Mit der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung vom 4. Oktober 2000 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Kriterien festgelegt, mit denen bei den drastisch zurückgehenden Schülerzahlen weiterhin eine qualitativ hohe Schulbildung in den allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet werden soll. Die Kreise und kreisfreien Städte waren gefordert, ihre Schulentwicklungspläne fortzuschreiben. Aus dieser Fortschreibung drohte die Schließung einer Reihe von Schulen in unserem Land. Dagegen, aber auch gegen die vom Bildungsministerium festgelegten Kriterien protestierten die Menschen in einer Reihe von Petitionen. Allerdings sind gerade im Zusammenhang mit den Fragen der Schließung von Schulstandorten die Entscheidungsmöglichkeiten des Petitionsausschusses gering, weil es sich dabei um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung handelt. Die Kommunen, Kreise und kreisfreien Städte unseres Landes entscheiden in eigener Verantwortung, wie das künftige Schulnetz in ihrem Gebiet aussehen soll.
Die Zunahme der Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten ist zum einen auf die gestiegene Zahl der Häftlinge, also der potentiellen Petenten, zum anderen aber auch auf die im Sommer des Jahres 2001 durchgeführte Großrevision in der JVA Bützow zurückzuführen. Dabei wurden nicht nur unerlaubte Gegenstände aus den Zellen der einzelnen Gefangenen entfernt, sondern es wurden auch Abläufe im Alltag der Häftlinge und Strukturen in der Anstalt, zum Beispiel durch die Verlegung einzelner Häftlinge in andere Abteilungen, geändert. Damit haben sich für viele Häftlinge die Lebensumstände gravierend verändert. Zusammen mit dem gestiegenen Bewusstsein der Gefangenen für ihr Recht, sich beim Petitionsausschuss über ihre Situation zu beschweren, sind hierin die wesentlichen Ursachen für den Anstieg der Petitionen aus den Justizvollzugsanstalten zu sehen.
Insgesamt haben sich, wie bereits erwähnt, im Berichtszeitraum 5.430 Bürgerinnen und Bürger mit 512 Petitionen an den Petitionsausschuss gewandt. Jede Bürgerin, jeder Bürger, der sich an den Petitionsausschuss wendet, schildert in seiner Zuschrift sein ganz persönliches Schicksal, seine ganz persönlichen Erfahrungen im Umgang mit Behörden, sei es, dass er sich über Schwierigkeiten bei der Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis, über eine unzureichende Informationspolitik einer Ge
meinde, mit schwierigen Fragen im Zusammenhang mit Vermögensangelegenheiten, mit der Bitte um Neuberechnung einer Rente beziehungsweise der Neufestsetzung eines Grades der Behinderung oder mit dem Vorschlag, ein Gesetz zu verändern beziehungsweise neu zu schaffen, an uns wendet. Daraus resultiert eine hohe Verantwortung für alle Mitglieder des Petitionsausschusses.
Für die Mitglieder des Petitionsausschusses bedeutet die Bearbeitung von Petitionen viel beharrliche und intensive Arbeit, häufig nach dem Alltagsgeschäft. Für diese kompetente und engagierte Arbeit danke ich allen Ausschussmitgliedern recht herzlich.
In den 20 Ausschusssitzungen im Jahr 2001 wurden gemeinsam mit Regierungsvertretern und Vertretern anderer Behörden und Einrichtungen insgesamt 71 Petitionen beraten. Daneben beriet der Ausschuss 104 Eingaben ohne Beteiligung von Regierungsvertretern. Die Ausschussberatungen waren in der Regel von einer konstruktiven, sachlichen Atmosphäre und dem Bemühen, eine Lösung der Probleme im Interesse der Petenten zu erreichen, gekennzeichnet. Im Berichtszeitraum konnten 83 Petitionen, das sind 22 Prozent, im Interesse der Petentinnen und Petenten abgeschlossen werden.
Gestatten Sie mir als Vorsitzender die Bemerkung, dass ich dem neuen Petitionsausschuss des neuen Landtages eine konstruktive Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wünsche.
Dazu sollte er Petitionen häufiger vor Ort beziehungsweise gemeinsam mit dem Petenten beraten. Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass vor Ort beziehungsweise gemeinsam mit dem Petenten für viele Probleme leichter und unbürokratischer Kompromisslösungen zu finden sind, als dies vom grünen Tisch aus geschehen kann. Ein Beispiel dafür ist die vom Wirtschaftsministerium anberaumte Beratung zu einer Petition zur Ausweisung von Reitwegen. Gemeinsam konnte eine Lösung gefunden werden.
