Aus den Stellungnahmen, meinen Gesprächen mit Trägern von Kindertageseinrichtungen, mit Leiterinnen und Erzieherinnen, mit Eltern hat die Landesregierung die notwendigen Schlüsse zu ziehen. Keine Mutter, kein Vater darf seinen Arbeitsplatz dadurch gefährdet sehen, dass sie oder er den Sprössling nicht rechtzeitig in der Kita abgeben kann beziehungsweise nicht lange genug dort betreut weiß. Dafür, dass das gesichert wird, werde ich dem Kabinett einen Vorschlag machen.
Ich weiß nicht, wie Sie das können, immer reden und hören. Vielleicht hören Sie mal zu. Sie können ja ganz vernünftig sein, wie ich Sie kenne.
Über eines müssen wir uns klar sein: Die für die Änderung notwendigen Finanzen werde ich nicht allein im Sozialressort erbringen können. Die finanzielle Enge, die wir aus Ihrer verfehlten Haushaltspolitik früherer Zeiten hier im Land zu tragen und natürlich auch neu durch eine der Globalisierung verpflichteten Haushalts- und Finanzpolitik auf Bundesebene zu verkraften haben, ist bekannt. Ich bin aber nicht bereit, die finanzielle Enge weiter als bisher schon geschehen auf dem Rücken derer zu verteilen, die sich entschlossen haben, hier im Land, hier in Mecklenburg-Vorpommern zu bleiben. Sozialpolitik ist für mich kein Reparaturbetrieb, sondern Gestaltungspolitik. Sie ist nicht einseitig Konsumtion, sondern Investition in die Zukunft der Menschen hier im Lande. – Ich danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das grundsätzliche Anliegen unseres Antrages hat Ihnen ja mein Kollege Herr Albrecht bereits erläutert. Es geht um mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung, ein legitimes Anliegen, das die CDU nicht erst mit diesem Antrag verfolgt, wie Sie mit der Großen Anfrage, wie Sie es mit unseren Anträgen zu den Haushaltsberatungen ja schon nachvollziehen konnten. Wir sind uns mit vielen Trägern von Kindertageseinrichtungen einig, das Kita-Gesetz muss nicht novelliert werden. Die dort formulierten Ansprüche reichen aus, um das, was wir wollen, was PISA uns ins Stammbuch geschrieben hat, hier in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Und, Frau Ministerin, wenn Sie der Meinung sind, es müsste novelliert werden, hätten Sie das in den letzten drei Jahren ja tun können.
Meine Damen und Herren, einzig allein der Wille, Haushaltsmittel für ein solches Anliegen verfügbar zu machen, hat die PDS mit ihrer Ministerin an der Spitze daran gehindert, bis heute etwas für die Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung zu unternehmen, zumindest in dem Bereich, in dem Sie für die Rahmensetzung verantwortlich sind.
Die Finanzierung der Kindertagesstätten befindet sich in einer Sackgasse. Das Land will nicht, obwohl es könnte, aber dazu komme ich noch am Schluss, die Kommunen können schon lange nicht mehr, weil ihnen durch die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes faktisch die Personalkosten aufgezwungen werden, und die freien Träger können nur, weil sie sich durch nicht tarifgerechte Löhne Gestaltungsspielräume schaffen, die ihnen die Existenz sichern. Aber, meine Damen und Herren, Rücklagen lassen sich damit nicht bilden. Die Elternbeiträge sind gedeckelt. Sponsoren sind für einzelne Projekte da, aber nicht für eine kontinuierliche Förderung.
Andere Finanzierungsquellen gibt es nicht. Kommunale Träger wie zum Beispiel die Hansestadt Rostock versuchen in Größenordnungen ihre Einrichtungen freien Trägern zu übertragen, nämlich um sich von der Tarifbindung und damit von den Kosten zu befreien. Das ist die Situation. Und, Frau Gramkow, diese Situation werden Sie nicht auflösen, indem Sie, wie Sie am 11. Februar 2002 in einer Mitteilung verkündeten, mit einer Novelle des Kita-Gesetzes den Bildungs- und Erziehungsauftrag wieder klar formulieren wollen.
Und das Wieder war an dieser Stelle falsch, denn er ist sowohl im Sozialgesetzbuch VIII als auch im Kita-Gesetz unseres Landes formuliert, meine Damen und Herren.
So, wie Sie dort Ihre Wünsche formulierten, werden die Kosten im Lande weiter steigen. Durch eine Anerkennung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in der Betriebskostenverordnung hätten Sie diese Regelung errichten können, wenn Sie zum Beispiel eine andere Personalkostenberechnung dem zugrunde gelegt hätten. Das wäre ein erstes Signal in die richtige Richtung gewesen. Alles andere sind Ausreden, ein Hinhalten der Menschen,
zusammen mit Ihrer Schulpolitik eine Ignoranz von Entwicklungen im Kinder- und Jugendbereich, die Sie mit zu verantworten haben.
Dabei, meine Damen und Herren, sind Ihre Jugendund Schulsozialarbeiter nur eine Antwort auf ein Problem, das durch nicht ausreichendes Engagement schon im Kindergartenalter produziert wird.
