Protocol of the Session on March 13, 2002

Ich möchte erst meine Ausführungen zu Ende führen, denn ich habe noch weitere Punkte, die ich an dieser Stelle ansprechen muss.

Es kam ja auch – und das ist heute auch Hauptgegenstand der Ausführungen von Herrn Dr. Jäger gewesen – zu der Debatte über die Notwendigkeit der rückwirkenden Gebäudeeinmessung, und zwar bei Gebäuden, die nach der Landesbauordnung seit ’94 in einigen Teilen des Landes gebaut wurden, die demzufolge notwendig ist.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist überhaupt nicht notwendig.)

Mit dem Vorschlag der Opposition, die Rückwirkung nicht vorzunehmen,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist überhaupt nicht notwendig.)

blieben die Liegenschaftskataster unvollständig. Und das ist der Hauptgrund dafür, dass immer, von Anfang an die öffentliche Verwaltung – Herr Dr. Jäger, und ich kann Ihnen das auch schriftlich geben, auch Sie persönlich – gesagt hat, die Einmessung ist erforderlich.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Aber nicht auf Kosten der Bauherren.)

Die deutschen Liegenschaftskataster sind exakt und lückenlos geführt und sind auch so weiterzuführen, ansonsten verlieren sie ihren Zweck.

Sie wollen als Opposition, das ist ja ziemlich durchsichtig, erreichen, dass wir als SPD/PDS-geführte Landesregierung genau an dieser Stelle die Liegenschaftskataster aufweichen. Und genau das,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie können nur eine Niederlage nicht akzeptieren vor dem Verwaltungsgericht.)

genau das werden wir nicht machen, weil Sie dann nämlich sagen würden: Und schuld daran, dass die Geobasisdaten in den Katastern unvollständig sind, schuld daran ist wieder die SPD oder die PDS.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Götz Kreuzer, PDS)

Und genau das, Herr Dr. Jäger, werden wir nicht zulassen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie sind nur nicht bereit, sich einem Urteil zu beugen. Das ist Ihr Verfassungsverständnis. – Zuruf von Gerd Böttger, PDS)

Sie haben Ihre Meinung laufende Meter gewechselt wie möglicherweise Ihr Unterhemd. Das werden wir auch offen legen. Und wenn Sie in öffentlichen Veranstaltungen, Herr Dr. Jäger, dies zum Thema machen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Kommen Sie doch mit!)

dann werde ich nicht nur mitkommen, dann werde ich auch meine Akten mitbringen

(Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Dr. Armin Jäger, CDU)

und verlesen, was mein Amtsvorgänger stets und ständig zu diesen Fragen gesagt hat.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie akzeptieren nur nicht das Gerichtsurteil. Das ist der Punkt. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sie wollen den Bürgern in die Tasche fassen.)

Nun kommen wir zu der Frage, warum denn eigentlich bei der Novelle der Landesbauordnung nicht das Vermessungs- und Katastergesetz angepasst wurde. Wie kommt es zu dieser rechtlichen Lücke? Damals war Bauministerium das Innenministerium. Da müssen Sie die Frage bei sich selbst suchen beziehungsweise bei Ihrem Amtsvorgänger. Ich kann es Ihnen auch nicht sagen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: In die Akten gucken! – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Nur, diese rechtliche Lücke muss geschlossen werden.

Auch das Verwaltungsgericht Schwerin, Herr Dr. Jäger, geht in seinem Urteil davon aus, dass die Liegenschaftskataster lückenlos und exakt geführt werden müssen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja und?)

Die zuständigen Ämter haben auch nie Zweifel an dieser Auffassung gelassen. Deswegen sage ich Ihnen, dass wir diese rechtliche Lücke zu schließen haben

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

und sehr umsichtig bei der Umsetzung dieser offenen Rechtsfrage in den nächsten Jahren vorgehen werden, jedenfalls nicht so, wie Sie es jetzt vielleicht,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Zu Las- ten der Bürger machen Sie das.)

wie Sie es vielleicht an die schwarze Wand malen wollen.

Meine Damen und Herren, weil dieses Vermessungsund Katastergesetz wichtig ist für eine Reihe von Rechtsfragen, vor allem auch für die Sauberkeit der Liegenschaftskataster, bitte ich Sie, den Gesetzentwurf so anzunehmen, wie er Ihnen vorgelegt wurde.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ein reiner Selbstbedienungsladen!)

Er ist notwendig und er ist gut. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Herr Minister, erlauben Sie jetzt die Anfrage von Herrn Jäger? (Zustimmung)

Bitte sehr Herr Jäger.

Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben sich entschieden, dass ich am Ende frage. Deswegen konnte ich nicht jedes Mal wieder eine neue Frage stellen. Ich habe drei und wenn ich darf, möchte ich diese drei stellen.

Erstens. Ist das Liegenschaftskataster nur vollständig, wenn es auf Kosten der Bürger einvermessen wird, oder ist eine Einmessung von Amts wegen nicht genauso

rechtssicher, gerade bei den genehmigungsfreien Baulichkeiten?

(Siegfried Friese, SPD: Und wer soll das bezahlen?)

Zweitens. Sie haben Herrn Professor Battis mit seinem Gutachten zitiert. Ist Ihnen entgangen, dass sich in dem Gutachten von Herrn Battis der von Ihnen zitierte Satz zur Begründung dafür findet, dass das Schwergewicht der Tätigkeit in der Liegenschaftsverwaltung auch bei Übertragung aller operativen Messungen an öffentlich Bestellte nach wie vor bei öffentlich Bediensteten im Sinne des Artikel 33 bleibt, weil nämlich der ganze Rest dann öffentliche Verwaltung ist?

Und schließlich, Sie haben ausgeführt, dass man öffentlich Bestellten – Sie haben das fehlerhaft „Private“ genannt – nicht die gesamte Feststellung übertragen könne, weil dann fehlerhafte Rechtsgeschäfte – Sie haben mit Recht...

Die Frage bitte, Herr Jäger!

... auf den Bund-Länder-Streit verwiesen –...

Ich versuche es zu erläutern, Herr Präsident.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Eine Frage sollen Sie stellen, nicht zu lang.

Ja, die Frage kommt sofort.

(Reinhard Dankert, SPD: So ein schlauer Mensch wie Sie muss doch die Frage konkret formulieren können.)

Sie haben darauf verwiesen, dass es dann zu fehlerhaften Rechtsgeschäften kommt. Ich frage Sie: Sind Sie der Auffassung, dass wir deshalb nicht mehr die Notare als Freiberufler, sondern als Amtsnotare einsetzen müssen?

Ja, vielen Dank, Herr Dr. Jäger.