Protocol of the Session on April 9, 2003

Zumindest in der Beziehung ist er das.

So, dann gibt es noch ein Ministerium, wo wenig Informationen rüberkommen, das ist das Wirtschaftsministerium. Aber da haben wir noch Bedarf. Vielleicht kommen wir noch zu besseren Ergebnissen.

Dennoch war natürlich die erfolgreiche Arbeit des Petitionsausschusses im Berichtszeitraum auch auf die sachgerechte und konstruktive Zusammenarbeit mit den Ministerien zurückzuführen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Es kam zu dieser sachgerechten und konstruktiven Zusammenarbeit, und da möchte ich allen Ministerien auch mal danken. Und wenn ich so daran denke, wenn die Abgeordneten die entsprechende Laune hatten und die Fragen dann gestellt haben, da hat mir manch ein Mitarbeiter auch mal Leid getan.

(Heiterkeit bei Angelika Peters, SPD, und Harry Glawe, CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Wie ist es denn mit dem Kultusministerium? – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ja, die haben nicht allzu viele Petitionen bekommen, aber im Wesentlichen vernünftige Angelegenheiten, lieber Herr Dr. Born.

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU: Na gut.)

Immerhin wandte sich der Petitionsausschuss im Berichtszeitraum 501-mal mit Stellungnahmeersuchen an die Landesregierung, 115-mal an das Innenministerium, 94-mal an das Justizministerium. Ein bisschen besser kam dabei das Landwirtschaftsministerium mit 25-mal weg, an letzter Stelle sozusagen, aber gut, positiv, da kann man nichts sagen, und das Umweltministerium 26-mal.

Noch einen Hinweis: Zum anderen kann der Petitionsausschuss gemäß Paragraph 4 Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz Petenten zum Sachverhalt anhören oder auch Ortsbesichtigungen vornehmen. 2002 wurde kein Petent angehört. Es wurde keine Ortsbesichtigung vorgenommen. Hierzu möchte ich als Vorsitzender, darf ich auch nicht, keine Wertung abgeben. Als Mitglied des Ausschusses halte ich dies allerdings für ein Manko, weil meine Erfahrungen mir gezeigt haben, dass Vor-OrtBesichtigungen und die Einbeziehung der Petenten die Probleme leichter angehen lassen. Mit dem Ausschuss, der jetzt zusammen ist, haben wir schon zwei Ortsbesichtigungen durchgeführt, wo sehr engagiert und konstruktiv etwas gemacht wurde, und zwei weitere sind in Planung. Ich denke, dies ist der Weg, auf dem wir gemeinsam weiter voranschreiten sollten.

Abschließend ist es meine Aufgabe, Ihnen diesen Bericht als Lektüre zu empfehlen, weil Sie a) sehen sollen, wie fleißig der Petitionsausschuss war, aber das werden Sie mir auch so abnehmen. Aber das Wichtigste scheint mir zu sein, wer diesen Bericht liest, erhält Kenntnisse darüber, wo gesetzmäßig etwas verändert werden sollte und wo politisches Handeln dringend notwendig ist. All das wird in dem Bericht aufgezeigt. Es sind wertvolle Schlussfolgerungen für unsere Arbeit. Die sollten wir ernst nehmen, denn unsere Menschen im Land haben es wirklich verdient, dass wir uns um sie kümmern.

Goethe lässt sagen: Auch aus den Steinen, die uns in den Weg gelegt werden, lässt sich etwas Hübsches bauen. Die Leute, die zu uns kommen, denen sind Steine in den Weg gelegt worden. Wir im Petitionsausschuss sollten diese Steine aufheben, daraus etwas Hübsches machen, dass die Menschen Freude im Land haben und nicht Frust. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten! – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Prachtl.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Als Erstes hat das Wort die Abgeordnete Frau Peters für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Peters.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu jeder Zeit gab es Menschen, die sich beschwerten, weil sie zum Beispiel Vorschriften oder Gesetze nicht interpretieren konnten oder auch nicht wollten, weil man sie ihnen nicht ausreichend verständlich gemacht hat oder auch nur aus dem Gefühl heraus, sie werden in ihren persönlichen Freiräumen willkürlich eingeengt oder ungerecht behandelt. Wem von uns ging es nicht auch schon an der einen oder anderen Stelle so.