Was wollen wir? Wir wollen eine kontinuierliche, pädagogisch hochwertige Bildungs- und Erziehungsarbeit vom dritten bis zum sechsten Lebensjahr. Das heißt, bereits im Kindergartenalter sollen Kinder lernen, sich über längere Zeiträume hinweg zu konzentrieren, still zu sitzen, die Fähigkeit entwickeln, mit Schreib- und Malgeräten unterschiedlichster Art sicher umzugehen, Sozialverhalten zu trainieren, in der Gruppe bestehen zu können, ohne Individualität aufzugeben. Die Aufzählung dieser Ansprüche, meine Damen und Herren, ließe sich noch weiter fortsetzen.
Ein Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens soll Eltern helfen, ihr Grundrecht auf Erziehung im Interesse der Kinder optimal umzusetzen. Erzieher und Eltern müssen unbedingt enger zusammenarbeiten und dafür brauchen Erzieherinnen Zeit, die ihnen heute nicht vergütet wird, aber eigentlich unmittelbar zu ihrer Tätigkeit gehört. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens muss den Kindern einen Nachteilsausgleich anbieten, die aufgrund der Situation ihres Elternhauses, ihres soziokulturellen Umfeldes nicht in den vorzugsweisen Genuss elterlicher Erziehung und Zuwendung kommen. Im Kindergarten sollen die Kinder schulfähig gemacht werden, der Kindergarten soll aber nicht die Schule vorwegnehmen.
Und diese Ansprüche müssen natürlich qualitativ hochwertig umgesetzt werden. Das erfordert eine Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen, eine Fach- und Praxisberatung der Erzieherinnen, das bedeutet Zeit für die Umsetzung dieser Ziele in überschaubaren Gruppen. Und nur Ihr Personalausstattungsschlüssel lässt dies zurzeit nicht zu.
Meine Damen und Herren, optimal umsetzbar sind unsere Vorstellungen von Bildung und Erziehung im Kindergarten,
wenn ich den Kindergärten über die gesamte Spanne des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz diese Möglichkeit einräume
Damit können wir hier beginnen. Ziel sollte es aber sein, diese Ansprüche, die nicht unbedingt einer gesetzlichen Fixierung bedürfen, umzusetzen. In Ihren Kostenblättern zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten sind diese Posten längst aufgeführt. Sie haben die Kostenstelle „Fach- und Praxisberatung“, Sie haben die Kostenstelle „pädagogisches Material“ und Sie haben die Kostenstelle „Personalkosten für die Erziehung“. Sie haben die Möglichkeit zur Gestaltung und kein Träger wird dagegen klagen, wenn diese Posten hinreichend finanziell untersetzt werden, um damit die oben genannten Ansprüche umzusetzen.
In Ihrem Brief vom 08.03.2002, Frau Ministerin Bunge, haben Sie faktisch genau an dieser Stelle Handlungsmöglichkeiten eingestanden, wenn Sie formulieren: „Dieser Personalausstattungsschlüssel steht nicht im Gesetz und wurde während der Beratungen im Kita-Beirat, der aus Vertreterinnen und Vertretern von Trägern, kommunalen Spitzenverbänden und Elternvertretungen besteht, hinterfragt. Seitens des Sozialministeriums wurden Hintergründe erläutert und Alternativen aufgezeigt. Aber letztlich haben wir daran nichts … verändert.“ Warum eigentlich nicht?
Dieser Absatz zeigt deutlich, dass die CDU in ihrer Argumentation richtig liegt, dass genau an dieser Stelle die Handlungsspielräume zu suchen und zu finden sind, die jetzt schon die Umsetzung von Paragraph 1 Absatz 1 des Kita-Gesetzes absichern würden.
Meine Damen und Herren, entwickeln Sie doch bitte einmal die Kreativität und den Willen, mit einem ziemlich offenen Gesetz umzugehen, Spielräume zu erschließen und im Interesse der Kinder auch auszunutzen. Warum wollen Sie diese Spielräume weiter einengen, indem Sie Qualität spezifischer definieren? An der Stelle, an der Sie Definitionen vornehmen, grenzen Sie andere wieder ein. Jeder wird sich in der Konsequenz auf die Vorgaben eines Detailgesetzes, auf die Detailsteuerung eines Gesetzes zurückziehen und nicht mehr und nicht weniger machen, als in dem Gesetz definiert wurde.
Wie erfinderisch wurden die Schulen in freier Trägerschaft, um die Voraussetzungen für eine bestmögliche Personalkostenförderung zu ermöglichen?! An der Privatschulverordnung kann man deutlich sehen, wie auch politisch gesteuert besondere pädagogische Konzepte ausgebremst werden können, wenn allzu detaillierte Vorgaben gemacht werden. Es obliegt dann der Phantasie des jeweiligen Trägers, diese Vorgaben zu umgehen, um die besonderen Vorstellungen umzusetzen. Die Träger der Einrichtungen wollen den Bildungs- und Erziehungsanspruch einlösen. Es gibt viele pädagogische Konzepte, die heute auch schon viele umsetzen. Aber wir können nicht mehr möglich machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind realistisch genug, um zu sagen, im Bereich des Rechtsanspruches können, müssen wir uns dieser Aufgabe stellen. Wir hätten nichts dagegen, diesen Anspruch schrittweise umzusetzen, beispielsweise beginnend mit dem letzten Kindergartenjahr.
Meine Damen und Herren, viele Menschen machen uns im Zeichen des Wahlkampfes den Vorwurf, und auch heute Frau Koburger wieder, dass vieles von dem, was