.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Vierkant von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen darauf hinweisen, dass meine Fraktion mit dem inhaltlichen Anliegen des vorliegenden Antrages überhaupt keine Probleme hat, wohl aber mit einigen Unkorrektheiten und Unklarheiten, die eine vorschnelle Abstimmung quasi verbieten.

Zunächst zwei redaktionelle Anmerkungen: Herr Minister Ebnet hat ja eben darauf hingewiesen, dass er im Kreise der Verkehrsminister um Zustimmung werben wird, um dann über diesen Weg eine Bundesratsinitiative in Berlin zu starten. Leider ist im Antrag dieser normal vorgesehene Weg über eine Bundesratsinitiative nicht erwähnt worden.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU, und Ilka Lochner-Borst, CDU)

Das halten wir also für einen Mangel.

(Zurufe von Angelika Gramkow, PDS, und Peter Ritter, PDS)

Auch der Titel „Fahren mit Taglicht“ irritiert.

(Gabriele Schulz, PDS: Nun stolpern Sie mal nicht über den Stein!)

Die einen hatten schon Bedenken, ob vielleicht Tageslicht gemeint ist.

(Heiterkeit bei Gabriele Schulz, PDS: Der Minister hat den Antrag gut verstanden.)

Es ist ja auch nicht so sehr wesentlich, Herr Ritter, ich hatte das schon gesagt, aber redaktionell muss ich einfach diese Form mal kritisieren. Vielleicht stammt ja der Begriff „Taglicht“ aus dem Jahresbericht 2003 des VDA, des Verbandes der Automobilindustrie, vielleicht auch aus einer Begründung in der genannten Studie des niederländischen Instituts Road Safety Research oder aus Übersetzungen von Staaten, wo das Fahren mit Abblendlicht am Tage bereits jetzt schon Pflicht ist. Hier in diesen Ländern ist allerdings die Begrifflichkeit durchaus berechtigt,

(Peter Ritter, PDS: Das ist dumm.)

denn dort sind spezielle energiesparende Tagfahrleuchten, so heißt dieser Fachbegriff, installiert. In Deutschland gab es bisher so etwas kaum. Solche Scheinwerfer sind bei uns kaum installiert worden. Darum sollten wir uns, das wäre unser kleiner Vorschlag, an dieser Stelle vielleicht auf die StVO Paragraph 17 beziehen. Dort gibt es eigentlich drei Begriffe und die heißen einfach nun mal Standlicht, Abblendlicht und Fernlicht. Vielleicht könnten wir uns darauf verständigen, dass wir uns dann vorläufig, so lange, wie diese Tagfahrleuchten nicht installiert sind, über Fahren mit Abblendlicht am Tage unterhalten.

(Zuruf von Peter Ritter, PDS)

Meine Damen und Herren, unter sicherheitsrelevanten Aspekten allerdings führt das Fahren mit Abblendlicht, so, wie Frau Schwebs das schon hier erwähnte, erwiesenermaßen zur Verringerung der Unfallzahlen, insbesondere

der schweren Unfälle auf unübersichtlichen Kreis- und Landstraßen, aber auch auf normalen Bundesstraßen oder auf größeren Bundesstraßen und Autobahnen. Und das ist uns allen verkehrspolitisch ein ganz wichtiges Ziel, das ist unbestritten.

Aber wie die meisten Dinge hat das Thema „Abblendlicht am Tage“ nicht nur einen Aspekt. Mit Abblendlicht tagsüber müssen derzeit motorisierte Zweiräder in Deutschland schon gegenwärtig fahren, damit sie von anderen Verkehrsteilnehmern, zum Beispiel von Autofahrern, besser wahrgenommen werden können. Genau das ist ja nicht unwesentlich auch für den vorliegenden Antrag.

Wie wirkt es sich aber nun aus, wenn alle Fahrzeuge am Tag mit Licht fahren? Inwieweit der bestehende Sicherheitsvorteil für Kraftradfahrer durch eine Ausweitung des Fahrens mit Abblendlicht wieder aufgehoben wird, ist an dieser Stelle verantwortungsvoll zu hinterfragen.

Meine Damen und Herren, im Weiteren ergeben sich Fragen, die die Zuständigkeiten der Innenpolitiker und der Umweltpolitiker betreffen. Verkehrssicherheit heute und Menschheitsgefährdung morgen – ich weiß, das klingt sehr überzogen und weit hergeholt. Ich muss gestehen, für mich übrigens auch. Aber es gibt Menschen, die sich auch über die Zukunft der Menschheit Gedanken machen und dort gerade in Sachen Umweltschutz sehr stringent denken. Immerhin rechnen Sachverständige, wie zuverlässig diese Zahlen auch immer sein mögen, bei einer bundesweiten Umsetzung des vorliegenden Antrages mit einem Kraftstoffmehrverbrauch von etwa 1,5 Milliarden Litern pro Jahr.

(Andreas Bluhm, PDS: Deshalb brauchen wir das Dreiliterauto. – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)

Die CO2-Emission würde sich etwa um zweieinhalb Prozent erhöhen.

(Gabriele Schulz, PDS: Diese Sorge! Ich dachte, es geht um Menschenleben.)

Das sind also schon mal nicht ganz unwesentliche Zahlen, die zumindest mal in die Abwägung kommen müssen. Andere halten dagegen: Moderne Elektronisierung der Komfort- und Sicherheitssysteme in den Autos seien mindestens genauso intensiv. Ich habe da mal nachgelesen, zum Beispiel Abblendlicht sind schon mal 150 Watt Leistungsabnahme, wenn die Hifi-Anlage aufgeregelt wird, sind das 200 Watt,