Ich will Ihnen ja gar nicht unterstellen, dass Sie mit dieser Assoziation in Teilen auch Recht haben. Das Thema Asylbewerber aber ist viel, viel größer
und die Verordnung, die hier zum Tragen kommen soll, hat eine völlig andere Zielrichtung. Kollege Thomas, ich weiß immer nicht, wenn Sie dieses Thema sozusagen in den Rahmen der übrigen Weltprobleme stellen und bis nah, insbesondere wenn Sie dann auf die PDS gucken, an den Rand der Weltrevolution stellen,
dann habe ich bei Ihnen die Wahrnehmung, dass Sie mit dem Thema Asyl, so, wie Kollege Jäger lediglich das Thema Kriminalität,
Sie lediglich das Thema Geld verbinden. Das Thema Asylbewerber lediglich mit dem Thema Geld zu verbinden, das geht auch an dem Grundanliegen vorbei,
welches dieses Thema assoziiert, denn Ausländerfeindlichkeit, Gesundheitswesen und Asylverfahren mussten natürlich auch wieder vorkommen.
Nun gucke ich auf die Überschrift Ihres Antrages. Die hat doch etwas ganz Pragmatisches im Auge, aber sicher, die restlichen Probleme der Welt packen Sie da mit rein.
Sie haben die Lösungsansätze zwar nicht ganz so deutlich formuliert, dass sie jeder verstehen kann, aber immerhin, Ihr weltumspannender Geist wird hier mal wieder deutlich. Dabei geht es hier und heute eigentlich nur um zwei Dinge. Ich will sie noch einmal mit ganz wenigen Worten zusammenfassen. Es geht erstens um das Sachleistungsprinzip. Und ich muss das nicht wiederholen, was der Innenminister gesagt hat, in wie vielen Ländern das Sachleistungsprinzip deutlich angewendet wird und wie viele Landkreise bei der Befragung diesbezüglich gesagt haben, das ist besser!
Und Sie sagen, es soll außer Kraft gesetzt werden. Warum soll denn etwas außer Kraft gesetzt werden – wenn wir jetzt mal den ganzen Ramsch an Ideologie beiseite lassen –,
warum soll denn etwas außer Kraft gesetzt werden oder nicht verändert werden, wenn die Kreise sagen, das ist einfach praktikabler?
Die Gutscheine müssen gedruckt werden, sie müssen ausgegeben werden und sie müssen verrechnet werden. Das Geld ist hier einfach praktikabler. So sagen es die Kreise und im Übrigen wohl auch der Landkreistag.
Und nun zum zweiten Punkt, der Aufhebung der Residenzpflicht. Es ist ja keine generelle Regelung bis nach Peking oder Honolulu,
Und auch da ist es doch nachvollziehbar, dass es Termine gibt für Kultur, Arzt und Sport, wo sich der Asylbewerber über die Landkreisgrenze oder die Grenze der kreisfreien Stadt innerhalb der Planungsregionen hinausbewegen kann. Ich sehe bei beiden Dingen nichts Anstößiges und schon gar nichts Ideologisches.
Die Weltrevolution mag sicherlich noch lange auf ihre Verwirklichung warten. Ich habe sie nie ersehnt und ich denke, sie wird auch nicht kommen. Lassen Sie uns bei diesen Sachfragen bleiben. Hinsichtlich dieser Sache sind die Regelungen weiter nichts als praktikabel und pragmatisch und von daher vermag ich der Intention Ihres Antrages nicht zu folgen
denn die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern von Montag verlautet, dass wir den Tiefstand der Antragsteller an Asylverfahren haben.
3.548 waren es im vergangenen Monat. Das ist die tiefste Quote seit April 1987. Zeitgleich behandeln wir heute einen Antrag der CDU-Landtagfraktion Mecklenburg-Vorpommern, die das Sachleistungsprinzip kippen möchte.
Und zeitgleich, ich zitiere mal sinngemäß Herrn Stoiber aus der „Welt“ vom 7. September, setzt sich Herr Stoiber dafür ein, dass Sachleistungen künftig generell auch für die Sozialhilfeempfänger gelten sollen, die Arbeit ablehnen. Es passt schon alles gut zusammen.
Schaue ich mir den Antrag der CDU-Fraktion zur Wiedereineinführung der uneingeschränkten Residenzpflicht
und des Sachleistungsprinzips für Asylbewerber im Land an, könnte ich es mir leicht machen. Ich würde in puncto Sachkostenprinzip einen Satz des Asylleistungsgesetzes verlesen und die Unsinnigkeit Ihres Antrages damit belegen. Ich würde Ihnen kurz sagen, dass die Ausdehnung der Residenzpflicht auf die vier Planungsregionen des Landes ein Minimalkonsens war.
Summa summarum könnte ich die Ablehnung seitens der PDS-Fraktion kurz damit begründen und es damit gut sein lassen. Aber ganz so einfach, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mache ich es mir nicht. Ich möchte wirklich inhaltlich mit Ihnen darüber sprechen, denn ich glaube schon, dass dieser Antrag viel mehr ist als nur die Frage nach unterschiedlichen Interpretationen von Gesetzestexten.
Sie verweisen in Ihrem Antrag auf den Vorrang des Sachleistungsprinzips und behaupten, einen Widerspruch gegen das Asylbewerberleistungsgesetz festzustellen. Und wenn man in das Gesetz hineinschaut, beschreibt der Gesetzestext zunächst einen Vorrang der Sachleistung.