im Namen Ihrer Fraktion, sind wir sehr wohl bereit, den Gesetzesentwurf noch einmal zu verändern, um einen Zuschuss von 10 Millionen Euro festzuschreiben, um noch weiter zu kommen.
(Beifall bei der CDU – Beifall Torsten Koplin, PDS: Wo holt Ihr nur das Geld her? – Wolfgang Riemann, CDU: Ihr seid ja heute wissbegierig.)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenige Tage vor der Pressekonferenz der CDU, anlässlich ihres angekündigten Entwurfes zu einem neuen Kita-Gesetz, überkam mich ein bisschen die Unruhe. Die Landesregierung ließ auf ihren Entwurf zum neuen Kindertagesstättenförderungsgesetz warten und die Opposition legt einen eigenen Gesetzentwurf vor. Unruhig war ich deshalb, weil ich durchaus die Möglichkeit sah, dass Sie mit Ihrem Entwurf die Anforderungen an Bildung und Erziehung in den Kitas erkannt haben könnten und uns nun qualitativ eine Messlatte auflegen. Aber nichts von dem ist geschehen.
Sie legen uns heute das aktuelle Kita-Gesetz versehen mit zwei Änderungen vor und nennen das Ganze Ihren Gesetzentwurf. Die wesentliche dieser beiden Änderungen, ist die Bereitstellung von 7 Millionen Euro für ein verbessertes Betreuungs- und Bildungsangebot der Kinder
ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, welches Sie gleichmäßig auf die Einrichtungen verteilen wollen. An welche qualitativen Standards Sie diese zusätzliche Förderung binden, damit lassen Sie uns, lassen Sie die Eltern, lassen Sie die Träger und die Erzieherinnen im Regen stehen.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS – Gabriele Schulz, PDS: Richtig. – Kerstin Fiedler, CDU: Die Anzahl der Kinder.)
Es war und ist bei Eltern, bei Erziehern und Trägern unstrittig, dass wir einen Qualitätssprung im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung benötigen. Es sollen Chancengleichheit und ein verbesserter Start in das Leben und auch in das Schulleben der Kinder ermöglicht werden.
Wir wissen aus internationalen und nationalen wissenschaftlichen Studien, dass gerade die Kinder bis zum 6.Lebensjahr eine Auffassungsgabe besitzen wie nie wieder in ihrem späteren Leben. Sie sind wissensdurstig, wollen sich ausprobieren, sind lernfähig, entdecken eigene Neigungen und Kompetenzen, die es zu unterstützen und zu fördern gilt. Zu Recht kann man deshalb von einer neuen Gesetzesnovelle erwarten, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag festgeschrieben, dass Regelkosten abgeschafft werden, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erweitert wird und dass das Wahlrecht der Eltern, in welche Einrichtung sie ihr Kind schicken wollen, uneingeschränkt gilt.
(Angelika Gramkow, PDS: Es gilt aber nur der Elternwille, oder nicht?! – Zuruf von Kerstin Fiedler, CDU)
Weiter werden zu Recht Hoffnungen an einen Gesetzentwurf geknüpft, die von vergleichbaren Rahmenplänen für die frühkindliche Bildung ausgehen, die eine verbesserte Gesundheitserziehung voraussetzen, die auf das Erlernen von sozialen Kompetenzen abzielen, die sprachlicher und musischer Erziehung einen höheren Stellenwert einräumen und die die sportliche Förderung wieder aufwerten.
Aber auch die nötige Fachberatung, die Qualifizierung der Erzieherinnen und die Anerkennung der Vor- und Nachbereitungszeiten der Erzieher müssen Berücksichtigung finden.
