Was passiert eigentlich in Offshorewindparks, wenn die für 2010 nunmehr vorausgesagte Sturmflut in einem Eiswinter kommt? Was passiert dann? Was passiert?
Ja, da mag ich auch nicht dran denken. Deswegen muss es als Versagungsgrund mit festgeschrieben werden.
Im Interesse der Fischerei kann auf einen Mindestabstand von drei Seemeilen zu den Laich- und Fanggebieten nicht verzichtet werden. Wir vertreten hier ein altes Gewerbe an der Küste. Auch das ist legitim.
Der ganz entscheidende Versagungsgrund im Hinblick auf die Schiffssicherheit ist der Mindestabstand zu den Schifffahrtswegen und den weiterführenden Transitwegen. Ich sagte es gestern schon, dem BSH genügen zwei Seemeilen plus 500 Meter. Wer mit solchen Sicherheitsabständen Offshorewindanlagen genehmigt, der handelt aus meiner Sicht nicht verantwortungsvoll. Der Abstand sollte – wir sagten das gestern – circa 14 Seemeilen betragen. Wenn dieser Mindestabstand nicht festgeschrieben wird, sind allein die Offshorepläne in der Nähe der Schifffahrtswege eine Fastgarantie für den Super-GAU. In Abwandlung des „Exxon-Valdez“-Spruches sage ich Ihnen: Wenn du denkst, Sicherheit ist teuer, dann lass es durch Offshoreanlagen zum Unfall kommen.
Obwohl der Rückbau der Offshoreanlagen im Prinzip schon bei den Genehmigungsverfahren Beachtung findet, halten wir die Anlehnung an das OSPAR-Übereinkommen für sicherer.
Die Übertragung aller von uns vorgeschlagenen Versagungsgründe auf die 12-Seemeilen-Zone ergibt sich aus der Gesamtproblematik. Unterstützt wird diese Forderung von den fünf norddeutschen Küstenländern und dem Gutachten vom August „Steuerung von Offshore-Windenergieanlagen in der AWZ“, in denen die raumordnerischen Handlungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder rechtlich untersucht worden sind.
Der Flächenanspruch der Windparks ist gewaltig. Eine grundsätzliche Klärung zu Flächenansprüchen konkurrierender Nutzung ist aus unserer Sicht auch dringend erforderlich. Gleiches gilt für die im bestehenden Gebiet vorhandenen Nutzungen. Für mehrere Hundert Quadratkilometer große Anlagen, mehrere Hundert Quadratkilometer vor unserer Küste gibt es hundertprozentige Befahrverbote. Da darf niemand rein. Das hat insgesamt nichts mehr mit Verantwortung für die Menschen im Land, mit Verantwortung für die Schiffssicherheit, für die Fischereiwirtschaft, für einen hochwertigen Tourismus an Land, aber auch für die Tradition an unserer Küste zu tun.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch mit unseren Versagungsgründen folgen wir letztlich der grundsätzlichen Argumentation vom Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement. Wir sind nicht technologiefeindlich. Das wird uns immer unterstellt. Zu vertreten ist insgesamt und anfangs aus unserer Sicht nur ein Pilotprojekt mit möglichst wenigen Windrädern, das unter Beachtung unserer Versagungsgründe errichtet wird, um die Exportchancen für diese Branche zu bewahren. Einigen wir uns doch erst einmal darauf. Denn das ist doch wohl die Intention. Das meiste ist ja noch Export bei uns.
Windenergie und Offshore, ich sage das, dieser energiepolitische Unsinn ist meiner Meinung nach nur noch zu vergleichen mit der Umstellung der gesamten Energiewirtschaft der DDR mit all ihren fürchterlichen Folgen auf die Cottbusser Muttererde.
Daran ist die DDR zugrunde gegangen, obwohl es der Versuch war, sich unabhängig zu machen. Der heutige Gigantismus ist aus meiner Sicht nichts anderes als der wirtschafts- und energiepolitische Traum einer politischen Minderheit, die damit ihre tägliche Selbstverwirklichung auf Kosten des Gemeinwohls zelebriert.
Und ich sage das allen Ernstes: Es ist Bürgerrecht, es ist Bürgerpflicht, sich gegen so einen Alptraum an der Küste zu wehren, und das werden wir tun. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Abgeordneter Thomas, gemäß Paragraph 98 der Geschäftsordnung erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf für Ihre Äußerung in Bezug auf das In-Verbindung-Bringen von geistiger Umnachtung mit dem Handeln der Landesregierung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ladies and Gentlemen! I would like to say a hearty welcome to our guests from Ghana, a delegation of general secretaries of the political parties, on invitation of the Friedrich-EbertFoundation.
One part of their study trip is a visit to the parliament of Mecklenburg-Vorpommern to learn something about the party system of the new countries in the Federal Republic of Germany. You are welcome!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Sehr verehrte Gäste! Ich habe mich auch gefragt, warum sagen Sie nicht gleich, gegen Offshore, für den Aufbau von KKWs. Ich fand in Herrn von Storchs Rede noch recht spaßig und ich frage ihn auch: Welche Landbesitzer haben denn in der Ostsee eigentlich Pferdewiesen oder Seepferdchenwiesen, was auch immer?
