Wer hätte es für möglich gehalten, dass mit dem wirtschaftspolitischen Desaster, der Einführung der Verbandsklage in Mecklenburg-Vorpommern, noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht wurde, sondern auf Bundesebene eine noch folgenschwerere Entscheidung bevorsteht?! Wenn es wirklich Realität werden sollte, dass die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes mit wenigen Ausnahmen zur Rahmenvorschrift für die Landesgesetzgebung werden, dann droht dem Land der verkehrsinfrastrukturelle Super-GAU.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Haben Sie es nicht noch eine Nummer größer?)
Sie haben das offensichtlich immer noch nicht verstanden! Die A 20 gäbe es heute nicht, und zwar keinen einzigen Kilometer,
wie von regierungsamtlicher Seite hier mit der Wahrheit umgegangen wird, wenn dieser Umweltminister sich hier hinstellt und sagt:
Also wenn die Landesregierung der CDU gefolgt wäre, nämlich jetzt erst tätig geworden wäre, dann hätte sie überhaupt nicht Einfluss nehmen können. Wir haben von Anfang an, und zwar vom ersten Augenblick an, als Sie mit dem Unfug der Verbandsklage anfingen, Sie darauf hingewiesen, was das für katastrophale Folgen hat. Also jetzt zu behaupten, wir kämen mit dem Antrag zu spät, da kann ich nur sagen: Sie haben von Anfang an unsere Warnungen in den Wind geschlagen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Caterina Muth, PDS – Peter Ritter, PDS: Welch ein Glück!)
Mir klingen die Worte des Umweltministers noch im Ohr, als er in der Debatte zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes immer wieder betonte, dass die Einführung der Verbandsklage den wirtschaftlichen Interessen des Landes nicht entgegenstehen würde.
Als Hauptargument führte er immer wieder wenige Ausnahmetatbestände an, die Vorhaben von essentieller Bedeutung für das Land, wie beispielsweise die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit oder Projekte im bauplanungsrechtlichen Innenbereich, vom Recht der Verbandsklage ausnahmen. Genau diese Ausnahmetatbestände sollen jetzt gestrichen werden,
so dass all das, was er uns hier vorher erzählt hat, Makulatur geworden ist, meine Damen und Herren.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Ist er denn dafür verant- wortlich? Glauben Sie, das ist ihm leicht gefallen, oder was?! Warum hören Sie ihm denn nicht zu?!)
Aber, verehrte Frau Kollegin Gramkow, das zeigt doch, dass er genauso wenig Einfluss hat, wie wir es vorhin beim Wirtschaftsminister festgestellt haben bei den Verkehrsministern, wo er völlig isoliert war und sich nicht hat durchsetzen können.
Ja, wenn Sie so wenig Einfluss auf Ihre Genossen in Berlin haben, dann spricht das auch mal wieder für die Stärke dieses Landes im Konzert der Bundespolitik.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Welche Genossen meinten Sie jetzt? – Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS)
Also, es fällt manchmal schwer, zwischen den roten und noch röteren oder den rot-grünen Genossen zu unterscheiden.
Erfahrungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, belegen, dass die Befürchtungen hinsichtlich Verfahrensverzögerungen und Kostenerhöhungen
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Herr Born, es ist schon ziemlich spät. – Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS, und Peter Ritter, PDS)
wissenschaftlich zu belegen sind. So haben 11 der 13 Bundesländer mit einem Verbandsklagerecht im Rahmen einer Untersuchung der Freien Hansestadt Hamburg über Verzögerungen und Kostensteigerungen durch die Verbandsklage berichtet.
Da hilft es auch nichts, wenn der Umweltminister verkündet, dass die Verbände mit dem Instrument der Verbandsklage verantwortungsbewusst umgingen, und darauf verweist, dass bereits in 13 Bundesländern das Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz verankert ist,
gleichzeitig aber die negativen Erfahrungen anderer Bundesländer mit diesem Rechtsinstrument verschweigt. Denken Sie bitte daran, dass allein die Verzögerung bei der Errichtung des Ems-Sperrwerkes zu Kosten von über 20 Millionen DM geführt hat! Diese Verzögerung wurde von den Umweltverbänden aufgrund des niedersächsischen Verbandsklagerechts durchgesetzt. Der Planfeststellungsbeschluss zur Vertiefung der Ems wurde 1994 seitens des NABU und des BUND beklagt. Aufgrund einer umfänglichen Zahlung des Landes Niedersachsen von insgesamt 17,5 Millionen DM wurden diese Klagen wieder zurückgezogen.
Und bei der A 20 haben wir es eben gehört, das Bundesverwaltungsgericht hat Gott sei Dank nach Recht und Gesetz entschieden, dass diese ganzen Einsprüche, die in Schleswig-Holstein geltend gemacht wurden – bei uns im Land nur deshalb nicht, weil Sie noch nicht die Verantwortung hatten
(Peter Ritter, PDS: In Schleswig-Holstein hat auch nicht die PDS geklagt, Herr Born. Hat die PDS geklagt in Schleswig-Holstein, Herr Born?)
dass diese ganzen Klagen unbegründet sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun gesagt, es kann gebaut werden. Aber wir haben den Schaden im Land Mecklenburg-Vorpommern, weil wir eine jahrelange Verzögerung in Kauf nehmen müssen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: So ist das. Genau das. – Angelika Gramkow, PDS: Zwei Gemeinden des Landes hatten auch geklagt. – Peter Ritter, PDS: Aber das war bestimmt juristisch unterwandert.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie weit die Verwirrung im rechtlichen Bereich geht, haben wir eben eindrucksvoll an den Ausführungen der Kollegin Muth feststellen können. Wenn Sie dem Kollegen Jäger, der ja nun über alle Fraktionsgrenzen hinweg unbestritten über erheblichen juristischen Sachverstand verfügt –
da können Sie Ihre ganze Fraktion zusammenfassen und dann können Sie mal gucken, ob Sie da was dagegensetzen können –, aber wenn Sie dem nun ausgerechnet entgegenhalten, man könnte mit dieser Begründung dann auch das Zivilrecht abschaffen,
... dass Sie überhaupt nicht begriffen haben, was eine rechtsstaatliche Verwaltung – Sie kennen eben andere Zustände, das weiß ich –
(Minister Dr. Wolfgang Methling: Ach so! – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Sie werden noch mal die Welt erklären. Wir sind Ihnen ja so dankbar. – Zuruf von Caterina Muth, PDS)
für eine Funktion hat, dass hier nämlich alle staatlichen Organe verpflichtet sind, nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Und wenn sie es nicht tun, dann können diejenigen, die einen unmittelbaren rechtlichen Nachteil dadurch haben, die entsprechenden staatlichen Gerichte anrufen.