Im Mittelalter oder zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren Bitten und Bittschriften oder Gesuche die einzigen Mittel, mit denen sich ständische Gruppen an die Herrscher wenden konnten. Heute stellt das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes, Artikel 10 der Landesverfassung und nach Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz die Befugnis dar, dass sich jeder von uns einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich an den Landtag wenden kann. Ich betone, schriftlich. So ist es im Gesetz festgehalten. Das taten die Bürger auch im Berichtszeitraum 2002. Herr Prachtl nannte die Zahlen. 640 Petitionen, von denen 345 abschließend behandelt werden konnten, das heißt, alle anderen liegen bei uns noch auf dem Tisch. Über diese wird weiter beraten. 89mal konnte dem Antrag der Petenten entsprochen werden. Auch diese Zahlen wurden von dem Vorsitzenden genannt. Das mag jetzt wenig erscheinen, aber 89-mal wurde letztendlich für den Bürger entschieden. Bleibt die Frage, ob das nicht auch ohne den Petitionsapparat hätte klappen können. Ich sage bewusst Petitionsapparat, denn 501-mal gab es Stellungnahmeersuchen an die Landesregierung. Unzählige Beratungen mit Vertretern der Regierung oder nachfolgenden Behörden kosten Zeit und kosten auch Geld.

Meine Damen und Herren, hier ein kurzer Vergleich zu vergangenen Jahren. 1990 hatten wir insgesamt 32 Eingaben. 1992 wurde mit 1.198 die Höchstzahl erreicht. Seit 1997 halten sich die Eingaben zwischen 500 und 600 die Waage. Unser Ziel, unser aller und gemeinsames Ziel sollte es sein, diese magische Grenze in den kommenden Jahren deutlich zu unterschreiten.

Auch die Inhalte der Petitionen haben sich im Laufe der Jahre deutlich verändert. Hier auch einige Beispiele: Natürlich bei offenen Vermögensfragen hatten wir 1992 188 Petitionen, 2002 nur noch eine. Also hier haben wir den Auftrag, denke ich mal, zur Klärung der offenen Vermögensfragen erfüllt. Bei kommunalen Angelegenheiten bekamen wir 1993 noch 195 Petitionen auf den Tisch, 2002 sind es 49 Petitionen. Im Baurecht, im Bauwesen hatten wir 1994 29 und 2002 13 Petitionen. Beim Strafvollzug – das mag auch interessant sein, für mich war es das jedenfalls – hatten wir bis 1998 eine steigende Tendenz, 2001 lagen wir bei 67 Eingaben, 2002 bei 46 und ich hoffe, dass sich mit den Neubauten der Justizvollzugsanstalten, den veränderten Bedingungen diese Petitionen dann auch reduzieren. Beim Kita-Gesetz, meine Damen und Herren, hatten wir 1991 3 4 Eingaben, 2002 3, 2001 gleich null. So schlecht kann also das Kita-Gesetz gar nicht gewesen sein.

Interessant, meine Damen und Herren, war für mich aber auch, wie sich die Petitionen nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Je 10.000 Einwohner haben die Landkreise Demmin mit 0,8, Uecker-Randow mit 1,3, Nordvorpommern sowie die kreisfreie Stadt Wismar mit 1,5 die wenigsten Petitionen bei uns eingereicht. Dagegen haben Rostock mit 9,2, Schwerin mit 4,8 und die Landkreise Güstrow mit 4,4 und Bad Doberan mit 4,0 je 10.000 Einwohner die meisten Petitionen bei uns eingereicht. Aber auch Petitionen aus anderen Bundesländern gehen bei uns ein. Dies sind aber größtenteils Massenpetitionen. Bayern mit 14, Niedersachsen mit 11 und Berlin mit 10 liegen hier an der Spitze. Ich wollte es nicht unerwähnt lassen, dass wir uns nicht nur mit Petitionen aus unserem Land beschäftigen, sondern auch andere bei uns eingehen.

