Protocol of the Session on April 10, 2003

Gestatten Sie noch eine Nachfrage?

Ja, aber mehr gibt’s nicht.

Die letzte Nachfrage bitte, Herr Thomas.

Es ist also nicht ganz ausgeschlossen, dass doch, in welcher Form auch immer, beides im Zeitraum X fusioniert, und nur vor dem Hintergrund war die Frage gestellt. Sehe ich das so richtig?

Herr Thomas, ich habe es deutlich gesagt, wir stellen die Unabhängigkeit der Behörde nicht in Frage.

Danke schön, Herr Dankert.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion der PDS.

Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Prachtl! Ich respektiere Ihre persönliche Betroffenheit und ich bitte auch herzlich darum, meinen Redebeitrag, den ich jetzt halte, so zu verstehen.

Ich möchte beginnen mit einem Zitat aus einer Pressemitteilung aus dem Januar 2000, dort heißt es: „Es wird die gesetzliche Grundlage für das Amt des Landesbeauftragten für die Akten des Staatssicherheitsdienstes der DDR grundlegend verändert. So entfällt die Beratung und Auskunft zur psychologischen Begleitung von Stasiopfern. Die Unterstützung der DDR-Forschung wird aus dem Aufgabenkatalog gestrichen, ebenso die Gestaltung von Ausstellungen zum Thema Stasi.“ Das ist ein Zitat über das Gesetzgebungsverfahren im Freistaat Sachsen. Das Gesetz wurde im April 2000 geändert. Andernorts ist also schon vollzogen, was Sie uns unterstellen, was wir aber nicht vorhaben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Gestatten Sie mir weiter, dass ich vielleicht auf ein untypisches Schicksal verweise. Vor einiger Zeit besuchte mich ein älterer Herr in meiner Sprechstunde, er erzählte mir seinen Lebensweg: Zum Kriegsende 1945 als 16-Jähriger von der Roten Armee verhaftet, von Fünfeichen nach Sibirien verbracht, nach Rückkehr in die Heimat der Versuch, ein neues Leben aufzubauen, im Verlaufe dieser Zeit auch Kontakte mit dem MfS, wegen unzureichender Ergebnisse durch das MfS eingestellt, nach der Wende der Versuch, für die Haftzeit nach 1945 Entschädigung zu bekommen, diese wurde abgelehnt mit dem Hinweis auf MfS-Tätigkeit. Ob meine Versuche, diesem Mann zu helfen, von Nutzen waren, weiß ich nicht. Weder von ihm noch von den Behörden, die ich um Hilfe bat, hörte ich

wieder etwas. Ich hätte vielleicht dringender nachfragen müssen. Es macht aber deutlich, es besteht noch immer, auch 13 Jahre nach der Wende, Beratungsbedarf, Bedarf nach Aufklärung und Wiedergutmachung, soweit Wiedergutmachung überhaupt möglich ist.

Insofern ist es legitim, eine Aussprache aus der Tätigkeit des Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen zu beantragen, nur wundert mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass diese Debatte heute in dieser Form stattfindet, denn über die Tätigkeit des Landesbeauftragten wurde Jahr für Jahr berichtet. Dort war immer alles genauestens aufgelistet, wo, wann und wie der Landesbeauftragte tätig wurde. Man bekam auch immer gleich mitgeteilt, wie der Landesbeauftragte zu den verschiedensten politischen Themen dachte, mal fein durch die Blume, mal in Form eines Winkes mit dem Zaunpfahl, ob das meiner Partei nun gefallen hat oder nicht. Nur, diese Berichte ficht hier im Hause niemand an. So ist mir in den letzten Jahren kein Fall bekannt, dass die CDU einmal zur Tat geschritten wäre und einen Jahresbericht des Stasibeauftragten auf die Tagesordnung gesetzt hätte.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Das stimmt nicht, Herr Ritter, das ist falsch! Das ist nicht korrekt.)

Mir zumindest nicht.

Auch somit hat die CDU nach meiner Wahrnehmung mit dafür gesorgt, dass diese Berichte durch Nichtaufruf beerdigt wurden beziehungsweise der Diskontinuität anheim fielen.

(Eckhardt Rehberg, CDU: Nein, nein, das ist nicht korrekt!)