Eine sachliche und kompetente Bearbeitung der Petitionen wäre allerdings auch im Jahr 2001 nicht ohne die fleißige, engagierte und kompetente Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusssekretariates möglich gewesen. Sie verwalten die gesamten Petitionsvorgänge sehr zuverlässig und beraten die Abgeordneten bei ihren Entscheidungsfindungen auf eine qualitativ hochwertige Art und Weise. Dafür danke ich allen Mitarbeiterinnen des Sekretariates des Petitionsausschusses – ich denke, hier auch im Namen der Mitglieder des Ausschusses sprechen zu können – recht herzlich.
Wichtig gerade für die Arbeit des Petitionsausschusses ist immer der Erfahrungsaustausch mit anderen Petitionsausschüssen. Deshalb nahm ich als Vorsitzender des Petitionsausschusses an einer Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Deutschen Bundestages und der Parlamente in Magdeburg teil. Diskutiert wurden während dieser Tagung sowohl Fragen des Umgangs mit Petitionen, wie zum Beispiel die Problematik der Einsicht in die Petitionsakte durch Petenten oder auch das Petitionsrecht juristischer Personen des öffentlichen Rechts, aber auch inhaltliche Fragen wie die Altfallregelung für Asylbewerber und andere Flüchtlinge aus dem Kosovo
Eine Frage, die während dieser Tagung eine Rolle gespielt hat, die aber in Zukunft insbesondere auch im Zusammenhang mit der neuen Internetpräsentation des Landtages eine größere Rolle spielen wird, ist die Frage, ob eine Petition per E-Mail eingereicht werden kann. Mit dieser Frage wird sich sicher der neue Petitionsausschuss noch intensiver auseinander setzen müssen.
Ebenfalls teilgenommen hat der Petitionsausschuss an einem Seminar mit dem Thema „Bürgerbeauftragte gegen Diskriminierung“ in Brüssel. Hier ging es insbesondere um die europäische Grundrechtscharta und das Prinzip des Diskriminierungsverbotes.
Meine Damen und Herren, dies ist der letzte Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses, den ich Ihnen als Ausschussvorsitzender zur Beratung vorlege. Wenn diese Wahlperiode zu Ende ist, liegen zwölf Jahre Arbeit im Petitionsausschuss hinter mir.
Die Arbeit in diesem Ausschuss war nicht immer leicht, aber sie war immer geprägt von dem Bewusstsein, sich für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen und Hilfestellung zu geben.
Ich bedanke mich bei allen, die mich in den letzten zwölf Jahren in meiner Arbeit unterstützt haben. Ich bedanke mich bei den Mitgliedern und Mitarbeitern meiner eigenen Fraktion, aber auch bei den Abgeordneten und Mitarbeitern der anderen Fraktionen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und den Ministerien.
Gemeinsam haben wir in den vergangenen zwölf Jahren einiges bewegt und so mache Bürgerin und so manchen Bürger auf dem Weg durch den Behördendschungel erfolgreich begleitet. Es war eine interessante Aufgabe, die auch viel Kraft und Ausdauer bedurfte. Die Mitglieder des Petitionsausschusses konnten sich nicht politisch profilieren wie andere, mussten aber viel Kleinarbeit im stillen Kämmerchen leisten. Ich habe diese Arbeit im Petitionsausschuss gern getan. Das hat auch über manchen Ärger hinweggeholfen. Nicht jeder Petent hat freundlich auf die Arbeit des Petitionsausschusses reagiert. Vor allem war die Arbeit im Ausschuss vielseitig, lehrreich und man hat Zuhören gelernt. Vielleicht ein Wunsch an die Abgeordneten, die heute hier im Haus sitzen und auch nach dem 22.09. wieder in diesem Hohen Hause sitzen, Petitionen als soziales Frühwarnsystem mehr für Ihre politischen Entscheidungen zu nutzen. Ich bitte Sie recht herzlich, dem Bericht Ihre Zustimmung zu geben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Als unmittelbare Nahtstelle zwischen Bevölkerung und Parlament kommt diesem Ausschuss eine besondere Bedeutung zu. An ihn wenden sich Menschen mit ihren persönlichen Sorgen und Nöten und sie können sich beim Parlament über staatliche Verhaltensweisen beschweren. Von diesen Möglichkeiten haben wie in den Jahren zuvor über 500 Petentinnen und Petenten Gebrauch gemacht.