Meine Damen und Herren, womit haben wir es zu t u n ? Was wird anhand der Petitionsgründe sowie der

Stellungnahmen der Ämter und Behörden für uns deutlich? Ermessensspielräume werden nicht zugunsten des Bürgers ausgelotet. Unflexible Verwaltungsstrukturen blockieren beziehungsweise verzögern Entscheidungen erheblich. Genehmigungsverfahren und die oftmals daraus resultierenden Rechtsverfahren dauern zu lange. Die Bürgernähe beziehungsweise das Dienstleistungsverhalten der öffentlichen Verwaltung lässt allzu häufig zu wünschen übrig.

Lassen Sie mich diese Aussage anhand eines Beispiels, eine Beschwerde über eine untere Bauaufsichtsbehörde, belegen. Der Petent stellt einen Bauantrag auf die Errichtung eines Carports auf seinem Grundstück. Dieser Bauantrag wird genehmigt. Ein Nachbar legt nach Baubeginn Widerspruch ein. Bei einer Vor-Ort-Kontrolle stellt man fest, dass Fehler bei der Genehmigung unterlaufen sind. Die Baugenehmigung wird zurückgezogen, das Bauwerk Carport steht aber bereits. Es ist angeblich um einen Meter zu lang. Das heißt, der Eigentümer baut jetzt zurück. Aber auch das geschieht natürlich ohne Baugenehmigung, denn sie wurde ihm bereits vorher entzogen. Das heißt, die Petition ist vorprogrammiert. Es gibt dabei jetzt eine unterschiedliche Rechtsauffassung zwischen der unteren Bauaufsichtsbehörde und dem Ministerium als obere Bauaufsichtsbehörde. Das Problem liegt in der Frage, ob die Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen mit den Nachbarschaftsgrenzen gleichzusetzen sind. Das Ministerium weist nunmehr die untere Bauaufsichtsbehörde an, das Verwaltungshandeln im Sinne der oberen Bauaufsichtsbehörde und damit auch zugunsten des Petenten anzuwenden. Die untere Bauaufsichtsbehörde weigert sich und jetzt gibt es sehr, sehr viel Hin und Her, aber letztendlich – und das müssen wir positiv feststellen – durfte dann doch der Eigentümer einen neuen Bauantrag einreichen, der dann auch ohne Gebühren genehmigt wurde und somit im Sinne des Petenten entschieden wurde. Ein Kraftakt für alle, der Amtsschimmel hat gewiehert und so manchmal ist der eine oder andere Nachbar überhaupt nicht schadenfroh.

Streitereien der Behörden wurden also auf dem Rücken des Petenten ausgetragen. Das können, denke ich mal, das dürfen wir auch in Zukunft nicht weiter so hinnehmen beziehungsweise das können wir auch nicht wollen. Genau deshalb, meine Damen und Herren, begrüßen wir Reformen der öffentlichen Verwaltung, die Initiativen zur Entbürokratisierung und Deregulierung beziehungsweise Entzerrung von Verfahren, Richtlinien, Gesetzen und Ähnlichem. Und auch genau deshalb sollen die an die Landesregierung und an die Fraktionen überwiesenen Petitionen dazu dienen, dass man für diese Probleme sensibilisiert wird und sie mit dazu beitragen, diese Punkte in Veränderung einzuarbeiten. Wir sollten alle dafür sorgen, dass in Zukunft nicht der, der vor dem Schreibtisch steht, sich als Bittsteller vorkommt, und der, der hinter dem Schreibtisch sitzt, sich mehr als Dienstleister versteht. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Danke schön, Frau Abgeordnete Peters.

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Herr Timm für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Timm.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So viel über Petitionen zu reden, war eigentlich

gar nicht meine Absicht. Aber ich will doch drei Anmerkungen machen. Petitionsrecht ist etwas verzwickt bei uns im Lande, weil wir ja eigentlich zwei Einrichtungen haben, die sich damit beschäftigen, einmal die Bürgerbeauftragte und den Petitionsausschuss. Ich möchte zumindest von dieser Stelle aus sagen, ich könnte mir vorstellen, dass auch darüber in der Zukunft sehr sachlich, sehr ordentlich und sehr bewusst diskutiert werden kann. Und ich könnte mir auch vorstellen, dass man aus zwei eins macht.

(Beifall bei einzelnen Abgeord- neten der CDU – Peter Ritter, PDS: Es kommt immer darauf an, was man macht.)