Nun haben wir heute die erste Aussprache gemäß Paragraph 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages. Und ich stelle trotzdem die Frage, auch wenn das eine neue Möglichkeit ist: Warum nur eine Aussprache? Warum kein Antrag oder keine Beschlussfassung? Denn eigentlich geht es Ihnen ja um ein anderes Thema.

Also Aussprache zur Tätigkeit – diese Tätigkeit besteht wie alle menschliche Tätigkeit aus Lobenswertem und aus Kritikwürdigem. Amtshandlungen des Menschen werden somit anfechtbar und Lob und Tadel verteilen sich bei der Gewichtung eben je nach dem politischen Standort des Betrachters. Das ist auch bei der Bewertung der Tätigkeit des Landesbeauftragten so. Die PDS hat immer betont und sie betont es auch heute und wird es weiterhin sagen, die Tätigkeit des Landesbeauftragten ist wertvoll und nötig,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

soweit sie dem gesetzlichen Auftrag entspricht.

Selbstverständlich, meine Damen und Herren, ist und bleibt die Beratung von Rat- und Rechtsuchenden bei der Einsicht der Stasiunterlagen eine aktuelle Aufgabe, die so im Gesetz steht. Und ich will auch deutlich sagen, auch wir haben großen Respekt vor jener Tätigkeit, die der Landesbeauftragte zur psychosozialen Beratung mit Leidenschaft und Hingabe leistet. Auch das ist gesetzlicher Auftrag. Dies dient in der Sache der Hilfeleistung für Ratsuchende und der Rehabilitation und Betreuung von Opfern politischer Gewalt, wozu nicht nur die Opfer der Staatssicherheit gehören. Wir verstehen und billigen durchaus die Kritik des Beauftragten, wenn er einerseits von zuständigen, gut gemeinten moralischen Beistands- und Willensbekundungen erfährt, aber gleichzeitig fleißig die Mühlen

der Bürokratie in Rehabilitationsverfahren gedreht und die Geldtaschen zugehalten werden.

Und hier, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, liegt natürlich auch ein gut Stück Ihrer Verantwortung, denn bekanntlich hat es damals in Bonn und dann in Berlin vor allem die CDU kraft der von ihr geführten Bundesregierungen in der Hand gehabt, Opfern politischer Gewalt vorurteilslos, mildtätig und unbürokratisch zu helfen. Und das betrifft nicht nur MfS-Opfer, um die sich bei uns kraft des Gesetzes der Landesbeauftragte kümmert, sondern selbstverständlich auch alle anderen Opfer von politischer Gewalt in der DDR sowie vor der DDR.

In diesem Zusammenhang aber bleibt nun die Frage, ob das Amt für Rehabilitation und die Leistungsämter, da der Landesbeauftragte sich das alles auf den Tisch legt, objektiv das leisten, wozu sie geschaffen worden sind. Die jedenfalls unterschwellige Kritik des Landesbeauftragten besteht unseres Wissens seit längerer Zeit. Nur ist auf Dauer nichts gebessert, wenn sich der Landesbeauftragte diese Dinge auf den Tisch zieht und damit ohne Zweifel seinen gesetzlichen Auftrag überdehnt. Da sich an dem Zustand aber nichts ändert, bleibt ihm nichts weiter übrig.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube aber, um all das geht es Ihnen nicht. Es geht Ihnen um die von der Koalition angestrebte Neuordnung der politischen Bildung und die dabei hineininterpretierte Absicht zur Abschaffung der Behörde. Das eignet sich zwar prima für solche Aussprachen, entspricht aber nicht ganz den Realitäten,

(Beifall Dr. Gerhard Bartels, PDS, und Angelika Gramkow, PDS)

denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kennen die Passage des Ausführungsgesetzes, wonach der Landesbeauftragte gleichsam politische und historische Aufklärungsarbeit fördern soll. Diese Förderung ist sogar Rechtspflicht. Nur, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Gesetz steht, dass es sich erstens um die politische und historische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes handelt, dass es zweitens im Rahmen seiner Aufgaben und drittens in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Politische Bildung zu erfolgen hat.

Das Gesetz ist eigentlich völlig klar. Und sieht man dann, was in den letzten Jahren an politischer Bildungsarbeit im Land insgesamt geleistet worden ist, wird man sagen, dass die Stärke der Mothes-Behörde auch und vor allem in der Schwäche der anderen Angebote zur politischen Bildung im Land zu finden ist.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS, und Gabriele Schulz, PDS – Vincent Kokert, CDU: Das spricht ja für die Behörde.)