Die Gesamtzahl der Eingaben hat sich damit in den letzten drei Jahren auf einem zahlenmäßig etwa gleichen Niveau stabilisiert und auf die nunmehr elfjährige Arbeit des Ausschusses bezogen insgesamt reduziert. Dies liegt daran, dass sich eine Vielzahl von Eingaben in den ersten Jahren unter anderem auf offene Vermögensfragen, Rentenangelegenheiten und Fragen des Vertriebenenrechts bezogen. In diesen Bereichen haben die Verwaltungen nach der Einheit die Einzelfälle inzwischen weitgehend abgearbeitet, so dass das Petitionsaufkommen sich zahlenmäßig reduziert hat. Gleichwohl hat sich damit einhergehend die Bearbeitung der Einzelfälle für den Ausschuss qualitativ verstärkt. Das heißt, die Prüfung von Sach- und Rechtsfragen erfolgt heute in einer ungleich intensiveren Befassung als in der Vergangenheit. Dies macht natürlich viel Arbeit. Deshalb bedanke ich mich für meine Fraktion bei den Mitarbeiterinnen unseres Ausschusssekretariats für die gewissenhafte und gute Zusammenarbeit.
Kolleginnen und Kollegen! Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich an dieser Stelle deutlich gemacht, dass zur Vorbereitung der Beschlussfassung juristischer Sachverstand in das Ausschusssekretariat aufgenommen werden muss. Ich freue mich, dass meine damalige Forderung inzwischen aufgegriffen worden ist und der Ausschuss um einen Juristen verstärkt wurde.
Petitionen haben nicht nur für den einzelnen Petenten in seiner persönlichen Situation eine besondere Bedeutung. Auch für uns Abgeordnete sind die Erkenntnisse und Erfahrungen dieses Ausschusses für die gesetzgeberische Arbeit von einiger Bedeutung. Sie geben uns nämlich die Gelegenheit, die Folgen unseres eigenen Handelns in der Realität des Alltages kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Ich will hier aus Zeitgründen nicht auf einzelne Petitionen eingehen. Der Vorsitzende hat das in seinen Ausführungen gründlich getan. Der Bericht liegt Ihnen vor und jeder von uns kann sich ein genaues Bild über die Arbeit des Petitionsausschusses machen. Ich möchte Sie aber dazu ermuntern, den Bericht auch unter dem aufgezeichneten Aspekt der Gesetzesfolgenabschätzung zu betrachten und in die Arbeit ihrer besonderen Politikfelder einzubeziehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
chen zum Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses erweist sich auch dieser zum einen als ein Spiegelbild der Problemlagen der Einwohnerinnen und Einwohnern und zum anderen – gerade in dem Auf und Ab bei den unterschiedlichen Bereichen – als ein Spiegelbild auch der politischen Aktivitäten innerhalb der Landespolitik, egal, ob das auf Regierungs- oder auf Parlamentsebene geschieht.
Ich möchte das noch mal verdeutlichen. Im Bericht des Petitionsausschusses steht es ungefähr so drin, dass die Petitionen zum Umweltbereich nun nicht mehr so stark aufgetreten sind. Das hat natürlich etwas damit zu tun, dass zum Beispiel die Regularien zu den FFH-Gebieten, die im Jahr davor eine wesentliche Rolle bei den Petitionen mit gespielt haben, abgeschlossen sind und demzufolge hier einer Lösung zugeführt wurden, wobei natürlich nicht alle Petentinnen und Petenten einen positiven Bescheid bekommen konnten, wo man auch das politische Agieren einzelner Landtagsabgeordneter sehr deutlich absehen kann, was ja positiv ist.
Ähnlich zu verzeichnen haben wir das bei der Schulentwicklungsplanung, die jetzt ganz markant in den Petitionsaufkommen ist, wo wir aber eindeutig sagen müssen, Schulnetzplanung ist kommunale Hoheit, schon immer gewesen, das wissen wir. Und wir müssen einfach auf die neuen Veränderungen, die sich innerhalb der Altersklasse der Schulkinder ergeben haben, reagieren und dann auch entsprechend planerisch wirksam werden können.
