Protocol of the Session on June 25, 2002

Meine Damen und Herren, ursprünglich hatten wir vorgesehen, diese Punkte entsprechend den Ausführungen im Zwischengutachten noch zu konkretisieren. Da die Diskussion zu den einzelnen Maßnahmen gegenwärtig noch nicht ausgereift ist und die Auswirkungen in der Praxis noch nicht im Einzelnen absehbar sind, haben wir uns entschlossen, in diesem Antrag jetzt nur die einzelnen Bereiche aufzulisten. Dies schließt nicht aus, dass wir diese für die Ostseeparlamentarierkonferenz weiter untersetzen, wenn sich der Diskussionsstand bis dahin verdichtet hat. So viel an die Adresse des Abgeordneten Thomas, der im Vorfeld der Antragsberatung für die Presse drauflospolemisierte, ohne überhaupt die Zusammenhänge hinterfragt zu haben, Herr Thomas. Das muss man Ihnen sagen.

Und nun noch kurz zum Havariekommando. Ein Unfallmanagement auf See und zur Beherrschung komplexer Schadenslagen durch eine Führungseinheit ist unstreitig. Man hat aber leider nicht den Mut gehabt, das Grundgesetz zu ändern beziehungsweise diese Änderung anzugehen, so, wie es in unserem Antrag vom Juni 2001 hier an dieser Stelle vorgeschlagen wurde. Zahlreiche Äußerungen von Rechtsexperten gehen in diese Richtung und ich meine, früher oder später wird sich das nicht vermeiden lassen. Wir werden uns dafür einsetzen.

In unserem Zwischengutachten wird darauf verwiesen, dass es kein Zufall sei, wenn sich an der amerikanischen Küste keine größeren Unfälle ereigneten, seitdem neue gesetzliche Regelungen für die US Coast Guard wirken. Insofern sei weiter darüber nachzudenken, man muss hier weiter Erfahrungen sammeln und Überlegungen anstellen, um eine optimale Lösung zu finden. Mit den heute zur Debatte stehenden Verwaltungsvereinbarungen ist ein Anfang gemacht. Es ist ein Schritt nach vorn. An der Unterzeichnung dieser Vereinbarungen und der Zustimmung des Landtages führt meines Erachtens kein Weg vorbei. Und man sollte auch nicht den Gedanken an eine Küstenwache für die Ostsee als übernächsten Schritt bereits jetzt als abwegig disqualifizieren. Schritt für Schritt, meine Damen und Herren!

Vielleicht noch eine Randbemerkung. Bezüglich der Vereinbarung zur Bekämpfung von Meeresverschmutzungen ist zu sagen, die alte Vereinbarung vom 27.04.1995 wurde erst fünf Jahre später hier im Landtag abgesegnet. Diesmal sind wir schneller, innerhalb von wenigen Wochen.

Ich bin am Schluss meiner Ausführungen und bitte Sie im Ergebnis der verbundenen Aussprache, die Drucksache 3/2967 in den Umwelt-, Innen- und Finanzausschuss zu überweisen. Zum Zweiten bitte ich namens der Fraktion der SPD um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 3/2973. – Ich danke fürs Zuhören.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke, Herr Dr. Klostermann.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2967 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss sowie mitberatend an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um

das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Die Zweite Lesung und Schlussabstimmung zu diesem Gesetzentwurf werden wir nach den Beratungen der Ausschüsse und der Vorlage der Beschlussempfehlung am Donnerstag – Tagesordnungspunkt 32 – aufrufen.

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2973 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/2973 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes, Drucksache 3/2978.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesreisekostengesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 3/2978 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Landesreisekostengesetzes mag Ihnen auf den ersten Blick lediglich als redaktionelle Klarstellung erscheinen und die Frage aufwerfen, ob eigens hierzu eine Novellierung des Landesreisekostengesetzes notwendig sei. Auf den zweiten Blick ist jedoch festzustellen, dass mit dem Gesetzentwurf inhaltliche Unstimmigkeiten zwischen Landesreisekostengesetz und Einkommenssteuerrecht beseitigt werden sollen. Damit wird einerseits eine verwaltungsaufwendige Versteuerung von Kleinbeträgen unter 7 Euro vermieden. Die damit verbundene Zahlung von marginalen Sozialversicherungsbeiträgen entfällt ebenfalls. Andererseits sollen die dienstreisenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch keiner Mehrfachbelastung bei der Bemessung der Reisekostenvergütung ausgesetzt sein, die ihnen durch eine solche Versteuerung von Kleinbeträgen entstehen würde.

Aus diesem Grunde haben wir in der Vergangenheit versucht, die hier zugrunde liegende Versteuerungsfrage unterhalb einer Gesetzesänderung auf dem Weg erläuternder Verwaltungsvorschriften zu regeln. Diese Lösung hat sich jedoch als nicht tragfähig erwiesen und eine Nachversteuerung notwendig gemacht. Damit jetzt und zukünftig diese Versteuerungspflicht von Kleinbeträgen bei der Zahlung von Reisekostenvergütungen entfällt, sollen die reisekostenrechtlichen beziehungsweise steuerrechtlichen Vorschriften aufeinander abgestimmt werden.

Den kommunalen Landesverbänden und den Spitzenorganisationen der Berufsverbände und Gewerkschaften wurde in den vergangenen Wochen Gelegenheit gegeben, zum Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen. Dabei wurde die Zielsetzung der von uns ins Auge gefassten Änderung einhellig begrüßt. Redaktionelle Anregungen haben wir berücksichtigt.

Um den mit einer sonst notwendigen Nachversteuerung verbundenen Verwaltungsaufwand und die Mehrfachbelastung für die Dienstreisenden zu vermeiden, sollte noch für dieses Jahr eine Neuregelung der Harmonisierung erfolgen. Ich bitte Sie daher um Überweisung in den Finanzausschuss und ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Zustimmung, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2978 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Die Zweite Lesung und Schlussabstimmung zu diesem Gesetzentwurf werden wir nach den Beratungen im Finanzausschuss und der Vorlage der Beschlussempfehlung am Donnerstag – Tagesordnungspunkt 33 – aufrufen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes, Drucksache 3/2904, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 3/2998.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2904 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 3/2998 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes auf Drucksache 3/2904. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Bundesdisziplinargesetz, Drucksache 3/2818, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 3/3006.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Bundesdisziplinargesetz (BDGAG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2818 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 3/3006 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich höre und sehe keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Bundesdisziplinargesetz auf Drucksache 3/2818. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragraphen 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – D a nke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Paragraphen 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/3006 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 3/3006 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes, Drucksache 3/2817, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 3/2970.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2817 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses – Drucksache 3/2970 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes auf Drucksache 3/2817. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, d e n Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.