Herr Minister, teilen Sie denn meine Auffassung, dass es zwischen der Gefahr einer Verslumung und dem Weglassen von Sicherheitsvor
schriften und einer vernünftigen Deregulierung von überflüssigen Vorschriften ein breites Band der Betätigung geben könnte?
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Das hat er doch schon dreimal gesagt. – Gabriele Schulz, PDS: Das hat er doch schon dreimal erklärt.)
Herr Minister, der Abgeordnete Ringguth sprach davon in seiner Rede, dass ein Ganzteil der Vorschriften überhaupt nicht veröffentlicht ist. Ist das so und wenn ja, warum? Und worauf kann ich dann da Zugriff nehmen?
Das ist in der Tat so. Und das ist etwas, was dringend geändert werden muss. Es gibt Verwaltungsvorschriften, die sich an die Bediensteten in den nachgeordneten Behörden richten, die also genau vorschreiben, wie diese Bediensteten
ihre Arbeit zu verrichten haben. Und deshalb sind sie nicht veröffentlicht. Ich halte das aber nicht für richtig und deshalb ist ein ganz wichtiger Aspekt dabei, wenn wir dieses Informationssystem LARIS einführen, dass dort alle Vorschriften veröffentlicht sind. Und dann ist Schluss damit, dass es unveröffentlichte Vorschriften gibt.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Schubert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Justizminister, ich werde in meinen Ausführungen noch mal auf die Zusammensetzung der Deregulierungsgruppe eingehen, weil Sie das ja auch in Ihren Ausführungen so betont haben, warum diese Zusammensetzung so gewählt worden ist. Nichts gegen die Arbeit dieser Kommission, aber das haben wir schon von vornherein bemängelt, die Zusammensetzung der Kommission. Darauf werde ich noch mal eingehen und ich werde es auch versuchen zu begründen. Und ich denke mal, einige Argumente werden Sie dann aufnehmen und vielleicht einiges verändern.
Im Dezember 2002 beschäftigten wir uns hier im Parlament mit der Verwaltungs- und Funktionalreform. Damals gab es zwei unterschiedliche Anträge, einen der SPDund PDS-Fraktion und einen von der CDU. Und beide gingen von unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Einmal sollte eine Verwaltungs- und Funktionalreform durchgeführt werden bei der Arbeit der Enquetekommission und Sie wollten einen Sonderausschuss. Einigkeit bestand zwischen beiden Seiten darüber, dass vor dem Hinter
grund der degressiv ausgestalteten Sonderprogramme des Bundes und der EU und des damit verbundenen finanziellen Handelsdrucks sowie der demografischen Entwicklung keine Zeit zu verlieren ist.
Schon damals hatten wir uns dafür stark gemacht, dass die Spitzenverbände, der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag als stimmberechtigte Mitglieder, wie bereits bewährt, in einer Enquetekommission mitarbeiten sollten. Die regierungstragenden Fraktionen stimmten unserem Vorschlag nicht zu und somit wurde der Sonderausschuss gebildet, in dem die Spitzenverbände dann über die Anhörung die Möglichkeit hatten, sich zu äußern. Die Mitglieder des Sonderausschusses nutzten diesen Sach- und Fachverstand der beteiligten Verbandsmitglieder. Gleichzeitig gab es eine IMAG-Gruppe, in der auch der Städte- und Gemeindetag sowie der Landkreistag mitarbeiten. Leider hatten die Vertreter der Spitzenverbände nicht mehr die Möglichkeit, in der Deregulierungsgruppe mitzuarbeiten. Da wurde ihnen die Mitarbeit verwehrt. Dies wurde bereits in der Sitzung am 04.04.2003 von der CDU-Fraktion bemängelt.
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, warum in der Deregulierungskommission der kommunale Sachverstand denn nicht berücksichtigt wurde, wurde nur lapidar ausweichend erwidert, dass sich eine derartige Beteiligung nicht aufgedrängt habe,
dass die kommunalen Spitzenverbände in anderen Kommissionen ohnehin ausreichend vertreten seien und der kommunale Sachverstand bereits durch Herrn Landrat Christiansen in dieser Kommission vorhanden ist.
Diesem Argument habe ich versucht nachzugehen. Und mir wurde dann vom Landkreistag gesagt, Herr Christiansen ist nicht als Mitglied des Landkreistages in dieser Kommission, sondern sie schätzen ihn als Parteimitglied.
