Herr Kollege Müller, ich habe bewusst bis zuletzt gewartet, weil ich gehofft habe, Sie würden auf den Punkt eingehen. Die Hinzuziehung von Fachleuten, hätte das nach Ihrer Auffassung zumindest dazu geführt, dass der Justizminister unseres Landes gewusst hätte, dass es ein Standardöffnungsgesetz bereits gibt, das er sehr vollmundig gefordert hat?
Herr Dr. Jäger, wir beide gehören zusammen mit Frau Schulz und Herrn Dr. Timm zu den Vätern, respektive Mutter, dieses Standardöffnungsgesetzes.
(Angelika Gramkow, PDS: Das ist zum Glück befristet! – Dr. Armin Jäger, CDU: Leider. – Angelika Gramkow, PDS: Nein, nicht leider. – Heiterkeit bei Gabriele Schulz, PDS)
Aber Sie müssen, Herr Dr. Jäger und meine Damen und Herren, wir alle müssen doch zugeben, dass wir an dieses Standardöffnungsgesetz große Hoffnungen geknüpft haben und dass sich in der Praxis diese großen Hoffnungen, die wir an dieses Gesetz geknüpft haben, aus Gründen, die wir bei passender Gelegenheit mal erörtern sollten, nicht erfüllt haben. Und von daher habe ich großes Verständnis dafür, wenn auch der Justizminister in seinen Ausführungen nicht das Heil aus diesem Gesetz sich erhofft.
Herr Kollege Müller, könnte es sein, dass der Mangel, den Sie hier dargestellt haben, beim Vollzug dieses Gesetzes darin liegt, dass es hier jemand vollzieht, der nicht den Mut zu Ausnahmen hat? Ich meine den Innenminister. Und könnte es sein, dass deshalb eine Landeshauptstadt Schwerin gegen den Innenminister wegen einer Ausnahme klagen muss, und teilen Sie dabei meine Auffassung, dass die Väter und Mütter dieses Gesetzes genau dieses nicht gewollt haben?
Herr Dr. Jäger, ich teile Ihre Auffassung ganz und gar nicht, weil die entscheidende Enttäuschung, die wir offenbar erfahren müssen, ist nicht das Verhalten des Innenministers, sondern die entscheidende Enttäuschung, die wir erfahren müssen, ist
Darf ich als letzte Zusatzfrage um die Beantwortung meiner Frage bitten: Könnte es denn nicht sein, dass bei einem entscheidungsfreudigeren Innenminister das Gesetz auch zum Leben erweckt würde, weil – um die Frage noch zu erläutern – Sie gesagt haben, die Gemeinden stellen keine Anträge? Zeigt es nicht eine mangelnde Entschlusskraft des zuständigen Ministers, wenn dann schon ein Antrag gestellt wird, dieser ihn einfach ablehnt? Teilen Sie das nicht?
Nein, Herr Dr. Jäger, das teile ich ganz und gar nicht. Ich würde Ihre Meinung teilen – ich würde, Coniunctivus Irrealis –,
(Wolfgang Riemann, CDU: Wenn Sie in der Opposition wären! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
wenn es nach Verabschiedung dieses Gesetzes einen großen Berg von Anträgen gegeben hätte, der Innenminister dann immer „abgelehnt“, „abgelehnt“ gesagt hätte
und die Leute dann frustriert aufhören. Dann würde ich Ihre Einschätzung teilen. Aber Fakt ist, wir haben von Anfang an keine Inanspruchnahme, fast keine Inanspruchnahme dieses Gesetzes. Man kann es in jedem Berichtszeitraum – wir bekommen ja regelmäßig Berichte vom Innenminister – an einer Hand abzählen, wie viele Anträge da jeweils kommen. Es tut mir Leid, wir können nicht alles Übel der Welt dem Innenminister in die Schuhe schieben,
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke auch, mit heutigem Datum ist der Antrag der CDU, der hier vorliegt, wenig hilfreich. Und ich bin eigentlich auch, wie mein Vorredner Herr Müller davon ausgegangen, dass Sie spätestens heute diesen Antrag zurückziehen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU,
nachdem der Zwischenbericht der Landesregierung zum Bürokratieabbau vorliegt. Über weitere Deutungen will ich gar nicht reden.
Man kann dort schwarz auf weiß lesen, dass das Kabinett Grundlinien für die Deregulierung sowie eine weitreichende Rechtsbereinigung beschlossen hat. Es ist auch vorgesehen – auch dazu wurde heute gesprochen –, dass über das System LARIS der geltende Rechtsstoff des Landes aufzubereiten ist. Ob darüber hinaus ein besonderes Verzeichnis der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zweckmäßig ist, mag die Regierung in Eigenverantwortung entscheiden. Ich denke, das ist nicht Sache des Landtags und wir brauchen auch nicht noch irgendeinen Staatsanzeiger zusätzlich. So viel zur Ziffer 1 Ihres Antrags.
Ziffer 2 ist überholt, denn die Regierung will den Rechtsstoff um ein Drittel ausdünnen, anstatt um 30 Prozent, wie die CDU es möchte.
Entscheidend wird sein, und da stimme ich mit einem Teil Ihrer Ausführungen überein, dass wir endlich ernsthaft mit der Ausdünnung des Rechtsstoffes beginnen, und entscheidend wird sein, was hinten rauskommt.
Das Prüfungsverfahren, wie die CDU es in den Ziffern 3 und 4 beantragt, ist ebenfalls beschlossene Sache. Auch in diesem Punkt ist also Ihr Antrag überholt.
Und es werden nicht nur neue Rechtsvorschriften, wie in Ihrem Antrag ausdrücklich gefordert, überprüft, sondern ausnahmslos auch die bereits bestehenden. Der Justizminister hat in seiner Pressekonferenz am 2. September nach meiner Auffassung im Namen der Regierung eindeutig gesagt, dass es neben dem ausnahmslosen Lichten des Dschungels an Rechts- und Verwaltungsvorschriften zugleich, um es bildlich noch einmal zu sagen, den Rechtsnormen-TÜV geben soll.