Protocol of the Session on April 9, 2003

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Der uns vorliegende Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2002 dokumentiert ein immenses Arbeitspensum der Mitglieder und vor allem auch des zuständigen Sekretariates. Die Zunahme der Petitionen auf nun 640 für das Jahr 2002 zeigt, betrachtet man die Entwicklung in den letzten Jahren insgesamt, dass die offensichtliche Talsohle im Jahr 2000 und die danach begonnene Zunahme an Petitionen, dass sich dieser Trend im Jahr 2002 bestätigt hat.

Geht man von einer ausgewogenen Entwicklung bei der Anzahl der Petitionen aus, muss man leider feststellen, dass die Zunahme in 2002 stärker war als die Abnahme in den Jahren 1997 bis 2000 insgesamt. Dieser Trend verdeutlicht ein verstärktes Bild der Unzufriedenheit mit Verwaltungen, aber auch eben der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, dies nicht schweigend hinzunehmen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Masse an Petitionen, die im Berichtszeitraum behandelt wurden, in den Geltungsbereich der dritten Legislatur fallen. Deshalb möchte ich auch nicht umfassend auf die Fälle eingehen, weil ich davon ausgehe, dass der Bericht so verständlich geschrieben ist, dass ihn sich jeder anschauen kann und dort ein umfassendes Bild erhält.

Ich möchte im Folgenden vielmehr nur auf einen Themenschwerpunkt eingehen, weil dieser uns in der jüngsten Vergangenheit im politischen Raum wieder begegnet ist. Es betrifft dies die 203 Petitionen des Jahres 2002 zu Fragen des Rentenrechts mit dem Haupttenor der kritisierten Gerechtigkeitslücken bei der Überleitung von DDR-Renten in bundesdeutsches Recht. Im Bericht steht noch geschrieben, dass den Petenten mitgeteilt werden konnte, dass die Landesregierung einen Antrag in den Bundesrat eingebracht hat, die Schließung dieser Lücken herbeizuführen. Hier hatte uns aber in den letzten Wochen

das Leben eingeholt. Der Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern wurde abgelehnt und damit auch die berechtigte Hoffnung der 203 Petenten und anderer Betroffener, dass diese Initiative ihrem Ansinnen entsprechen kann. Das ist nicht zufrieden stellend, gerade auch, wenn man bedenkt, dass die Vertreter unseres Bundeslandes im Vorfeld der Bundesratsinitiative um Mehrheiten gerade aus den neuen Ländern geworben hatten. Offensichtlich war es aber ein bewusst politisch ablehnendes Verhalten der Vertreter der CDU und SPD der anderen Länder. Man will diese Lücke nicht schließen, heute zumindest noch nicht. Ich halte diese Art von Vergangenheitsbewältigung für äußerst bedenklich, wenn das, was juristisch geklärt werden müsste, so es denn Vorwürfe an die Einzelnen gibt, über den willkürlichen Weg des Rentenstrafrechtes geregelt wird. Außerdem betraf dies nicht nur die so genannten Strafrenten, auch Sonderrenten für einzelne Berufsgruppen abseits der so genannten Strafrenten sind von der Ablehnung mit betroffen.

Unabhängig von dieser aktuellen Entwicklung stellt der Bericht fest, dass sich die Eingaben in den meisten Bereichen kontinuierlich entwickelt haben, also kein Politikfeld ausbricht. Führend – und das auch schon in den Jahren zuvor – waren Fragen zum Strafvollzug, zu kommunalen Angelegenheiten, zum Schulwesen, zum Gesundheitswesen, zu den Gerichten, zu Sozialversicherungen, Beschwerden über Landesbehörden, die Polizei, und auch das Baurecht wurde eben schon anschaulich geschildert. Häufig konnte der Ausschuss nicht tätig werden, weil dies einen Eingriff in schwebende gerichtliche Verfahren dargestellt hätte.

Zum Schluss möchte ich eine Entwicklung, die uns auch in den wenigen Monaten des Ausschusses unserer Legislatur aufgefallen ist, benennen, die nachdenklich stimmt. Immer wieder sitzen vor uns im Ausschuss Regierungs- und Verwaltungsvertreter und auf der anderen Seite sehen wir die Petitionen der Bürgerinnen und Bürger und müssen dabei feststellen, dass eine Vielzahl von Petitionen sich erübrigen würde, wenn – Herr Prachtl und Frau Peters haben es gesagt – die Ermessensspielräume intensiver genutzt oder oft überhaupt erst einmal gesucht würden. Hinzu kommt, dass Verwaltungsbescheide und Ähnliches in einem Deutsch abgefasst werden, was eigentlich nur im Interesse der Juristen sein könnte, denn sie wären oft vonnöten, das Erlassene den Betroffenen zu übersetzen. Wenn von Vermittler- und Dolmetscherfunktion im Bericht die Rede ist, dann hat sich dies in den Monaten der vierten Legislatur bestätigt. Hinzu kommt, dass oft vor dem Gang bis hin zu einer Petition Probleme gemildert werden könnten, wenn eindeutige Verweise auf Rechtsmittel oder auch auf Rechtswege aufgezeigt würden.

