Meine Damen und Herren, ich empfehle, den Gesetzentwurf zu überweisen und möglichst zügig zu beraten. Ein In-Kraft-Treten zum 01.07.2002 sollte, denke ich, nicht an Mecklenburg-Vorpommern scheitern. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In gewohnter Weise wiederholen sich heute die Rituale und Formen zur Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages.
Die CDU wird diesen im breiten Konsens gefundenen Kompromiss, dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zustimmen, dies allerdings mit einigen konstruktiven und kritischen Anmerkungen.
Zum Ersten zur Medienkonzentrationskontrolle für das bundesweite private Fernsehen: Hier gibt es im Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Klarstellung. Eine unzulässige vorherrschende Meinungsmacht wird angenommen, wenn das Unternehmen auf einem medienrelevanten verwandten Markt 25 Prozent Zuschaueranteil erreicht, also knapp 5 Prozent weniger als bisher. Es sei denn, es werden Regionalfenster, wie es der Ministerpräsident schon sagte, und Sendezeiten für Dritte Vielfalt fördernd ins Programm aufgenommen.
Es ist bekannt, dass aus Kostengründen kaum Regionalprogramme der privaten Anbieter gesendet werden. Wo haben wir denn diese Regionalprogramme? Insofern ist zu fragen, ob durch diese Regelung Medienkonzentration verringert und Medienvielfalt gefördert wird. Das darf zumindest bezweifelt werden. Und jetzt stellen Sie sich vor regionale Fenster bei Privaten! Wenn die genauso platt sind wie manch andere Sendungen bei Privaten,
Grundsätzlich gilt, in der Medienpolitik dürfen wir das Regionale nicht einer globalisierten Medienpolitik opfern. Bei aller Konzentration, effizienter zu sein, muss es ein starkes regionales Element geben, auch für MecklenburgVorpommern. Denn wir sind das Land, das noch die meisten privaten Sender sieht. Also, die Öffentlich-Rechtlichen werden ja mehr im Süden gesehen und dann geht es in den Norden, also deppenmäßiger zurück,
kann man fast sagen, weil die guten Sender werden da nicht gesehen und im Osten wird es noch weniger. Also Mecklenburg-Vorpommern ist der Bereich, wo noch am allerwenigsten ZDF gesehen wird. Und hier muss – was beim NDR positiv gesagt wird, Regionalfenster, zum Beispiel beim Niederdeutschen, das würde ich mir bei anderen auch wünschen – die regionale Identität mehr gefördert werden.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Die müssten aber mal mehr die Fritz-Reuter-Bühne bringen. – Minister Dr. Wolfgang Methling: Ja.)
Genau. Ein bisschen was Lustiges, dann wird es auch mal spannender im Land und nicht immer so trist.
Zweitens, die Förderung des digitalen terrestrischen Fernsehens: Hier geht es im Wesentlichen darum, den öffentlich-rechtlichen und den privaten Fernsehveranstaltern die Möglichkeit zu geben, die analoge terrestrische Verbreitung schrittweise einzustellen. Hier bleibt zu hoffen, dass davon nicht nur geredet wird, sondern ein effizienter Umstieg von analoger auf digitale Übertragung umgesetzt wird.
b) Wie lange müssen analoges und digitales Fernsehen parallel laufen und ist dies eventuell gesetzlich zu regeln?
Durch die massiven Umwälzungen der Medienmärkte, verbunden mit immer neuen zukunftsweisenden technischen Erfindungen, entsteht ein schwieriges Spannungsverhältnis. Der Staat sollte die Entwicklung neuer technischer Möglichkeiten befördern und die Vorgänge natürlich nicht kaputtregeln. Es gilt aber andererseits, wirtschaftliche Machtpositionen vor allem unter dem Gesichtspunkt der Meinungsvielfalt zu kontrollieren. Deshalb ist Machtkontrolle dort notwendig, wo neue Technologien und Dienste nicht von Anfang an unter Wettbewerbsbedingungen stehen.
Hier sei zumindest die Anfrage gestattet, ob die Medienaufsicht in Deutschland derzeit auf die massiven Umwälzungen der Medienmärkte adäquat vorbereitet ist. Ich wage, dieses zu bezweifeln, auch wenn ein Bemühen beim Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erkennbar ist.
Lassen Sie mich drittens was zur Information der Landtage sagen. Die Verbesserung der Information der Landtage über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ist positiv zu vermerken. Sie ist ja mit dem letzten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gefordert worden und hier sind uns die Länderregierungen entgegengekommen. Und das ist gut so.
In diesem Zusammenhang sollten wir darauf achten, dass wir übersichtlich aufbereitetes Zahlenmaterial erhalten, denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein gutes Recht zu erfahren, was mit den Gebührengeldern passiert. Das heißt, die Information der Länderparlamente stärkt die demokratische Kontrolle. Eine wie auch immer definierte Selbstbedienungsmentalität darf es nicht geben. Hier hatte ich noch kritische Anmerkungen. Dann wurde ich jedoch von Beamten gewarnt: Sag ja nicht zu viel jetzt! Dann kriegst du Ärger im Wahljahr.
Bezogen auf die Gebühren muss auch hinterfragt werden, was sich an explosiver Programmvermehrung bei den öffentlich-rechtlichen Anbietern in den letzten Jahren vollzogen hat. Es existieren derzeit 61 öffentlich-rechtliche Hörfunkprogramme. Das sind 54 Prozent mehr als 1992. Wir haben ja alle 1992 gelebt, die hier im Saal sind. Die Frage: Was hat wem 1992 gefehlt und weshalb ist es um 54 Prozent gestiegen?
