Zur ersten Frage nach den Kosten: Die Bürger oder viele Häuslebauer haben seit 1990 in diesem Lande gebaut und natürlich auch die Einmessungen, wenn sie sie vorgenommen haben, zu bezahlen gehabt. Die Bürger, d i e keine Einmessung vorgenommen haben, weil sie glaubten, sie bräuchten es nicht, haben natürlich auch nichts bezahlt. Das heißt, wir haben vor allem oder ausschließlich außerhalb der Bebauungsgebiete, wenn dort gebaut worden ist, einzumessen gehabt. Der Bürger musste diese Kosten tragen. Innerhalb von B-Plänen gibt es auch eine Vielzahl von Häuslebauern, die eingemessen haben. Wir schätzen derzeit die Zahl derer, die nicht eingemessen haben, auf 10.000 bis 15.000. Das ist aber nur ein Bruchteil derer, die insgesamt gebaut haben. Und deswegen, meine ich, müssen wir auch gerade die, die trotz der jeweiligen Hinweise der Verwaltungen gebaut und nicht bezahlt haben, vorsichtig heranführen, um das Liegenschaftskataster vollständig zu machen und sie denen gleichzustellen, die gebaut und bezahlt haben.
Wenn Sie Möglichkeiten sehen, dies kostenlos zu machen – ich wüsste nicht wie –, machen Sie einen Vorschlag! Vielleicht aus der schwarzen Kasse der CDU. Würde mich freuen, wenn Sie das allerdings beiseite lassen.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Also das ist doch wirklich peinlich! Sie greifen den Bürgern in die Tasche! Sie greifen den Bürgern in die Tasche!)
Ich komme zum Gutachten des Herrn Professor Battis. Herr Professor Battis sagt unzweifelhaft, dass dies eine hoheitliche Aufgabe ist und bleiben muss und demzufolge, ich sage es mit meinen Worten, müssen die Länder – in diesem Fall sind ja die Vermessungs- und Katasterämter bei uns kommunale Einrichtungen, nämlich bei den Landkreisen, bei anderen Ländern ist dies so nicht der Fall, es gibt ja viele Länder, wo dies staatliche Einrichtungen sind –, die die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure beleihen, dafür sorgen, dass die öffentliche Hand die Kompetenz behält, um die Aufsicht über die Arbeiten, die dort gemacht werden, zu führen.
und alle Innenminister immer dafür gesorgt, dass die öffentliche Hand, in diesem Fall bei uns die Landkreise und die kreisfreien Städte, dies in ihrer Hand behält, jedenfalls bei uns sind es zehn Prozent.
Herr Born, es geht um die Frage von Herrn Jäger, nicht um Ihre Anmerkungen. Sie müssen sich melden, wenn Sie Fragen stellen wollen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Götz Kreuzer, PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Das gibt es doch nicht!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich ein ziemlich unspektakuläres Gesetz, wenn man es so liest. Aber Sie merken ja schon anhand der bisherigen Debatte, in diesem Gesetz gibt es natürlich einen Streit zwischen der regierungstragenden Koalition und der Opposition. Und eigentlich wird ziemlich deutlich an diesen beiden Dingen, worum es hier geht.
Erstens geht es – und, Herr Jäger, natürlich haben Sie solche Anträge im Innenausschuss gestellt – darum, ob wir alle Aufträge an Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure geben oder ob ein Rest, und der wird hier ungefähr mit zehn Prozent angegeben, bei den Kommunen verbleibt. Und, Herr Dr. Jäger, was Sie vorhin nicht gesagt
haben, was Sie allerdings an anderer Stelle gerne betonen, ist die Haltung der kommunalen Spitzenverbände des Landes.
Wenn Sie sie brauchen für Ihre Argumentation, sind Sie natürlich sehr froh. Wenn Sie, wie in diesem Falle, nicht übereinstimmen – der Landkreistag hat nämlich eindeutig gesagt, er möchte, dass bei den Landkreisen
und bei den kreisfreien Städten sozusagen noch ein Rest verbleibt –, dann verschweigen Sie das natürlich.
dass den größten Teil des Kuchens, um den es hier geht, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bekommen. Aber wir sind auch dafür, dass der Rest von zehn Prozent bei den Kommunen bleibt. Und das auch aus einem ganz bestimmten Grunde, Herr Dr. Jäger: Sie reden immer so viel über die Finanzausstattung der Kommunen.
