Protocol of the Session on November 12, 2003

Das Wort hat jetzt noch einmal die Abgeordnete Frau Strenz von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Frau Lück, gleich vorab muss ich Ihnen etwas sagen, denn Sie haben der CDU-Fraktion gesagt, und das ist schon erstaunlich, sie hätte angeblich ihr soziales Herz entdeckt. Aus Ihrer Sicht, wer suchet, der findet, ist es schon immer da gewesen, Sie haben es nur nicht gesehen. Es ist jetzt wohl die Stunde, wo wir uns gegenseitig mit Enttäuschungen noch übertreffen, denn solche Ausdrücke wie „fadenscheiniger Antrag“ hätten nicht sein müssen, das entspricht, denke ich, nicht Ihrem Niveau. Und wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Antrag „fadenscheinig“ wäre, dann frage ich Sie, wenn Sie da so hervorragende Vorstellungen haben: Wo ist Ihr Änderungsantrag? Der liegt nicht auf dem Tisch.

Meine Damen und Herren, die rot-grüne Bundesregierung ist finanzpolitisch gescheitert. Das gesamtstaatliche Defizit ist auf Rekordniveau. Im Bund muss Rot-Grün in diesem Jahr über 42 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Der Bundesfinanzminister Eichel ist damit der größte Schuldenmacher in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

(Harry Glawe, CDU: Das ist unbestritten, das weiß er auch.)

Die im Entwurf der Bundeshaushaltsbegleitgesetze vorgesehenen Einsparungen bedeuten nun drastische

Kürzungen für Häuslebauer. Die geplanten Maßnahmen zum radikalen Wegstreichen der Eigenheimzulage belasten den Wohnungsbau und damit die Baukonjunktur. Die von der Bundesregierung von einem Vorziehen der Steuerreform erhofften Wachstumsimpulse werden ausbleiben, wenn die Entlastung der Bürger und Unternehmen mit entsprechenden oder größeren Belastungen an anderer Stelle einhergehen. Und genau dies ist der Fall.

Die Konsolidierung des Haushaltes durch einen drastischen Abbau von Subventionstatbeständen, der den steuerlichen Entlastungseffekt nicht nur kompensiert, sondern noch übersteigt, wird in Größenordnung die angespannte gesamtwirtschaftliche Lage Deutschlands nur noch verschärfen. Angesichts der prekären Haushaltslage ist eine prinzipielle Überprüfung aller Subventionen notwendig, da sind wir einer Meinung. Mit einem Subventionsabbau als Erstes dort anzusetzen, wo Eigentum gebildet wird und wo die Menschen versuchen, ihr Geld für die allseits eingeforderte Altersvorsorge anzulegen, ist grundlegend falsch. Schon heute müssen viele Rentner fast 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Miete ausgeben. Rentner, die dagegen im eigenen Haus leben, brauchen für ihre Immobilie nur knapp über 10 Prozent aufzuwenden. Auch das ist es wert zu sagen. Eines ist auch klar, die Mieten werden weiter steigen und die Relation zugunsten der selbst genutzten Immobilie wird sich weiter verbessern. Die Eigenheimzulage als Anschubfinanzierung, so sehen wir es, der Alterssicherung ist also mehr als positiv zu bewerten.

Der Bericht zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage in den Jahren 1996 bis 2000 vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung macht jedoch durch eine in Auftrag gegebene Studie deutlich, dass 19 Prozent der Empfänger ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 7.000 DM und mehr hatten. Die Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit zum Erwerb eines Eigenheims dieser Empfänger bleibt also zu hinterfragen.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU)

Auch ein Gutachten der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer hat ergeben, dass 30 Prozent der Geförderten mehr als 3.300 Euro pro Monat verdienen, und zwar netto! Eine Reform ist also notwendig, das sieht auch der Bauminister so.

Eine ausschließlich auf linearen Kürzungen basierende Änderung der Förderung benachteiligt aus unserer Sicht hier in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend die Schwellenhaushalte, die originäre Zielgruppe des Eigenheimzulagegesetzes sind, da gerade in diesem Personenkreis die Zulage einen existenziellen eigenkapitalgleichen Bestand der Finanzierung darstellt. Automatisch würden die unteren Einkommen abgeschnitten, weil die Finanzierung von der Bank nicht mehr getragen wird. Eine maßvolle Anpassung der Einkommensgrenzen ist der richtigere Weg.

Verteilungspolitisch kommt die Eigenheimzulage somit auch wieder ins Lot. Um jedoch nicht Begehrlichkeiten zu wecken, wo zukünftige Zwangsversteigerungen möglicherweise die Folge wären, sind wir entgegen ersten Überlegungen weit über dem in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich erzielten Bruttolohn oder -gehalt je Arbeitnehmer von 20.863 Euro im Jahre 2002 geblieben.

