Meine Damen und Herren, stellen Sie sich bitte ein Wahlergebnis vor, bei dem drei Wahlbewerber, und das ist rechnerisch wie politisch gar nicht so ganz unwahrscheinlich, oberhalb der 25 oder sogar oberhalb der 30 Prozent ankommen. Zwei von diesen Dreien kommen nach der derzeitigen und auch nach der zukünftigen Rechtslage in die Stichwahl. Und einer dieser beiden, der in die Stichwahl kommt, verzichtet, aus welchen Gründen auch immer, auf die Teilnahme an der Stichwahl. Dann müssen wir, wenn wir dem derzeitigen Recht und den Wünschen der Opposition folgen, das gesamte Prozedere von vorn wiederholen. Und warum dies der Direktwahl der Bürgermeister dienen soll, warum das Akzeptanz in der Bevölkerung für unser Wahlverfahren schaffen soll, das, meine Damen und Herren, erschließt sich mir überhaupt nicht, sondern ich hielte es für viel klüger, und genau das sagt dieser Gesetzentwurf, dass dann der Drittplazierte, der vielleicht auch 25, 28 oder 30 Prozent der Stimmen auf sich vereinigt hat, in diese Stichwahl kommt. Und dann hat der Wähler das Wort. Genau dies wollen wir und genau dies ist vernünftig.
Als Letztes lassen Sie mich noch auf ein paar technische Änderungen hinweisen. Die mögen im Blick des Landtagsabgeordneten vielleicht nicht so bedeutsam sein, aber sie sind es für die Praktiker. Wenn wir beispielsweise die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen um 14 Tage verlängern, dann bedeutet das, dass Wahlvorstände, dass diejenigen, die die Wahlen organisieren müssen, 14 Tage mehr Zeit haben, um dies zu tun. Wir sollten ihnen, das ist eine Erfahrung der Praxis, diese zusätzliche Zeit geben. Es ist den Parteien zuzumuten und allen anderen, die Listen einreichen wollen, 14 Tage vorher ihre Beschlüsse zu fassen.
Wie wichtig solche angeblich technischen Fragen sind, darauf hat Herr Dr. Jäger richtigerweise schon hingewiesen. Es gibt seit vielen Jahren die Klage der kommunalen Verbände, wonach nicht abgegebene Stimmen als ungültige Stimmen zu werten sind. Und diese Regelung wird weitgehend als unsinnig empfunden. Sie haben diese Klagen aufgegriffen, haben daraus einen Änderungsantrag gemacht und wir haben diesem Änderungsantrag im Innenausschuss einstimmig zugestimmt. Ich glaube, auch das ist ein Zeichen dafür, dass wir hier eine sachliche und eine vernünftige Diskussion und keine politische Schlacht wollen im Sinne meiner Eingangsausführungen.
Aber, Herr Dr. Jäger, das kann natürlich nicht bedeuten, dass wir nun allem, was aus Ihren Reihen kommt, hier zustimmen.
Wir werden Ihren Änderungsanträgen hier nicht zustimmen. Ich glaube, zur Frage der Quoren und der Beteiligungen habe ich schon etwas gesagt.
Zur Frage der Neubildung von Landkreisen: Ich glaube, es ist eine etwas hysterische Reaktion, wenn wir allein aufgrund des Satzes, dass es eine Neubildung von Landkreisen geben kann und dass dann Neuwahlen durchzuführen sind – Wahlen aus besonderem Anlass, wie es im Gesetz heißt –, schon gleich eine furchtbare Attacke erwarten.
Wir schaffen hier lediglich im Wahlgesetz eine Voraussetzung für etwas, was in der politischen Diskussion durchaus vertreten wird, dass eine solche Neugliederung von Landkreisen etwas Vernünftiges sein könnte. Ich kann Ihnen hier nicht nur den Innenminister zitieren, der so etwas natürlich gesagt hat und auch weiterhin sagt. Es gibt da auch Weitere und das geht bis zu Herrn Molkentin, der selbstverständlich sagt, wenn wir eine entsprechende Funktionalreform bekommen, dann auch andere Landkreiszuschnitte.
