Wir hörten bereits vorhin von Herrn Minister Backhaus, vor Jahren gab es eine schwarze Liste. Ich kann mich an diese Zeit noch gut erinnern. Diese Zeit hat uns nicht viel gebracht. Sie brachte keine neuen Anlagen und auch keine neue Akzeptanz. Die Zeit ist darüber hinweggegangen, geblieben sind aber höhere Anforderungen an die Normen des Tierschutzes und die Tierhaltung und der Wettbewerbsdruck für die Schweineproduzenten auf dem europäischen Binnenmarkt.
Die Schweineproduktion wurde in den Jahren 2001/2002 mit neuen Rechtssetzungen überfrachtet. In Deutschland wurde die Schweinehaltungsverordnung analog zur Legehennenhaltungsverordnung wegen gleicher Formfehler außer Kraft gesetzt. Es besteht hier also ein rechtsfreier Raum. Die Bundesregierung hat bisher noch keinen neuen Entwurf vorgelegt. Wir diskutieren zwar einiges und was Frau Bundesministerin Künast im Köcher hat, so sagte auch bereits der Landwirtschaftsminister, ist weit über die Vorgaben der EU. Unserer Auffassung nach dürfen die deutschen Erzeuger im europäischen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Die Regelung ist nur dann akzeptabel, wenn sie die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt. Es müssen Regelungen sein, die in die Zukunft weisen und eine Wettbewerbsverzerrung möglichst vermeiden. Wir meinen, dass die 1:1-Umsetzung der EURichtlinie 91/630/EWG „Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen“ diesem Anspruch nicht mehr gen ü g t.
Von Seiten der Wissenschaft kommen Signale und auch die Praktiker äußern sich dazu, dass die Parameter der Richtlinie, insbesondere was die Bodenfläche je Mastschwein betrifft – die Größenordnung wurde genannt, 0,65 Quadratmeter für ein Mastschwein –, nach neuen Erkenntnissen der Verhaltensforschung und des Tierschutzes bereits überholt sind. Der Vorschlag der Bundesverbraucherministerin Künast – 1,10 Quadratmeter pro Mastschwein – ist aus unserer Sicht übertrieben und wirtschaftlich nicht zu akzeptieren. Wahrscheinlich liegt das Optimum in der Mitte. Hierzu müssen sich die Bundesländer einigen und Kompromisslösungen anstreben
und ich denke, sie sind auf einem guten Weg dazu. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat mit ihrem Erlass dazu ja bereits eine Vorstellung eingebracht.
Wir meinen, dass Ihr Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren der Opposition, abgelehnt werden sollte, weil wir der Auffassung sind, das Rechtssetzungsverfahren sollte berücksichtigt werden und auf eine wissenschaftlich nicht mehr auf sicheren Füßen stehende 1:1-Umsetzung der EU-Rechtlinie sollte verzichtet werden.
In Ziffer 4 Ihres Antrages sehen wir beim besten Willen keinen näheren Zusammenhang zwischen den Verhandlungen der Welthandelsorganisation und der Schweineproduktion in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Kaffeesatzlesen sollten wir uns alle nicht verleiten lassen. – Ich bitte Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es geht um die Schweinerei im positiven Sinne hier heute im Parlament, das haben wir in einer lebhaften Debatte schon gehört.
Und, Herr Minister, Sie haben die Zahlen genannt. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass gerade aufgrund dieser Zahlen es wichtig ist, hier intensiv etwas zu unternehmen, damit die Zahlen wieder besser werden in der Schweineproduktion. Sie haben auf die Vergangenheit verwiesen, Sie wissen aber auch selber, wie und warum es dazu gekommen ist, denn es muss der Landwirt nicht nur Freude an der Schweinehaltung haben, sondern die Schweinehaltung muss sich auch lohnen. Bei all dem Drumherum wird es nichts, wenn es nicht bezahlbar ist. Das ist die Situation gewesen und deswegen können wir nur vorwärts blicken.
Die Zahl des Statistischen Landesamtes erfasst meiner Meinung nach 624.000 Schweine zurzeit. Ich stimme aber mit Ihnen überein, dass wir wesentlich mehr Schweine in unserem Land brauchen und auch in Mecklenburg-Vorpommern im ländlichen Raum vertragen können. Denn hier gehört auch Schweinehaltung dazu, das möchte ich schon mal vorwegsagen.
Meine Damen und Herren, in unserem Antrag ist der wichtigste Punkt, dass sich die Landesregierung für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen in der Schweineproduktion weiter einsetzt. Und dies geht nur – ich sage es jetzt doch noch einmal – bei einer 1:1-Umsetzung der EURichtlinie 91/630/EWG „Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen“. Jedes darüber hinaus wird die Kosten der Schweineproduktion erhöhen.