(Harry Glawe, CDU: So ist es.)

Die Eigenheimzulage, als das wichtigste Förderinstrument für den privaten und selbst genutzten Wohnungs

bau, wird durch die Anpassung der Rahmengrößen erhalten und trägt dennoch zum Subventionsabbau bei.

(Harry Glawe, CDU: Richtig.)

Außerdem, wie das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in seiner Wirkungsanalyse Eigentumszulage belegte, komme jeder staatliche Euro, der in den privaten Wohnungsbau investiert werde, drei- bis vierfach in Form von Steuern und Sozialabgaben in die öffentlichen Kassen zurück. Allein die Mehrwertsteuer für ein durchschnittliches Einfamilienhaus übersteigt bereits die Fördersumme.

Ein wesentliches Ziel des Eigenheimzulagegesetzes ist die verstärkte Förderung für Familien mit Kindern. Dieses sozialpolitische Ziel wird in hohem Maße erreicht und von Familien mit Kindern, besonders bei der Neubauförderung, in einem hohen Anteil der Förderfälle genutzt. Der vom Bundesbauminister beabsichtigte Kompensationsvorschlag einer städtebaulichen Programmförderung kann die Förderung durch das Eigenheimzulagegesetz, besonders in einem Flächenland mit offener Siedlungsstruktur wie in Mecklenburg-Vorpommern, nicht annähernd ersetzen und geht besonders an den Bedürfnissen junger Familien vorbei.

Dem angeblich fachlichen Gegenargument der Förderung, der Abwanderung Bauwilliger ins Umland und der Zersiedelung, kann ich nicht das Wort reden. Denn über allen Förderkategorien befindet sich die Anzahl der mit Zulagen geförderten Eigentumsbildung auf hohem Niveau. A uch in Mecklenburg-Vorpommern, wo der Stellenwert des Neubaus aus historischen Gründen überdurchschnittlich ist, erfolgt auch die Bestandsförderung in angemessener Höhe. Das kann nicht bestritten werden und ist im Bericht zur Inanspruchnahme der Eigenheimzulage in den Jahren 1996 bis 2000 vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung nachzulesen.

Von 78.469 Gesamtförderfällen fanden 41.373 im Neubau und 33.388 im Bestand statt. Betrachtet man dazu den immensen Nachholbedarf als Erbe der verfehlten DDR-Wohnungspolitik, wo die einzige Alternative einer jungen Familie in einer städtischen Plattenbauwohnung lag – nach der Hochzeit und angemessener Wartezeit versteht sich –, relativiert sich dieses Bild doch zu einem äußerst entspannten Verhältnis. Auch das Land hat den Fehler eingesehen, an den Bedürfnissen der jungen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern vorbeizufördern, denn die CDU-Fraktion setzte die Richtlinie auf die Tagesordnung des Bauausschusses und die Richtlinie wurde zum Wohle der hier wohnenden jungen Familien angepasst, was wir natürlich alle begrüßen.

(Beifall Gesine Skrzepski, CDU: Genau.)

Nun wissen wir, dass sie bei Frau Keler im Finanzministerium liegt. Wir vermuten und befürchten, dass diese ganzen Bemühungen möglicherweise zu spät waren und die Finanzministerin wohl alle Restbestände des Programms einkassieren wird. Schade.

Für die Zukunft gilt: Ein Abbau steuerlicher Vergünstigungen ist nur dann unschädlich, wenn er im Zuge einer großen Einkommensteuerreform erfolgt, die bei den Steuerzahlern im Saldo zu spürbaren Entlastungen führt. Die zukunftsfähigen Vorschläge der CDU haben Sie auf dem Tisch.

Der Arbeitsminister hat angekündigt, lassen Sie mich das zum Schluss noch sagen, dass er Konzepte sieht

(Der Abgeordnete Holger Friedrich bittet um das Wort für eine Anfrage.)

und dass er hofft, dass man Verhandlungen führen könnte. Ich bin der Meinung, dass der Arbeitsminister die Pflicht gehabt hätte, denn die Zeit läuft weg, diese Konzepte längst auf den Tisch zu legen, die fehlen uns.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ihr müsst das zusam- men machen. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Aus diesem Grund bedauere ich das sehr, dass hier eine sehr undifferenzierte und mehr schmusekursmäßige Ausführung des Ministers zu hören war. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Frau Strenz, gestatten Sie eine Anfrage?

Nein! Entschuldigung, das kann ich leider nicht zulassen, weil ich in 20 Minuten in Parchim sein muss.

