Jürgen Trittin hat in einer seiner Reden zum Bundesnaturschutzgesetz festgestellt zur guten fachlichen Praxis, zu den Landwirten, dass es doch eigentlich selbstverständlich ist, wenn Landwirte mit guter fachlicher Praxis arbeiten, dass es selbstverständlich ist, dass zum Beispiel nur so viel Dünger auf die Äcker kommt, dass nichts davon in Flüsse oder ins Grundwasser gelangt, dass es selbstverständlich ist, dass Waldwirtschaft nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit betrieben wird und deshalb Kahlschläge zu vermeiden sind. Und ich frage Sie, Frau Holznagel, wenn Sie von Belastungen reden: Gehen Sie nicht auch davon aus und Ihre gesamte Fraktion, wenn wir die Landwirtschaft betrachten, dass Landwirte daran interessiert sein sollten und es natürlich nicht falsch ist, wenn jetzt im Bundesgesetz festgeschrieben ist, dass die Bewirtschaftung standortangepasst sein muss, dass eine nachhaltige Bodenfruchtbarkeit gesichert und gewährleistet werden muss, dass bei Tierhaltung die Umweltauswirkungen zu vermeiden sind, die schädlich sind, dass auf erosionsgefährdeten Hängen und in Mooren standortgerecht gehandelt werden muss und so weiter und so fort? Ich frage Sie: Was ist daran falsch?
Zum Hintergrund der Förderung bei den Landwirten hat der Minister schon einiges gesagt, darauf werde ich nicht eingehen.
Zum Schluss möchte ich aber doch noch auf Ihre immer wieder hervorgebrachten Argumente gegen die Verbandsklage eingehen, Sie sind am Anfang ja auch kurz darauf eingegangen. Ich bin heilfroh, dass der Bund so konsequent ist, und ich gestehe es, ich bin auch heilfroh, dass wir heute wissen, dass die Verbandsklage jetzt so steht, wie sie auch der Bundesumweltminister gewollt hat.
Und ich will Sie daran erinnern, dass auch Sie alle hier im Artikel 12 der Landesverfassung klipp und klar gesagt haben: „Land, Gemeinden und Kreise... schützen und pflegen... die natürlichen Grundlagen jetzigen und zukünftigen Lebens.“ Jeder ist gehalten, zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen, und somit auch wir. Und in diesem Sinne, meine Damen und Herren, kann ich Ihnen nur wieder sagen hinsichtlich Ihrer ständigen Argumentation der Zeitverzögerung durch die Verbandsklage,
und jetzt gucke ich den Juristen besonders an: Sind Sie eigentlich schon mal, und ich habe Sie das schon mal gefragt, auf die Idee gekommen, Privatrecht abzuschaffen, nur weil private Klagen zu Zeitverzögerungen im Verfahren führen?
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Auf die geistigen Höhen von Herrn Jäger kommen wir nie, Cati. Gib’s auf! – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Und hinzu kommt, wir sind hier der Gesetzgeber und wir müssten das größte Interesse daran haben, dass Gesetze eingehalten werden, auch von der Verwaltung.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Schön, dass Sie nach 40 Jahren so weit sind. – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Karsten Neumann, PDS: Jaja. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
Meine Damen und Herren, die CDU wird uns weiter mit ihrer Haltung zur Verbandsklage langweilen, aber zum Glück entscheiden Sie es jetzt ja nicht. Darüber bin ich wirklich froh.
(Zuruf von Peter Ritter, PDS – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Annegrit Koburger, PDS: Die letzte Bas- tion. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das Personal geht aus.)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer noch Zweifel an der Unfähigkeit dieser Landesregierung gehabt haben sollte, die wirtschaftliche Entwicklung im Land zu befördern,
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Beifall Dr. Armin Jäger, CDU – Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS – Caterina Muth, PDS: O mein Gott!)
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Herr Jäger, glauben Sie eigentlich selbst, was Sie da sagen? – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
Wenn dieser Umweltminister von Anfang an, seit 1990, verantwortlich die Position der Landesregierung bestimmt hätte, dann wären wir auch mit dem Umweltschutz noch längst nicht so weit,
(Peter Ritter, PDS: 25 Prozent! Haben Sie nicht zugehört?! Ganz schlecht, Herr Born! – Zurufe von Heike Polzin, SPD, und Dr. Armin Jäger, CDU)
wie wir es heute im Land sind. Ich will das begründen: Aus einem ganz einfachen Grund, weil nämlich Umweltschutz auf dem hohen Niveau, wie wir es im Gegensatz zur DDR in der Bundesrepublik Deutschland haben, nur deshalb möglich ist, weil wir eine gesunde Wirtschaftsstruktur haben. Sonst könnten wir uns diesen Umweltschutz überhaupt nicht erarbeiten, den wir alle bejahen.
Und Sie brauchen uns hier nicht Artikel 12 Landesverfassung vorzuhalten, Frau Muth, oder Artikel 20 a Grundgesetz!
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Die Landesverfassung ohne unser Zutun?! – Peter Ritter, PDS: Willst du das auf dir sitzen lassen, Arno? Das ist ja wohl nicht zu fassen!)
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Peter Ritter, PDS: Wie sieht das eigentlich mit Bayern aus? – Zuruf von Caterina Muth, PDS – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Sie haben einfach mal als Justizminister aufs Recht geschissen. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD)
Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist natürlich geradezu dramatisch, dass im Bundesnaturschutzgesetz, das jetzt in Kraft treten soll, die Ausgleichszahlungen nicht gesetzlich geregelt sind, weil damit der Anspruch für die EU-Beihilfen entfällt.
Um es noch mal ganz eindeutig hier klarzustellen: Mit dem vorliegenden Antrag soll verhindert werden – aber das ist bei dieser Landesregierung, insbesondere bei dem Umweltminister natürlich zwecklos –, dass unter dem Deckmantel des Umweltschutzes die Zukunftsfähigkeit des Landes verbaut wird.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Genau. – Heiterkeit bei Dr. Gerhard Bartels, PDS: Herr Jäger würde jetzt fragen: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben? – Zuruf von Caterina Muth, PDS)
Meine Damen und Herren, wir sind ja schon dankbar dafür, dass bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen die Position des Umweltministers nicht die einzige Position der Landesregierung ist,
der aber zu schwach ist, um zu verhindern, dass solch ein Unfug, wie er jetzt ins Bundesgesetz geschrieben wird, dann tatsächlich auch in Kraft tritt.