Protocol of the Session on October 8, 2003

weil der Bedarf an Ausbildungsplätzen nunmehr durch die Einrichtungen selbst festgelegt wird. Die Einrichtungen der Altenhilfe definieren ihren Ausbildungsbedarf heute selbst.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Refinanzierung der Ausbildungsplätze. Sie erfolgt gemäß Paragraph 82 a SGB XI letztendlich zu Lasten des Pflegebedürftigen. Auch das dürfen wir nicht vergessen. Wir haben heute über das Thema „Belastung von Pflegebedürftigen“ hinreichend diskutiert, daran muss ich nicht mehr erinnern. Auch da haben wir natürlich wieder die Artikel-52-Problematik: Auf der einen Seite die Bewohnerinnen und Bewohnern in nach Artikel 52 geförderten Einrichtungen, die diese Belastungen wahrscheinlich eher ertragen können, und bei den anderen in nicht nach Artikel 52 geförderten Einrichtungen würde man also auf diesen Belastungsfaktor noch etwas draufpacken. Das heißt, die Umstellung der Ausbildung in der Altenpflege dient der Nachwuchssicherung.

Wir haben früher über das Thema Altenpflegeschulen gesprochen und wir haben deutlich über den Bedarf ausgebildet, auch für andere Bundesländer. Frau Ministerin hat richtig darauf hingewiesen, dass man heute in der Ausbildung der Altenpflege in erster Linie Nachwuchssicherung betreibt. Daraus kann man folgende Schlussfolgerungen ziehen: Mit einem Anstieg der zu versorgenden Pflegebedürftigen und einem damit verbundenen Anstieg an notwendigen Pflegeeinrichtungen steigt der Bedarf an Nachwuchssicherung. Ich denke, das ist jedem plausibel. Das heißt, dass wir es mit einem zukünftigen Versorgungsproblem zu tun haben, aber nicht mit einem aktuellen Arbeitsmarktentlastungseffekt. Das muss man zur Kenntnis nehmen und das darf man dann auch nicht so verkaufen. Richtig ist aber der Ansatz, sich zum jetzigen Zeitpunkt mit der Frage zu beschäftigen: Wie sichern wir künftig unseren Bedarf an qualifizierten Fachkräften in der Altenpflege? Das ist eine ganz wichtige Frage.

Dabei hat für mich der Verzahnungsansatz des saarländischen Gesetzesentwurfes, um den handelt es sich hier fast in Reinkultur,

(Torsten Koplin, PDS: Fast.)

den die CDU-Fraktion vorgelegt hat, der hat richtige Ansätze, denn der verzahnt Ausbildungsgänge miteinander. Dem saarländischen Gesetz liegt dieses Curriculum zugrunde. Dieses Curriculum ist vom Bundesinstitut für Berufsausbildung in Zusammenarbeit mit der Regierung des Saarlandes entwickelt worden. Das ist mit einem Hauptpreis der Robert-Busch-Stiftung prämiert und liest sich einfach schlüssig. Und dieses Ausbildungscurriculum geht von Folgendem aus. Es bildet auf der einen Seite einen integrativen Ansatz für die Ausbildung des Altenpflegers, der Altenpflegerinnen und auf der anderen Seite des Ausbildungsganges Altenpflegehelfer, Altenpflegehelferinnen und es sieht Folgendes vor: Den Abschluss als Altenpflegehelfer oder Altenpflegehelferin kann man nach dem ersten Ausbildungsjahr machen, denn es gibt einfache Zugangsvoraussetzungen.

Ich will noch einmal auf den Personalbedarf zurückkommen. Wenn man also unterstellt, dass man in den nächsten 15 Jahren zwei Millionen Fachkräfte braucht,

dann muss man gegebenenfalls auch auf Leute zurückgreifen, die von ihren schulischen Voraussetzungen nicht die Anforderungen erfüllen, wie sie heute gestellt werden. Deswegen also der Ansatz, einfacherer Zugang zur Ausbildung des Altenpflegehelfers beziehungsweise der Altenpflegehelferin. Wenn diese Ausbildung erfolgreich absolviert worden ist, dann besteht die Möglichkeit, den zweiten Ausbildungsschritt zu machen und in die Ausbildung als Altenpfleger beziehungsweise Altenpflegerin einzutreten.

Jetzt muss man wissen, dass im Saarland übrigens dieser Fachkräftemangel Handlungsleiten für das dortige Gesetz gewesen ist, denn dort haben sie diesen Fachkräftemangel heute schon. Im Verhältnis zu MecklenburgVorpommern ist die Fachkräftequote dort hundsmiserabel. Das lässt sich nachlesen in der 36. Sitzung des saarländischen Landtages am 20.03.02, Ausführung der Ministerin Frau Dr. Regina Görner.

