Protocol of the Session on October 8, 2003

Andererseits will ich sagen, das eigentliche Problem bei dem Kita-Gesetz, das heute noch modern ist, das wir jetzt novellieren, ist, dass die Regelkostenverordnung das Problem der Geschichte ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Eckhardt Rehberg, CDU: Richtig. Genau das.)

Das haben Sie nämlich vorhin auch richtig gesagt, Herr Heydorn, und zwar ist das das Problem. Das Problem ist aber nicht das Gesetz, das der Gesetzgeber hier in diesem Landtag verabschiedet hat, das ist eigentlich in Ordnung und das ist heute noch modern,

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Rudolf Borchert, SPD: Na ja, na ja. – Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Torsten Koplin, PDS)

das Problem ist die Umsetzung durch das Ministerium. Die Frage lautet: Wie werden die in jedem Jahr neu festzusetzenden Regelkosten ermittelt und wie werden sie festgesetzt? Und da ist es in den letzten Jahren immer dazu gekommen, dass Verstärkungsmittel aus dem Finanzministerium beziehungsweise aus unserem Haushalt, und zwar 3 Millionen, 2 Millionen, 4 Millionen Euro nachgesteuert werden mussten, und deswegen wollen Sie jetzt Festbeträge machen und deswegen wollen Sie sich aus der Verantwortung stehlen, meine Damen und Herren.

(Beifall Torsten Renz, CDU – Torsten Koplin, PDS: Das ist doch Unsinn!)

Sie wollen sich aus der Verantwortung stehlen und Sie wollen Bürokratisierung an der kommunalen Ebene zusammenschrauben.

(Rudolf Borchert, SPD: Kommunale Selbstverwaltung.)

Am Ende heißt das bei Ihnen ein Drittel Mehrkosten für die Eltern. Ist Ihnen schon bewusst geworden, was Sie da machen?

(Eckhardt Rehberg, CDU: Richtig.)

Sie treiben die Kosten nach oben für diejenigen, die unten an der Basis diskutieren, für die, die unten die Konzepte erstellen, und zwar diese ganzen Bildungsangebote, ob Sport oder logopädische Geschichten, denn die gibt es doch heute schon, die müssen nur verstärkt werden und dafür wollen wir die Mittel bereitstellen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Eckhardt Rehberg, CDU: Richtig, Harry.)

Das ist doch hier die Wahrheit! Ich habe manchmal den Eindruck, dass Sie diese 21 Paragraphen in Ihrem KitaGesetz noch nie gelesen haben. Sie wissen gar nicht, was drinsteht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Aber Sie erzählen uns, dass wir hier nur drei Seiten Änderungsanträge reingebracht haben. Wir haben gar nicht drei Seiten reingebracht, wir haben einen Paragraphen geändert, meine Damen und Herren.

Das Hauptproblem, ich sage es noch einmal, sind die Regelkosten. Das sind die entscheidenden Dinge. Bei den Regelkosten muss man gucken, wenn man die Sache in Ordnung bringt, um dann auch letzten Endes den Bedenken, die die Träger wie die kommunalen Spitzenverbände eingebracht und in der Diskussion immer gesagt haben, entgegenzuwirken. Das Problem ist die Ausgestaltung der Regelkosten, also 30-, 30-, 40-prozentige Anteile, 30-prozentiger Anteil des Landes, 30-prozentiger Anteil der Eltern und 40-prozentiger Anteil der Kommunen oder der Wohnsitzgemeinden. Und da liegt der Hase im Pfeffer, denn bei den meisten Wohnsitzgemeinden kommen nicht nur 40 Prozent sozusagen an, sondern 50 und mehr. Und dann gibt es ein weiteres Problem: Die Kommunen gleichen das dann noch aus, die freien Träger bekommen keinen Ausgleich und deswegen sind diese Klagen gemacht worden und deswegen hat das Land sie verloren. Es hat sie deswegen verloren, weil sozusagen immer, ich sage es noch einmal, die falschen Regelkostenansätze moniert worden sind.

Und ein Letztes sage ich hier heute auch noch, weil das morgen noch einmal Thema ist, dass auch der Beirat, den Sie ja berufen haben, sozusagen eigentlich mit der Sache nicht richtig beteiligt und befasst worden ist, denn er soll nicht nur abnicken, sondern er soll auch gucken, ob die Regelkostenverordnung in Ordnung und gut bemessen worden ist. Das ist auch eine der großen Kritiken in den Urteilen, die Sie sozusagen bekommen haben, und zwar schwarz auf weiß.

(Zuruf von Rudolf Borchert, SPD)

Jetzt, denke ich, ist meine Zeit auch abgelaufen, die rote Lampe kommt ja schon.

(Heinz Müller, SPD: Harry, die Zeit ist um.)