Ich bin dankbar, dass in der Diskussion schon deutlich geworden ist, dass der Künast-Entwurf hier nicht zur Debatte steht. Aber trotzdem, denke ich, müssen wir uns im Klaren sein, welche Auswirkungen es in der parlamentarischen Arbeit oder im Rechtssetzungsverfahren dann haben wird. Der jetzige Entwurf von Frau Künast bedeutet ungefähr 7,05 Euro pro Platz im Jahr mehr. Wenn man das
Platzangebot, was diese Richtlinie mehr bringt, zusammenfasst, kann man sagen, dass ungefähr 30 Prozent mehr Platzangebot um ein Drittel die Kosten erhöhen. Und das, denke ich, ist abzulehnen, und das wurde hier auch schon einmal deutlich.
Mehr Platz und mehr Komfort bedeuten nicht gleich tierartgerecht. Das möchte ich hier noch einmal deutlich sagen. Zum Beispiel – das ist ja hier so eine Schallgrenze, die aufgeworfen wurde – ab 85 Kilogramm pro Tier sind gefordert 1,1 Quadratmeter Buchtenfläche statt 0,65 Quadratmeter. Das heißt auch deutlich, wenn man darauf eingeht, dass die Verschmutzung der Tiere erhöht werden wird, dass es auch einen erhöhten Anteil an Ammoniak geben wird, das heißt schlechterer Hygienezustand, das heißt Verschlechterung der Umweltbedingungen. Insofern ist es meiner Meinung nach – und das können Sie mir glauben, ich habe ja auch lange genug in Bereichen der Schweineproduktion gearbeitet – keine Verbesserung der tierartgerechten Haltung.
Meine Damen und Herren, die gute fachliche Praxis und die wissenschaftliche Forschung dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Und glauben Sie mir, vor 30 Jahren, während meines Studiums, haben wir uns wirklich mit Forschung schon beschäftigt, tierartgerecht die Tiere zu halten. Davon ist auch noch sehr vieles heute wahr und auch sehr viel verbessert worden, aber das, das kann nicht die Lösung sein.
Meine Damen und Herren, mit den landeseinheitlichen Anforderungen zur tierschutzrechtlichen Bewertung von Genehmigungsanträgen für Schweinehaltung von 2001, die sich damals schon – und das ist so, das weiß ich auch – an dem Entwurf der EU-Richtlinie orientiert haben und für unsere Landwirte richtungsweisend waren, hat unser Land einen guten Vorlauf geschaffen. Herr Minister, ich will das hier deutlich sagen, wenn auch einiges an Zahlen mit der EU-Richtlinie nicht zu vergleichen ist. Das muss man auch sehen und das, denke ich, darf man auch nicht unter den Tisch kehren. Hier muss einiges passgerecht gemacht werden. Und deswegen, wenn Sie das nämlich tun, kommen Sie sehr schnell wieder auf die 1:1-Umsetzung. Und ich glaube auch, diese 1:1-Umsetzung kann wirklich nur das Ziel sein, um hier weiterzukommen mit der Schweineproduktion, um Investitionssicherheit und Planungssicherheit für die Landwirtschaft zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, die Dringlichkeit von Investitionen in der Landwirtschaft, insbesondere der Veredlungswirtschaft, ist wichtig, da sind wir uns alle einig. Die Sicherung und der Ausbau der Wertschöpfung im ländlichen Raum sind angesichts der Arbeitslosenquote in Mecklenburg-Vorpommern, auch wenn ich an meinen Wahlkreis denke, noch wichtiger. Denn 31 Prozent ist schon eine Zahl, die alle Alarmglocken klingen lässt.
Obwohl Arbeitsplätze in der Landwirtschaft überwiegend in der Veredlung geschaffen werden, ist in der Bevölkerung jedoch kaum Akzeptanz für die Errichtung von Schweineproduktionsanlagen zu verzeichnen. Da stimmen wir überein, Herr Minister. Und wir wissen, dass es auch ein großes Problem in der Vergangenheit war, hier Investoren anzusiedeln. Größe oder Standort der Anlagen spielen hierbei schon gar keine Rolle mehr und das macht das noch mehr bedenklich.
Bürgerinitiativen führen massive Kampagnen gegen die Wiederaufnahme der Schweineproduktion in alten Anla
gen oder gegen die Errichtung neuer Anlagen, auch wenn diese weniger als 2.000 Mastplätze aufweisen sollten oder die kritischen Zahlen der Sauen. Regionen mit Schweineproduktion sind nicht ganz so problematisch, weil wenn die Menschen festgestellt haben, wir können eben auch hier Tourismus betreiben mit der Schweineproduktion, ist es einfacher. Die fehlende Akzeptanz und die lautstark vorgetragene Kritik führen zur Verunsicherung von Behörden, aber auch zur Verunsicherung von Investoren und Antragstellern.
