Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2822. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2822 mit einigen Jastimmen der Fraktion der CDU bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS sowie vier Stimmenthaltungen der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Abgeordneten Martin Brick, Gesine Skrzepski und Reinhardt Thomas, Fraktion der CDU – OffshoreAnlagen zur Windenergienutzung – Bericht zur Umsetzung der Seeanlagenverordnung, auf Drucksache 3/2815.
Antrag der Abgeordneten Martin Brick, Gesine Skrzepski und Reinhardt Thomas, Fraktion der CDU: Offshore-Anlagen zur Windenergienutzung Bericht zur Umsetzung der Seeanlagenverordnung – Drucksache 3/2815 –
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit unserem Antrag wollen wir die sachliche parlamentarische und damit öffentliche Diskussion über Offshorewindanlagen voranbringen, denn gerade bei Offshorewindanlagen stellen wir fest, dass es in den Parteien eine Neigung gibt, die Sachdiskussion etwas zu verdrängen. Augen zu und durch, das scheint hier die Devise zu sein. Das genügt aber nicht.
Rot-Grün und Rot-Rot setzen auf Windenergie, wie wir wissen, die der Steuerzahler im Wesentlichen finanzieren muss. Der Windkraftbranchenbeschäftigte kostet Deutschland – und das muss man deutlich sagen – dreimal mehr als der Steinkohlebergmann.
Die Opposition, sonst sind wir ja wirtschaftspolitisch wirklich auf der Höhe, reagiert verhalten beziehungsweise stillschweigend. Die Situation kann kurz so beschrieben werden: Deutschland zwischen Ökonomie und Gigantomanie. Was da vor unserer Küste geplant wird und durchgezogen werden soll, ist mehr als nur eine Gratwanderung zwischen umweltpolitischen Zielen und Großprojekten mit unabsehbaren Folgen für die Küstenregionen. Das ist aus unserer Sicht eine radikale Veränderung unserer Küstenund Kulturlandschaft, zu der auch die AWZ gehört.
Obwohl die technischen Probleme der 2,5- bis 5-Megawatt-Anlagen mit bis zu 200 Metern Höhe noch völlig ungelöst sind, noch kein Seekabel für die Landanbindung genehmigt ist, werden die Offshorewindparks schon geplant. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sieht im vorauseilenden Gehorsam schlichtweg keinerlei Probleme.
Die politisch Verantwortlichen gehen offenbar davon aus, dass die BSH-Beamten unfehlbar sind. Wie unfehlbar und wie kurzsichtig leitende Bundesbeamte sind, haben wir bei der „Pallas“-Katastrophe und beim Sicherheitskonzept Ostsee erfahren dürfen. Fehler über Fehler, Fehlplanungen bis heute und Missmanagement in entscheidenden Situationen, das ist leider die Realität. Realität ist
auch, dass einmal erteilte Genehmigungen für Offshoreanlagen in der AWZ von niemandem, ich betone, von niemandem mehr angefochten werden können, weil es keinen klagebefugten Kläger in der AWZ und damit natürlich auch keinen Richter gibt. Und das bei den wohl größten Bauprojekten aller Zeiten!
(Peter Ritter, PDS: Sie waren doch gegen die Verbandsklage. – Heiterkeit bei Minister Dr. Wolfgang Methling)
Das Bundesumweltministerium gab Anfang März bei der Windenergiekonferenz in Cuxhaven bekannt, dass Anträge für Offshoreanlagen mit einer Leistung von bis zu 60.000 Megawatt beim BSH in Hamburg vorliegen. Zum Vergleich, ein großes Atomkraftwerk hat circa 1.300 Megawatt. Anfang November genehmigte das BSH in Hamburg das erste Pilotprojekt Borkum West in der AWZ. Die Anlage soll nahe eines Verkehrstrennungsgebietes für Seeschifffahrt errichtet werden. Der Betreiber, Prokron Nord, nicht etwa das BSH, hat den Germanischen Lloyd als so genannten Meeres-TÜV beauftragt und natürlich bezahlt. Wir befürchten, deswegen sieht der Germanische Lloyd keine Gefahren für die Seeschifffahrt durch Offshoreanlagen. Das Risiko wird offenbar etwas heruntergespielt. Der Germanische Lloyd will natürlich auch bei Offshoreanlagen mit verdienen und das BSH baut im Wesentlichen leider allein bei der Seeschifffahrt auf den Germanischen Lloyd. Neutrale Sachverständige sind nicht vorgesehen. Wir befürchten, das läuft so auch in unserer AWZ bei den Plänen für „Oderbank“, „Adlergrund“, „Arkonabecken“, „Kriegers Flak“ und „Arcadis“.
