Protocol of the Session on April 10, 2003

(Zuruf von Dr. Gerhard Bartels, PDS)

Ich schließe die Aussprache.

Da die CDU-Fraktion durch Herrn Born den Antrag zurückgezogen hat,...

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ich habe den Antrag für erledigt erklärt.)

Für erledigt erklärt? Gut, dann müssen wir darüber abstimmen, ob der Antrag als erledigt betrachtet wird.

(Lorenz Caffier, CDU: Bingo!)

Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –

(Lorenz Caffier, CDU: So schnell ändert ihr eure Meinung. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das so beschlossen. Der Antrag ist für erledigt erklärt.

(Minister Dr. Wolfgang Methling: Sehr weise!)

Ich rufe auf den Z u s a t z t a g e s o r d n u n g s p u n k t: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Kein Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide, Drucksache 4/388.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Kein „Bombodrom“ in der Kyritz-Ruppiner Heide – Drucksache 4/388 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dr. Körner von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Fast einstimmig wurde dieser Dringlichkeitsantrag heute im Hohen Hause akzeptiert und ich denke, die Evidenz dieses Antrages ist mit dieser großen Unterstützung gegeben. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, die diesem Dringlichkeitsantrag zugestimmt haben. Mein Dank geht an die Fraktionen, mein Dank geht auch insgesamt an den Landtag, dass Sie sich noch einmal eines Themas annehmen, was in einer Region bei uns eine besondere Bedeutung hat, aber, so meinen wir, natürlich auch für unser Land als solches, für das Image unseres Landes. Ich finde, es ist gut, wenn der Landtag heute noch einmal seine ablehnende Haltung bekräftigt. Sie wissen, wir haben schon einmal über diesen Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide geredet. Ich finde, es ist gut, wenn der Landtag heute die Landesregierung in ihren Bemühungen unterstützt, die Interessen des Landes und der betroffenen Kommunen nachdrücklich zu vertreten. Ich finde, es ist auch gut, wenn der Landtag heute noch einmal unsere Landesregierung ersucht, mit Brandenburg Kontakt aufzunehmen, beziehungsweise auch direkt die brandenburgische Landesregierung bittet, gemeinsam mit uns eine Position einzunehmen und zu untermauern, um die Inbetriebnahme des Boden-Luft-Schießplatzes zu verhindern.

Meine Damen und Herren, Tausende Menschen in der Region um den Müritz-Nationalpark und südlich des Müritz-Nationalparks erwarten von uns Hilfe. Tausende Menschen, die ihre hauptberufliche Existenz, auch ihre nebenberufliche Existenz an die Tourismusentwicklung in unserer Region gebunden haben, haben Angst, dass ihre Lebensplanung in Frage gestellt wird. Ich erwarte, und so sind auch die Signale, die ich empfangen habe, dass wir in diesem Punkt in allen Fraktionen Konsens haben, sich gemeinsam für die Region um die Kyritz-Ruppiner Heide einzusetzen.

Zwei Dinge möchte ich abschließend sagen. Ich denke erstens, es ist wichtig für die Zukunft, dass dieses Thema nicht zu Alleingängen in parteipolitischer Profilierung genutzt wird, sondern dass hier gemeinsam und parteiübergreifend versucht wird, Akzeptanz zu erreichen, um diesen Schießplatz zu verhindern. Und zum Zweiten halte ich es für sehr wichtig, dass wir hier eine gemeinsame Sprache mit unserem südlichen Nachbarn im südlichen Bundesland finden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Körner.

Es ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Caffier von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zu der Thematik ist in der Vergangenheit schon viel in diesem Haus und auch in den Ausschüssen gesagt worden. Übrigens, meine Damen und Herren, entscheidend für mich und die Fraktion ist bei dieser Thematik nicht ausschließlich die Thematik, was

passiert vor Ort, sondern auch die Frage, wie wird mit dem Gesetzgeber des Landes – und das sind in dem Fall wir – und mit der kommunalen Hoheit umgegangen.

Deswegen möchte ich die Ausführungen in der Form etwas anders bringen, als der eine oder andere es vielleicht erwartet. Wir haben einmal ein regionales Raumordnungsverfahren als gesetzgeberische Maßnahme auf den Weg gebracht, in dem alles zur Thematik steht und in dem auch ganz konkret gesagt wird, mit welchen Problematiken wir uns befassen müssen, in dem im Zweifelsfall auch steht, welche Folgen auf das Land, auf die Kommunen gegebenenfalls zukommen, wenn das im Gesetzgeberischen Festgeschriebene nicht verwirklicht werden kann. Deswegen gestatten Sie mir auch ein paar Ausführungen aus der Stellungnahme des regionalen Planungsverbandes zur Thematik Boden-Luft-Schießplatz Wittstock.