Meine Damen und Herren, Ihr Aufruf, denke ich, ist richtig, wir sollten hier alle überlegen, wie wir mit diesem Wort „Akzeptanz“ umgehen. Ich glaube, es wäre an der Zeit, einmal deutlich zu machen, dass es ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ist, vielleicht ist das hilfreich. Deswegen kann ich Ihnen auch nur zustimmen, Herr Minister, Aufklärung ist hier intensiv zu leisten.
Vielleicht noch ein Wort zu den schwarzen Listen. Sie haben das jetzt hier so dargestellt, dass diese schwarze Listen eine Bedrohung waren. Es hatte ja was ganz anderes zu bedeuten, es sollte ja Schweineproduktion einfach leichter ermöglichen.
Ich denke, vielleicht wäre es wichtig gewesen, mit den gegebenen Möglichkeiten im ländlichen Raum auch die Schweineanlagen einfach mehr zu unterstützen. Denn es ist ja klar, wenn irgendwo in einem ländlichen Raum eine Schweineanlage errichtet wird, braucht man auch mehr Infrastrukturmaßnahmen und mehr Unterstützung im ländlichen Raum. Ich glaube, wenn das so gesehen wird, dann hätte das einen sehr guten Hintergrund, hier doch mit den Fördermitteln auch solche Anlagen und Investitionen einfach mehr zu befördern und zu unterstützen, indem dann solche Mittel auch ausgereicht werden an Gemeinden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Richtig. – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Herr Minister, hätten Sie mir doch zugehört! Ich habe nur vorgeschlagen, dass man wirklich auch mit diesen Mitteln befördern kann, und das sollte man mal ausnutzen.
Meine Damen und Herren, die mangelnden Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheiten, die sich ständig verschärfen, Genehmigungsbedingungen werden immer schwieriger, sie werden immer zeitaufwendiger und kostenintensiver, so dass es wirklich insofern hier Handlungsbedarf gibt. So läuft zum Beispiel in Dargelütz ein Antragsverfahren seit dem Jahr 1997, welches bis heute noch nicht endgültig beschieden ist. Ein anderes Beispiel: Aufgrund der Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Beispiel der technischen Anleitung Luft wurde dem Antragssteller auferlegt, die Antragsunterlagen den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen und erneut einzureichen.
Wer den Umfang solcher Antragsunterlagen schon einmal gesehen hat, der weiß, wie viel Kosten auf den Antragssteller mit dieser Forderung zukamen. Und ich habe mal gehört, es soll ein wirklich riesiger Anhänger voll Unterlagen dafür notwendig sein. Ich denke, hier müssen wir Bürokratie abbauen und das Genehmigungsverfahren vereinfachen.
Noch einmal zu folgendem Punkt, meine Damen und Herren. Mittlerweile sind wir so weit, dass Bürgerinitiativen oder deren Rechtsanwälte die Vertreter der Genehmigungsbehörden mit Klagen bedrohen, sollten sie diese Tierhaltungsanlagen genehmigen. Diese hüten sich natürlich, den ihnen obliegenden Ermessungsspielraum im Interesse des Antragstellers auszunutzen. Vor diesem Hintergrund ist es umso unverständlicher, dass der heutige Staatssekretär des Umweltministeriums sinngemäß ausführte, dass er nach vier Jahren Genehmigungsverfahren eine Genehmigung für die Schweinehaltungsanlage in Medow aus rechtlichen Gründen erteilen muss, obwohl er persönlich Schwierigkeiten mit der Genehmigung hätte.
Allein hieraus geht hervor, dass im Bereich der Schweineproduktion nicht nur die heimische Land- und Ernährungswirtschaft ihre Möglichkeiten für die tierische Veredlung nicht ausschöpft, sondern auch die Landesregierung hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt für den ländlichen Raum.
Meine Damen und Herren, noch ein Beispiel. So ist es kaum zu verstehen, dass die Errichtung einer Anlage in Wendisch Priborn mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Zuwegung zur Anlage nicht gewährleistet ist. Aber gerade diese Zuwegung wurde im Rahmen der Flurneuordnung über den ländlichen Wegebau mit Fördermitteln des Landes und des Bundes errichtet. Das meine ich zum Beispiel, Herr Minister. Ich denke, das muss geändert werden.