Deutschland ist bereits Windenergieweltmeister. Ende 2001 drehten sich 11.438 Windräder mit einer Gesamtnennleistung von 8.754 Megawatt. Mit 1.700 Volllaststunden bei einem Normalwindjahr, das sind 19,4 Prozent der 8.760 Jahresstunden, wurden 14,9 Milliarden Kilowattstunden, also rund 15 Terawattstunden eingespeist. Bezogen auf den jährlichen Gesamtenergieverbrauch, einschließlich der Bereiche Verkehr und Raumheizung von 2.500 Terawattstunden, beträgt der Windstromanteil dann nur noch sage und schreibe 0,6 Prozent. Und dafür sollen bis 2010 durch die Einspeisevergütung sowie weitere Begünstigungen durch Steuerrecht und Zinsverbilligungen aus dem Bundeshaushalt weitere 100 Milliarden DM/ 50 Milliarden Euro in diese Landschaftsverschandelung fließen. Kosten für die Landschaftsschäden und Entsorgung der Anlagen sind da noch nicht dabei.
Bei diesen Größenordnungen – und das muss man auch ganz deutlich und nüchtern sagen – geht es natürlich auch um Geldzuwendungen der Windenergielobby an Privatpersonen, Vereine und politische Parteien.
Und deswegen benötigen wir bei diesem Thema Windenergie und Offshoreanlagen eine Grundsatzdiskussion vor allem über das steigende Risiko einer Ölkatastrophe und über die Wirtschaftlichkeit der Anlagen.
Die heutigen Sicherheitsprobleme in der Seeschifffahrt haben etwas damit zu tun, dass den wirtschaftlichen Interessen bei der Ausflaggung der Vorrang eingeräumt worden ist. Und wenn die wirtschaftlichen Interessen der Offshorelobby zur Basis von Entscheidungen gemacht werden, dann, befürchten wir, steigt das Risiko einer Ölpest oder eines Großschadensereignisses vor unserer
Küste. Deswegen, meinen wir, müssen wir Sicherheiten einbauen, müssen die norddeutschen Küstenländer Sicherheiten einbauen.
Das geht natürlich nur mit Initiativen zur Änderung der Seeanlagenverordnung vom 23. Januar 1997, die ja für die AWZ gilt, und deswegen wurde ja auch bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes eine Änderung der Seeanlagenverordnung mitbeschlossen. Als Versagungsgrund für Anlagen wie Offshoreanlagen wurden eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelzuges und sonstige schädliche Umwelteinwirkungen eingefügt. Damit sollte das Vorsorgeprinzip angewandt werden. Rot-Grün ging es dabei aber in erster Linie um die Umwelt- und Naturverträglichkeit der Anlagen, nicht um die direkte Bewahrung des Schutzgutes Wasser, und darum geht es ja bei Havarien. Statt des dehnbaren Begriffes „erheblich“ sollte aus unserer Sicht gerade nach dem Vorsorgeprinzip die Abwehr von Beeinträchtigungen des Vogelzuges im Vordergrund stehen, weil schon jetzt durch die Anlagen an Land viele Vogelflugrouten, Nahrungs- und Brutflächen für Vögel nicht mehr nutzbar sind. Circa 500.000 Vögel plus einer großen Zahl von Fledermäusen werden pro Jahr in Deutschland von Windflügeln erschlagen.