Sicher ist dies auch ein sehr schwieriges Thema, schließlich ist die Verwaltung keine Rechtsberatung. Aber gerade im Sinne der eben erwähnten Ermessensspielräume ergeben sich Möglichkeiten, Bürgern transparenter und nachvollziehbarer das Mögliche aufzuzeigen. Hier nun wiederum stehen wir alle in der Pflicht, egal ob in den Regierungsreihen oder hier im Saal, wir alle können sicher oft auf recht unterschiedliche Art und Weise einen Teil dazu beitragen, dass Bürger einfacher zu ihrem Recht kommen, können vermittelnd wirken. Übrigens wäre das auch ein Effekt, der uns allen zugute käme, denn der Frust über Verwaltung, über Ministerien und damit auch über Politik insgesamt umfasst alle politischen Lager und spart keinen aus. Deshalb meine ich dies auch als Aufforderung zum Handeln, zum Vermitteln und unsere Bereitschaft zum Zuhören.

Vielleicht noch eine ganz kurze Anmerkung zu dem von Herrn Timm Gesagten. Ich halte es nicht für so günstig, heute darüber zu spekulieren, was die Zusammenlegung der Bürgerbeauftragten oder der Stelle des Bürgerbeauftragten mit den Belangen des Ausschusses angeht. Ich glaube, das ist auch ganz im Sinne des ersten Bürgerbeauftragten des Landes, Herrn Frieder Jelen, der bekanntlicherweise nicht der PDS angehört, und er hat damals auf diese Autonomie sehr viel Wert gelegt. Ich glaube, dass auch heute nicht der Tag ist, an dem wir über diese Zusammenlegung diskutieren sollten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Beate Mahr, SPD)

Danke schön, Herr Walther.

Noch einmal hat ums Wort gebeten die Abgeordnete Frau Peters von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident, nur auf zwei Punkte möchte ich eingehen. Herr Prachtl nannte die verbesserte Vor-Ort-Besichtigung in Zusammenarbeit mit den Petenten, welche die Probleme vor Ort kennen lernen, um somit auch die Arbeit für uns zu erleichtern. Dem stimmen wir voll zu, das möchten wir auch weiterhin tun und das wird sicher verbessert werden gegenüber 2002. Was wir nicht möchten – und da bleiben wir uns auch selbst treu, Herr Prachtl –, wir werden selten oder auch so gut wie nicht den Petenten in die Gesprächsrunden nach Schwerin einladen, um hier so eine Art Gerichtsverhandlung oder Ringkampf auszufechten.

Ein zweiter Punkt ist der Service vor Ort, der da vorhin genannt wurde, und mündliche Petitionen hieße, das Gesetz zu ändern. Die SPD-Fraktion sieht eigentlich im Moment dafür keinen Bedarf, also mit uns nicht. Hierüber sollte man heute auch nicht spekulieren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Und ich hätte dann bitte noch eine Anmerkung, Herr Timm. Ich wollte das eigentlich nur untersetzen, weil Sie so schön sagten, wir sollen alle an uns selber arbeiten, die Berichterstatter auch. Ich weiß nicht, warum Sie sich so uncharmant getroffen fühlten. Ich habe uns alle einbezogen. – Danke.

(Beifall Beate Mahr, SPD)

Gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Prachtl?

Aber ja, gerne, Herr Prachtl.

Frau Peters, Sie haben behauptet, da müsste das Gesetz geändert werden. Wenn Juristen des Landtages feststellen, dass das Gesetz da nicht geändert zu werden braucht, würden Sie dann Ihre Meinung ändern?

Herr Prachtl, es steht im Gesetz, die Petitionen sind schriftlich einzureichen. „Schriftlich“ ist eigentlich unmissverständlich für mich. Und insofern müsste es auch für Juristen unmissverständlich sein.

Dieses Ergebnis liegt aber neuerdings vor, dass wir das dürfen, dann verstehe ich Ihre Meinung dazu nicht.

(Holger Friedrich, SPD: Dann muss es hineingeschrieben werden.)

Nein, also ich würde auch dann eine mündliche Petition, wenn wir durch das Land fahren und mündliche Petitionen aufnehmen, nicht befürworten,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

weil ganz einfach hier etwas hineininterpretiert werden kann, was der Petent, wenn er es schriftlich darlegt, eigentlich vielleicht nicht will. – Danke.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Im Rahmen der Aussprache ist beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht 2002 des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/325 zuzustimmen. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit wurde dem Tätigkeitsbericht 2002 des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/325 zugestimmt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/366. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/380 vor.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/366 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Drucksache 4/380 –

Das Wort zur Berichterstattung wurde nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen damit zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/366, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen.

Hierzu liegt Ihnen der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/380 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 4/380 einstimmig beschlossen.

Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/366 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke

schön. Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/366 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Olympische Segelwettbewerbe der Olympischen Sommerspiele 2012, Drucksache 4/331(neu).

Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Olympische Segelwettbewerbe der Olympischen Sommerspiele 2012 – Drucksache 4/331(neu) –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Rehberg für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Am Samstag, dem 1 2. April fällt eine Entscheidung, die für unser Land Chancen auftun kann oder unserem Land auch Chancen nehmen kann.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Es ist so, dass man dankbar sein muss, dass Förderkreise, viele haupt- und ehrenamtlich Tätige, Vertreter der Wirtschaft, des Sportes, aus den Regionen Rostock und Stralsund/Rügen in einer beispiellosen Aktion bewiesen haben, wie es der Evaluierungsbericht des NOK in eindrucksvoller Art und Weise deutlich macht, dass die Olympischen Segelwettbewerbe 2012 nach Mecklenburg-Vorpommern gehören. Diesen gebührt besonderer Dank.

Wenn man sich etwas näher mit dem Evaluierungsbericht befasst, kommen natürlich auch Wermutstropfen. Wermutstropfen deswegen, weil in einzelnen Punkten, gerade was Rostock/Warnemünde betrifft, aber auch Stralsund/Rügen, wir nicht die Punktzahl erreicht haben, die wir hätten erreichen können. Es kann nicht sein, dass beide, Rostock/Warnemünde und Stralsund/Rügen, in der Rubrik „Unterstützung durch die Politik und öffentliche Meinung“ die niedrigste Punkzahl erreicht haben. Zum Glück wird hier nur der Wichtungsfaktor 1 angesetzt und nicht wie bei anderen der Wichtungsfaktor 5. Deswegen bin ich ganz ausdrücklich den Fraktionen von SPD und PDS dankbar, dass sie sehr schnell und unkompliziert gesagt haben, wir wollen einmal einen gemeinsamen Antrag zu diesem Thema einbringen, wir wollen hier mal die Standortfragen außen vor lassen. Wir wollen aber deutlich machen, drei Tage beziehungsweise vier Tage vor der Entscheidung – und das ist der Kernpunkt dieses Antrages –, dass wir alles von Seiten der Politik dafür tun wollen, dass die Olympischen Segelwettbewerbe 2012 in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich denke, das kann man kurz und knapp auf den Punkt bringen: Wir wollen die Spiele! Olympia tut nicht nur Deutschland gut, sondern Olympia tut auch Mecklenburg-Vorpommern gut.

Es gibt natürlich, wer sich etwas näher mit dem ganzen Prozedere befasst, ungeheure Einflüsse und Unwägbarkeiten, die gerade in den nächsten Stunden und Tagen ganz massiv ablaufen. Deutschland hat mehrmals die

Olympischen Spiele bekommen. Es hat sich achtmal beworben und fünfmal sind sie ausgetragen worden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kernpunkte des Antrages sind einmal, dass wir unser uneingeschränktes Interesse ausdrücken, das halte ich für selbstverständlich, aber für mich ist insbesondere der Punkt 3 dieses Antrages der entscheidende Punkt. Der Landtag sichert die finanzielle und ideelle Unterstützung für die vom NOK für Deutschland ausgewählte Bewerbung für die Segelwettbewerbe in Mecklenburg-Vorpommern zu und fordert die Landesregierung auf, dies bei der Erstellung der entsprechenden Landeshaushalte zu berücksichtigen, und in Klammern steht hier Garantieerklärung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, falls einer der beiden Standorte den Zuschlag am Samstag bekommt, muss diese Garantieerklärung sowieso abgegeben werden mit Blick auf die Bewerbung im Jahr 2005. Wer sich aber nur ansatzweise allein mit dem Nutzen befasst, mit dem Imagegewinn für das ganze Land, der weiß, falls Deutschland insgesamt nicht im Jahr 2005 den Zuschlag bekommen würde, die Tragweite wäre immens. Schon die Bewerbung jetzt zeigt eine ungeheure, nicht nur nationale, sondern auch internationale Aufmerksamkeit. Es gibt viele positive Aspekte bei den Bewerbungen. Das Regattarevier vor Rostock/Warnemünde und Stralsund/Rügen wird mit einer sehr, sehr hohen Punktzahl bedacht. Die Orte liegen günstig und sind exzellente Segelreviere.

Natürlich etwas trister sieht es für die Region Stralsund/Rügen bei der Verkehrsinfrastruktur aus. Dort liegt man fast 10 Punkte, genau 9,85 Punkte, hinter Kiel. Rostock hat nur eine ganz geringe Differenz. Und deswegen, muss ich sagen, wäre es natürlich günstiger gewesen für den zweiten Bewerber, wenn das eine oder andere schon weiter vorangetrieben worden wäre. Rostock hat hier mit dem Flughafen Rostock-Laage eine exzellente Anbindung, die Bahnverbindungen und insbesondere d i e Straßenverbindungen genügen internationalen Ansprüchen.