zur Änderung der genannten EU-Richtlinie aus dem Jahre 1991 entstanden. Im Übrigen ist er unter Berücksichtigung des Tierschutzes und der damals schon gegebenen beziehungsweise geplanten Praxisbedingungen entstanden.
Diese Regelungen haben sich in Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich bewährt. Ich bin den Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern dankbar, dass sie diese Richtlinie so angenommen haben. Warum in aller Welt sollen wir zurückgehen? Die Schweinehaltungsverordnung der EU von 1991 mit ihren Änderungen von 2002 regelt nämlich nur die Mindestanforderungen zum Schutz der Tiere. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Hennenhaltungsverordnung fehlt es in Deutschland an einer rechtsgültigen Schweinehaltungsvorschrift. Und das wissen Sie ganz genau!
Es ist bisher nicht gelungen, dieses fristgerecht zum 1. Januar 2003 in nationales Recht umzusetzen. Wir sind in einem tatsächlich schwebenden Zustand. Es drückt uns nicht nur der Schuh, sondern wegen eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens – und da können Sie dann Ihre Radatten zusammenzählen –, wenn dieses Vertragsverletzungsverfahren wirklich kommt, dann geht auch zu viel Zeit verloren. Inzwischen geht es hier wirklich um Zeit und es geht darum, dass wir endlich einen Konsens erreichen.
Der vorgegebene Platzbedarf je Tier in Deutschland soll erheblich über das europäische Niveau hinaus festgeschrieben werden, in der Gewichtsklasse 25 bis 110 Kilogramm beispielsweise 70 Prozent mehr Platzangebot. Das können wir so nicht akzeptieren! Das geht deutlich über das hinaus, was die Agrarministerinnen und Agrarminister in Schwerin als gangbaren – und da hat es in Schwerin einen einstimmigen Beschluss gegeben, hätten Sie mal nachlesen sollen, nämlich von uns aus initiiert – Kompromissweg vorgezeichnet haben.
Die Waage würde sich in einem Maß zugunsten des Tierschutzes neigen, dass das Gleichgewicht der Nachhaltigkeit gestört würde.
Meine Damen und Herren, ich bin nicht traurig darüber, dass die Koalitionsfraktionen der Landesregierung mit ihrem Änderungsantrag den Auftrag geben möchten, einen praktikablen Konsens herbeizuführen.
Ich kann wirklich nicht versprechen, dass die Regelungen unseres Erlasses zur nationalen Rechtsgrundlage erklärt werden. Meine Strategie ist folgende.
Wenn Sie sich wirklich so dafür interessieren, dann sage ich Ihnen jetzt unsere Strategie. Meine Strategie ist: Die Landesregierung wird sich im Bundesratsverfahren dafür stark machen, eine EU-nahe Schweinehaltungsverordnung im Sinne unseres Erlasses umzusetzen. Wir werden dafür Verbündete suchen. Ziel muss es sein, sowohl die Anforderungen der tierartgerechten Schweinehaltung zu realisieren als auch die Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich nicht in Frage zu stellen. Herr Riemann, darum geht es doch!
Gleichzeitig haben wir mit dem Antrag, und zwar alle Länder gemeinsam, die Bundesregierung in Schwerin im Zusammenhang mit der Agrarministerkonferenz aufgefordert, in Brüssel darauf hinzuwirken, dass eine neue EURichtlinie unverzüglich vorgelegt wird, die für alle, das betone ich, alle Mitgliedsstaaten, verbindliche tierschutzrechtliche Kriterien festlegt und aufnimmt. Daran wird im Übrigen angeblich mit Hochdruck gearbeitet. Frau Holznagel, vielleicht können Sie darauf ja noch einmal eingehen. Gerade darum ist es nicht hinzunehmen, dass man sich in Brüssel zunächst darauf beschränken wollte, bis zum Jahr 2005 zu warten, um eine neue Richtlinie vorzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein kleines, aber vornehmliches Privileg eines Ministers, dass er des Öfteren als manch anderer Politiker mit seinen Amtskollegen sprechen kann. Meine Wahrnehmung aus diesen Gesprächen ist eine Bewegung hin zu einer praktischen Vernunft, und das sowohl bei Rot als auch bei Schwarz
und vielleicht auch bei Grün. Wir werden einen Weg finden innerhalb des Bundesrates, der unseren Landwirten hilft und der Schweinehaltung in Mecklenburg-Vorpommern weiter zum Aufschwung verhilft.
