Ich möchte erst meine Ausführungen zu Ende führen, denn ich habe noch weitere Punkte, die ich an dieser Stelle ansprechen muss.
Es kam ja auch – und das ist heute auch Hauptgegenstand der Ausführungen von Herrn Dr. Jäger gewesen – zu der Debatte über die Notwendigkeit der rückwirkenden Gebäudeeinmessung, und zwar bei Gebäuden, die nach der Landesbauordnung seit ’94 in einigen Teilen des Landes gebaut wurden, die demzufolge notwendig ist.
blieben die Liegenschaftskataster unvollständig. Und das ist der Hauptgrund dafür, dass immer, von Anfang an die öffentliche Verwaltung – Herr Dr. Jäger, und ich kann Ihnen das auch schriftlich geben, auch Sie persönlich – gesagt hat, die Einmessung ist erforderlich.
Die deutschen Liegenschaftskataster sind exakt und lückenlos geführt und sind auch so weiterzuführen, ansonsten verlieren sie ihren Zweck.
Sie wollen als Opposition, das ist ja ziemlich durchsichtig, erreichen, dass wir als SPD/PDS-geführte Landesregierung genau an dieser Stelle die Liegenschaftskataster aufweichen. Und genau das,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie können nur eine Niederlage nicht akzeptieren vor dem Verwaltungsgericht.)
genau das werden wir nicht machen, weil Sie dann nämlich sagen würden: Und schuld daran, dass die Geobasisdaten in den Katastern unvollständig sind, schuld daran ist wieder die SPD oder die PDS.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie sind nur nicht bereit, sich einem Urteil zu beugen. Das ist Ihr Verfassungsverständnis. – Zuruf von Gerd Böttger, PDS)
Sie haben Ihre Meinung laufende Meter gewechselt wie möglicherweise Ihr Unterhemd. Das werden wir auch offen legen. Und wenn Sie in öffentlichen Veranstaltungen, Herr Dr. Jäger, dies zum Thema machen,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie akzeptieren nur nicht das Gerichtsurteil. Das ist der Punkt. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sie wollen den Bürgern in die Tasche fassen.)
Nun kommen wir zu der Frage, warum denn eigentlich bei der Novelle der Landesbauordnung nicht das Vermessungs- und Katastergesetz angepasst wurde. Wie kommt es zu dieser rechtlichen Lücke? Damals war Bauministerium das Innenministerium. Da müssen Sie die Frage bei sich selbst suchen beziehungsweise bei Ihrem Amtsvorgänger. Ich kann es Ihnen auch nicht sagen.
Auch das Verwaltungsgericht Schwerin, Herr Dr. Jäger, geht in seinem Urteil davon aus, dass die Liegenschaftskataster lückenlos und exakt geführt werden müssen.
Die zuständigen Ämter haben auch nie Zweifel an dieser Auffassung gelassen. Deswegen sage ich Ihnen, dass wir diese rechtliche Lücke zu schließen haben
und sehr umsichtig bei der Umsetzung dieser offenen Rechtsfrage in den nächsten Jahren vorgehen werden, jedenfalls nicht so, wie Sie es jetzt vielleicht,
Meine Damen und Herren, weil dieses Vermessungsund Katastergesetz wichtig ist für eine Reihe von Rechtsfragen, vor allem auch für die Sauberkeit der Liegenschaftskataster, bitte ich Sie, den Gesetzentwurf so anzunehmen, wie er Ihnen vorgelegt wurde.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben sich entschieden, dass ich am Ende frage. Deswegen konnte ich nicht jedes Mal wieder eine neue Frage stellen. Ich habe drei und wenn ich darf, möchte ich diese drei stellen.
Erstens. Ist das Liegenschaftskataster nur vollständig, wenn es auf Kosten der Bürger einvermessen wird, oder ist eine Einmessung von Amts wegen nicht genauso
Zweitens. Sie haben Herrn Professor Battis mit seinem Gutachten zitiert. Ist Ihnen entgangen, dass sich in dem Gutachten von Herrn Battis der von Ihnen zitierte Satz zur Begründung dafür findet, dass das Schwergewicht der Tätigkeit in der Liegenschaftsverwaltung auch bei Übertragung aller operativen Messungen an öffentlich Bestellte nach wie vor bei öffentlich Bediensteten im Sinne des Artikel 33 bleibt, weil nämlich der ganze Rest dann öffentliche Verwaltung ist?
Und schließlich, Sie haben ausgeführt, dass man öffentlich Bestellten – Sie haben das fehlerhaft „Private“ genannt – nicht die gesamte Feststellung übertragen könne, weil dann fehlerhafte Rechtsgeschäfte – Sie haben mit Recht...
(Reinhard Dankert, SPD: So ein schlauer Mensch wie Sie muss doch die Frage konkret formulieren können.)
Sie haben darauf verwiesen, dass es dann zu fehlerhaften Rechtsgeschäften kommt. Ich frage Sie: Sind Sie der Auffassung, dass wir deshalb nicht mehr die Notare als Freiberufler, sondern als Amtsnotare einsetzen müssen?