Herr Dr. Bartels, Sie hatten meine Aussage aufgenommen, die ich zur Entwicklung der Investitionsausgaben im Zusammenhang mit der Nettoneuverschuldung gemacht hatte, und in diesem Zusammenhang die Frage der Steuerreform problematisiert. Ich frage Sie hiermit: Ist es nicht vielmehr so, dass ohne die Auswirkungen der Steuerreform, die ja nachträglich in den Haushalt eingearbeitet wurden, das negative Auseinanderklaffen zwischen Investitionsausgaben und Nettoneuverschuldung noch viel höher gewesen wäre, das heißt, diese Schere wäre weit über das Maß von 100 Millionen DM hinausgegangen?
Herr Kollege Nolte, das verstehe ich nun überhaupt nicht, entschuldigen Sie, denn Ihrer Rechnung liegen ja die Ergebnisse zugrunde, die jetzt im Haushalt stehen und die wir auch im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit der Steuerschätzung in der Erhöhung der Nettokreditaufnahme beschlossen haben. Diese Zahlen liegen Ihren Tabellen zugrunde. Wenn wir aber die Ergebnisse der Steuermindereinnahmen nicht
gehabt hätten, hätten wir 300 Millionen DM weniger Nettoverschuldung in den vergangenen Jahren gehabt. Das war der Plan, so war es ursprünglich auch immer angesetzt. Das hieße, dass Ihre Zahlen dadurch eine völlig andere Relation bekommen hätten. Dadurch, dass Sie das unterschlagen, zeichnen Sie ein völlig falsches Bild. Das habe ich gesagt und dabei bleibe ich.
Bevor ich jetzt die Beratung der Einzelpläne aufrufe, frage ich, ob es weitere Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache gibt. Das ist offensichtlich nicht der Fall, dann kommen wir jetzt zur Beratung der Einzelpläne. Mir liegen Wortmeldungen zu den Einzelplänen 03, 06, 10 und 13 vor.
Ich rufe auf den Einzelplan 03 – Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten – Staatskanzlei, hierzu die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/2503 und die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/2514, soweit diese den Stellenplan zum Einzelplan 03 betrifft. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 3/2522 und 3/2523 vor.
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Einzelplan 03 – Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten – – Staatskanzlei – – Drucksache 3/2503 –
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Einige Anmerkungen der PDS-Fraktion zum Einzelplan 03, Staatskanzlei, Geschäftsbereich der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung, ein Bereich, der mit Verlaub nur bescheiden finanziell ausgestattet ist, wenn man die politische Tragweite in Rechnung stellt. Da wären zum Beispiel:
Initiativen, Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Gleichstellung begleiten beziehungsweise ins Leben rufen,
Entwicklung von Konzepten zur verbesserten Gleichstellung einschließlich der Fort- und Weiterbildung innerhalb der Landesregierung und deren nachgeordneten Einrichtungen,
und, aber nicht abschließend, die Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Landesfrauenrates als Dachverband für etwa 40 Mitgliedsvereine.
Sicherlich könnte dem entgegengehalten werden, dass wir ja immer wieder einfordern, Gleichstellungspolitik ressortübergreifend umzusetzen und dies auch haushaltstechnisch zu realisieren. Wichtig ist dabei, dass dies nicht nur verbal beteuert wird. Wir sehen allerdings, dass dies nur im Landwirtschaftsministerium in Ansätzen realisiert ist durch die Finanzierung der Arbeit des Landfrauenverbandes. Und das möchten wir hier explizit lobend hervorheben. Einen ähnlichen Ansatz finden wir bei der Umsetzung der Landesgleichstellungskonzeption. Die Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere solchen mit Leitungsaufgaben, zur A n w e n d u n g des Gender-Mainstreaming-Prinzips werden nicht gesondert aus dem Haushalt der Landesgleichstellungsbeauftragten finanziert. Hier ist und wird so verfahren, dass diese Thematik in den bestehenden Fortbildungsplänen implementiert ist und demnach auch aus den jeweiligen Ressorts finanziert wird.