(Zuruf aus dem Plenum: Das schafft sie sowieso nicht.)

Vielen Dank, Frau Strenz.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/875. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/875 mehrheitlich abgelehnt bei Zustimmung der CDU-Fraktion und Gegenstimmen der SPD- und PDS-Fraktion.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Fahren mit Taglicht, auf Drucksache 4/869.

Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Fahren mit Taglicht – Drucksache 4/869 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete der PDS-Fraktion Frau Schwebs.

(Karsten Neumann, PDS: Es ist schon Nacht. – Karin Schmidt, PDS: Mach’s Licht an!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte heute für die Koalitionsfraktionen einen Antrag in den Landtag einbringen, der sich mit einem Aspekt der Verkehrssicherheit auseinander setzt. Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Fahren mit Licht am Tag für alle Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland zur Pflicht wird.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Ute Schildt, SPD: Prima.)

Dazu ist eine Änderung des Paragraphen 17 der Straßenverkehrsordnung notwendig. Das geht natürlich nur, wenn die Landesregierung im Bundesrat gemeinsam mit anderen Ländern aktiv wird, wie beispielsweise Brandenburg. Auch dort wurde vor kurzem das Problem debattiert und der zuständige Minister beauftragt, im Bundesrat tätig zu werden. Ich würde mich freuen, wenn am Ende dieser Debatte alle Kolleginnen und Kollegen diesem Antrag zustimmen könnten.

(Beifall Karsten Neumann, PDS, und Karin Schmidt, PDS)

Meine Damen und Herren, laut Statistischem Landesamt Mecklenburg-Vorpommern ereigneten sich 2002 weit über 70 Prozent aller schweren Verkehrsunfälle mit Personenschäden am Tage. In den davor liegenden Jahren sieht es ebenso aus. Europaweite Großversuche haben zweifelsfrei ergeben, dass 50 Prozent aller Unfälle und 80 Prozent aller Zusammenstöße im Kreuzungsbereich tagsüber geschehen, weil die Verkehrsteilnehmer einander zu spät oder gar nicht gesehen haben. Ob blendendes Gegenlicht, tief stehende Sonne, mangelnder Tageslichtkontrast oder Waldschatten und wechselnde Lichtverhältnisse in unseren langen Alleen, ohne Licht wird man in solchen Fällen für andere ganz schnell zum Geisterfahrer, denn tagsüber, das sagen die Verkehrsexperten, ist weniger das Sehen als das Gesehenwerden das Problem.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Weltweit wurden viele Untersuchungen, Analysen und Modellversuche durchgeführt. Mittlerweile ist in 14 europäischen Ländern das Fahren mit Taglicht obligatorisch, so wie in den skandinavischen Ländern und in einigen Staaten des Baltikums. Ebenso ist Taglicht in Kanada vorgeschrieben. Die Idee, tagsüber mit Licht zu fahren, entstand aus dem Wunsch, die Sichtbarkeit der Fahrzeuge zu erhöhen, denn die häufigste Erklärung bei Unfällen im Nachhinein lautet immer: Ich habe den anderen zu spät gesehen.

Meine Damen und Herren, das Fahren mit Taglicht wurde bereits in den 60er Jahren in den USA untersucht und in einigen großen Fuhrparks, wie zum Beispiel bei den Greyhound-Bussen, eingeführt. Die dabei gewonnenen praktischen Erfahrungen waren gut. Leider waren die Studien nicht gut konzipiert und sie waren nicht eindeutig auswertbar.

(Beifall Karsten Neumann, PDS)

Ebenfalls aufgenommen wurde die Idee in den 60er Jahren in Schweden. Experimente mit zentraler und peripherer Wahrnehmung wurden durchgeführt und spezielle Tagfahrleuchten für Pkw entwickelt und verkauft. 1967 wurde Abblendlicht für alle Motorradfahrer empfohlen. Gestützt auf Unfallanalysen entschloss sich das Nordische Straßensicherheitskomitee in den 70er Jahren, das Fahren mit Licht am Tage für alle Fahrzeuge zu empfehlen. Es wurde damals geschätzt, dass sich dadurch die Kollisionsunfälle bei Tageslicht um etwa 15 Prozent reduzieren ließen. Demzufolge wurde das Fahren mit Taglicht 1977 zur Vorschrift in Schweden und Finnland.

(Beifall Dr. Gerd Zielenkiewitz, SPD)

Norwegen folgte 1985 und Dänemark 1989. In Kanada wurde beschlossen, dass ab 1989 alle Neufahrzeuge mit Taglichtleuchten ausgerüstet sein sollten.