Protocol of the Session on October 8, 2003

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Es hielt den Bund für nicht gesetzgebungskompetent und hatte Sorge um die eigenen dort gewachsenen Schulstrukturen. Das ist legitim, denke ich mal, um die Sorge deutlich zu machen, insbesondere weil es dort viele kleine Schulen gab und gibt. Und Bayern wollte die Altenpflege nicht als Erstausbildung akzeptieren und sagte, wenn Menschen andere Menschen beim Sterben begleiten müssen, bedarf es einer persönlichen Reife, das können nicht 16- oder 17-Jährige machen. Die Behauptung, dass die PDS aus gleichen Motiven abgelehnt hat, ist doppelt falsch. Zum einen hatte sie das Altenpflegegesetz nicht abgelehnt, wie ich jetzt erkennen konnte. Es hat gewisse Nachteile, wenn man keine Fraktion mehr im Bundestag hat, aber ich hoffe, das wird 2006 anders sein.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Beifall und Heiterkeit bei Gerd Walther, PDS – Harry Glawe, CDU: Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.)

Ja, genau. Die Hoffnung geben wir da auch nicht auf, keine Frage.

Sie hatte nicht abgelehnt, sondern sie hatte sich enthalten, und zwar, weil sie monierte, dass das Altenpflegegesetz einhergeht mit einer Lastigkeit der medizinischen Pflege und Behandlung in den Ausbildungszielen, und hat zugleich kritisiert, dass die Ausbildung in den Theoriestunden um 30 Prozent zurückgehen soll.

Nunmehr haben wir das Bundesverfassungsgerichtsurteil. Es ist ausgeurteilt und hat gesagt, alles, was die Altenpflege betrifft, weil es ein pflegerischer Beruf ist, gehört in die Bundesregelungskompetenz und alles, was die Altenpflegehelfer betrifft, weil es ein sozialer Beruf ist, gehört in die Kompetenz der Länderhoheit. Altenpflegehelfer unterstützen Altenpfleger bei ihrer Arbeit. Ihre Hauptaufgabe ist es vor allem die Grundpflege selbständig durchzuführen. Die Frage, die sich uns stellt: Gibt es einen Bedarf, ist es notwendig, Regelungen zu schaffen?

Nach den uns vorliegenden Informationen suchen derzeit 72 Prozent der ambulanten Pflegedienste Hilfskräfte und 62 Prozent der stationären Altenhilfeeinrichtungen suchen ebenfalls Hilfskräfte. Diese Hilfsarbeiten verrichten in der Regel derzeit ungelernte Kräfte, die so genannten, wie mir gesagt wurde, hoch motivierten – das ist nicht

abwertend gemeint, das ist eher ein Gütesiegel, so die Begrifflichkeit – Hausfrauen.

Da nach dem Bundesrecht die Auszubildenden nicht mehr BAföG erhalten, sondern deren Ausbildungskosten, das ist auch gesagt worden, auf die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner umgelegt werden, gibt es rückläufige Schülerzahlen – nicht überall, aber zuweilen – trotz steigendem Bedarf. Festzuhalten gilt, es gibt einerseits den Bedarf und andererseits Hauptschülerinnen und Hauptschüler, die einen solchen Beruf erlernen wollen. Insofern ist es gerechtfertigt, Ihren Entwurf in die Ausschüsse zu überweisen. Sie haben dazu eingeladen. Die Einladung möchten wir annehmen. Wir müssen jedoch sagen, dass im Ausschuss noch ganze Arbeit zu leisten ist,

erstens, weil der Entwurf ein Sammelsurium aus Paragraphen des frühen Bundesgesetzes ist beziehungsweise der Regelung aus dem Saarland,

zweitens, weil bestimmte Regelungen im Entwurf, wie die Dauer der Ausbildung zum Beispiel, in Ihrem Gesetzentwurf äußerst widersprüchlich geregelt sind,

und drittens, weil die Ausbildung zum Altenpflegehelfer nicht losgelöst von Anforderungen in der häuslichen Pflege und von der Pflege in Krankenhäusern gesehen werden darf.