Ich möchte zum Abschluss kommen. Es gibt eine ganze Reihe von ungeklärten Dingen in dem Gesetzentwurf, die man im weiteren Beratungsgang erörtern muss. Beispielsweise, wer finanziert den schulischen Teil der Ausbildung et cetera, et cetera? Wir werden heute aber der Überweisung unsere Zustimmung erteilen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Renz für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mit Wohlwollen die Redebeiträge zur Kenntnis genommen

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Wie lieb von Ihnen.)

und festgestellt, dass es doch zu inhaltlichen Annährerungen gekommen ist. Ich weise aber strikt von mir, dass ich in meiner letzten Rede getan habe, als wenn es eine Erfindung von uns ist und wir etwas ganz, ganz Neues machen wollen. Wenn Sie sich an das erinnern können, was Herr Heydorn jetzt in den letzten fünf Minuten inhaltlich alles gesagt hat, das habe ich schon beim letzten Mal vorgetragen. Ich habe es aus Reden im saarländischen Landtag zitiert und ich habe mich darauf bezogen. Wahrscheinlich hat es das letzte Mal an der Akustik gelegen, dass das nicht ganz angekommen ist.

(Torsten Koplin, PDS: Vermutlich.)

Aus diesem Grunde habe ich dafür Verständnis, wie es sehr richtig von meinen Vorrednern angedeutet wurde, denn ist es sicherlich so, dass es viele Punkte gibt, die diskutiert werden müssen. Und dazu wird ja auch die Anhörung dienen, damit wir dann Fachleute vor Ort haben, die ihre Meinung sagen. Für Veränderungen sind wir jederzeit, die dann vielleicht auch den besonderen Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern noch mehr entsprechen sollten.

Ich sehe mich gezwungen, auch noch einmal darauf einzugehen, was Frau Ministerin gesagt hat. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es ja so, dass der Ansatz, den wir gewählt haben, hier noch nicht weit genug geht. Wenn wir die unterschiedlichen Pfleger betrachten, ob das nun

Krankenpfleger, Kinderpfleger oder auch Altenpfleger sind, und sie schon darüber philosophiert, über die so genannten Helferausbildungen einen Austausch vorzunehmen, dann muss ich sagen, ist das im Ansatz eine gute Sache, und das sollten wir auch in den Ausschusssitzungen diskutieren. Ich kann mir aber an dieser Stelle den Vorwurf nicht verkneifen, dass gerade die Landesgesetzgeber, und das ist ja die Regierungsbank, die wir hier sitzen haben, zuständig sind.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Die Gesetzgeber sind wir. Wir sind die Gesetzgeber.)

Entschuldigung. Aber es hindert natürlich die Ministerin nichts daran, hier einmal einen Gesetzesentwurf einzubringen, wenn sie dort schon federführend sein möchte, der sich dann gerade mit der HelferInnenausbildung,

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Nun loben wir Sie, dass Sie was gemacht haben, und dann ist es auch wieder nicht richtig. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

wofür ja der Landtag in allen drei Bereichen auch zuständig ist, einmal befasst. Und ich muss sagen, das ist bis jetzt nicht geschehen. Wir haben die Bundesgesetzgebung und die Landesgesetzgebung, die das regeln sollen. Weder das Ministerium noch der Landtag hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, obwohl wir uns aus der Sicht des Landtages, ich kann da zumindest für unsere Fraktion sprechen, beim letzten Mal stark bemüht haben.

Um die Sache hier noch einmal inhaltlich aufzuarbeiten, wenn wir heute diese Gesetzgebung auf den Weg bringen und dann den Altenpflegehelfer in einer integrierten Ausbildung starten lassen – die Vorteile hat Herr Heydorn ja hier auch genannt, die aus meiner Sicht auch gegeben sind, dass nämlich eine Flexibilisierung stattfindet, dass ein Übergang nach diesem einjährigen Ausbildungslehrgang mit einem entsprechenden Abschluss stattfinden kann, damit wir dann sagen können, okay, allein schon aus motivationstechnischen Gründen, dass diese Jugendlichen dann weitermachen und den Abschluss eines Altenpflegers machen können –, ist das, denke ich, ein guter Ansatz und eine gute Sache.