Falls der Bund jedoch an seinem Entwurf festhält, so muss er sich im Klaren sein, dass er die Verantwortung für den entstehenden Wettbewerbsnachteil ganz klar tragen muss. Das heißt, bis zur Vorlage einer neuen Europäischen Richtlinie in Deutschland muss der Nachteil dann finanziell ausgeglichen werden. In der gegenwärtigen finanziellen Lage dürfte dies jedoch relativ schwierig sein. Deshalb gehe ich davon aus, dass unser Kompromissvorschlag der richtige Weg ist und damit der Schweineproduktion am besten geholfen wird. Und damit, glaube ich, ist der Antrag auch als erledigt anzusehen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das ist jetzt ein bisschen schwierig, alle Fakten sind gerade gekommen. Und ich freue mich ganz besonders, dass unser Landwirtschaftsminister – für mich recht neu auch – über die bodengebundene Tierhaltung als eine Form der in die Zukunft weisenden Landwirtschaft spricht. Das ist für mich natürlich der Weg in die richtige Richtung. Ich habe gerade von meiner Kollegin Frau Schwebs signalisiert bekommen, dass es vor anderthalb Jahren noch gar nicht unbedingt so war.
Ich lasse jetzt einfach mal vieles weg und spreche vielleicht nur einen kleinen Punkt an, den der Minister gerade auch schon angesprochen hat, nämlich die Aufklärung. Wir haben bei uns, ich komme ja aus Ostvorpommern, die Schweinemastanlage Medow und da gibt es auch eine Bürgerinitiative. Hier stelle ich zum Beispiel immer wieder fest, dass ganz viel Angst der Einwohner einfach vorhanden ist, Angst vor dem, was dort auf sie zukommt. Und ich glaube, wenn wir eine Schweineproduktion bei uns im Lande verstärkt aufbauen wollen, neben allem, was jetzt hier gesagt worden ist, ist eine Aufklärung unheimlich notwendig. Denn die Ängste der Bürger, die dort wohnen – und das sind vielleicht nicht unbedingt nur zugezogene Städter, das sind sie natürlich auch –, machen das Treiben dann wild. Aber ich kann es auch verstehen, dass sie natürlich Angst haben, dass sie alle möglichen Einschränkungen haben. Und wenn ich dort, wie es in diesem spe
ziellen Fall ist, zum Beispiel ein Gourmetrestaurant in der Nähe habe und denke, dass mindestens 300 Tage im Jahr um mich herum die Gülle stinken wird, dann habe ich natürlich auch Angst um meine Investition, um meine Zukunft.
Ich glaube, in diesem ganzen Zusammenhang sollte man viel mehr auf Aufklärung setzen, dass die Investoren viel früher an die Bevölkerung herantreten und wir auch vielleicht versuchen, Bindeglieder zu sein, dass man viel eher miteinander spricht. Alle anderen Fakten möchte ich jetzt nicht noch einmal nennen, die hier schon gekommen sind. Das würde, glaube ich, jetzt ausufern. Das ist für mich einfach noch einmal wichtig, das gesagt zu haben. Ansonsten würden wir entsprechend dem Änderungsantrag, den wir hier mit eingebracht haben, dem so zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nach einer längeren Zeit melden sich die Kollegen Agrarpolitiker aus der Fraktion der CDU mit einem eigenen Antrag zu Wort zum Thema Schweineproduktion, was ich persönlich erst einmal sehr löblich finde. Sicherlich kann ich auch verstehen, dass man wieder ein bisschen in die Speichen der Agrarpolitik des Landes greifen möchte. Und das ist noch stärker zu verstehen, da die CDU ja nun doch auf diesem Gebiet lange abstinent war.
