Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn jetzt, wie soeben geschehen und von meinen Vorrednern schon dargestellt, der Bund noch einen Vorschlag für ein novelliertes Regionalisierungsmittelgesetz auf den Tisch legt, in dem die Mittel für den ÖPNV gekürzt oder trotz steigenden Bedarfes eingefroren werden sollen, ist – da, denke ich, sind wir uns alle einig – die Schmerzgrenze überschritten.
Es ist im Grunde schon erstaunlich, dass sich die Länder so lange zurückgehalten haben in dieser Frage, denn wenn wir den Wortlaut des bisher geltenden Regionalisierungsgesetzes einmal hernehmen, wird deutlich, dass es der Bund auch in der Vergangenheit schon nicht so eilig hatte mit notwendigen Nachbesserungen.
Die im Gesetz zum 31. Dezember 1997 festgeschriebene Prüfung, ob die ausgereichten Mittel denn auch ausreichend seien, ist sicher der Diskontinuität eines Legislaturwechsels zum Opfer gefallen, hätte doch ein festgestellter Mehrbedarf die gesetzliche Verpflichtung für den Bund nach sich gezogen, die Mittel für die Länder aufzustocken. Ein Einfrieren der kommenden Mittel auf abgesenktem Niveau widerspricht meines Erachtens nicht nur dem realen Bedarf, sondern auch gleichsam dem gelten
den Recht. In Paragraph 5 des Regionalisierungsgesetzes heißt es in Absatz 2 zur Finanzierung der Mittel: „Im Jahr 2001 wird mit Wirkung ab dem Jahr 2002 auf Vorschlag des Bundes durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Höhe der Steigerungsrate neu festgesetzt sowie neu bestimmt, aus welchen Steuereinnahmen der Bund den Ländern den Betrag nach Absatz 1 leistet.“ In 2001 ist offensichtlich nicht viel passiert, was dem Anliegen dieses Gesetzes entsprochen hätte, stattdessen erleben wir jetzt diese verheerenden Schnellschüsse.
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, die praktischen Auswirkungen ständig neuer Einschnitte in ÖPNV und SPNV wurden hier schon hinreichend beschrieben und können tagtäglich als Reisende erlebt werden – der Rückzug der Bahn aus der Fläche, steigende Fahrpreise, mangelnder Service, um nur einiges zu nennen.
Dafür, dass die Bahn sich als Wirtschaftsunternehmen – und das ist ja auch von Ihnen unter anderem so gewollt worden – sich auf die Filetstücke und auf die gewinnbringenden Fernverbindungen konzentriert, bringe ich aus finanzpolitischer Sicht ein gewisses Verständnis auf. Und so gesehen ist der vielgescholtene Vorstandsvorsitzende der Bahn AG, Herr Mehdorn, auch nur bedingt für die Misere zuständig.
Die weit wichtigeren Adressaten sitzen in der Bundesregierung und in ihren nachgeordneten Verkehrsbehörden, darauf haben wir immer wieder hingewiesen. Die Schweriner Erklärung der Teilnehmer der Fachberatung vom 9. Januar diesen Jahres und der uns heute vorliegende Antrag sind demnach auch nicht die ersten protestierenden Signale aus Mecklenburg-Vorpommern an die Verantwortlichen im Bund.
Vor allem aber werden sie nicht die letzten sein. Ich hoffe, dass es nicht die letzten Signale sein werden! Ich hoffe, dass es endlich gelingt, den verkehrspolitischen Kollaps – hauptsächlich der Bahn in unserem Lande – aufzuhalten und die Entwicklung umzukehren.
Notwendig, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist aber auch, dass wir uns und unseren Protest selbst ernst nehmen. Wenn nicht, erleben wir, wie jüngst beim Wochenendticket, ein Einknicken der Länder mit fatalen Signalen für eine moderne Verkehrspolitik. Und da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Gerloff, und auch bei Ihnen, Herr Born.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe meine Rede mit der Beschreibung unserer Verbündeten begonnen, da bietet es sich an, mit einem Verbündeten zu enden, wenngleich seine Interessen mitunter gegensätzlich scheinen. Ich meine die Deutsche Bahn AG. In einer schönen Veröffentlichung zur Standortbestimmung mit Ausblick heißt es unter der Überschrift „Wo wollen wir hin?“: „Dieses Land muss sich heute entscheiden, welche Bahn es im Jahre 2015 oder 2020 haben und was sich die Bahn kosten lassen will und wie wir es schaffen. Um den Verkehrsinfarkt zu vermeiden, ist eine Wende in der Bahnpolitik notwendig“. Dem ist nichts hinzuzufügen. – Danke schön.