Der Petitionsausschuss nimmt die Petitionen der Bürgerinnen und Bürger in schriftlicher Form entgegen. Die Bürgerbeauftragte fährt ins Land und macht Sprechstunden, was mit Sicherheit gut ist. Dagegen gibt es nichts zu sagen. Ich könnte mir vorstellen und würde anregen wollen, dass auch darüber nachzudenken ist, was Frau Peters ansprach – viele Petitionen, die uns erreichen, verursachen viel Verwaltungsaufwand –, ob es nicht denkbar wäre, dass Mitglieder des Petitionsausschusses diesen Service unseren Bürgern im Lande ebenfalls anbieten können.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ich möchte als Nächstes anmerken, dass ich erstaunt bin, wie lange Petitionen sich in unserem Hause aufhalten. Ich habe im letzten halben Jahr Petitionen in die Hand bekommen, die schon zweieinhalb Jahre auf dem Buckel haben. Da will ich uns alle ermahnen, mehr Schnelligkeit zu entwickeln, und ich möchte auch ermahnen, dass sehr, sehr viele Petitionen zu lange in den Ämtern liegen. Ob das Ministerien waren oder andere Ämter, Landkreise oder Bauämter, das spielt jetzt keine Rolle. Auch die Verweildauer in diesen Behörden ist zu lang.

(Angelika Peters, SPD: Aber auch die Verweildauer bei den Berichterstattern.)

Diese Bemerkung hätten Sie sich verkneifen können, Frau Peters,

(Angelika Peters, SPD: Was ich mir verkneife, entscheide ich selber!)

denn meine Unterlagen gehen innerhalb von acht Tagen wieder aus meinem Raum raus!

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)

Es ist nicht immer gut, laut dazwischenzureden, es sollte auch Sinn haben.

(Angelika Peters, SPD: Aber Sie ziehen sich die Jacke jetzt an.)

Ein Problem, was ich sehe, ist, dass wir mit sehr viel Petitionen aus dem kommunalrechtlichen Bereich bepflastert werden. Es gab in dem Zusammenhang auch mal die Vorstellung, ein Nachbarschaftsgesetz und -recht zu machen. Die Empfehlung, die ich dazu gehört habe, ist, es sollte nicht sein, weil es sich anders regeln lässt. Auch da würde ich mich gerne anschließen wollen. Ich glaube, das ist so. Beschwerlich ist aber – und das ist immer wieder festzustellen –, dass gerade das Baurecht Ansatzpunkt vieler Petitionen ist. Und da stelle ich immer wieder fest – und das trifft nicht nur im Baurecht zu, das trifft auch für das Naturschutzrecht und für das Umweltrecht zu –, dass

der Ermessensraum, der einem Bearbeiter in einer Behörde, in einem Ministerium durch das Gesetz gegeben ist, sehr häufig nicht genügend ausgelebt wird und dort nicht genügend daraus gemacht wird.

Als Letztes möchte ich noch bemerken, dass ich mir vorstellen könnte, dass Mitarbeiter, die aus den Ministerien zur Berichterstattung kommen – und dafür gibt es Beispiele, die ich hier aber nicht im Einzelnen anmerken möchte –, bei der Befassung mit einer Petition, die zur Beurteilung und dann zur Diskussion im Petitionsausschuss vorgelegt wird, dass die Damen und Herren, die uns berichten, sich gründlicher mit Petitionen auseinander setzen.

(Beifall Martin Brick, CDU)

Wir müssen das tun und wir müssen das von den Mitarbeitern aus den Ministerien einfach verlangen. Das ist unsere Pflicht, nicht unser Recht.

Damit, glaube ich, habe ich Ihnen genug zu diesem Tagesordnungspunkt gesagt, und ich bitte Sie, der Abstimmung positiv entgegenzusehen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Gabriele Schulz, PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter Timm.

Als Nächstes hat das Wort der Abgeordnete Herr Walther für die Fraktion der PDS.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Der uns vorliegende Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2002 dokumentiert ein immenses Arbeitspensum der Mitglieder und vor allem auch des zuständigen Sekretariates. Die Zunahme der Petitionen auf nun 640 für das Jahr 2002 zeigt, betrachtet man die Entwicklung in den letzten Jahren insgesamt, dass die offensichtliche Talsohle im Jahr 2000 und die danach begonnene Zunahme an Petitionen, dass sich dieser Trend im Jahr 2002 bestätigt hat.