Von daher kann ich Ihre Ablehnung und Ihre Aufregung an diesem Punkt überhaupt nicht verstehen. Wir treffen hier nur sinnvolle Vorsorge für etwas,
was in der politischen Diskussion ist, ohne dass wir hier ein Präjudiz für irgendein Modell oder irgendeine Lösung schaffen. Von daher möchte ich Sie doch ganz herzlich bitten, sich diesen Änderungsantrag noch mal zu überlegen. Ich glaube, er ist sinnlos.
Insgesamt, meine Damen und Herren, war es eine vernünftige, war es eine sachliche Beratung. Ich darf mich bei den kommunalen Verbänden ganz herzlich bedanken, die uns mit vielen Hinweisen geholfen haben, und bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Während der Beratungen zum vorliegenden Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes gab es nach meinem Empfinden in den Ausschüssen und in der Anhörung wesentlich mehr Übereinstimmung und Harmonie bei der Aussprache, als die heutige Diskussion vielleicht deutlich macht.
Es gab sehr viel Zustimmung für die Änderungen des Kommunalwahlgesetzes auch seitens der kommunalen Spitzenverbände. Und gerade das Votum dieser beiden Verbände ist uns immer sehr wichtig, wenn es um kommunale Angelegenheiten geht.
So bleibt also nur zu hoffen, meine Damen und Herren, dass die Harmonie, die während der Beratungen geherrscht hat, jetzt irgendwo eine Wirkung hat, vor allen Dingen auf die Wahlbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Und ich denke, hier müssen und sollten wir unsere Kraft einsetzen, dass das dann auch eine entsprechende Wirkung hat, ehe wir eine Haarspalterei um die Auslegung von bestimmten Gesetzespunkten, die heute die CDU
Festzustellen bleibt, meine Damen und Herren, dass das Wahlrecht als das vornehmlichste Recht eines Bürgers im demokratischen Staat heute in Mecklenburg-Vorpommern durch die Streichung der 5-Prozent-Klausel ein gutes Stück gestärkt wird. Ängste, die hier benannt wurden, die kann ich in gleicher Argumentation wie Herr Müller versuchen auszuräumen. Zu der Angst, die wir vielleicht haben, dass Rechte in die Kommunalparlamente hineinkommen, bleibt nur zu sagen: Da, wo das gesellschaftliche Klima dafür vorhanden ist, haben wir das wie in Sachsen sowieso schon. Ich glaube, wir sollten viel mehr unsere Kraft da hineinlegen, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, wo solche politischen Ansätze am Ende keine Mehrheiten finden.
Meine Damen und Herren, weitere Erleichterungen für die Kommunalwahlen sind auch in der Abschaffung des Erfordernisses zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften für Bewerber und in dem Verzicht auf das Erfordernis zur Beifügung der Satzung oder des Nachweises der demokratischen Wahl des Vorstandes zum Wahlvorschlag zu sehen. Auch die Einführung der so genannten Behördenklausel, also den verstärkten Rückgriff auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei der Besetzung der Wahlvorstände, dürfte es künftig leichter machen, diese Wahlvorstände qualifiziert zu besetzen. Auch die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer wird mit dieser Novelle erleichtert. Und ich kann hier auch nur wiederholen, was Kollege Müller gesagt hat: Auf Initiative der Fraktion der CDU – und das sage ich auch deutlich, Herr Jäger, an dieser Stelle, Ehre, wem Ehre gebührt – hat der Innenausschuss letztlich einstimmig diese Regelung gestrichen, wonach die nicht abgegebenen Stimmen als ungültige zu zählen sind.