Schauen wir uns den Haushalt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an, fällt auf, dass der Anteil der für Projekte und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehenden Mittel, also dem eher präventiven Teil, im Verhältnis zu den Mitteln, die zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder zur Verfügung gestellt werden müssen, sehr niedrig bemessen ist. Dies ist der brisanten Problemlage geschuldet, die wir bundesweit, aber auch in unserem Land vorfinden. Uns wäre es durchaus lieber, wenn der Großteil der finanziellen Mittel zur Finanzierung der Förderung der Gleichstellung eingesetzt werden könnte, zum Beispiel für Bildungsträger, die sich bei der Fortbildung von Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern der unterschiedlichen Ebenen und Bereiche zur Anwendung des Gender-Mainstreaming-Prinzips engagieren, eine wichtige Aufgabe, um die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Verbesserung der Chancengleichheit kontinuierlich voranzubringen. Auch die seit langem bestehende Forderung nach Freistellungsregelungen für Gleichstellungsbeauftragte in öffentlichen Einrichtungen analog dem Personalvertretungsgesetz wäre in diesem Zusammenhang zu erwähnen.
Ich denke, dass diese wichtige gleichstellungspolitische Forderung noch nicht realisiert wurde. Die Ursachen sind bekannt. Sie liegen zum einen in der schlechten Haushaltslage – siehe Steuerausfälle, was hier schon eine Rolle gespielt hat, und auch die Rezession –, aber ein größeres Hindernis sehen wir darin, dass noch nicht hinreichend im Bewusstsein verankert ist, welche Schubkraft von Gleichstellungsbeauftragten für die gleichberechtigte Teilhabe und die systematische Nutzung der Potentiale der Mitarbeiterinnen ausgehen kann, wenn strukturelle Rahmenbedingungen dem nicht entgegenstehen, und wie man durch Veränderung dieser zu einer Intensivierung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten kommen kann. So, denke ich, kann präventiv auf die Veränderung des gesellschaftlichen Klimas hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit Einfluss genommen werden.
Meine Damen und Herren, wie eben verdeutlicht, geben wir aufgrund der Brisanz einen Großteil der Mittel, die die Landesgleichstellungsbeauftragte zur Verfügung hat, für die Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder aus. Es ist leider Tatsache, dass es noch weiterer Mittel bedarf, um diese Arbeit den neuen Erfordernissen anzupassen, in guter Qualität leisten und nachhaltige Wirkungen erzielen zu können.
Dank des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen haben wir uns einen inhaltlichen Rahmen gesetzt, den es nun finanziell zu untersetzen gilt. Da wir schon seit einem Jahrzehnt nicht wenige Summen für die Antigewaltarbeit ausgeben, fangen wir also auch nicht beim Punkt null an. Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere an die Finanzierung von Frauenund Mädchenhäusern sowie die entsprechenden spezifischen Beratungsangebote erinnern.
Entsprechend der neuen Herangehensweise bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Kinder sind Mittel in nicht unerheblichem Maße zusätzlich erforderlich, wenn wir wirksame Maßnahmen in den entsprechenden Strukturen aufbauen und durchführen wollen. Konkret heißt das: Im Zusammenhang mit der Wegweisung des Gewalttäters bei häuslicher Gewalt aus der Wohnung und dem entsprechenden Rückkehrverbot brauchen wir Interventionsstellen, die zum einen die Aufgabe haben, Kontakt zu den betroffenen Frauen herzustellen und konkrete Hilfen anzubieten sowie die Kooperation und Vernetzung zu Polizei, Justiz und den verschiedenen Ämtern zu sichern. Mit dem heute zu beschließenden Haushalt haben Landesregierung und das Parlament mit der Aufstockung des Ansatzes für diesen Titel um 92.000 Euro die Basis für den Aufbau eines landesweiten Netzes von solchen Interventionsstellen geschaffen, ausgerichtet an den Strukturen der Polizeidirektionen im Lande. Über die Einbeziehung in die Mittelfristige Finanzplanung ist erstmalig auch Langfristigkeit und damit Kontinuität für diese Arbeit gegeben. Ich möchte hier ausdrücklich all jenen danken, die zu diesem Ergebnis mit beigetragen haben. Die Formulierung, wir haben die Basis geschaffen, macht jedoch gleichzeitig deutlich, dass es in den kommenden Jahren noch weiterer Anstrengungen bedarf, um, wie vorhin erwähnt, die Qualität sowie die nachhaltige Wirkung sicherzustellen.