(Andreas Bluhm, PDS: Vor allem kann man immer nur einen hören. – Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU, und Angelika Gramkow, PDS)
Und insofern muss gefragt werden, ob das wirklich notwendig ist. Ähnlich ist es mit dem Onlinebedarf von ARD und ZDF. Hier gibt es zwar eine gesetzliche Begrenzung auf vorwiegend programmbezogene Mediendienste und die vollständige Werbefreiheit der Onlinedienste, aber diese Regelungen werden immer einmal – ich habe nicht „häufig“ geschrieben, sondern „immer einmal“ – überschritten. Das geht auch schon, zumindest habe ich da Beispiele bei der ARD gefunden, in diesen Werbebereich hinein.
Hier ist also zu fragen: Sind die Grenzen richtig gesetzt? Ist der Finanzbedarf von ARD und ZDF für die laufende Gebührenperiode bis 2004 bezogen auf den Onlinebedarf gerechtfertigt? Das ZDF fordert 15 Millionen Euro, das sind 70 Prozent mehr bezogen auf die bisher gewährten 8,7 Millionen Euro. Die ARD verlangt von der KEF und damit vom Gebührenzahler 179 Millionen Euro, das ist sogar das Vierfache der bisher gewährten 45 Millionen Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sollte es zu einem neuen Gebührenrecht kommen, dass zukünftig nicht mehr jeder Bürger einen Nachweis über seine Radio- und Fernsehgeräte führen muss, sondern nur noch die Bürger, die von der Abgabe befreit werden möchten, dann entfallen die notwendigen Verfahren zur Ermittlung der Zahlungspflicht. Dann gehört auch die zentralistisch organisierte GEZ auf den Prüfstand. Eine Behörde wie die GEZ mit über 900 Beschäftigten und mehr als 102 Millionen Euro Aufwendungen im Jahr ist auch aus Kostengründen zumindest mal zu hinterfragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Wort zur Grundversorgung: Sie ist auch eine politisch inhaltliche Aufgabe, da sie eine Integrationswirkung oder Integrationsfunktion haben sollte. Wir erleben, dass die Information der Bevölkerung durch Medien spezialisiert und individualisiert wird, das heißt, der Bestand an gemeinsamer Information wird geringer. Ein wesentliches Element zur Förderung und Stärkung der inneren Kohäsion der Gesellschaft ist aber der Bestand an gemeinsamer Information. Themen der gemeinsamen Wahrnehmung dürfen sich nicht nur auf Sportevents beziehen, so wichtig Fußballspiele, Schumachers oder Olympiaden auch immer sind. Es muss ein breites kulturelles Feld sein,
zu dem auch die Unterhaltung gehört, aber eben nicht nur die Unterhaltung. Die Integrationsfunktion durch eine effiziente Information sorgt für eine Belastbarkeit der Gesellschaft auch in schwieriger Zeit.
Ich denke zum Beispiel an die Werbung, die jetzt für unser Deutschland gemacht wird, nicht parteipolitisch mit der deutschen Fahne, sondern dass wir anpacken sollen, dass es nach vorne geht. Das reicht aber nicht, wenn die Deutschen zu unterschiedliche Informationen haben. Gesellschaftliche Mitwirkung, vor allem auch demokratische, braucht neben der bereits vorhandenen Vielfalt eine neu begründete Integration durch gemeinsames Wissen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die herausragende Bedeutung der Medien im Bildungs-, Kultur-, Wirtschafts-, Informations- und Werbespektrum ist grundsätzlich – bei uns im Haus auch – unumstritten. Weil das so ist, frage ich – und nicht wahlpolitisch, weil das geht ja an Herrn Rehberg nachher genauso –, warum die Landesregierung die Medienverantwortlichkeit nicht konzentriert, um damit effizienter den Anforderungen der Entwicklung in diesem Bereich zu begegnen. Ja, ich stelle sie jetzt mal vor: Die Ansiedlung der Filmförderung liegt im Bildungsministerium, des Presserechtes im Innenministerium, der Neuen Dienste im Wirtschaftsministerium und die der Rundfunkangelegenheiten in der Staatskanzlei. Hier sei nur die Frage gestattet: Ist das optimal, entspricht das zukünftigen Anforderungen? Muss da nicht mehr Power sein,
Und jetzt an die Adresse des Landtages: Der Landtag, das sei angemerkt, sollte wegen der Bedeutung der Medien für die Gesellschaft ebenfalls darüber nachdenken, die Ausschussarbeit eventuell durch einen Unterausschuss Medien zu verbessern. Auch darf sich ein Tourismusland – und das ist jetzt an den Ministerpräsidenten gerichtet – wie Mecklenburg-Vorpommern nicht nur auf Filmserien der öffentlich-rechtlichen Anstalten verlassen. Erinnert sei an die „Robbie“-Serie mit der peinlichen Begleitmusik Rügen’scher Kommunalpolitik. Das heißt, wir sollten auch auf wirtschaftliche Filmförderung setzen und in Filme beziehungsweise Serien investieren, die MecklenburgVorpommern als Perle Deutschlands zeigen.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Herr Prachtl, das machen wir nach dem September. – Zuruf von Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff)
Alle, die in Dantes „Göttlicher Komödie“ das Tor zur Unterwelt durchschreiten, müssen ihre Hoffnung fallen lassen. Wir geben, bezogen auf die Medien, unsere Hoffnung nicht auf. – Vielen Dank.