Wir erwarten also auch hier Ihre Antwort. Die Rettung von Menschenleben, die Schiffssicherheit, die Bergung von Havaristen sowie die Bekämpfung von Havarien, Katastrophen und Großschadensereignissen innerhalb der Offshoreparks müssen sichergestellt werden, und zwar richtig sichergestellt werden. Mit Offshoreanlagen steigt nämlich die Wahrscheinlichkeit einer Havarie mit nachfolgender Ölverschmutzung unserer Küstenregion.
Die Sicherheitsabstände zwischen den Anlagen und zu den Schifffahrtsrouten sind zu gering. Vom Kurs abgekommene Schiffe können kaum geborgen werden. Trotz vieler Unfälle an Land, wo es durch fehlende Sicherheitsabstände zu Havarien kam, werden die Risiken von Windrädern im Falle einer Kollision beziehungsweise von abgebrochenen und herumfliegenden tonnenschweren Windflügeln, die auf Tanker stürzen und Explosionen auslösen können beziehungsweise Bordwände aufreißen, völlig ausgeblendet oder heruntergespielt. Wie ist die Bergung von Havaristen und der Einsatz von Hubschraubern zur Rettung von Menschenleben geregelt? Hat jede Anlage Notplattformen für Schiffbrüchige?
Wir halten es insgesamt für unverantwortlich, das Gefährdungspotential für die See- und Küstenschifffahrt sowie für den maritimen Tourismus mit Anlagen zu erhöhen, ohne die bisherigen Forderungen für ein nationales Sicherheitskonzept Ostsee auch nur annährend erfüllt zu haben. Mit dem Bodewig-Konzept für die Ostsee sind wir heute nicht auf Großschadensereignisse, geschweige denn auf Tankerunfälle in Offshorewindparks vorbereitet.
Bei den Punkten 3 und 4 geht es insgesamt um die negativen Auswirkungen auf den Ostseefisch und um den Ausgleich für Ertragseinbußen für die Fischerei. Fakt ist, dass mit der Errichtung und Nutzung von Offshoreanlagen in den engen Arealen der westlichen Ostsee negative Auswirkungen auf den Fischbestand und auf die Fischerei zu befürchten sind. Wenn die Laichwanderung der Fische zu den Laichplätzen sowie die Nahrungswanderung gestört werden, kommt es eben zu dramatischen Verlusten.
Unsere Küsten und Boddengewässer sind die letzten Laichplätze in der Ostsee. Schäden durch Bau- und Baggerarbeiten, durch die treibender Laich vernichtet wird, führen erst nach circa drei Jahren zu einem Bestandsrückgang. Wir befürchten schlicht und einfach eine Fischereipolitik, die da heißt: „Windräder auf See – Fischer an Land“.
Offshoreanlagen erzeugen auch Schallwellen, die zu Orientierungsproblemen bei Meeressäugetieren führen können. Man vermutet schon heute, dass die vielen Strandungen von Walen etwas mit den vermehrten Schallgeräuschen auf See zu tun haben.
Zu klären ist aus unserer Sicht auch, ob unabhängige Wind- und Eisgutachten im Zusammenhang mit dem geplanten Bau von Offshoreanlagen vorliegen, und vor allem, ob die schon vorhandenen Erkenntnisse der DDR bis 1989 da eingeflossen sind. Die Windparkindustrie, und das ist klar, wird natürlich Gutachten in Auftrag geben, die ihre Projekte präferieren. Optimale Windstandorte sind aber nicht gleich optimal mögliche Windparkstandorte. Wer harte Eiswinter an der Küste und auf See erlebt hat, weiß, dass kaum ein Bauwerk dem gewaltigen Druck des Eises standhalten kann.
Wichtig, ja lebenswichtig für die Küstenregion sind der Rückbau und die Entsorgung der Anlagen. Das BSH begnügt sich nach unseren Informationen derzeitig mit 20-prozentigen Bankrücklagen, die aber aus unserer Sicht nicht rechtssicher und einklagbar sind. Die Orientierung an dem Oslo-Paris-Übereinkommen zum vollständigen Rückbau erscheint uns aus diesem Grunde sinnvoller.