(Reinhard Dankert, SPD: Aber in der zweiten Reihe. – Dr. Ulrich Born, CDU: Bei Herrn Gerloff. – Reinhardt Thomas, CDU: Das bleibt nicht lange so.)
Meine Damen und Herren! Ich meine, die Situation ist ernst, Herr Dr. Born, deshalb habe ich Sie jetzt auch gesucht. Ich glaube, mit Ratschlägen, wie Sie sie gegeben haben, kann man in dieser ernsten Situation nicht viel anfangen. Die sind ein bisschen weit weg von aller Realität. Außerdem hätte ich mir gewünscht, dass Sie wegen dieser Situation doch hier auch die Landesregierung mehr unterstützt hätten, als Sie das getan haben. Sie haben versucht, vor allem den Wirtschaftsminister anzuzählen. Ich glaube, der Sache wäre mehr gedient, wenn wir gemeinsam versuchen würden, für die Menschen im Lande den attraktiven Schienenpersonennahverkehr zu erhalten, und hier parteipolitische Scharmützel draußen lassen würden.
Meine Damen und Herren, wenn wir einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr wollen, dann brauchen wir dafür eine ausreichende Finanzierung. Für diese erhalten die Länder vom Bund die so genannten Regionalisierungsmittel, um die es heute geht. Wir haben 236 Millionen Euro im Haushalt eingestellt. Das entspricht dem, was auch der Bund in seinem Haushalt vorgesehen hat. Und wir haben bei unserem Haushaltsansatz – ebenso wie der Bund bei seinem Haushalt – uns an das geltende Regionalisierungsgesetz gehalten, wo eine Dynamisierung der Regionalisierungsmittel festgelegt ist, und zwar entsprechend der Steigerung des Umsatzsteueraufkommens. Und dann kam die Hiobsbotschaft: Der Bund will die Regionalisierungsmittel in Zukunft nicht mehr mit dem Umsatzsteueraufkommen steigern, sondern er will sie einfrieren. Und außerdem hat der Jahresabschluss 2001 ergeben, dass die Umsatzsteuer nicht gestiegen, sondern wider Erwarten gesunken ist.
Nun sind die Regionalisierungsmittel ja daran gekoppelt und damit waren die für das Jahr 2001 vom Bund bereits gezahlten Mittel, jetzt nachträglich betrachtet, zu hoch. Diese Überzahlung wird nun vom Bundesfinanzministerium im Februar von uns zurückgefordert, wobei es immerhin um 11 Millionen Euro geht. Diese Rückzahlung ist bedauerlich für uns wie für andere Länder auch, aber sie entspricht der rechtlichen Lage. Daran, meine ich, an dieser Rechtslage, ist nun mal nichts zu ändern. Wenn die Schätzung für das Jahr 2002 nicht wieder überhöht ist, wird dies nicht wieder vorkommen.
Und, Herr Dr. Born, da muss ich Sie leicht an einer Zahl korrigieren, im schlimmsten Fall können es nicht 40 Millionen Euro weniger jährlich für das Land sein, sondern, wenn dieses eine einmalige Angelegenheit war, dann muss man die 11 Millionen rausnehmen. Dann bleiben so 28/29 Millionen Euro allerdings auf Dauer für das Jahr weniger übrig.
Nun hat das Bundesfinanzministerium aber letzte Woche mitgeteilt, dass es die Regionalisierungsmittel auf der Höhe des Jahres 2001 einfrieren wird. Und das ist alles andere als rechtlich in Ordnung.
Da wird schon nach neuen Spielregeln gespielt, obwohl es noch keine neuen Spielregeln gibt. Der Bund tut so, als sei der vorliegende Referentenentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes bereits geltendes Recht. Stattdessen müsste so verfahren werden wie bisher auch, solange eine neue Regelung nicht unter Dach und Fach ist. Das hieße, die Regionalisierungsmittel, wie bisher vorgesehen, dynamisiert auszuzahlen.
Meine Damen und Herren! Was der Bund da tut, ist zwar rechtlich mehr als zweifelhaft, aber das Bundesfinanzministerium hat uns mit Schreiben vom 23.01.2002 mitgeteilt, dass wir als Abschlagszahlung monatlich nicht mehr Geld bekommen, als uns 2001 zustand. Das ist eine einfache Mitteilung, eine einseitige Erklärung des Bundesfinanzministeriums, womit wir jetzt erst einmal zurechtkommen müssen. Aber dass das so nicht geht, da sind sich alle Länder einig.
Nun liegt ein Ländervorschlag vor, der unter der Federführung von Bayern erarbeitet worden ist. Alle Länder sind sich einig, dass die Regionalisierungsmittel insgesamt mehr werden müssen und wir auch weiterhin eine Dynamisierung der Mittel brauchen. Auch wir stehen hinter dem bayerischen Vorschlag, soweit es um die Dynamisierung und die Höhe der Mittel insgesamt geht. Wenn es aber um die Verteilung der Mittel geht, stehen wir nicht dahinter, denn das hieße 10 Millionen Euro weniger für Mecklenburg-Vorpommern. Das können wir nicht wollen und deshalb sind wir dagegen.
