(Volker Schlotmann, SPD: Ihr Vorsitzender ist die ganze Zeit nicht hier. Er interessiert sich für die Infrastruktur überhaupt nicht. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Die erste Amtshandlung Ihrer Regierung, Herr Schlotmann, war erst einmal, jegliche Bemühungen kalt zu stellen von Bürgern, Eltern, vielleicht auch mal andere Schulformen in diesem Land zuzulassen. Und fragen Sie Ihre Ministerin Frau Bunge mal,
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD – Heike Polzin, SPD: Da reden wir morgen mal drüber. Wollen wir mal schauen, Herr Albrecht!)
wie toll das ist, wenn Ärzte gewonnen werden sollen für die wichtigen Plätze, die dann aber feststellen müssen, dass diese Bildungslandschaft in diesem Land nicht das bietet, was sich vielleicht auch Investoren und Ärzte – in dem konkreten Fall, wie Sie das ja bei Radio MV hören konnten – wünschen. Das sind die Tatsachen, meine Damen und Herren, die auch im Zusammenhang mit Infrastruktur stehen.
Herr Schlotmann, was Ihnen jetzt hier in die Feder diktiert worden ist, dass neue AB-Maßnahmen und Konjunkturprogramme nicht nachhaltig wirken. Ich frage Sie: Ist das nachhaltig, dass jetzt das BMW-Geld ausgegeben wird?
Ich sage Ihnen, wenn BMW gekommen wäre, das ist die klare Aussage, dann hätte sich in diesem Land gar nichts mehr gedreht. Und das ist eine ganz, ganz traurige Tatsache!
(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU – Volker Schlotmann, SPD: Deswe- gen sind Sie in der Opposition. – Zuruf von Angelika Peters, SPD)
Meine Damen und Herren, wer profitiert von der Infrastruktur? Und da bin ich an einem Punkt, wo ich gerne zugebe, Herr Ebnet, natürlich macht sich jetzt auch eine
verstärkte Ausschreibungstätigkeit und Vergabe bei der Wirtschaft bemerkbar aufgrund dieser Tatsachen. Das ist nicht zu leugnen.
Aber, meine Damen und Herren, das, was hier vorgetragen wurde in Bezug auf die Kommunen, ist völlig unangebracht. Die Finanzhaushalte der Kommunen sind derart desolat durch die Politik dieser Landesregierung,
(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Beifall Dr. Berndt Seite, CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Und die Kommunen zu beschimpfen, das ist eine Frechheit.)
dass sie nicht in der Lage sind, die Eigenanteile zu bezahlen. Meine Damen und Herren, und wenn hier Rostock genannt worden ist, dann möchte ich Sie aufklären: In Rostock übernimmt die Wirtschaft die Eigenanteile, weil die Stadt nicht in der Lage ist. Die Wirtschaft bezahlt im Augenblick für das, was sie später mal nutzen soll. Das ist Realität! Und das gilt auch für den Uecker-Randow-Kreis. In vier Jahren 20 Millionen DM Schlüsselzuweisungen weniger! Meine Damen und Herren, wo liegt denn da die Schuld? Bei den Kommunen doch nicht etwa?! Meine Damen und Herren, nehmen Sie sich zurück bei der Frage der Schuldzuweisung bei den Kommunen.
Meine Damen und Herren! Wenn wir über Vorteile für die Wirtschaft sprechen, müssen wir eins ebenfalls ganz klarstellen: Bei der Vergabe von Projekten in diesem Bereich hat die Wirtschaft auch einen sehr hohen Preis zu zahlen. Meine Damen und Herren, die Landesbauämter, die Landesstraßenbauämter haben eine große Verantwortung und nehmen sie aber nicht so wahr, wie das nötig ist. Sie verlangen Dumpingpreise von den Planungsbüros und von den Bauunternehmen – nachweislich zunehmend – und das schadet der Wirtschaft.
Ich frage auch noch mal das Wirtschaftsministerium an dieser Stelle: Was haben Sie getan für die Qualität der Bahnverbindungen nach Berlin? Es geht nicht nur darum, was in Zukunft ist, sondern es geht um die jetzige Qualität, die dem Land schadet. Was haben Sie getan,...
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Beifall bei Ab- geordneten der SPD und PDS – Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD: Er meint Ihre Redezeit.)
Herr Albrecht, kommen Sie bitte zum Schluss. Es ist eine Minute über Ihre Redezeit hinaus vergangen. Die rote Lampe leuchtet schon lange.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heinz Müller, SPD: Richtig. – Volker Schlotmann, SPD: Das können Sie glauben.)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Abgeordneten Reinhard Dankert, Fraktion der SPD, Lorenz Caffier, Fraktion der CDU, und Dr. Arnold Schoenenburg, Fraktion der PDS – Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2350, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 3/2484.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Reinhard Dankert, Fraktion der SPD, Lorenz Caffier, Fraktion der CDU, und Dr. Arnold Schoenenburg, Fraktion der PDS: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von MecklenburgVorpommern (Abgeordnetengesetz) – 10. ÄndG AbgG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2350 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses Herr Kreuzer. Bitte sehr, Herr Kreuzer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegen auf Drucksache 3/2350 die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses zum Zehnten Änderungsgesetz des Abgeordnetengesetzes vor.