In der Seeanlagenverordnung sind nach Paragraph 7 Sicherheitszonen für die Schifffahrt von etwa 500 Metern vorgesehen. Die Abtriebsgeschwindigkeit eines Havaristen beträgt bei Sturm circa zwei bis vier Seemeilen. Der Mindestabstand von den Schifffahrtswegen muss also in Abhängigkeit von der Fahrzeit des Hochseeschleppers vom nächsten Stationierungshafen und seiner Schwerwettergeschwindigkeit sowie der Abtriebsgeschwindigkeit eines manövrierunfähigen Havaristen bis zum Eintreffen eines Schleppers festgelegt werden. Zurzeit haben wir aber nur einen 65-Tonnen-Schlepper in Warnemünde. Wer Offshoreanlagen in diesen Größenordnungen plant, der muss auch dafür ein funktionierendes präventives Notschleppkonzept haben und nicht nur darauf hoffen, dass der Havarist vorher auf Grund läuft.
Unsere vorläufige Bilanz: Zig Milliarden werden für neue Schifffahrtshindernisse unter Umständen zur Verfügung gestellt. Was ist aber mit dem Geld für die Sicherheit? Wir hatten hier mal über ein präventives Konzept in diesem Landtag gesprochen und uns alle geeinigt.
Mit Punkt 9 wollen wir die Frage beantwortet wissen, welcher Mindestabstand zu den Fisch-, Laich- und Fanggebieten vorgesehen ist. Aus der Sicht der Fischerei sollten das drei bis vier Seemeilen sein.
Energiepolitisch, und das müssen wir auch offen sagen, sind diese Anlagen höchst umstritten. Ob sie die Energiequelle der Zukunft sind, ist höchst fraglich. Hochsubventioniert und nicht grundlastfähig machen Windkraftanlagen bei Windstille oder bei zu hohen Windstärken
den Parallelbetrieb von herkömmlichen Kraftwerken erforderlich und verringern durch die Zunahme der An- und Abfahrvorgänge deren Wirkungsgrad. Deswegen müssen teure Kraftwerkskapazitäten weiter vorgehalten werden. Die Strompreise werden nicht nur in Folge der Subventionen, sondern auch in Folge der Kosten für den Weiterbetrieb konventioneller Kraftwerke drastisch ansteigen. Dann haben wir eben die dänischen Verhältnisse, die mit hohem Windstromanteil auch die höchsten Strompreise der Welt haben. Und ich denke, das kann nicht in unserem Interesse sein.
Der Bau von diesen Anlagen in sehr begrenzten Seeräumen ist also aus unserer Sicht wirtschaftlich nur schwer darstellbar und unter dem Gesichtspunkt der Steigerung des Gefährdungspotentials für die Seeschifffahrt kritisch zu hinterfragen. Bei der Steigerung des Schiffsverkehrs zum Beispiel in der Kadet-Rinne und rund um Rügen von derzeitig 60.000 auf 180.000 im Jahre 2012, so befürchten wir, wird es unter Umständen zu einem Unfall oder einer Katastrophe kommen.
Die Genehmigungsverfahren nach der Seeanlagenverordnung, und diesen Eindruck hat man manchmal, werden im Windhundverfahren erteilt. Das BSH hat für Versagungsgründe derzeitig wenig beziehungsweise kaum Ermessensspielraum. Die Seeanlagenverordnung ist ein völlig unzureichendes Rechtsinstrumentarium, das planerischen Mindestanforderungen aus unserer Sicht eben nicht gerecht wird. Die Interessen der Küstenregion und die der hier lebenden Menschen zum Schutz vor Ölkatastrophen, zum Schutz des naturverbundenen Tourismus und des Fischereiwesens werden aus unserer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt.
Mit dem Bericht der Landesregierung erwarten wir schlicht und einfach den derzeitigen Sachstand im Hinblick auf die Genehmigung von Offshoreanlagen im Bereich der 12-Seemeilen-Zone, aber vor allen Dingen im Bereich der AWZ. Unsere Fragestellung richtet sich natürlich in die Richtung, dass die Landesregierung, wenn hier Lücken festgestellt werden, auch mit entsprechenden Initiativen an den Bund herantritt beziehungsweise dass Bundesratsinitiativen über den Landtag oder über die Regierung eingeleitet werden, denn das ist doch ganz wichtig für den Schutz unserer Region.