Durchaus differenziert gesehen wurden die Änderungen zum Paragraphen 64, also die Regelungen zur Durchführung von Stichwahlen. Mit dieser Novelle wird aber klargestellt: „Verzichtet einer der für die Stichwahl zugelassenen Bewerber auf die Teilnahme an der Wahl,“ – Stichwort Landtagswahl auf Rügen – „so tritt an seine Stelle der Bewerber mit der nächsthöchsten Stimmenzahl.“ Nach Auffassung der Fraktion der CDU, wir haben es mit dem Änderungsantrag auch vorliegen, würde mit dieser Neuregelung der Wählerwille nicht hinreichend berücksichtigt. Dem haben PDS, SPD, aber auch unser Kommunalverband, der Landkreistag, deutlich widersprochen, denn der Wähler kann nach wie vor seine Meinung beim Wahlgang durch Abgabe seiner Stimme zum Ausdruck bringen.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, deshalb an der Stelle auch Kritik, wem Kritik gebührt: Ihr Widerstand gegen diese jetzt für Wähler und Bewerber gleichermaßen eindeutigere Regelung lässt ein wenig den Verdacht aufkommen, die Wählerverwirrung von Rügen zu anderer Zeit und an anderem Ort vielleicht wiederholen zu wollen. Wählerfreundlich und wahlmotivierend ist dieses Theater jedenfalls nicht.
Was die Direktwahl betrifft – Herr Müller hat sich eben schon klar geäußert: Herr Jäger, Sie können gewiss sein, dass die PDS-Fraktion an dieser Position, die sie in der letzten Wahlperiode maßgeblich mit begleitet hat, auch festhalten wird. Aber ich halte eine Debatte um schon gedruckte Hochglanzbroschüren,
die sagen würden, wir haben in Zukunft vier Regionalkreise, einfach für verfehlt. Wir sind beide, Sie und ich, in der Arbeit im Sonderausschuss und ich denke, die Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor.
Und ich glaube, dann können wir über die Art und Weise der Veröffentlichungen oder das, was mit neuen Kreisen gemacht wird und wie sie aussehen, reden, das gehört einfach nicht in die Debatte zum Kommunalwahlgesetz.
In diesem Sinne lehnt auch meine Fraktion die Änderungsanträge ab und bittet das Parlament, dem Gesetzentwurf in der Zweiten Lesung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, der Paragraph 64, Herr Kollege Müller, ist nicht verstanden worden. In dem gab es bisher nicht die Möglichkeit, dass eine Wahl durch die Vertretung stattfindet. Sie fügen genau diese Regelung ein. Hier steht: „oder erhält der einzige Bewerber die Mehrheit... nicht“. Und dann findet eine Wahl durch die Stadtvertretung statt. Und genau das wollen wir hier nicht. Wir wollen es bei der Regelung des Paragraphen 65 belassen, bei dem dies nur in einem einzigen Fall möglich ist. Wir wollen weiter direkt wählen, nicht mehr und nicht weniger. Und deswegen: Bitte sehen Sie sich den Änderungsantrag noch einmal an! – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich hatte den Eindruck, dass die Ausschussberatungen und das Expertengespräch im Innenausschuss gezeigt haben, die vorliegende Novelle des Kommunalwahlgesetzes ist in harmonischer Atmosphäre beraten worden und auch im weitestgehenden Sinne von den kommunalen Landesverbänden angenommen worden, das heißt von denen, die das Kommunalwahlgesetz anwenden sollen, wenn es bei der Kommunalwahl um die Wahl in den Vertretungen geht.
Es ist gleichzeitig ein Beitrag zu unserem Reformprojekt Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern, insbe
sondere in dem Bereich, wo es um die Übernahme der Ergebnisse der Enquetekommission ging, Akzeptanzhilfen als Stichwort, und zugleich ist es auch ein Beitrag dazu, gesetzliche Vorgaben zu lockern und Bürokratie einzugrenzen. Ebenso wird diese Novelle für unsere Bürgerinnen und Bürger ein Mehr an Demokratie bedeuten. Das hat Willy Brandt schon gesagt, Herr Dr. Jäger,
aber das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wir sind in einer Phase, wo ein Mehr an Demokratie gewagt werden kann, und da steht im Mittelpunkt die Debatte um die 5-Prozent-Klausel. Die Diskussion im Innenausschuss ist, soweit ich das erlebt habe, kaum geführt worden, auch durch Sie nicht, Herr Dr. Jäger.