Obwohl die eigentliche Intention des Gesetzentwurfes, die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli des Jahres 2000, erst mit Beginn der nächsten Wahlperiode wirksam wird, sind ja zusätzlich im Gesetzentwurf auch Regelungen enthalten mit Wirkung ab Jahresbeginn 2002, zum Beispiel die Umstellung auf Euro, die Haushaltsplanung für den Landtag und Weiteres. Daraus ergab sich sogar eine notwendige Eile in der Ausschussarbeit, die eine verkürzte Einreichung der Beschlussempfehlung nach sich zog.
Nunmehr möchte ich die Gelegenheit nutzen und kurz Stellung nehmen zu den Ausschussberatungen. Voranzustellen ist die Feststellung, dass die große Übereinstimmung, mit der die Parlamentarischen Geschäftsführer den Gesetzentwurf in das Plenum eingebracht haben, sich auch in den Ausschussberatungen fortgesetzt hat. Der Gesetzentwurf ist vom Finanzausschuss und vom Rechtsausschuss geprüft und sozusagen für gut befunden worden, was schon am einstimmigen Beschlussergebnis für die Beschlussempfehlung erkennbar ist. Lediglich an einer Stelle hat der Finanzausschuss den Hinweis gegeben, eine Klarstellung dahin gehend zu formulieren, dass der Mehrfachbezug der zusätzlichen monatlichen Kostenpauschale von 400 Euro ausgeschlossen ist, wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter möglicherweise zwei oder mehreren Sonderausschüssen, Untersuchungsausschüssen oder Enquetekommissionen vorsitzt. Diesen Hinweis haben dann auch alle Fraktionen aufgegriffen und einstimmig im Rechtsausschuss eine entsprechende Formulierung beschlossen.
Bei den Beratungen hat sich der Rechtsausschuss auch damit auseinander gesetzt, dass der Landesrechnungshof dem mitberatenden Finanzausschuss empfohlen hat, an Stelle der vorgesehenen Wirtschaftsprüfer die Überprüfung der Fraktionsrechenschaftsberichte vornehmen zu können. Dieser Vorschlag ist jedoch von keiner Fraktion aufgegriffen worden. Vielmehr haben die Fraktionen zum Ausdruck gebracht, dass sie Wert darauf legen, dass die Rechenschaftsberichte jedes Jahr von den Wirtschaftsprüfern geprüft werden, was aber so nicht vom Landesrechnungshof in Aussicht gestellt werden konnte, zumindest noch nicht gestellt worden ist. Ferner hätten kurzfristig eine Reihe von Vorschriften des Gesetzentwurfes neu gefasst werden müssen, wenn man sich auf ein Prüfverfahren durch den Landesrechnungshof verständigt hätte. Dieses aber ist in den Ausschussberatungen abgelehnt worden, da der Gesetzentwurf, ich sagte das am Anfang, zum 01.01.2002 in Kraft treten soll. Somit hat auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Juli des Jahres 2000 gezogen und das Abgeordnetengesetz Mecklenburg-Vorpommern entsprechend den Vorgaben des Urteils angepasst, Ihre Zustimmung vorausgesetzt.
Ich möchte mich daher an dieser Stelle für die konstruktive und zügige Beratung des Gesetzentwurfes bei allen Beteiligten bedanken. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Ausschussvorsitzende hat schon die wesentlichen Kernpunkte und Schwerpunkte, die in den letzten Wochen und Monaten in den Ausschüssen intensiv beraten worden sind, genannt. Grundlage dafür war das Bundesverfassungsgerichtsurteil. Ich möchte die Gelegenheit hier einfach zum Anlass nehmen, mich bei allen Mitarbeitern und allen Fraktionen, die im Umfeld des Gesetzes und der doch recht einschneidenden Änderungen, die das Gesetz nach sich zieht, in intensiven und sehr sachlichen Beratungen dafür Rechnung getragen haben, dass uns heute, und zwar zeitgerecht, damit auch die Euro-Umstellung et cetera berücksichtigt werden kann, ein Gesetz vorliegt, mit welchem wir den durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil getroffenen Entscheidungen Rechnung tragen und alle Maßnahmen zugrunde legen dafür, dass wir mit diesem Gesetz jetzt auch die Verpflichtungen erfüllen.
Zu dem gerade angesprochenen Punkt der Prüfung durch den Landesrechnungshof beziehungsweise durch die Wirtschaftsprüfer möchte ich noch mal als einer der Geschäftsführer der drei Fraktionen sagen, dass es für uns als Geschäftsführer sehr wichtig ist, dass wir neben der Prüfung auch die materielle und sachliche Richtigkeit durch eine Wirtschaftsprüfung haben. Dies ist insofern für die drei Geschäftsführer eine gewisse Entlastung, dass man die Buchungen et cetera richtig vornimmt. Das hat
nichts damit zu tun, dass natürlich die Prüfungen durch die Landesrechnungshöfe in regelmäßigen Abständen auch zugrunde liegen. Insofern haben wir uns für diesen Weg entschieden und auch dafür möchte ich mich bei den drei Fraktionen bedanken. Ich hoffe, dass das Gesetz heute Ihre Zustimmung erhält, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU, Volker Schlotmann, SPD, und Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)