Der Arbeitskreis Bahnpolitik hat sich in dieser Woche mit dem Thema beschäftigt und dem bayerischen Vorschlag mehrheitlich zugestimmt. Mecklenburg-Vorpommern hat dagegen gestimmt. Mitte Februar wird auf Ministerebene dazu weiter beraten und da werden wir die Frage der Aufteilung der Mittel erneut auf die Tagesordnung setzen.
Meine Damen und Herren! Auch wenn wir weniger Regionalisierungsmittel erhalten sollten, erhalten werden, werden wir den bestehenden Fahrplan nicht ausdünnen. Wir haben auch nicht vor, Strecken stillzulegen. Allerdings müssen einige Investitionen zeitlich anders eingeplant werden, daran werden wir wohl nicht vorbeikommen.
Diese Entwicklung ist auch vor dem Hintergrund problematisch, dass die Deutsche Bahn AG anscheinend mehr und mehr aus dem Fernverkehr aussteigt. Da steht der Bund laut Grundgesetz in der Verantwortung. Wenn der Bund für defizitäre Strecken nicht Fernverkehrsleistungen bei der DB AG bestellen will, kommen die Länder leider schnell in die Situation, dass sie das in ihrer Regie tun müssen. Das ist auf der Strecke Rostock–Berlin zum Beispiel auf eine wenig schöne Art und Weise passiert. Aber wenn wir Länder mehr Fernverkehrsleistungen in den Nahverkehr übernehmen sollen, dann unter der Voraussetzung, dass der Bund die Regionalisierungsmittel entsprechend erhöht und nicht kürzt.
Wenn der Bund so weitermacht, dann gerät er tatsächlich in einen unauflösbaren Widerspruch. Einerseits gibt der Bund viel Geld aus, stellt Geld zur Verfügung, 500 Millionen Euro, um die Strecke Rostock–Berlin auf eine Geschwindigkeit von 160 Stundenkilometern auszubauen. Auf der anderen Seite werden die Mittel für den Bahnbetrieb gekürzt. Wenn dieser Widerspruch nicht aufgelöst wird, Streckenausbau auf der einen Seite, aber weniger
Geld für den Betrieb auf der anderen Seite, dann kann das keine Bahnpolitik für die Zukunft sein. Wer so handelt, der darf sich nicht wundern, wenn die Bahn in unserem Land nicht die attraktive Alternative zum Auto wird, die wir alle wollen und die auch die Bahn wollen muss, es ist ja schließlich ihr Geschäft.
Meine Damen und Herren, wir werden uns in nächster Zeit mit dem Bund hier heftig auseinander setzen müssen. Ich bitte den Landtag, die Landesregierung dabei zu unterstützen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 3/2638. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU, Organisation der Wasserschutzpolizei, auf Drucksache 3/2624.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Thomas von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Thomas.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Am 27. Juni vorigen Jahres wurde mit den Stimmen von SPD und PDS die Polizeiorganisation per Gesetz den Plänen zum Abbau von Polizeivollzugsbeamtenstellen aus unserer Sicht angepasst. Gebetsmühlenartig wiederholt der Innenminister seither den längst verworfenen Richtwert Polizei-Einwohner-Verhältnis, der eben kein Maßstab für die tatsächliche Belastung für die Polizei ist. Entscheidend sind, wir hatten das hier schon mehrfach gesagt, die Richtwerte Polizeivollzugsbeamte pro 100 Quadratkilometer und pro 100 Kilometer Straße, die Belastung bei Verkehrsunfällen pro 100.000 Einwohner und die Kriminalfälle pro Polizeivollzugsbeamten.
Im Vergleich zu anderen Flächenländern haben die Polizeivollzugsbeamten in Mecklenburg-Vorpommern einen weitaus höheren Belastungsindex. Wir haben Ihnen klar vorausgesagt, dass sich die mit der neuen Struktur vorhergesehene Konzentration der Vollzugsbeamten in den Revieren zu Lasten der Polizeistationen und damit zu Lasten der Präsenz in der Fläche auswirken muss. Das ist jetzt überall im Land deutlich zu spüren. Selbst in den Tourismuszentren sind die Stationen tagsüber nur noch mit einem Beamten besetzt, der nur Anzeigen aufnehmen kann, sonst nichts. In anderen Regionen ist nicht mal das am Wochenende gesichert.