Aus diesem Grunde bitten wir – und ich sage noch mal deutlich, es ist ein ganz normaler Berichtsantrag – um Zustimmung zu unserem Antrag und ich bitte auch namens meiner Kolleginnen Gesine Skrzepski, Bärbel Kleedehn und meines Kollegen Martin Brick um namentliche Abstimmung nach Paragraph 92 GO. Wir sind hier schlicht und einfach gegen das Prinzip „Augen zu und durch“ und deswegen bitte ich auch um Verständnis für den Antrag auf namentliche Abstimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man sich die Einbringung so richtig vor Augen führt, fragt man sich bei der enormen Bedeutung des Antrages: Warum hat nicht die CDU-Fraktion diesen Antrag eingebracht, sondern nur eine Gruppe? Die Frage hätte ich gern noch beantwortet.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, ein besonderes Highlight rot-grüner Politik in der Bundesrepublik Deutschland ist der erreichte Konsens dieser Koalition mit der Energiewirtschaft in Richtung Atomausstieg. Das ist eine Genugtuung für alle, die auf politischem Wege lange für den Ausstieg aus der Kernenergie gekämpft haben.
Es ist ein Ergebnis erzielt worden, das dem Wohle der Menschheit insgesamt dient, wenn Sie mir diese Wertung gestatten. Die Nutzung regenerativer Energiequellen hat damit einen neuen, weit höheren Stellenwert bekommen. Leider ist nicht wieder gutzumachen, dass zuvor von Regierungen in Deutschland Dutzende Milliarden von Fördergeldern in die Erforschung der Kernenergie und die Anwendung gesteckt wurden. Mit der Entsorgung des radioaktiven Mülls wird man sich darüber hinaus noch Jahrhunderte beschäftigen müssen. Nur allein die Demontage der kerntechnischen Anlagen in Greifswald kostet ohne die Bauhüllen zur Entsorgung rund 6 Milliarden DM.
Wenn nur ein Millionstel – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – der weltweit bereits für die Erforschung und Anwendung der Kernenergie investierten Mittel in die Forschungsarbeit regenerativer Energien – auch in der 16 Jahre währenden glorifizierten Kohl-Ära – gesteckt worden wäre, hätte man heute mehr Antworten auf viele Fragen der regenerativen Energiequellen, so auch zur seeseitigen Nutzung der Windenergie durch so genannte Offshoreanlagen. Wir wüssten heute besser Bescheid und brauchten keine Fragen unbeantwortet stehen zu lassen.
Meine Damen und Herren, Bundes- und Landesregierung sehen in der Offshorewindenergienutzung gemeinsam eine Chance. Bundes- und Landesregierung sehen aber auch Widersprüche, das ist einfach so und es ist ja auch bei der Einbringung diskutiert worden. Zum einen sind dies Widersprüche in Gestalt von Nutzungskonflikten, zum anderen entstehen Konflikte aufgrund zu erwartender massiver Eingriffe in den sensiblen marinen Bereich.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, Eingriffe in das Küstenmeer müssen – und dazu bedurfte es nicht erst dieses Antrages – mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln auf Herz und Nieren geprüft werden. Ohne Zweifel sind Land und Bund in einer hohen Verantwortung. In der letzten Zeit gab es hier im Landtag reichlich Gelegenheit, die in diesem Antrag gestellten Fragen zu thematisieren, abgesehen davon auch in einer ganzen Reihe von Fachtagungen populärer Art. Zum Beispiel hat der Tourismusausschuss das Thema aufgegriffen.
Am vergangenen Mittwoch, dem 17.04., zum Beispiel wurde auch im Umweltausschuss die Gelegenheit geboten, sich im Detail zu landesplanerischen Aspekten der Ausweisung von Windkraftanlagen, insbesondere im Offshorebereich, in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Das Umweltministerium hat sich hier wirklich sehr