Auf der vergangenen Landtagssitzung wurde von der Oppositionsbank aus unserem Landwirtschaftsminister das vollste Vertrauen und geradezu ein Freibrief für politisches Handeln ausgesprochen.
Zu Recht, wie wir meinen und sicherlich auch viele andere im Lande. Gerade die Entwicklung der Schweinebestände liegt der SPD und insbesondere unserem Minister Dr. Backhaus, er hat es ja auch schon begründet, seit der 1. Legislaturperiode besonders am Herzen. Man kann das in den Landtagsprotokollen ebenfalls nachlesen.
Es war daher nur folgerichtig, dass Minister Backhaus gleich zu Beginn seiner Amtszeit das zuständige Fachressort des Ministeriums dazu veranlasste, einen Leitfaden zur weiteren Entwicklung einer tier- und umweltgerechten Schweineproduktion in Mecklenburg-Vorpommern herauszugeben. Lassen Sie mich kurz daraus zitieren: „Die Ansiedlung von Schweineproduktionsanlagen erfordert eine Aussage, unter welchen Bedingungen diese Produktionsrichtung der Landwirtschaft im Konsens mit dem regionalen Umfeld etabliert werden kann. Nur so wird es dauerhaft möglich sein, Landwirtschaft zu betreiben und damit auch ländliche Räume zu erhalten und zu gestalten.“ Ende des Zitats.
Meine Damen und Herren, genau darum geht es, um die richtige Aussage, auch in der Richtlinie 91/630/EWG über die Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen und ihre Umsetzung im europäischen Recht.
Wer sich heute als landwirtschaftlicher Unternehmer dazu entschließt – und ich denke, das können Sie mir
glauben, da ich ja direkt aus der Landwirtschaft komme –, in der Schweineproduktion zu investieren, muss, bis er sein Ziel erreicht, einen steinigen Weg gehen. Wer wettbewerbsfähig sein will, wer mit der Schweineproduktion Geld verdienen will und es vor allen Dingen auch verdienen muss, der muss unter den heutigen Bedingungen des Marktes bestimmte Bestandsgrößen anstreben. Wer dazu nicht in der Lage ist, weil ihm Geld oder auch das Knowhow fehlt, sollte besser die Finger von der Schweineproduktion lassen.
Ganz Schlaue in der Politik fordern die Ansiedlung vieler kleiner Ställe für 200 bis 300 Mastschweine in der Landwirtschaft, um damit artgerechte Schweineproduktion und Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist nach meiner Meinung blauäugig, blanke Illusion und aus meiner Sicht unverantwortlich.
Zu den harten Bandagen des Wettbewerbs kommt ein gravierendes Akzeptanzproblem, auch dazu hörten wir einiges, gegenüber der Schweineproduktion durch bestimmte Kreise der Bevölkerung hinzu. Die einen stört schon der Geruch, wenn die Anlage nur auf dem Papier steht, anderen kommt die artgerechte Tierhaltung zu kurz und wieder andere sehen ganz schlicht und einfach in einer Stallanlage einen Schandfleck für die Naturlandschaft.
Wir hörten bereits vorhin von Herrn Minister Backhaus, vor Jahren gab es eine schwarze Liste. Ich kann mich an diese Zeit noch gut erinnern. Diese Zeit hat uns nicht viel gebracht. Sie brachte keine neuen Anlagen und auch keine neue Akzeptanz. Die Zeit ist darüber hinweggegangen, geblieben sind aber höhere Anforderungen an die Normen des Tierschutzes und die Tierhaltung und der Wettbewerbsdruck für die Schweineproduzenten auf dem europäischen Binnenmarkt.