Ich sage noch eines, denn wir wollen, dass die Bildung für unsere Kinder in diesem Land verbessert und gesteigert wird. Deswegen bringen wir diese 7 Millionen, die Sie eigentlich auch haben, ab dem 3. Lebensjahr für behinderte und nichtbehinderte Kinder in das System für Bildung. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Kleine Anfrage, kleine Anfrage.)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Renz? interjection: (Zustimmung)

Bitte, Herr Renz.

(Heinz Müller, SPD: Ach so, die Redezeit verlängern?!)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe hier ein Interview des Herrn Minister Holter vom 08.10., abgedruckt im „Neuen Deutschland“. Da steht Folgendes auf die Frage …

Bitte die Frage formulieren.

Ja, ich formuliere die Frage. Ich muss diesen Satz vorstellen, ansonsten versteht keiner die Frage, Frau Präsidentin. Es sei mir gestattet.

(Heiterkeit bei Kerstin Fiedler, CDU)

Der Minister Holter sagt: In unserem Land ist das beispielsweise eine Arbeitsmarktpolitik, die neue Arbeitsplätze in der Wirtschaft wie im gemeinwohlorientierten Bereich entwickelt, oder ein Bildungsangebot in der Vorschule, das für die Eltern kostenlos ist und die Kinder bestmöglich auf den Unterricht vorbereitet. Das sind klare Projekte der PDS, die auch finanziert sind. Herr Abgeordneter, ist Ihnen diese Tatsache bekannt, dass das kostenlose Vorschuljahr ausfinanziert ist?

Also mir ist bekannt, dass die Koalitionäre gerade dieses Thema beerdigt haben. – Danke schön.

(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Der Bildungs- gutschein wurde ja wieder eingezogen.)

Danke, Herr Glawe.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/801 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke.

(Wolfgang Riemann, CDU: Ihr seid ja richtige Neinsager. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.

Entsprechend Paragraphen 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten von der Präsidentin zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung der folgenden Landtagssitzung gesetzt.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt endlich in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.50 Uhr fortgesetzt.

Unterbrechung: 13.49 Uhr __________

Wiederbeginn: 14.52 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Landespflegegesetzes, Drucksache 4/797.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Landespflegegesetzes (LPflegeG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/797 –

Das Wort zur Einbringung hat die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines neuen Landespflegegesetzes vor. Dieses Gesetz soll das derzeit geltende Landesgesetz, dessen finanzielle Regelungen zum 31.12.2003 auslaufen, ablösen und zum 01.01.2004 in Kraft treten. Es ist ein Gesetzentwurf, der von Seiten der Landesregierung auf zwei Prämissen aufbaut:

1. Wir wollen soziale Verantwortung übernehmen.

2. Wir wollen gleichzeitig haushaltspolitisch verantwortlich handeln.

Unter Abwägung aller Umstände haben wir uns dabei in der Landesregierung auf den Weg geeinigt, der Ihnen heute in Gesetzesform vorliegt. Mit einem Finanzaufwand von 8 Millionen Euro werden wir ein Pflegewohngeld von maximal 200 Euro einführen. Das ist nicht mehr und nicht weniger als ein neues Leistungsgesetz. Und die Einführung eines solchen Leistungsgesetzes ist angesichts der Haushaltslage des Landes bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Gemeinsam haben wir uns dennoch für diesen Weg entschieden. Und ich möchte mich bei dieser Gelegenheit ganz besonders bei unserem Ministerpräsidenten, aber auch bei meinen Fachkollegen, insbesondere bei der Finanzministerin, für die Unterstützung bedanken.

Mit dem Pflegewohngeld werden wir für diejenigen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die in noch nicht vollständig ausfinanzierten oder eben in unsanierten Heimen leben, zukünftig finanzielle Belastungen abfedern können. Das Land schließt damit an die enormen Anstrengungen im Bereich der Pflege, die in den Jahren nach der Wende unternommen wurden, an. Wir können dank dieser Anstrengungen auf einen sehr guten Stand in unserem Land aufbauen.

Die Betreuung von Pflegebedürftigen in häuslichen, ambulanten oder stationären Einrichtungen hat im letzten Jahrzehnt in Mecklenburg-Vorpommern einen deutlichen Qualitätsschub erfahren. Das Land verfügt über eine sehr gut funktionierende Infrastruktur an Pflegeeinrichtungen. Allein im stationären Bereich sind inzwischen rund 14.900 Plätze in Heimen unterschiedlichster Trägerschaft vorhanden. Rund 13.000 dieser Heime befinden sich in einem sehr guten baulichen Zustand. Sie sind in den letzten Jahren grundlegend saniert oder neu gebaut worden. Wir haben damit einen Stand erreicht in Mecklenburg-Vorpommern – und das muss man hier einmal mit aller Deutlichkeit sagen und darauf können wir