Aber mit der Rede von Herr Thomas, muss ich ganz ehrlich sagen, hat das Ganze dann noch eine Wende genommen und mir ist einfach schlecht geworden. Ich habe selten so eine derartig rückwärts gewandte Rede gehört in diesen Räumen. Hier wird gegen innovative neue Energiegewinnungsmöglichkeiten gesprochen und hier wird massiv letztendlich für zum Beispiel die Kernenergie geworben.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Torsten Renz, CDU: Das stimmt nicht. – Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)
Warum, frage ich mich an dieser Stelle, ist denn bitte schön das KKW abgeschaltet worden? Das hätte noch ein paar Jahre gehalten. Und was der Abbau des KKW den Staat jetzt kostet, das wissen Sie sicherlich alleine. Das kostet viel mehr als zum Beispiel der Aufbau der gesamten Windenergie. Übrigens sind wir in Mecklenburg-Vorpommern kein windarmes Land, sondern bei uns gibt es Wind. Wenn vielleicht der eine oder andere in seinem Bundesland hier und da mal eine Säule mit einem Propeller obendrauf hingestellt hat, wo kein Wind ist, hat er Pech gehabt. Bei uns gibt es auf jeden Fall Wind.
Ich denke, wir sollten uns als Bundesland schon profilieren, innovative Energiegewinnungsformen zu finden. Dazu gehört nicht nur die Windenergie, dazu gehört auch die Solarenergie, dazu gehören Biogasanlagen, dazu gehören für mich geothermische Anlagen, Holzschnitzel
das ist noch ein bisschen mehr und kostenintensiver als nur das, was wir vielleicht jetzt in Windenergien und andere Energien stecken. Das musste ich einfach loswerden.
Und Herr Goethe hätte sich sicherlich auch sehr gewundert, dass Herr Thomas ihn hier zitiert in leicht abgewandelter Form: Am Strome hängt’s.
Aber mit Sicherheit wird die nicht ganz so emotional wie jetzt der Vorspann. Sie wird etwas sachlicher.
Ihr Antrag, liebe CDU-Fraktion, beschäftigt sich vorgeblich mit dem Genehmigungsverfahren von Offshorewindparks in der AWZ. Die AWZ liegt bekanntermaßen außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes, 12 bis 200 Seemeilen. Dabei handelt es sich um ein völkerrechtlich konstruiertes Hoheitsgebiet des Küstenstaates. Das ist bekannt.
Es müssen natürlich in dieser AWZ FFH-Gebiete nach EG-Richtlinien angemeldet und ausgewiesen werden, denn diese haben ja auch außerhalb der 12-Meilen-Zone Geltung. Das Gleiche gilt natürlich auch für UVP-Änderungsrichtlinien.
Der Gesetzgeber hat die Anwendbarkeit der Vogelschutzrichtlinie in der AWZ inzwischen anerkannt und mit Paragraph 38 Bundesnaturschutzgesetz eine die AWZ betreffende Sonderregelung für die Auswahl und Meldung von Meeresschutzgebieten als Teil des Netzes „Natura 2000“ geschaffen. Zu Recht hatte zuvor die Auffassung Oberhand gewonnen, dass die Vogelschutzrichtlinie auch den Bereich der AWZ umfasse und dass auch dort besondere Vogelschutzgebiete auszuweisen seien.
Es gelten weiterhin die Vorschriften der Seeanlagenverordnung in Verbindung mit dem UN-Seerechtsübereinkommen. Außerdem müssen internationale Übereinkommen, die Helsinki-Konvention oder die Oslo-Paris-Konvention zum Beispiel, die Deutschland eingegangen ist, berücksichtigt werden. Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen ist nach der Seeanlagenverordnung das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrologie. Es prüft, ob die vorgesehenen Anlagen den Aufgabenbereich anderer
Behörden berühren, und beteiligt gegebenenfalls vor Erteilung einer Genehmigung die betroffenen Natur- und Umweltschutzbehörden.
Am 04.04.2002 ist bekanntermaßen das „Gesetz zur Neuregelung des Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen der Nutzung der Windenergie im Gebiet der AWZ novelliert. Diese Neuregelung zum Beispiel hilft einem von vielen anerkannten und beklagten Zustand der Rechtsunsicherheit ab. Durch die Schaffung von Meeresschutzgebieten nach Paragraph 38 des Bundesnaturschutzgesetzes einerseits sowie Eignungsgebieten nach Paragraph 3 a der Seeanlagenverordnung andererseits soll Wildwuchs vermieden werden. Der Genehmigungstatbestand des Paragraphen 3 der Seeanlagenverordnung wurde darüber hinaus modifiziert. Die Vorgehensweise bei mehreren Anträgen für dasselbe Gebiet wurde normiert und zudem eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung in Paragraph 2 der Seeanlagenverordnung eingefügt. Der Rückbau der Anlagen ist vorgeschrieben. Eine umweltschonende Entsorgung nach Ablauf der Betriebszeit muss dann gewährleistet werden. Die Anlagen sind abzumontieren und an Land der Wiederverwertung oder Entsorgung zuzuführen.
Der uns vorliegende Antrag der CDU zielt nun auf eine erneute Novellierung der Seeanlagenverordnung ab. Die Versagensgründe für die Zulassung von Offshorewindenergieanlagen sollen erweitert, verschärft und konkretisiert werden. Das würde dazu führen, dass solche Windparks in Zukunft nicht mehr genehmigt werden können. Wenn wir tiefer gehen, wird wahrscheinlich sogar nicht mal mehr der Schiffsverkehr in diesem Gebiet genehmigt werden können, denn der macht sogar Wellen und macht Geräusche.
Wenn die CDU-Fraktion das politisch für richtig hält, dann soll sie das auch klar äußern. Das hat sie ja eigentlich auch heute hier ziemlich klar getan. Die PDS jedenfalls bekennt sich genau wie die SPD zur Offshoreenergiegewinnung.