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss man wirklich prüfen und verändern, denn es ist auf Dauer nicht hilfreich, wenn der Landesbeauftragte permanent den von mir beschriebenen gesetzlichen Rahmen überschreiten muss, da andere Angebote nicht ausreichend sind. Es kann nicht sein, dass der Landesbeauftragte Psychologe, Kommunikator und Ratgeber für Akteneinsicht, Gutachter in Stasiangelegenheiten, Geschichtslehrer, Historiker und was weiß ich noch alles in einem ist. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir unsere Auffassung, soweit sie die Auseinandersetzung mit der Tätigkeit des jetzigen Amtsinhabers angeht, mit ihm persönlich besprochen haben. Frau Gramkow und ich waren erst

kürzlich zu einem Gespräch bei Herrn Mothes und Herr Mothes war auch schon in früheren Wahlperioden in der PDS-Fraktion und hat sich Kritisches wie auch Unterstützendes aus unserer Fraktion angehört. Auch nach diesem Antrag haben wir jedenfalls nicht vor, den Amtsinhaber persönlich zu attackieren. Das hat auch einen ganz einleuchtenden Grund, die PDS-Fraktion geht davon aus, dass der Landesbeauftragte nach dem Ausführungsgesetz in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. Der Amtsinhaber ist ferner für fünf Jahre gewählt und wird neu gewählt, wenn die Amtszeit endet. Wir sind in dem Zusammenhang nicht für politische Rangelei und politischen Poker um das Amt im Vorfeld der Entscheidung.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Das haben wir anlässlich der Wahl des jetzigen Amtsinhabers bereits gesagt und wollen es noch einmal sagen. Die Beibehaltung oder die Abschaffung der Einrichtung des Landesbeauftragten ist eine Frage der politischen Willensbildung im Landtag.

Insoweit ist Ihr heutiges Ansinnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, über die Tätigkeit des Landesbeauftragten mal ein bisschen zu reden, kaum hilfreich. Fazit: Die Betreuungsaufgaben müssen auch in Zukunft geleistet werden und dazu ist offenbar die Institution des Landesbeauftragten im Augenblick weiterhin zweckmäßig. Zum anderen muss gesagt werden, dass durch die gesetzliche Verklammerung des Landesbeauftragten mit der Institution der Bundesbeauftragten, deren Gehilfe er zu bestimmten fest umrissenen Gegenständen ist, Tatsachen geschaffen worden sind, die nicht einfach per Federstrich beseitigt werden können. Nicht einmal die Förderung der politischen und historischen Aufarbeitung der MfS-Hinterlassenschaft sollte aus unserer Sicht abgeschafft werden. Aber es ist sehr wohl über deren Zuordnung nachzudenken und das ist auch ganz und gar nichts Sensationelles, denn bereits jetzt hat der Landesbeauftragte, wie ich bereits sagte, dazu mit der Landeszentrale für Politische Bildung zusammenzuarbeiten, und offenbar muss diese Zusammenarbeit verbessert werden.

Alles in allem, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, glaube ich, bringt uns diese Debatte heute nicht weiter. Wenden wir uns also ernsthaft der Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit zu! Ich meine damit aber nicht nur die Vergangenheit meiner Partei. Ich meine dabei ernsthafte und offene Debatten über unsere Geschichte vor und nach 1945 in Ost wie in West und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein mahnender Jahrestag sollte Anlass sein, damit ernsthaft zu beginnen. Lassen Sie uns also gemeinsam den 50. Jahrestag des Aufstandes vom 17. Juni 1953 hier im Landtag diskutieren. Laden wir die Träger der politischen Bildung des Landes dazu ein, um damit einen neuen qualitativen Schritt zu gehen, gemeinsam durch Bündelung unserer Kompetenzen und Ressourcen! – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Ritter.

Ich schließe die Aussprache. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Tourismusstrategie, Drucksache 4/330.

Antrag der Fraktion der CDU: Tourismusstrategie – Drucksache 4/330 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Petters von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Warten wir mal erst, bis alle den Saal verlassen haben.

(Dr. Till Backhaus, SPD: Herr Petters kommt, und alle gehen.)

