Zweitens der massive Wegfall von Wasserschutzpolizeistationen. Das ist nicht mit Stationen in der Fläche des Landes zu vergleichen. Der Schutzpolizei wird vielfach die Arbeit quasi ins Haus, sprich, per Anzeige in die Station getragen. Der Wasserschutzpolizist muss sich in seinem Bereich aber sehr intensiv kümmern. Mit der Schließung solcher Stationen wie Poel, Boltenhagen, Ralswiek und Boizenburg gehen Sicherheit und wichtiges maritimtouristisches Know-how vor Ort verloren. Auch die Station Ribnitz-Damgarten soll nach den Plänen aufgelöst werden. Das dort liegende Hilfsstreifenboot bleibt unter Umständen offenbar unbemannt vor Ort liegen. Beim Einsatz wird die Besatzung mit Pkw von Barth oder Stralsund aus nach Ribnitz fahren, in der Hoffnung, dass das Boot dann noch einsatzfähig ist. Wer ernsthaft solche Ideen umsetzen will, der steht aus unserer Sicht nicht mehr auf dem Boden der Realität. Das sind im wahrsten Sinne des Wortes Reaktionszeiten, die für die Betroffenen im Bereich des maritimen Tourismus völlig unakzeptabel sind.
Drittens die Veränderung des Zuständigkeitskataloges. Die Wasserschutzpolizei soll nur noch schifffahrtspolizeiliche Aufgaben im engsten Sinne wahrnehmen. Straftaten im gesamten maritim-touristischen Bereich dürfen nur noch aufgenommen, nicht aber bearbeitet werden. Dafür aber gibt es in jeder Inspektion bis heute drei bis fünf Ermittler, die speziell ausgebildet wurden und die das Know-how für diesen Bereich besitzen. Das kann die Kriminalpolizei so nicht, dafür ist sie nicht ausgebildet, dafür fehlt ihr auch die jahrelange Erfahrung, von Kompetenzüberlagerung, Zeitverlusten und der fehlenden Tatortaufnahme für schnelle zielgerichtete Ermittlungen ganz zu schweigen. Hier geht es auch und vor allem um organisierte Kriminalität in den Küsten- und Seegebieten unseres Landes sowie in den Yachthäfen.
Innenminister Timm dementierte bereits die Pläne, nachdem sie öffentlich wurden. Wasserschutzpolizeistationen will er angeblich auch nicht schließen. Wir wissen nicht, welche Variante derzeit aktuell ist. Wir wissen nur, wir müssen das Thema ansprechen, um Schaden möglichst vor der Saison abzuwenden.
(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig. – Gerd Böttger, PDS: Sie wissen zwar nichts, aber Sie machen dazu einen Antrag!)
Aufgrund der öffentlichen Diskussion befindet sich der Minister offenbar bereits im Rückzugsgefecht.
Ich denke, da sollten wir auch nichts überstürzen. Wir sehen das jedenfalls als ersten Erfolg auch dieses unseres Antrages.
Mit der Polizeiorganisationsstruktur M-V hat diese Koalition bereits auf die Wurzel des Polizeibaumes eingeschlagen.
Im maritim-touristischen Bereich kann sich unser Land aus unserer Sicht so etwas nicht mehr leisten, vor allen Dingen nicht so zeitnah. Wirklich nachvollziehbare Gründe für eine Strukturveränderung sehen wir kaum. Wenn Sie Zahlen und Fakten vorlegen, sollten wir über eine Straffung der Struktur reden. Wir können über andere Kompromisse reden. Mehr verträgt dieser sensible Bereich des maritimen Tourismus derzeitig aus unserer Sicht aber nicht.
Laut Ihrer Presseerklärung vom 21.01. wollen Sie die neuen Strukturen nach zwölf Monaten überprüfen. In der Gewerkschaft der Polizei sehen Sie einen wichtigen Ansprechpartner. In Ordnung! Völlig d’accord! Dann warten Sie doch bitte mit uns zwölf Monate ab, um zu erfahren, welche Auswirkungen Ihre Reform an Land hat, bevor Sie den äußerst sensiblen Bereich der Wasserschutzpolizei mit solchen Strukturen traktieren, deren Auswirkungen auf die innere Sicherheit und den maritimen Tourismus derzeit unkalkulierbar sind!
Herr Böttger, ich sage Ihnen ganz deutlich: Ihre Zeitschiene ist für uns völlig akzeptabel. Mehr wollen wir nicht. Und Parteitaktik spielt für uns keine Rolle. Eher für Sie!
Aber wenn Sie eher gehen, dann müssten Sie auch in Schwerin an dieser Polizeistruktur ein sehr großes Interesse haben.
Also wir schließen uns letztendlich mit unserem Antrag dem Vorschlag der PDS an, zwölf Monate zu warten. Bis dahin ist der Staatssekretär Bosch im verdienten Ruhestand in Nordrhein-Westfalen und ein neuer Innenminister vielleicht in Sicht oder schon im Amt.
Legen Sie bitte diese Pläne zur Strukturreform der Wasserschutzpolizei mit uns mindestens bis spätestens Ende September, also bis zum Ende der Saison auf Eis!
(Minister Dr. Gottfried Timm: Das taut ja alles weg. – Heiterkeit bei Ministerin Sigrid Keler: Bei dem Wetter taut es weg.)
Sie leisten damit einen angemessenen und vernünftigen Beitrag für die Wasserschutzpolizei, für die innere Sicherheit und für die Entwicklung des maritimen Tourismus in unserem Land. – In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Ministerin Sigrid Keler – Reinhardt Thomas, CDU: Ja, den Hubschrau- ber hatten Sie doch schon auf Ihrer Streichliste.)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ob das Eis trägt, Herr Thomas, von dem Sie hier sprechen, wage ich zu bezweifeln. Gucken Sie mal raus! Wir haben höchste Eile, jetzt Dinge zu entscheiden, weil sonst manches nachher Land unter ist.
Die Wasserschutzpolizeidirektion in Mecklenburg-Vorpommern ist eine selbständige Polizeibehörde. Sie haben es, meine Damen und Herren, hier im Landtag vor kurzem bei der Verabschiedung des Polizeiorganisationsgesetzes ja selber so festgelegt.
Die Wasserschutzpolizeibehörde wurde im Jahre 1990 errichtet. Ihre Kernaufgabe besteht darin, an der Ostseeküste, auf den Boddengewässern, auf den Binnenseen und auf den Flüssen für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Gefahrenabwehr ist eine wesentliche Säule wasserschutzpolizeilicher Aufgaben in unserem Bundesland.
Wir alle dürfen stolz darauf sein, meine Damen und Herren, dass wir eine so engagierte und einsatzbereite Wasserschutzpolizei haben.