Unwirksame Stellen, die nicht dem Ziel dienen, die Gewalt gegen Frauen und Kinder einzudämmen und zu beenden, brauchen wir nicht. Die jetzige finanzielle Ausstattung reicht gerade mal für eine Personalstelle, das ist bekannt, sprich, für eine Juristin. Notwendig ist jedoch eine personelle Ausstattung der Interventionsstellen mit einer Juristin, einer Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialarbeiterin und einer halben Stelle für Verwaltungsarbeiten. Schritt für Schritt müssen wir in den kommenden Jahren die dafür erforderlichen Finanzen bereitstellen.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal deutlich machen, dass diese Arbeit durch die Beratung in Jugend- und Sozialämtern nicht geleistet werden kann. Das ist nicht nur unsere Auffassung, sondern auch die Meinung von Fachexpertinnen und -experten bundesweit. Spezifischen Problemlagen kann nur mit spezifischen Hilfestrukturen begegnet werden. Das ist sicherlich für alle verständlich. Natürlich schließt das eine enge Kooperation und Zusammenarbeit sowie die Nutzung der dort vorhandenen Ressourcen mit den entsprechenden Ämtern keinesfalls aus, sondern ist eigentlich zwingend erforderlich.
Meine Damen und Herren, die Summen zur Finanzierung der Frauen- und Mädchenhäuser, der Beratungsund Interventionsstellen erscheinen für sich genommen enorm. Angesichts der durch die Gesellschaft bisher stillschweigend hingenommenen Folgekosten – erste vorsichtige Schätzungen in der BRD belaufen sich auf 30 Milliarden DM pro Jahr, zum Beispiel für die Polizeieinsätze
oder die medizinischen wie auch psychotherapeutischen Behandlungskosten bei Fällen häuslicher Gewalt – sind diese Mittel jedoch Peanuts, um mit einem Unwort der letzten Jahre zu sprechen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal an das jährliche Ringen um die finanzielle Ausstattung des Interventionsmodells CORA erinnern. Gerade hier zeigt sich, die inhaltliche Ausgestaltung und Zielstellung des Modellprojektes wie auch die Hartnäckigkeit bei der finanziellen Absicherung des Vorhabens haben sich gelohnt. Wir konnten die Ergebnisse des Modellprojektes schrittweise in politische Konzeptionen und Handlungss t rategien einschließlich notwendiger gesetzlicher Änderungen umsetzen und damit beispielgebend für andere Bundesländer wirken. Mich persönlich macht es stolz, dass ich mit so vielen sehr kompetenten Mitstreiterinnen daran mitwirken konnte. Jeder Teilerfolg ist im Interesse der Betroffenen wichtig und spornt zu weiteren Taten an. – Danke schön.
Ich rufe jetzt auf den Einzelplan 06 – Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums, hierzu die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/2506 und die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/2514, soweit diese den Stellenplan zum Einzelplan 06 betrifft. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 3/2525, 3/2526, 3/2527, 3/2528 und 3/2529 vor.
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Einzelplan 06 – Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums – – Drucksache 3/2506 –
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Auch ich wäre glücklich, viel mehr Geld in der Wirtschaft und der Wirtschaftsförderung, im Straßenbau, im Verkehr und im Bauwesen einsetzen zu können. Nur das, was in der Wirtschaft erarbeitet wird, kann in anderen Haushalten
ausgegeben werden, so jedenfalls die Theorie von Herrn Nolte und anderen. Bei einer gegenwärtigen Staatsverschuldung von 2,34 Billionen DM müsste Herr Nolte bei einem geschätzten Jahresverdienst von 100.000 DM eine Million Jahre arbeiten, um die Schulden zurückzuzahlen. Aber wer verdient schon so viel, wer braucht nichts von dem Verdienst für sich selbst und wer wird schon so alt? Das werde sicherlich nicht einmal ich schaffen.
Eine weitere Forderung: In der jetzigen wirtschaftlichen Situation unseres Landes ist ein deutliches antizyklisches Handeln notwendig, um mit mehr Investitionen die Grundlagen für die Einnahmen zu legen, die es dem Land ermöglichen, die aufgenommenen Kredite zu tilgen. So lautet eine weitere wichtige Forderung aus der Wirtschaft und eine Forderung, die Herr Nolte auch heute wieder sehr blumig beschrieben hat genauso wie am Parlamentarischen Abend. Deshalb will ich hier ausführlicher etwas dazu sagen. Seine Begründung ist: Wir dürfen nach dem Stabilitätspakt – hat er heute als Beispiel aufgeführt – Kredite aufnehmen, Schulden machen, um Investitionen zu tilgen. Beim Parlamentarischen Abend ging er so weit zu sagen, wenn ich meinen Kindern ein Haus hinterlasse, dann sollen sie auch die Schulden für das Haus tilgen, denn ich habe ja einen Wert geschaffen.