Ja, ist doch schön, Herr Backhaus.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU, SPD und PDS – Glocke der Vizepräsidentin)

Die Landtagsfraktion der CDU hat das Thema „Tourismusstrategie“ auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung setzen lassen, da das Wirtschaftsministerium beabsichtigt, ein Gutachten für eine Tourismusstrategie in Auftrag zu geben. Bevor jedoch ein entsprechendes Gutachten ausgeschrieben werden kann, meine Damen und Herren, müssen Eckpunkte für eine zukünftige Tourismusstrategie vorliegen. Da wir davon ausgehen, dass Visionen für eine zukünftige Tourismuspolitik des Landes im Wirtschaftsministerium vorliegen, möchten wir diese gern heute vom Minister hören. Die Rede des Ministers liegt ja bereits im Pressezentrum aus und ich habe sie mal durchgeblättert, ich kann da nichts an Visionen entdecken. Es handelt sich dort wohl eher um eine Beschreibung des derzeitigen Zustandes. Ich hoffe, dass ja das gesprochene Wort gilt, dass noch einiges von Ihnen kommt, Herr Minister, darauf freuen wir uns schon.

(Heiterkeit bei Minister Dr. Otto Ebnet und Minister Dr. Wolfgang Methling)

Ich möchte als erster Redner zu diesem Tagesordnungspunkt die grundsätzlichen Eckpunkte aus meiner Sicht in die Diskussion einbringen. Nach meiner Auffassung muss sich Mecklenburg-Vorpommern zukünftig noch offensiver als führender Tourismusstandort in Deutschland, aber auch, wie ich denke, in Europa positionieren. Darunter verstehe ich, dass die Qualität unserer touristischen Dienstleistungen absolut im Vordergrund stehen muss. Nur wenn wir es schaffen, die berechtigten Qualitätsansprüche unserer Kunden im Lande zu befriedigen, können wir auf weiteres Wachstum und somit auch auf mehr Arbeitsplätze in der Tourismusbranche hoffen. Damit will ich nicht sagen, dass es nicht schon viele qualitativ anspruchsvolle Angebote in der Tourismuswirtschaft des Landes gibt, wir müssen jedoch mithelfen, dass diese Basis noch breiter wird, meine Damen und Herren. Neben der Qualität gehören auch Innovationen zu einem wachsenden Tourismusmarkt. Die Politik kann hier nur anregen und mahnen, aber das ist auch eine wichtige Funktion, denke ich. Handeln müssen Unternehmen. Nur wenn wir neue interessante Angebote präsentieren, wird die Nachfrage nach der Distination in Mecklenburg-Vorpommern weiter steigen. Darüber hinaus sollte das Thema der zukünftigen Tourismusstrategie des Landes sein, die Vor- und Nachsaison weiter auszudehnen. Ich denke, dort haben wir noch einige Defizite.

Wie schaffen es die Landesregierung und die Unternehmen der Branche, dass Urlaub im Binnenland und an der Küste zu einer Ganzjahresattraktion wird? Die Attrak

tionen, die sonst immer für die Zeiten im Winter an der Küste interessant waren, wie Sylt, sind ja eher auf dem absteigenden Ast. Wie schaffen wir es, dass unsere Attraktionen im Lande ähnlich wie damals Sylt auch für die kommenden Urlaube interessant werden, damit sie auch im Winter und im Frühling nach Mecklenburg-Vorpommern kommen? Darüber hinaus muss das Marketing individueller gestaltet werden. Bisher haben wir als Land ja – und da fördern wir institutionell den Tourismusverband – nicht die Kraft in allen Segmenten, also mit voller Kraft, wie es erforderlich wäre, das Marketing nach vorne zu bringen. Die Frage ist auch, ob wir dieses schon können, denn nur Qualitätsprodukte lassen sich verkaufen und bei der Qualität müssen wir noch besser werden. Der verbesserte Verkauf von qualitativ hochwertigen Produkten ist nur möglich, wenn man die Finanzsituation des touristischen Marketings weiter verbessert. Die Finanzsituation ist zurzeit leider so, dass Aktivitäten zurückgefahren werden müssen. Die CDU fordert ein erhöhtes finanzielles Engagement der Landesregierung bei der Förderung des touristischen Marketings. Darüber hinaus ist es notwendig, die Zusammenarbeit in der Tourismusbranche zu fördern.