Aber, ich denke, da sind wir uns einig, alle diese Mängel und Fragen sind lösbar

(Harry Glawe, CDU: Sie machen das schon irgendwie.)

beziehungsweise heilbar. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/800 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Rechts- und Europaausschuss sowie in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts, auf Drucksache 4/798.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (Erste Lesung) – Drucksache 4/798 –

Das Wort zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs hat die Sozialministerin Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Mit diesem Gesetzentwurf soll die landesrechtliche Grundlage für eine Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts geschaffen werden, welches von den Bundesländern unterzeichnet wurde und am 1. Mai 1996 in Kraft getreten ist.

Der Abschluss dieses Abkommens hatte 1996 folgenden Hintergrund. Eine Vielzahl von Geräten, Maschinen und Anlagen müssen, wenn sie innerhalb der EG in den Verkehr gebracht werden, den einschlägigen produktspezifischen EG-Richtlinien entsprechen. Das gilt insbesondere bezüglich ihrer technischen Sicherheit. Die Überprüfung und Zertifizierung der Produkte wird durch akkreditierte Prüfstellen vorgenommen. Produkte, die von derartigen Prüfstellen geprüft worden sind, können ohne weitere Beschränkungen in der gesamten EG in den Verkehr gebracht werden.

Ursprünglich verfolgten die Länder das Ziel, ein einheitliches und effektives Vorgehen bei Akkreditierungen und Zertifizierungen zu erreichen. Es wurden Aufgaben im Bereich der Akkreditierung und Zertifizierung auf zwei zentrale Stellen übertragen: Erstens auf die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, diese ist in München ansässig. Deren Aufgabe ist es, Prüflaboratorien und Zertifizierungsstellen nach dem Gerätesicherheitsgesetz zu akkreditieren, zu benennen und zu überwachen. Und zweitens war es Aufgabe des Abkommens, die Aufgaben auch auf die Akkreditierungsstelle der Länder für Messund Prüfstellen nach dem Gefahrstoffrecht in Kassel zu übertragen, die alle zum Vollzug des Gefahrstoffrechts erforderlichen Akkreditierungen vornimmt, insbesondere Messstellen für Messungen an Arbeitsplätzen durchzuführen, um diese Messstellen zu akkreditieren und zu überwachen.

Einer Änderung dieses Abkommens aus dem Jahre 1996 bedarf es nun aus folgenden Gründen. Die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen nach dem Gefahrstoffrecht in Kassel soll aus Kosten- und Effizienzgründen aufgelöst werden. Sofern auf deren Aufgabenstellungen nicht ganz verzichtet werden kann, sollen die Aufgaben auf die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik in München übergehen. Damit werden bisher getrennte Organisationseinheiten mit vergleichbaren Aufgaben- und Organisationsstrukturen zusammengeführt.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Gleichzeitig kommen mit der geplanten Änderung des Abkommens auf die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik weitere Aufgaben im Bereich der Akkreditierung dazu. Hierzu gehören alle Akkreditierungen im Zusammenhang mit der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte, Akkreditierungen für den Bereich der aktiven Medizinprodukte, insbesondere für die Stellen, die Sachverständige zur Überprüfung von Medizinprodukten zertifizieren, sowie Akkreditierungen im Rahmen des Gerätesicherheitsgesetzes und des Chemiekaliengesetzes.

Das heute mit dem Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf vorgesehene Änderungsabkommen wurde durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer am 13. März 2003 unterzeichnet.

Die Änderung des Abkommens bedarf jedoch der Zustimmung des Landtages, da durch die darin enthaltenen Finanzierungsregelungen das Budgetrecht des Parlaments berührt ist. Die Finanzierung der beiden von dem Vertrag betroffenen zentralen Stellen erfolgte bisher im Wesentlichen durch die Erhebung von Gebühren und Auslagen nach dem Grundsatz der Kostendeckung. Anfallende, nicht von den Gebühren abgedeckte Kosten wurden von den Ländern anteilig getragen.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Der Finanzierungsbedarf für unser Bundesland an den beiden Einrichtungen wurde im Haushalt des Jahres 2003 mit 8.130 Euro veranschlagt im Kapitel 1001, Titel 685.02. Die mit der Änderung des Abkommens beabsichtigten Maßnahmen verursachen keine Erhöhung der Kosten. Ziel ist es vielmehr, durch die Auflösung der Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen in München Kosteneinsparungen durch eben mögliche Synergieeffekte zu erzielen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/798 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss, zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie den Umweltausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren, auf Drucksache 4/799.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Kommunikation im Verwaltungsverfahren (Erste Lesung) – Drucksache 4/799 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister Herr Dr. Timm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zeitalter des World Wide Web steht auch die Verwaltung vor völlig neuen Möglichkeiten der Kommunikation. Deswegen hat der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts an den modernen Rechtsverkehr Schritte zum E-Commerce unternommen. Bereits im Jahr 2000 hat die Bundesregierung erklärt, sämtliche öffentlichen Dienstleistungen schnell und unbürokratisch webbasiert anzubieten. Deshalb wird sie die Onlinebereitstellung aller internetfähigen Dienstleistungen bis zum Jahre 2005 realisieren. So weit die Beschlusslage der Bundesregierung.

Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes MecklenburgVorpommern wird auch und gerade davon abhängen, wie

es uns gelingt, diese neuen Entwicklungen auszunutzen und mit eigenem Leben zu erfüllen. Deswegen hat das Kabinett in der vergangenen Woche einer Rahmenvereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden über eine gemeinsame E-Government-Initiative zugestimmt, die dem Finanzausschuss zur Billigung vorgelegt wird. Im Kern beinhaltet diese Vereinbarung die Finanzierungszusage des Landes für die Landkreise und kreisfreien Städte für den Zugang zum Corporate Network.

Des Weiteren wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen festgeschrieben. Danach sollen in Zukunft die Verwaltungsverfahren zwischen den Behörden des Landes und den kommunalen Körperschaften durchgehend und umfassend elektronisch abgewickelt werden. Die Haushaltsmittel für diese Aufgabe sind im Doppelhaushalt 2004/05 eingestellt. Unser Ziel ist es, die Portalfähigkeit des Rathauses für die Gesamtverwaltung zu erreichen.

(Siegfried Friese, SPD: Richtig.)

Eine internetfähige Verwaltung, meine Damen und Herren, lässt sich jedoch nicht allein damit beschreiben, dass die jeweiligen Dienstleistungen im Netz durch die Einführung so genannter Internetportale dargestellt werden, die als Behördenwegweiser den Bürger über Ansprechpartner, über Strukturen oder Organisationsformen von Verwaltungen lediglich informieren, wenn auf der anderen Seite rechtswirksames Verwaltungshandeln nur auf herkömmliche Weise erreicht werden kann. Genau das, dieses Auseinanderfallen, darf nicht passieren.

Es gilt, den entscheidenden Vorteil des Internets und seiner Kommunikation, die Überwindung von Raum und Zeit im Verhältnis zwischen Bürger und Staat zu etablieren. Dabei ist eine entscheidende Voraussetzung die, dass die Verwaltung selbst sich online organisiert. An dieser Realisierung arbeiten wir gerade, wie ich beschrieben habe. Aber es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Fassungen der Fachgesetze und des Verwaltungsverfahrensgesetzes bereits eine elektronische Kommunikation in vielen Bereichen zulassen. Dies erklärt sich daraus, dass das Verwaltungsverfahren im Regelfall formfrei gestaltet ist. Aber zum einen sind es viele Fachgesetze und auch das Verwaltungsverfahrensgesetz selber, das in bestimmten Bereichen die Schriftform voraussetzt, um wirksame Erklärungen abgeben zu können.

Meine Damen und Herren, ich bitte doch darum, etwas mehr Ruhe im Plenum zu wahren, damit diejenigen, die dem Redner hier aufmerksam zuhören möchten, auch dazu die Chance haben.

Das ist eine wichtige Materie.

(Dr. Henning von Storch, CDU: Ja.)

Das ist so, aber auch kompliziert, das will ich hier einräumen.

(Siegfried Friese, SPD: Deswegen müssen wir auch gut zuhören.)

Nach der derzeitigen Fassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes können in diesen Fällen keine wirksamen Erklärungen des Bürgers gegenüber der Verwaltung und umgekehrt auch von Behörden untereinander in elektronischer Form abgegeben werden. Es ist jedoch auch nicht möglich, in gesetzlicher Form einfach vom Erfordernis der