Protocol of the Session on September 10, 2003

Dass die Fragen, die vom Kollegen Ritter aufgeworfen wurden, selbstverständlich einer Klärung zugeführt werden müssen – dafür haben wir die Ausschüsse – das versteht sich von selbst. Es geht aber in erster Linie darum, dass eine Praxis hier auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage gestellt wird. Dazu werden wir in den Ausschüssen den entsprechenden Beratungsbedarf wahrnehmen. Wir plädieren für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die entsprechenden Ausschüsse. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Dr. Körner.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/703 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.20 Uhr fortgesetzt.

Unterbrechung: 12.20 Uhr

Wiederbeginn: 13.23 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, Drucksache 4/704.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/704 –

Das Wort zur Einbringung hat der Innenminister Herr Dr. Timm.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Fünften Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vor. Durch die schwierige konjunkturelle Lage und durch strukturelle Probleme in Deutschland haben alle öffentlichen Haushalte derzeit extreme Schwierigkeiten zu bewältigen. Das gilt auch für die Kommunen und das gilt auch für die Finanzbeziehungen zwischen den Ländern und den Kommunen. Die Forderung aus dem kommunalen Bereich, die FAG-Masse nicht abzusenken, ist verständlich, aber sie ist derzeit nicht erfüllbar. Auch die Opposition fordert ja Gleiches. Und ich weise von dieser Stelle aus darauf hin, dass ich selber im April – Sie hatten das in einer Pressemitteilung auch noch mal erwähnt, Herr Dr. Jäger – anderer Meinung war,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Stimmt völlig!)

und zwar vier Wochen vor der Maisteuerschätzung.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ach Gott!)

Die Maisteuerschätzung hat noch einmal erhebliche Defizite in den Haushalten zutage befördert für dieses und für die nächsten Jahre, die wir zu berücksichtigen haben. Zwar ist es nicht unüblich für eine Opposition, populistische Wünsche zu äußern, aber überall dort, wo die Finanzbeziehungen zwischen den Kommunen und den Landesregierungen geregelt werden, gibt es eine Absenkung, und zwar insbesondere in einem deutlichen Ausmaß gerade dort, wo die CDU regiert. Ich will darauf hinweisen.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

In Sachsen gibt es derzeit eine Diskussion über einen dreistelligen Millionenbetrag für die Absenkung der FAGVerbundmasse, dort ab 2004, pro Jahr. In Sachsen-Anhalt ist bereits entschieden worden, dass die FAG-Masse und die Infrastrukturpauschale um circa 300 Millionen Euro gesenkt werden. In Brandenburg gibt es immer noch eine Debatte – da ist noch nicht entschieden – über die Absenkung der Finanzausgleichsleistungen 2003 um 170 Millionen Euro, 2004 130 Millionen Euro. Und ich will auch Niedersachsen erwähnen, das ist ja ein Nachbarland von uns. Dort ist die Absenkung der FAG-Masse von 2,77 Milliarden Euro auf 2,53 bereits entschieden. Alles Länder, in denen die CDU Verantwortung trägt. Ich sage das nicht deshalb, meine Damen und Herren, weil es den Kommunen in diesem Lande nützt,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Eben.)

sondern ich sage das deshalb, weil diese Zahlen klarstellen, dass alle Parteien dort, wo sie Verantwortung tragen, um Kürzungen in dieser harten Zeit leider – ich betone, leider – nicht herumkommen. Allerdings trägt in diesem Lande die CDU die Verantwortung nicht und insofern kann sie auch stets etwas anderes sagen. Aber es zeigt sich, dass wir sehr ernsthafte finanzpolitische Erwägungen anstellen müssen und eben auch Einschnitte vornehmen müssen, die so bedauerlich sind, wie sie sind. Ich bedauere es als Kommunalminister selbst sehr.

(Egbert Liskow, CDU: Das erklären Sie mal den Kommunen!)

Meine Damen und Herren, mit dem Finanzausgleichsgesetz 2002 wurde zwischen dem Land und seinen Kommunen eine...

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Den Bürgermeistern kommen schon die Tränen.)