Sie haben es auch heute wieder so gemacht: Schafft doch da mal Ordnung im Großen sozusagen, dann braucht man über kleine Dinge nicht zu reden!
Hier geht es um 3 Millionen Euro. Das ist viel Geld oder wenig Geld, je nachdem, von wo man es betrachtet.
Ich sage, es ist für die Kommunen viel. Und Sie müssten dann sagen, wenn Sie den ganzen Kuchen weggeben wollen an die öffentlich Bestellten, dann hat die Kommune diese 3 Millionen Einnahmen nicht mehr. Und das ist der Kernpunkt, um den es hier geht. Sie sind sozusagen kommunalunfreundlich mit Ihrem Antrag. Und deshalb muss man den ablehnen.
Und das ist eine politische Entscheidung. Und dass es hier eine Konkurrenzsituation gibt, ist ziemlich klar, wie überall, wo Kuchen verteilt wird. Wir haben uns entschieden.
Was die zweite Anfrage angeht, Herr Dr. Jäger, da muss ich sagen, Sie haben in der Tat hier richtig beschrieben, wo diese Rechtslücke besteht. Aber Sie haben nicht gesagt, dass Sie die Möglichkeit gehabt hätten – wenn ich sage, Sie, dann meine ich eigentlich Ihre CDU-Fraktion mit den entsprechenden Ministern –, diese Rechtslücke zu schließen.
Und ich finde es gemein, ich finde es wirklich gemein, und deshalb scheue ich die Auseinandersetzung mit Ihnen dazu überhaupt nicht in der Öffentlichkeit, ich finde es gemein, wenn Sie sagen: Wir haben damals eine Rechtslücke geschaffen, wir haben nicht das damalige
Vermessungs- und Katastergesetz geändert, um es mit dem Baugesetz in Übereinstimmung zu bringen. Und jetzt, mit einem Mal stellen wir fest, es ist eine Rechtslücke, und jetzt muss sozusagen der Bürger dafür bluten. Ich finde es gemein. Sie hätten es damals machen können,
dann hätte es diese Probleme überhaupt nicht gegeben. Sie schaffen Probleme und heute wollen Sie aus den selbst geschaffenen Problemen sozusagen Honig ziehen. Sie benutzen das für den Wahlkampf.
Lassen Sie uns gemeinsam nach einer Lösung suchen! Und das ist schwer genug. Sie haben mich vorhin völlig richtig zitiert aus dem Innenausschuss. Ich war natürlich und bin auch mit der Situation nicht ganz zufrieden. Ich kann Ihnen nur sagen, worin besteht denn nun die Lösung. Die Lösung besteht darin, Sie haben es vorhin gesagt, eine Variante wäre, es bezahlt sozusagen der Staat im weitesten Sinne oder die Kommune. Da sage ich Ihnen, um was es hier geht: Es geht bei einem um ungefähr 750 Euro,
750 Euro bei einer Einmessung. Und es geht – der Innenminister hat es gesagt – um ungefähr 10.000 Bauherren. Wer soll denn das tragen? Sollen das wiederum die Kommunen tragen, Herr Dr. Jäger? Das ist doch die entscheidende Frage. Und wenn Sie der Meinung sind, die Kommunen sollen diese Aufgabe erfüllen, ohne dass sie den Bauherren damit belasten, dann müssen Sie es hier deutlich sagen. Und dann nennen Sie bitte schön auch mal die Summe und beantworten Sie die Frage, woher soll denn die Kommune dieses Geld nehmen.
Und zweitens schaffen Sie damit natürlich neues Unrecht, Herr Dr. Jäger. Das wissen Sie auch. Denn Sie haben von denen gesprochen, die vereinfachtes Baurecht hatten, also die geschlossenen Baugebiete.