Der Planungsverband ist, das ist den Kollegen, die länger dabei sind, bekannt, gemäß Paragraph 12 Landesplanungsgesetz vom 20.05.1998 ein vom Landesgesetzgeber verordneter Zusammenschluss, in dem Fall der Landkreise Demmin, Müritz, Mecklenburg-Strelitz und der kreisfreien Stadt Neubrandenburg, in der Form einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Er unterliegt gemäß Paragraph 12 Absatz 6 des Landesplanungsgesetzes den für kommunale Zweckverbände geltenden Vorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Gemäß Paragraph 9 Landesplanungsgesetz obliegt dem regionalen Planungsverband die Aufstellung und Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogramms. Gemäß Paragraph 12 Absatz 4 Landesplanungsgesetz wirkt der regionale Planungsverband auch auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und der Landesplanung hin, die wir hier beschlossen haben.

Mit dem regionalen Raumordnungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte – nachzulesen im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Juli 1998, Nummer 20, auf Seite 644 – wurden die Ziele der Raumordnung für die Region Mecklenburgische Seenplatte von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern gemäß Paragraph 9 Absatz 5 des Landesgesetzes für verbindlich erklärt und als Landesversordnung in Kraft gesetzt. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden neben den angrenzenden brandenburgischen Nachbarregionen Prignitz-Oberhavel und Uckermark-Barnim auch das Land Brandenburg und das Bundesministerium der Verteidigung beteiligt. Darin unterscheidet sich das Land Mecklenburg-Vorpommern vom Land Brandenburg, was die Kommunen in dem Fall in Mecklenburg-Vorpommern nicht beteiligt hat bei der Anhörung zu dieser Frage. Zu keinem Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens wurden zumindest im regionalen Planungsverband Hinweise auf die nunmehr beabsichtigte Nutzung der Wittstocker Heide als Luft-Boden-Schießplatz mitgeteilt. Daraus ergeben sich natürlich eine Reihe von Fragen.

Der regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte ist aus oben genannten Gründen sehr wohl der Auffassung, dass er seinen im Sinne des Artikels 75 Absatz 3 Gesetzblatt aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes abgeleiteten Aufgaben und Funktionen gemäß Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern nur gerecht werden kann, wenn er an raumbedeutsamen Vorhaben, Maßnahmen und Planungen, die sich auf das in Paragraph 12 Absatz 1 Nummer 4 Landesplanungsgesetz räumlich abgegrenzte Verbandsgebiet auswirken beziehungsweise diese langfristig tangieren, frühzeitig beteiligt

wird. Ich glaube, dass das eine raumordnerisch bedeutende Maßnahme ist, egal, wie man das wertet, es ist außer Zweifel. Insofern müsste die Beteiligung des Landes wie auch der Raumordnungsbehörden für alle in diesem Haus außer Zweifel sein.

Die dem regionalen Planungsverband Seenplatte vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 6. Februar 2002 zur Verfügung gestellten Unterlagen lassen bereits erkennen, dass sich durch das geplante Vorhaben die räumliche Ausgangssituation zumindest für den südlichen Teilraum der Region Mecklenburgische Seenplatte massiv ändert und der von den bisher von allen Körperschaften öffentlichen Rechts, regionaler Planungsverband, Landkreise und Gemeinden, verfolgte Weg einer nachhaltigen touristischen Entwicklung im Bereich der Oberseen- und der Kleinseenplatte entgegensteht.

Aufgrund dieser Ausführungen zu den zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens kann gegenwärtig nur angenommen werden, und das ist auch die Auffassung unserer Mitglieder in der Region, dass zumindest der gesamte südliche Teil der Region Seenplatte von dem Vorhaben negativ beeinflusst wird. Dabei handelt es sich um objektive Auswirkungen, wie Lärm und Luftverunreinigung, sowie um subjektive Auswirkungen, wie Imageschäden.

Aus raumordnerischer Sicht – und noch einmal, meine Damen und Herren, dieser Landtag hat, zumindest ein Bruchteil der Kollegen, lange daran mitgewirkt – stehen damit insgesamt die Tourismusschwerpunkträume und die Tourismusentwicklungsräume im Bereich der Oberseen und der kleinen Seenplatte sowie die Vorrang- und Vorsorgegebiete für Natur und Landschaft, worunter der Müritz-Nationalpark, aber auch drei Naturparke, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete sowie FFHGebiete und EU-Vogelschutzgebiete subsumiert sind, zur Disposition. Dieser Raum müsste im Rahmen einer Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogramms in entsprechender Form als intensiv genutztes Tieffluggebiet mit Ausschlusswirkung für touristische Raumnutzung eingestuft werden.