Ihnen geht es ja gut, Herr Riemann, auf der Insel. Das habe ich ja neulich gerade gesehen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Ja.)

Ja. Bestens! Bestens!

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Mit dem FAG 2002 wurde zwischen dem Land und seinen Kommunen eine Schicksalsgemeinschaft geknüpft. Künftig sollten beide Ebenen grundsätzlich an den Einnahmen des jeweils anderen Partners in Höhe einer festen Anteilsquote beteiligt werden. Dieser Gleichmäßigkeitsgrundsatz sollte für gute wie für schlechte Zeiten gelten. So war die Vereinbarung 2002.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Damals herrschte allerdings die allgemeine Erwartung, dass sich die Steuern und andere Einnahmen des Landes, aber auch eben gerade die Einnahmen der Kommunen mittelfristig mindestens stabil weiterentwickeln würden.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Wie bitte?)

Deshalb konnte die Landesregierung auf den Wunsch der kommunalen Landesverbände nach Festlegung einer kommunalen Mindestfinanzausstattung im FAG auch eingehen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ah ja!)

Gemeinsame Vorstellung war dabei, dass diese Garantiesumme das Risiko kurzfristiger und vorübergehender Einnahmeausfälle für die Kommunen unseres Landes abfedern hilft.

(Egbert Liskow, CDU: Und was machen wir jetzt?)

Die Einführung der Mindestgarantie sollte dagegen nicht dazu dienen, die Finanzrisiken auf Dauer lediglich bei der einen Seite, nämlich beim Land, abzulegen und damit den Gleichmäßigkeitsgrundsatz nicht zur Anwendung zu bringen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Die geben doch heute viel mehr aus als vorher.)

Das ist sozusagen die andere Lage gegenüber dem letzten Jahr.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Herr Timm, Sie haben es immer noch nicht verstanden.)

Tatsächlich musste das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2002 einen Betrag in Höhe von 122,9 Millionen Euro wegen der Einnahmeausfälle zusätzlich aufbringen, um die Mindestgarantie aufrechtzuerhalten.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist doch gar nicht wahr!)

Eingeplant waren seinerzeit hierfür im Landeshaushalt 16 Millionen, meine Damen und Herren. Das zeigt, in welcher sehr schwierigen Finanzentwicklung wir auch im letzten Jahr bereits gestanden haben.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das stimmt nicht.)

Die Haushaltsplanungen des Landes sahen für die Folgejahre keinen Zuschussbedarf vor. Tatsächlich wird das Land nach der heutigen Steuerschätzung für das laufende Jahr 2003 nochmals 126,9 Millionen Euro zur Erreichung des garantierten Mindestbetrages an die Kommunen zahlen, und zwar über den kommunalen Finanzausgleich. Ohne diese gesetzgeberische Korrektur müssten wir in den nächsten drei Jahren nochmals 140 Millionen Euro zusätzlich aufbringen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Richtig.)

Dieses Geld ist schlicht und ergreifend nicht im Haushalt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Weil Sie keine vernünftige Finanzpolitik machen. Da können wir doch nichts dafür.)

Das ist unser Problem und über dieses Problem, meine Damen und Herren, müssen wir miteinander reden.

Der Landeshaushalt wird sich in den kommenden Jahren auf Einnahmeausfälle in bisher nicht gekannten Ausmaßen einstellen müssen. Frau Kollegin Keler hat es hier schon an verschiedener Stelle vorgetragen: Die regionalisierte Steuerschätzung geht von erheblichen Einnahmeausfällen aus. 376 Millionen Euro in 2004, 453 Millionen Euro da n a c h. Zwar ist die allgemeine Konjunkturschwäche auch an den Kommunen unseres Landes selbst nicht spurlos vorübergegangen, aber die Einnahmeausfälle auf kommunaler Ebene liegen für 2004 bei 46 Millionen Euro und 2005 in vergleichbarer Weise. Das heißt, wir haben hier eine deutliche und dramatische Einnahmeausfallverschiebung, wenn Sie so wollen, zu Lasten des Landes.

(Egbert Liskow, CDU: Das möchte ich aber mal sehen.)