Aber noch einmal zum Wichtigsten zurück. Die 1:1Umsetzung der EU-Richtlinie kann zu Motivationen und Investitionen in die Schweineproduktion beitragen. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass Frau Künast die Schweinehaltung in Mecklenburg-Vorpommern nicht weiter ausbremsen kann. Deshalb hat mich die Aussage des Ministers, bei den Schweinehaltern 1:1 umzusetzen, sehr erfreut.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Und jetzt wollen sie es wieder rausstreichen. – Eckhardt Rehberg, CDU: Ja. – Wolfgang Riemann, CDU: So weit zu Wort und Tat.)
Meine Damen und Herren, wir haben natürlich sehr viele Gespräche geführt, mit dem Bauernverband, mit dem Schweinezuchtverband, mit den Fachverbänden, auch gerade aus dieser Situation heraus. Tierartgerechte Haltung, die Forderung, 1:1 umzusetzen, ist dort von allen gekommen, das möchte ich hier noch einmal deutlich betonen.
Der Erlass zu landeseinheitlichen Anforderungen zur tierschutzrechtlichen Bewertung von Genehmigungsanträgen für Schweinehaltungsanlagen hat meiner Meinung
nach sehr geholfen, aber er hat jetzt seine Schuldigkeit getan, denn es wird endlich die aktuelle Rechtslage der EU-Richtlinie angepasst sein und die sollte 1:1 vollzogen werden.
Ein Wort zur aktuellen Rechtsprechung, die sagt nämlich aus in einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden vom 11.12.2002, dass die Forderungen eines solchen Erlasses kein Dogma für eine Genehmigung sein können. So sind unter anderem die Forderungen von einer Mindestfläche von drei Prozent der Stallgrundfläche, damit die Tiere ausreichend Tageslicht bekämen, weder in der EU-Richtlinie zur Schweinehaltungsverordnung noch im Bericht des Ständigen Veterinärausschusses enthalten. Wir gehen also hier doch etwas darüber hinaus. Allein diese Forderung führt zu zusätzlichen Kosten im Bereich der Investitionen und des laufenden Betriebes, obwohl eine gleichmäßige Ausleuchtung des Stalles wie bei herkömmlichen Beleuchtungen nicht gewährleistet werden kann.
In dem von mir genannten Gerichtsurteil wird deutlich, dass Landeserlasse hinsichtlich der Anforderungen zur tierschutzrechtlichen Bewertung von Genehmigungsanträgen jeglicher rechtlichen Basis entbehren. Die Basis für die Genehmigungsanträge sind nun mal auch in Mecklenburg-Vorpommern das EU- und das Bundesrecht. Der Erlass hat geholfen. Und ich will auch noch einmal deutlich sagen, dass auch gerade Landwirte und die Verbände hier mitgearbeitet haben. Aber jetzt, denke ich, sollten wir uns darauf konzentrieren, dass hier EU- und Bundesrecht wirksam werden.
Meine Damen und Herren, seit langem wird seitens der Landesregierung propagiert, dass Veredlungsbetriebe durch begünstigte Flächenverpachtung oder auch durch begünstigten Flächenerwerb unterstützt werden sollen. Die CDU-Fraktion hat das immer begrüßt, Herr Minister. Ich denke, bodenabhängige Schweinehaltung ist ebenfalls zu begrüßen, wo es möglich ist, und ich möchte hier gleich auf das Problem hinweisen.
Aufgrund der langfristigen Pachtverträge ist meiner Kenntnis nach eine Vergabe von zusätzlichen Flächen an Veredlungsbetriebe allerdings erst ab dem Jahr 2004 in Größenordnungen zu erwarten, so dass dieser Ansatz für unsere Landwirte zu spät kommen wird. Die derzeitige Entwicklung, das wurde hier im Rahmen der Debatte schon angesprochen, hinsichtlich der EU-Erweiterung und dem Ausbau der Schweineproduktion in Dänemark macht deutlich, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Wir brauchen bei uns hier mehr Schweine. Natürlich, denke ich, ist es für Polen auch günstig, aber Mecklenburg-Vorpommern sollte hier nicht hintenanstehen.
Meine Damen und Herren, in Neustrelitz steht ein mit vielen Millionen D-Mark geförderter Schlachthof leer. Ein weiterer Schlachthof in unserem Land, das ist kein Geheimnis, wackelt bereits. Der derzeitigen Entwicklung in unserem Land, gerade im Bereich der Veredlung, muss entgegengewirkt werden. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, dem vorliegenden Antrag meiner Fraktion zuzustimmen. Ich möchte noch einmal sagen, dass ich sehr froh bin, dass wir uns einig sind, dass die Regelungen, die Frau Künast aufgemacht hat, nicht unsere Zustimmung erhalten. Das ist eine Gemeinsamkeit.