Da entsprechend erforderliche Zielfestsetzungen eine radikale Kehrtwendung gegenüber den seit 1998 rechtsverbindlichen raumordnerischen Zielstellungen bedeuten würden, wäre das nicht nur ein fundamentaler Vertrauensverlust für die Bürger und Investoren, sondern es wäre auch einer für uns im staatlichen Vorsorgeplan. Auch massive Schadensersatzklagen gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern wären die Folgen. Da im Land Mecklenburg-Vorpommern die Fördermittelvergabe für touristische Vorhaben an die raumordnerische Kategorie Tourismusschwerpunkt gebunden ist, würde das Aufgeben, jedenfalls nach unserer Auffassung, von Tourismusschwerpunkten gegebenenfalls auch den Wegfall von Fördermitteln bedeuten. Das regionale Entwicklungsziel, die Region Seenplatte zur nachhaltigen, hochwertigen Tourismusdestination in Einklang mit Natur und Landschaft zu gestalten, muss damit aufgegeben werden. Die Anstrengungen von Gemeinden, Kommunen und privaten Investoren für den Ausbau einer hochwertigen Tourismusinfrastruktur, die in den letzten zwölf Jahren ohne Wenn und Aber in den Regionen geleistet worden ist, wird zumindest teilweise ad absurdum geführt.

Kompensatorische Entwicklungsalternativen gibt es für diesen Raum zum jetzigen Zeitpunkt definitiv nicht. Wahr

scheinlich wären verstärkte Abwanderung und Leerstände die Folgen. Der Tourismussektor und der damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungssektor ist neben der Landwirtschaft, das sei hier auch gesagt, einer der wenigen sich dynamisch entwickelnden Wirtschaftszweige in der Region Mecklenburgische Seenplatte. In den Tourismusschwerpunkten im Bereich der Oberseen und der kleinen Seenplatte kommen in der Saison zwischen April und September auf jeden Einwohner nach Stand 2000 – das ist nun schon ein bisschen her – 32 Übernachtungen. Das bedeutet auch, dass sich die Zahl der Betroffenen in diesem Monat um ein Vielfaches verändert, denn es wird ja immer nur von den tatsächlich lebenden Bürgern gesprochen.

Abschließend noch eine Zahl aus meinen Ausführungen: In der Saison 2001 haben 39.000 Sportboote laut Zählung an der Schleuse Dömitz und viele Kanus und Paddelboote dieses Wassersportrevier aufgesucht. Ein Teil der Flugschneise liegt genau über der Oder-HavelWasserstraße.

Aus diesem Grunde habe ich relativ umfangreich zur Geschichte und Entstehung des Raumplanordnungsverfahrens ausgeführt und werbe und bitte, denn hier geht es um eine Bitte. Ich weiß, dass beim Gesetzgeber „Ober“ vor „Unter“ sticht. Wir sind der Landesgesetzgeber, der andere sitzt in Berlin, die letztendliche Entscheidung liegt in Berlin. Aber ich glaube, man kann vor den Fakten, wie ich sie versucht habe, ohne Emotionen aufzuführen, an und für sich relativ schlecht die Augen verschließen. Und deswegen werbe ich dafür, dass möglichst viele diesem Ansinnen mit Rechnung tragen, dass die Region Mecklenburgische Seenplatte als Tourismusdestination für das Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten werden kann. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Caffier.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann sich diesem Thema von verschiedenen Seiten her nähern. Sie werden gleich merken, dass ich eine andere Richtung wähle als mein Vorredner.

Am 30. Mai 2002 folgte der Landtag schon einmal einem Antrag – damals von einzelnen Abgeordneten auch aus allen drei Fraktionen – und lehnte die Planung für einen Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide ab. Die Landesregierung wurde aufgefordert, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die Interessen des Landes gegenüber der Bundesregierung durchzusetzen. Die Interessen des Landes vertreten hieß damals und heißt heute, das „Bombodrom“ abzulehnen. Mittlerweile finden sich diese Forderungen auch im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS wieder.