Wenn wir dem Weg der Ministerin folgen, gedanklich habe ich mich mit dieser Thematik auseinander gesetzt, ist es nicht abwegig, eventuell wird es auch der Weg der Zukunft sein, dass dann zum Beispiel dieser Altenpflegehelfer, der in Mecklenburg-Vorpommern nach unserer schönen Gesetzgebung auf den Weg gebracht wurde, auch als Krankenpfleger seinen weiteren Weg machen kann. Dass wir also zwischen diesen drei Berufsbildern einen fließenden Übergang schaffen – aber immer mit Ansatz zum Beispiel mit dem Eingang einer Helferausbildung, in welchem Bereich das dann stattgefunden hat –, das sollte, dazu müssen wir aber den Rat der Fachleute einholen, ohne Weiteres möglich sein, um diese Flexibilisierung zu erlangen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Und das würde ich auch begrüßen, wenn wir solche Themen diskutieren würden.

Ich denke, wir sollten die Sache auf den Weg bringen. Wenn wir uns eine Zeitschiene stellen, zum Beispiel Ausbildungsbeginn 2004, dann ist das zwar aus heutiger

Sicht noch eine Riesenzeitspanne, aber, meine Damen und Herren, es ist einfach auch so, dass viel Kleinarbeit dazu gehört, dass zum Beispiel eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung und Ähnliches erlassen werden muss. Deswegen sage ich: Lassen Sie uns anfangen und gemeinsam diesen Weg beschreiten! Wir sind dazu bereit. – Ich danke.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter Renz.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS der Abgeordnete Herr Koplin. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ohne Zweifel wird vom Personal in der Altenpflege hohe Professionalität und Qualifikation gefordert. Zum einen, weil die Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen steigt, und zum anderen, weil auch das Durchschnittsalter derjenigen, die in einem Heim aufgenommen werden, steigt. Das ist im Übrigen die logische Konsequenz aus der sozialpolitischen Absicht, dass Menschen so lange als irgend möglich in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld verbleiben. Insofern ist Altenpflege ein Berufsfeld mit Zukunft. Dieses zukunftsfähige Berufsfeld gilt es weiterzuentwickeln. Dieses Anliegen der Weiterentwicklung verfolgt auch der Gesetzentwurf der CDU.

Und nun werden Sie fragen, Herr Renz hat das ja auch schon in seinem ersten Redebeitrag angedeutet, warum hätten wir das nicht schon vor vier Wochen regeln können. Da muss ich Ihnen sagen, mit einem Rückblick auf diesen Antrag von vor vier Wochen, dass er, auch aus heutiger Sicht noch vor boshafter Polemik, vor Falschaussagen und Unterstellungen strotzte und auch aus heutiger Sicht noch ablehnungsbedürftig wäre.

(Torsten Renz, CDU: Ich hatte das Angebot ge- macht zu korrigieren. Das wissen Sie ganz genau!)

Das seit dem 01.08. dieses Jahres in Kraft getretene Altenpflegegesetz bildet die Rechtsgrundlage für die Weiterentwicklung des Berufsfeldes. Ich denke, das ist das Entscheidende und weniger der Blick zurück.

(Harry Glawe, CDU: Das ist seit zwei Jahren bekannt, Herr Koplin.)

Wenn Sie eine Frage haben, Herr Glawe, sollten Sie ans Mikrofon treten.

Lassen Sie mich fortsetzen, dass dieses Gesetz, wie gesagt, seit dem 01.08. in Kraft getreten ist, bundeseinheitlich die Ausbildung der Altenpfleger regelt. Sie, die Altenpfleger, sollen Menschen helfen, die körperliche, geistige und seelische Gesundheit zu fördern, und ihre Selbständigkeit unterstützen.

Vormalig gab es in 16 Bundesländern 17 verschiedene Regelungen zur Altenpflegeausbildung. Nach dem Beschluss zu einer bundeseinheitlichen Regelung klagte das Bundesland Bayern und verzögerte das In-Kraft-Treten eben bis zu diesem 01.08.

Und ich muss etwas zugeben,

(Torsten Renz, CDU: Wenn das so weitergeht, dann komme ich noch einmal nach vorne, um das klarzustellen.)

Herr Renz, ich muss etwas zugeben, das hat mich vor vier Wochen ungeheuer gewurmt, Sie haben mich auf den

falschen Fuß erwischt, ich war wirklich an der Stelle nicht gut vorbereitet. Sie haben also dort unwidersprochen erst einmal behaupten können, …

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Nun werden Sie doch nicht so polemisch!)

Nein, nein. Ich will etwas aufklären. Das ist ja nicht boshaft gemeint. Ich will das gerne aufklären.

Und zwar hat mich gewurmt, dass Herr Renz gesagt hat: Also die Bayern haben mit den gleichen Argumenten geklagt und abgelehnt wie die PDS. Das konnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nee, nee. Die Bayern sind gut.)

dass wir auf der Strecke mit den Bayern in einem Boot sitzen würden. Also habe ich mich mit der Sache dann noch einmal tiefer beschäftigt, und zwar beklagte Bayern mehrere Sachverhalte:

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)