Selbst nach den schockierenden Ereignissen vom 11. September 2001 waren Sie nicht bereit, auf die neuen innenpolitischen Herausforderungen angemessen zu reagieren. Während selbst in rot-grün regierten Ländern der Stellenabbau gestoppt und zusätzliche finanzielle Mittel für die Polizei zur Verfügung gestellt wurden, weigerte
Fakt ist, dass die Polizei in den letzten Jahren erheblich mehr Aufgaben übertragen bekommen hat, völlig neue Schwerpunkte kamen hinzu. Überall dort, wo sich neue Aufgaben und Schwerpunkte herauskristallisierten wurden Polizeivollzugsbeamte eingesetzt, weil es nicht anders ging. Das waren Kontaktbeamte, Streifenbeamte und die Beamten aus den Stationen, Polizeiinspektionen sowie von der Bereitschaftspolizei. Überall mussten Löcher gestopft werden. Das führte zu einem gewaltigen Überstundenberg, den die Landespolizei seit langem vor sich her schiebt, und der ist bedeutend höher als vergleichsweise der von Brandenburg.
In so einer Situation mit riesigem Aufwand auch noch eine neue Struktur durchzusetzen, ohne die Auswirkungen der Sicherheitspakte I und II von Schily wirklich zu berücksichtigen, das ist aus unserer Sicht Politik auf dem Rücken der Polizei und der Sicherheitsinteressen der Bürger. Dass Sie ausgerechnet vor diesem Hintergrund und nach dem 11. September nun Ihre so genannte Reform auf die Wasserschutzpolizeidirektion Mecklenburg-Vorpommern ausdehnen wollen, ist aus unserer Sicht gänzlich unverständlich, um nicht zu sagen, völlig daneben.
Fakt ist, dass es im Gegensatz zu früheren Bekundungen aus dem Innenministerium – und die gab es auch in den Ausschüssen, da wurde uns der Eindruck vermittelt, die Wasserschutzpolizei bleibt erst mal außen vor – seit Oktober 2001 Pläne zur Umstrukturierung der Wasserschutzpolizei M-V gibt. Der Organisationsentwurf, der Ende des Jahres bekannt wurde, sieht die Schließung von zehn Wasserschutzpolizeistationen und die Reduzierung einer zur Saisondienststelle vor. Betroffen wären, wenn diese Pläne durchgesetzt würden, die Stationen Boltenhagen, Poel, Schwaan, Ribnitz-Damgarten, Ralswiek, Demmin, Malchin, Krakow, Boizenburg, Zarrentin und die Reduzierung von Neubrandenburg. Statt sieben Inspektionen unter der Wasserschutzpolizeidirektion M-V soll es zukünftig drei geben: eine in Mecklenburg, eine in Vorpommern und in Schwerin-Strelitz. Darunter liegen als neue zusätzliche sachbearbeitende Ebene die Wasserschutzpolizeireviere Wismar, Rostock, Stralsund, Wolgast, Schwerin und Waren. Darunter folgen dann die Stationen.
Klar ist, dass damit die Organisationsstruktur der Schutzpolizei auf die Wasserschutzpolizei übertragen werden soll, obwohl beide Strukturen aus unserer Sicht nur vom grünen Tisch, nicht aber praktisch und einsatztechnisch vergleichbar sind. Das für die – ich würde mal sagen – Landreviere sprechende Argument ist, mit mehr Dienstposten, also aus den Stationen, den Streifenfahrzeugeinsatz zu organisieren und damit die Fähigkeit zu gewinnen, größere Lagen zu bewältigen und auf Ereignisse flexibler reagieren zu können. Das heißt aber praktisch – weil weniger Beamte – Rückzug aus der Fläche mit für den Bürger unter Umständen lebensgefährlichen Reaktionszeiten. Entscheidend sind bei diesem Vergleich also doch wohl die Dienstposten. Im Gegensatz zur Schutzpolizei, wo die Struktur dem Personalabbau angepasst wurde, sind die Dienstposten bei der Wasserschutzpolizei weiter vorhanden. Es soll keinen Abbau geben. Warum also diese Eile? Warum also diese Veränderung, die mit einer für unser Tourismusland negativen Außenwirkung einhergeht?
Erstens. Ein verheerendes Signal für den maritimen Tourismus und für diejenigen, die ihre teuren Boote in den Häfen der größten Insel Deutschlands stationieren wollten, ist die Statusveränderung der Wasserschutzpolizeiinspektion Saßnitz zur Station. In dieser Wasserschutzpolizeiinspektion sind schifffahrtspolizeiliche Aufgaben sowie Spezialermittlungen in Häfen und Yachthäfen in einem Maße konzentriert, wie sie von einer Station niemals bewältigt werden können. Saßnitz muss aus unserer Sicht Wasserschutzpolizeiinspektion bleiben. Ich meine, so etwas sollte man dieser Insel nicht antun.