Und dennoch ist es richtig, dass wir das Thema heute aus aktuellem Anlass wieder im Landtag behandeln. Die Sprecher der Aktionsgemeinschaft „Freier Himmel“ waren am Dienstag Gäste meiner Fraktion und bestätigten aktuelle Meldungen. Laut dem verteidigungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Arnold liegen die Pläne zur Wiedernutzung des Übungsplatzes offenbar unter

schriftsreif vor. Und Herr Arnold meint, „man müsse den Leuten vor Ort nur klar machen, dass die 1.700 Einheiten, die pro Jahr geflogen werden sollen, nur noch ein Zehntel dessen sind, was die Russen damals geflogen sind“. Das mag zwar stimmen, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber beruhigen wird das in der Region niemanden,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

denn seitdem die Russen nicht mehr über die Heide fliegen, hat sich einiges entwickelt, woraus die Menschen in der Region Hoffnung schöpfen. Kollege Caffier hat hier ausführlich dazu Stellung genommen.

Die aktuellen Meldungen lassen aber weiter befürchten, dass nicht nur die Region betroffen ist, über die Herr Caffier hier gesprochen hat, sondern Rostock/Laage und Neubrandenburg/Trollenhagen sollen Zwischenlandeplätze für die übenden Einheiten werden. Das heißt, weitere Teile des Landes wären von dieser Situation betroffen. Und damit wird vieles, was die Bürgerinnen und Bürger in diesen Regionen mit viel Elan und Mühe in den letzten Jahren aufgebaut haben, in Frage gestellt. Und nicht umsonst demonstrieren die Bürgerinnen und Bürger dieser Region gegen das „Bombodrom“.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie schon bei der ausbleibenden Hilfe für die Konversionsstandorte in Mecklenburg-Vorpommern scheint es, als ob die Proteste der Bundesregierung egal sind. Dabei hieß es doch schon 1992 in einer von Herrn Struck, heute Verteidigungsminister, mit unterzeichneten Presseerklärung, ich zitiere: „Wenn die Bundeswehr diesen Platz tatsächlich weiter nutzen wird, so wird sie damit gegen den von ihr selbst aufgestellten Grundsatz verstoßen, prinzipiell keine sowjetischen Übungsflächen zur Weiternutzung übernehmen zu wollen. Und damit wird sie in den neuen Ländern den letzten Rest Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung verlieren.“ Es geht also auch um Glaubwürdigkeit. Und wir sollten Herrn Minister Struck heute daher wie beim Irakkrieg auffordern, beim gegebenen Wort zu bleiben und die Pläne nicht zu unterzeichnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Auch der sicherheitspolitische Sprecher der Bündnisgrünen im Bundestag Winfried Nachtwei sieht das so und schreibt in einem Brief an die Unterzeichner des Gruppenantrages „Zivile Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide“ auf Drucksache 14/5876, ich zitiere: „Vor dem Hintergrund der vielen eindeutigen, auch prominenten Positionierungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen den Luft-Boden-Schießplatz wäre die angekündigte Inbetriebnahme des Übungsplatzes politisch höchst unklug.“ Doch nicht nur das, Herr Nachtwei geht davon aus, dass der Übungsbedarf in den nächsten Jahren durch die weitere Reduzierung der Luftwaffe beziehungsweise die Einführung von Präzisionsmunition weiter sinken wird, die schon jetzt nicht mehr ausgeschöpften Übungskapazitäten in Nordhorn und Siegenburg ausreichen und eine Inbetriebnahme von Wittstock deshalb nicht notwendig sei.

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es zwar wichtig, dass wir die brandenburgische Regierung ersuchen, gemeinsam mit uns Strategien zur Verhinderung des „Bombodroms“ zu entwickeln, der Schlüssel oder, besser gesagt, der Füllfederhalter zur Unterzeichnung der Pläne liegt aber nicht bei Herrn General a. D. Schönbohm, sondern bei Herrn Struck. Dennoch dürfen

wir nichts unversucht lassen, auch Herrn Schönbohm von der Unsinnigkeit dieses Vorhabens zu überzeugen. Ich glaube aber, es wird uns schwer fallen, das hinzukriegen. Dass hiesige CDU-Abgeordnete sogar das Instrument der FFH-Gebietsausweisung als Verhinderungsinstrument anwenden wollen, das will ich hier nur als Randbemerkung stehen lassen.

Wichtig, meine Damen und Herren, ist Öffentlichkeit. Wichtig ist die Unterstützung der Bürgerinitiativen „FREIe HEIDe“ und „Freier Himmel“. Wichtig ist daher eine breite Zustimmung des Landtages zum vorliegenden Antrag. Ich meine aber, wir sollten dabei nicht stehen bleiben. Der Tourismusausschuss, der Umweltausschuss und der Wirtschaftsausschuss unseres Landtages sollten mit den Kolleginnen und Kollegen des brandenburgischen Landtages in Verbindung treten, um auch über diesen Weg Unterstützung zu geben.