Weil es im Laufe der Ausführungen noch wichtig sein wird, dass man Dinge hört, die dann immer vergessen worden sind, in dem Bericht wiederzugeben. Warum es so wenig Vorschläge zum sofortigen Abbau von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften im Lande bisher gegeben hat? Ja, das ist mir und wahrscheinlich vielen Abgeordneten auch ein Rätsel. Wir alle können uns nur schwer vorstellen, dass bei 4.400 Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften im Land bisher nur 47 als sofort überflüssig und 48 als später abschaffbar aufgeführt worden sind.
In diesem Zusammenhang sei die kritische Bemerkung gestattet, dass für eine Zeit von sechs Monaten die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, glaube ich, bei weitem zu gering sind.
Ich bin jedoch optimistisch und glaube nicht, dass die Arbeitsgruppe so wenig Ergebnisse vorgelegt hat. Ich gehe einfach davon aus, es gibt einen weiteren Zwischenbericht wie bei der IMAG-Arbeitsgruppe, was uns ja im Sonderausschuss dann auch offen gelegt worden ist. Und ich gehe davon aus, er darf eventuell von Ihnen jetzt noch nicht veröffentlicht werden
oder Sie können ihn im Moment noch nicht veröffentlichen. Auf diese Frage, Herr Justizminister, können Sie vielleicht im Laufe der Debatte noch mal antworten.
In anderen Bundesländern gibt es weitaus bessere Ergebnisse als bei uns im Land. Ich lasse mal Bayern und Hessen weg und denke da an Sachsen-Anhalt.
So wurden beispielsweise in Sachsen-Anhalt seit 1999 608 Verwaltungsvorschriften und 28 Rechtsverordnungen aufgehoben.
Die Geltungsdauer neuer Verwaltungsvorschriften und Rechtsverordnungen wurde grundsätzlich auf fünf Jahre befristet. Seit 1999 strich man darüber hinaus 480 Berichtspflichten und 44 Berichtspflichten wurden inhaltlich gestrafft beziehungsweise erfolgte eine Verlängerung der Berichtszeiträume. Im Rahmen der Reduzierung und Qualitätsverbesserung der Förderrichtlinien wurden von 179 Förderrichtlinien 54 aufgehoben.
Meine Damen und Herren, das sind meiner Meinung nach Ergebnisse, die sich durchaus sehen lassen können. Wir haben in einem halben Jahr 47 Verwaltungsvorschriften gefunden, wovon aber mindestens 20 von vornherein überflüssig waren. In diesem Bericht ist zu lesen, dass insgesamt 21 verschiedene Kammern, Verbände, gesellschaftliche Gruppierungen, der Landesrechnungshof und sonstige Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern mitgearbeitet haben, darunter auch der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag. Dieser wurde um eine Stellungnahme gebeten. Hierzu liegen bereits eine Reihe von Antworten vor und weitere sind noch angekündigt.
Auch von den kommunalen Landesverbänden liegen noch keine umfassenden Stellungnahmen vor, das stimmt. Das steht auch so im Bericht. Es wurden jedoch mehrere Vorschläge erarbeitet und diese hatte ich mir übergeben lassen. Das ist so ein Papier. Da stehen Vorschläge drin – diese wurden wohl auch an die Gruppe geschickt – und das sind zum Beispiel behördlicher Datenschutz, Entschädigungsverordnung, Nebentätigkeitsverordnung sowie die Abwasserbeseitigungspflicht bei Kleineinleitern. All diese Dinge, die dort angeführt worden sind, finden wir in Ihrem Bericht nicht wieder, in keinen Pressemitteilungen,
und deswegen auch meine Vermutung, man wollte den kommunalen Sachverstand dort nicht in der Deregulierungsgruppe haben.
Und es gibt einen weiteren Bericht, denn ansonsten hätten ja diese Dinge auftauchen müssen. In den Anlagen habe ich sie nicht gefunden, aber Sie werden ja bestimmt eine Erklärung dafür haben. Oder verzichtet man ganz auf diese Vorschläge?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Volker Schlotmann, SPD: Was träumen Sie eigentlich nachts? – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)
denn wenn die Kommission von drei Arbeitsphasen spricht, so war die erste Arbeitsphase von März bis Juli, indem man die Erfahrungen anderer Länder, Stellungnahmen von Verbänden, Kammern und weiteren Institutionen sowie Stellungnahmen der Ressorts berücksichtigt hat. Wir befinden uns in der zweiten Phase, die bis November gehen sollte, und da wir jetzt schon den Monat September haben, können wir davon ausgehen, dass es da keine weiteren Erkenntnisse geben wird. Und in der dritten Phase sollten eigentlich nur die Ergebnisse zusammengefasst und dann der Abschlussbericht herausgegeben werden.