Das sind also schon mal nicht ganz unwesentliche Zahlen, die zumindest mal in die Abwägung kommen müssen. Andere halten dagegen: Moderne Elektronisierung der Komfort- und Sicherheitssysteme in den Autos seien mindestens genauso intensiv. Ich habe da mal nachgelesen, zum Beispiel Abblendlicht sind schon mal 150 Watt Leistungsabnahme, wenn die Hifi-Anlage aufgeregelt wird, sind das 200 Watt,
Scheibenwischer 80 Watt, Sitzheizung 60 Watt, Motormanagement 180 Watt und so weiter und so fort. Auch hier Pro und Kontra.
Ein letzter offener Punkt sind die restriktiven Konsequenzen. Ich frage hier am Ende nur noch einmal: Welche Verwarngelder und weiteren Maßnahmen soll der Gesetzgeber bei Verstößen, also bei Fahren ohne Licht, mit Stand- oder Fernlicht beziehungsweise mit defekten Scheinwerfern vorsehen? Dazu ist bislang kein einziges Argument ausgetauscht.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, ich und sicher auch meine Fraktionskolleginnen und -kollegen würden dem Antrag sofort folgen, wenn die angesprochenen und ja nicht gerade – ich betone das ausdrücklich noch mal – wesentlichen Ungereimtheiten noch geklärt werden könnten.
(Peter Ritter, PDS: Man sieht richtig, wie schwer Ihnen das fällt, Herr Vierkant. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)
Ich bitte Sie trotz der Zwischenrufe um Ihre Zustimmung, dass wir diesen Antrag federführend in den Wirtschaftsausschuss und mitberatend in den Innen- und Umweltausschuss überweisen,
(Gabriele Schulz, PDS: Sie haben das jetzt signalisiert. Das ist nicht nötig. – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
damit auch die Experten dort zu Worte kommen können. Wir brauchen die Umsetzung schnell, aber eben auch gut vorbereitet.
Eine über den Bundesrat initiierte Gesetzesänderung wird ohnehin nicht auf die Schnelle möglich sein. Fahren mit Abblendlicht ist auch heute nicht strafbar. Auch darauf ist verwiesen worden. Lassen Sie uns deshalb Initiativen wie die der Rüganer „Auf der Insel mit Licht“,
die genannte Aktion der OZ „Bei uns an der Küste nur mit Licht“ oder meinetwegen auch über die Station „In M-V mit Licht“ unterstützen, bis dann hoffentlich allen in ganz Deutschland ein Licht aufgeht und nicht nur den Kraftfahrzeugen tagsüber. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin tatsächlich immer nett und ich bin natürlich auch zu Herrn Vierkant nett. Deswegen erlaube ich mir, als Erstes ihn zu zitieren und auch seine Rede vielleicht einmal kurz zusammenzufassen. Ich habe mir einen Artikel in der SVZ angesehen, in dem es heißt: „,Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist der Vorschlag richtig und gut.‘, urteilte Jörg Vierkant, der verkehrspolitische Sprecher der CDU.‘“ Und ich denke mir, das ist ein gemeinsamer Nenner, mit dem man zumindest heute leben kann.
wenn man einen Antrag hat „Fahren mit Taglicht“. Sie haben Recht, normalerweise müsste es heißen „Fahren mit Abblendlicht am Tage“, gemäß Paragraph 17 a StVO, das macht das Ganze etwas komplizierter.
Nicht, dass wir über den Inhalt des Antrages nicht einer Meinung sind. Aber, Herr Dr. Born, lassen Sie uns zum Kern der Sache wieder zurückkommen. Es geht tatsächlich darum...
Vielleicht hätten wir es früher diskutieren sollen. Aber der eine oder andere ist ja jetzt vielleicht wieder munter geworden. Das ist auch schon ganz gut.
Der Streit, der dahinter steht – und das ist eigentlich der Kern der ganzen Sache –, währt ja eigentlich schon relativ lange. Die Frage ist nämlich tatsächlich so: Soll man tagsüber mit Abblendlicht fahren oder soll man es nicht? So schreibt es ja der von mir angeführte Paragraph 17 a Straßenverkehrsordnung für Motorradfahrer tatsächlich schon vor.
Herr Kollege Schulte, teilen Sie meinen Eindruck, dass die Frau Kollegin Schwebs hier sehr deutlich ausgeführt hat, dass sie tatsächlich Taglicht meint und sich das sehr wohl von Abblendlicht unterscheidet? Das ist nämlich eine Lichtform, die es in skandinavischen Fahrzeugen bereits gibt und in solchen Fahrzeugen, wie sie auch zum Teil aus Skandinavien nach Deutschland exportiert werden, also eine vierte Form gegenüber dem in der StVO vorgesehenen Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht. Könnten Sie das bestätigen, dass ich das richtig wahrgenommen habe?
Herr Dr. Born, das weiß ich nicht, ob ich Ihnen das bestätigen kann. Sie hätten vielleicht die Frage der Kollegin Schwebs stellen müssen.
Da bin ich nicht der richtige Ansprechpartner. Ich gehe davon aus, dass wir über das sprechen, was auch Grundlage der Großen Anfrage der Fraktionen der SPD und CDU im Landtag von Brandenburg am 20.11.02 war. Da ging es nämlich tatsächlich darum, dass die Straßenverkehrsordnung im Paragraphen 17 dergestalt geändert werden sollte, dass das Fahren mit Abblendlicht nicht nur für Krafträder am Tage vorgeschrieben werden soll, sondern für sämtliche Fahrzeuge. Das ist, denke ich mir, der gemeinsame Nenner, den die PDS- und die SPD-Fraktion bei ihrem Antrag haben. Ich weiß jetzt nicht, welches Verständnisproblem Sie damit haben.
Dass das möglicherweise – ein Satz vielleicht noch, Herr Kollege, bevor die nächste Nachfrage kommt –
in Skandinavien noch anders geregelt worden ist, dazu will ich den skandinavischen Kollegen nicht reinreden. Bei denen ist vieles anders geregelt, vielleicht manches auch sinnvoller als in Deutschland.
Herr Kollege Schulte, gehen Sie mit mir davon aus, dass Frau Kollegin Schwebs den Antrag sehr gründlich vorbereitet und sich etwas dabei gedacht hat, wenn sie das Wort „Taglicht“ verwendet,
und es deshalb doch Sinn macht, im Ausschuss darüber zu beraten, ob man nun, entgegen der Auffassung von Frau Schwebs, das Abblendlicht nehmen sollte oder ob es nicht sinnvoller ist, eine vierte Lichtform in unseren Kraftfahrzeugen einzuführen?
(Wolfgang Riemann, CDU: Die Frage ist so gut, die sollte man im Raum stehen lassen. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)
Herr Kollege, der springende Punkt ist doch der, wenn ich das richtig sehe, zumindest nach den Unterschriften zu urteilen, dann ist es ein gemeinsamer Antrag der PDSFraktion und der SPD-Fraktion. Deswegen gehe ich eigentlich davon aus, dass beide Fraktionen sich gemeinsam etwas gedacht und es auch abgesprochen haben