Wir hatten – und da wird noch mal ganz deutlich, welches Spiegelbild hier die einzelnen Petitionen bringen – eine große Kontrolle in der JVA Bützow und da sprang plötzlich die Anzahl der Petitionen heftig in die Höhe, was sich dann auch widerspiegelt in den Statistiken der einzelnen Landkreise. Überall da, wo Justizvollzugsanstalten sind, haben wir einen wesentlich höheren Anteil an Petitionen als in anderen Landkreisen, so dass man natürlich nicht sagen kann, dass dort die Bürgerinnen und Bürger insgesamt oder die Einwohnerinnen und Einwohner unzufriedener sind oder mehr Probleme haben, sondern wenn man solche Problemsituationen oder problembehaftete Institutionen in einigen Landkreisen hat, tritt auch der Fall ein, dass in den Statistiken die Petitionen zunehmen.
Der Petitionsausschuss ist laut seinem gesetzlichen Auftrag als Instrument gelebter Demokratie festgeschrieben, indem Einwohnerinnen und Einwohner Vorschläge machen können, wie Landespolitik, Bundespolitik aussehen könnte, verändert werden müsste, auch aufgrund praktischer Erfahrungen. Von der Warte her ist natürlich auch der Bericht des Petitionsausschusses ein Spiegelbild dieser gelebten Demokratie und zeigt, dass wir hier einen Großteil von Einwohnerinnen und Einwohnern haben, die ihre demokratischen Möglichkeiten auch entsprechend wahrnehmen. Aber ich denke, wir müssen uns hier alle selber in die Pflicht nehmen, um diese gelebte Demokratie weiter auszubauen, denn es ist mir nach wie vor noch ein bisschen wenig, was den Anteil an Vorschlägen, Veränderungswünschen anbelangt, also das direkte Einbringen in politische Entscheidungsprozesse.
Und da komme ich noch mal auf den Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten zurück. Das Engagement, was sie dort zeigt, was auch andere Landtagsabgeordnete und andere Institutionen zeigen, heißt eigentlich, hier darauf aufmerksam zu machen, wo und wie sich Einwohnerinnen und Einwohner in die Gestaltung der politischen Struktu
ren dieses Landes mit einbringen können. Es werden also mehrheitlich, so kann man das auch an der Statistik erkennen, in dem Bericht Petitionen eingebracht, die sich mit Bitten und Beschwerden an uns Landespolitikerinnen und Landespolitiker wenden, und es wird weniger auf notwendige Veränderungen aufmerksam gemacht. Deswegen bin ich zum Beispiel sehr dankbar, dass eine Initiative eine Massenpetition gestartet hat zur Veränderung der Residenzpflicht, der so genannten Residenzpflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die wir als Politikerinnen und Politiker hier aufgreifen und um Veränderungen ringen sollten. Und von der Warte her halte ich es für notwendig, dass wir als einzelne Abgeordnete vor Ort hier dafür werben sollten.
Noch einige Anmerkungen zu den Ausführungen von Herrn Grams. Ich halte es genauso für wichtig, dass wir Petitionen öfter vor Ort beraten, weil manchmal Entscheidungen auch von Verwaltungen am grünen Tisch gefällt werden. Das haben wir bei Vor-Ort-Terminen oft erlebt und auch, dass sich ganz konkret das Bild für diese Petition mitunter ganz anders darstellt.
Was ich für problematisch halte – und das haben wir auch im Ausschuss öfter schon diskutiert –, ist, wenn wir generell Petentinnen und Petenten in Ausschussberatungen mit dazu laden.
Dass das in Einzelfällen mal notwendig sein kann, das ist unstrittig. Ich halte es aber für viel wirkungsvoller, wenn im Vorfeld, also wenn die Berichterstatterinnen und Berichterstatter die Petition auf dem Tisch haben, Kontakte zu den Petentinnen und Petenten vor Ort gesucht werden, eventuell auch kleine runde Tische zur Konsensbildung bemüht werden, um zum Beispiel auch eine Fülle von Ausschussberatungen zu verhindern. Das ist ja manchmal möglich. Ich praktiziere das so. Deswegen hänge ich manchmal mit meinen Berichterstatterinnenakten hinterher, aber mir ist das wichtig, weil ich es nicht immer als effektiv ansehe, wenn die Petentin in den Ausschuss direkt kommt, weil dort die Problemlösung komplizierter ist, als wenn man es konkret vor Ort macht. – Recht vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich muss ein wenig Wasser in den Wein gießen,