Protocol of the Session on March 13, 2002

Und dann, Herr Dr. Jäger, um von diesem Thema ein bisschen abzulenken, starten Sie ein paar Nebelkerzen und diskutieren noch über weitere Fragen. Ich glaube, dazu haben der Innenminister und der Kollege Böttger alles gesagt. Ich möchte dem hier nichts hinzufügen, ich kann mich dem nur inhaltlich voll und ganz anschließen.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz machen wir einen Schritt Modernisierung, einen Schritt Anpassung an neue Erfordernisse für einen nicht unwichtigen Teilbereich unserer Verwaltungen. Mit der getroffenen Entscheidung zur Frage, wer denn Vermessungsleistungen ausführen darf, treffen wir eine kommunalfreundliche Ent

scheidung. Und wenn Sie darauf hinweisen, dass es einen Landrat gibt, der nun zufällig in meiner Partei ist, der dies gerne anders möchte, dann habe ich damit überhaupt kein Problem.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Wir respektieren die Organisationshoheit der Kommunen und wir sagen, wenn ihr dies nicht machen möchtet und wenn ihr diese Aufgabe ganz auf Öffentlich bestellte Ingenieure übertragen wollt, dann tut dies. Dieses ist legitim. Aber wir wollen die Landkreise nicht dazu zwingen, sondern wir wollen Ihnen sehr wohl die Möglichkeit geben, diese Dienstleistung den Bürgerinnen und Bürgern auch selbst anzubieten, und hierzu stehen wir. Dieses ist kommunalfreundlich. Und es hätte mich gefreut, Herr Dr. Jäger, wenn Sie dieses unterstützt hätten. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Herr Müller, gestatten Sie eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jäger?

Jawohl, Herr Präsident.

Herr Dr. Jäger, bitte schön.

Herr Kollege Müller, ich bin sicher, Sie haben auf die Frage gewartet. Teilen Sie meine Auffassung, dass der Verlust von etwa 3 Millionen Gebühreneinnahmen, wobei Sie die Kosten ja abrechnen müssten, denn Gebühreneinnahmen dürfen ja nur für tatsächliche Kosten entstehen, also der Verlust von 3 Millionen Gebühreneinnahmen eine Kleinigkeit ist gegenüber den 100 Millionen Euro, die Sie in Ihrer Regierungszeit jedes Jahr den Kommunen im kommunalen Finanzausgleich vorenthalten? Teilen Sie diese Auffassung?

Erstens, Herr Dr. Jäger, habe ich Ihre Wortmeldung sehr wohl gesehen. Es war der Respekt vor dem Präsidenten, dass ich darauf nicht eingegangen bin. Selbstverständlich habe ich erwartet, dass Sie zu diesem Thema eine Zwischenfrage stellen. Aber ich glaube, wir sollten uns vielleicht auch einmal angewöhnen, in der Zwischenfrage eine Frage zu stellen und nicht die Frage mit einer falschen Behauptung zu verbinden,

(Beifall Gerd Böttger, PDS – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

um diese falsche Behauptung dann noch einmal zu transportieren.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Tun Sie es doch!

Aber kommen wir zu dem, was in Ihren Ausführungen die Frage war. Natürlich sind 3 Millionen Euro Auftragsvolumen, wenn ich mir das Gesamtvolumen der kommunalen Dienstleistungen und der damit verbundenen Kosten anschaue, ein eher kleiner Betrag. Und Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dem stehen ja auch Aufwendungen gegenüber. Richtig. Aber erstens gilt für mich der Satz: Kleinvieh macht auch Mist. Zweitens unterstellen wir einmal, wir wären Ihrem Antrag gefolgt und wir würden zu einer Situation kommen, wo den Kommunen dieses nicht mehr möglich ist. Dann würde dies bedeuten, dass diese 3 Millionen Euro Einnahmen ausfallen. Es würde aber auch bedeuten, dass die Aufwendun

gen nicht mehr entstehen, das heißt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Aufgabe erfüllen, wären bei den Kommunen überflüssig, denn ein gewisser Teil dessen, was in den kommunalen Ämtern erledigt wird, entfällt ja auf diese Arbeit. Und dieser Teil wäre nicht mehr da. Es wäre schon ein Bubenstreich zu sagen, dann halten wir den Personalstand, auch wenn wir weniger Arbeit haben. Und ich glaube, dass ich dieses Problem von den Kommunen gerne abwenden möchte, dass sie hier eine Personalreduzierung vornehmen müssen. Dieses ist immer mit Kosten verbunden, das wissen Sie.

(Beifall Gerd Böttger, PDS: Richtig.)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneten Jäger?

Selbstverständlich.

Kollege Müller, ich verspreche auch, das ist die letzte.

Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, dass ja dann Mitarbeiter nicht mehr für das Messen benötigt würden. Teilen Sie dann meine Auffassung, dass es dringend erforderlich wäre, dass am amtlichen Liegenschaftskataster, der Hauptaufgabe der kommunalen Ämter, mehr gearbeitet wird und dass dies die Mitarbeiter sehr wohl könnten, wenn sie nicht mit anderen Aufgaben, nämlich gebührenpflichtigen, beschäftigt würden?

(Götz Kreuzer, PDS: Also bleiben die Kosten und sie sparen noch ein?)

Herr Dr. Jäger, selbstverständlich sind, davon gehe ich aus, diese Mitarbeiter fachlich in der Lage, diese Aufgabe, das amtliche Kataster zu führen, auszuüben. Aber dann genau belaste ich ja die Kommunen mit Kosten, denn sie behalten die Mitarbeiter, die machen jetzt etwas anderes und spielen keine Gebühren mehr ein. Damit, so verstehe ich Sie jetzt, wäre Ihr Vorschlag in der Tat, dass man diese 3 Millionen den Kommunen nehmen würde.

Und den kommunalen Finanzausgleich wieder aufstockt, so wie...

Bitte schön, meine Damen und Herren, keinen Dialog.

Danke schön, Herr Abgeordneter Müller.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im amtlichen Vermessungs- und Katasterwesen auf Drucksache 3/2112. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist in Artikel 1 die Nummer 2 entsprechend der Beschlussempfehlung mit Zustimmung der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 3 bis 15 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer diesen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 3 bis 15 entsprechend der Beschlussempfehlung mit dem gleichen Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 16 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 16 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 17 bis 22 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind in Artikel 1 die Nummern 17 bis 22 entsprechend der Beschlussempfehlung mit Zustimmung der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 23 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer der Nummer 23 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 23 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 24 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 24 entsprechend der Beschlussempfehlung mit dem gleichen Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 2 die Nummer 1 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 2 die Nummern 2 bis 10, die Artikel 3 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Herr Helmrich, war das eine Zustimmung?

(Herbert Helmrich, CDU: Nein, eine Panne. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Damit sind in Artikel 2 die Nummern 2 bis 10, die Artikel 3 bis 5 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 3/2766 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf der Drucksache 3/2766 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften, Drucksache 3/2219, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses, Drucksache 3/2765.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2219 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 3/2765 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster erhält das Wort der Innenminister Herr Dr. Timm. Bitte schön, Herr Innenminister.