All das, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, fehlt in Ihrem Antrag. Weit gefehlt also der Ansatz einer umfassenden Bildungsoffensive. Die pauschale Hineingabe von Geld in das System, wie Sie es in Ihrem Entwurf beschrieben haben, wird all diesen Anforderungen nicht gerecht. Entscheidend ist aber, dass das Geld zielgerichtet und zweckgebunden in die Bildung und Erziehung der Kleinsten gegeben wird. Ich glaube, diese Erkenntnis wird auch morgen auf der 303. Kultusministerkonferenz auf einen Antrag der unionsregierten Länder hin behandelt. In diesem Antrag geht es den unionsregierten Ländern darum,
dass sie mit neuen Konzepten Grundlagen für die Arbeit im vorschulischen Bereich legen wollen. Ich zitiere: „Die Kultusministerkonferenz beschließt die Gründung eines Netzwerkes für Bildung von Anfang an, das sich zur Aufgabe macht, einen länderübergreifenden Orientierungsplan für Bildung und Erziehung bis zum Schuleintritt zu erstellen.“ Sie folgen allerdings mit Ihrem Antrag hier heute im Landtag Mecklenburg-Vorpommern gerade nicht den Intentionen, die von den unionsregierten Ländern selbst aufgestellt werden.
Deshalb wird die Überweisung Ihres Antrages durch die PDS-Fraktion mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte nicht die Absicht, mich zu diesem Gesetzentwurf der CDU zu melden, weil ich gedacht habe, wir diskutieren später über einen richtigen Gesetzentwurf, den wir in einer vernünftigen Form für unsere Kinder machen wollen. Ich bin aber gezwungen, auf einige Dinge einfach zu reagieren.
Dieser Zusatz, 7 Millionen für keine konkreten Standards auszugeben und das alte Gesetz weiter gelten zu lassen, ist für mich die falsche Richtung. Das heißt – und Herr Renz hat es gesagt –, das alte Gesetz, ich erinnere nur an einen Paragraphen, der heißt „Betreuung, Bildung und Erziehung“, schon da wollen wir eine Veränderung haben. Es muss heißen „Bildung, Erziehung und Betreuung“ für unsere Kinder, denn das ist ein ganz anderer Ansatz. Wir haben hier darüber geredet, dass Bildung immer im Mittelpunkt für unsere Kinder stehen sollte, und ich denke ganz einfach, wir sollten, da wir nicht sehr weit auseinander liegen, die Probleme und die Gräben ein bisschen zuschütten. Wir wollen Mittagspause machen, denke ich.
Sie sind alle drauf und dran, auch mit Hunger im Magen, vielleicht eine Möglichkeit zu finden, dieses Gesetz von der CDU zurückzuziehen und ein vernünftiges Gesetz gemeinsam für unsere Kinder, für unsere Erzieher und für die Eltern zu machen und uns dann über Einzelheiten zu streiten, wo wir dieses Geld, was uns auch sehr wichtig ist, in die Hand nehmen wollen, um vernünftige Standards für unsere Kinder zu machen. Das war es. – Danke schön.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Harry, nach vorne musst du gehen. Vorwärts immer, rückwärts nimmer!)
zwei, drei Worte zum Kita-Gesetz. Ich möchte einmal darauf hinweisen, worum es eigentlich in der Sache geht.
Der CDU geht es darum, eine Gleichbehandlung zwischen behinderten und nichtbehinderten Kindern im Land mit gleichen Bildungschancen voranzustellen. Und deswegen haben wir das 3. Lebensjahr genommen, um Bildung ab dem 3. Lebensjahr gleich in allen Kindereinrichtungen, es sind über 1.000 im Land, zu organisieren, meine Damen und Herren. Und so weit sind Sie noch gar nicht mit Ihrem Denken. Wir sind schon viel weiter als Sie, meine Damen und Herren.
Die Probleme, die Sie in Ihrem Gesetz haben, sind ja auch, wenn ich das mal so sagen darf, Probleme zwischen der Bundesgesetz- und Landesgesetzgebung. Nichtbehinderte haben bei Ihnen einen Anspruch auf Förderung ab dem 2. Lebensjahr und Behinderte haben nach dem Bundesgesetz einen Anspruch auf Förderung ab dem 3. Lebensjahr, meine Damen und Herren. Das versuchen Sie mal zusammenzubringen, denn das ist nämlich ein Problem für Sie.
Andererseits will ich sagen, das eigentliche Problem bei dem Kita-Gesetz, das heute noch modern ist, das wir jetzt novellieren, ist, dass die Regelkostenverordnung das Problem der Geschichte ist.