Protocol of the Session on September 21, 2001

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Peter Ritter, PDS: Das ist gut so.)

Im Bereich der Krankenhausfinanzierung hat das Sozialministerium haushaltsrechtlich unzulässige Umbuchungen zwischen Landeshaushalt und Sondervermögen vorgenommen. Ich denke, das bezieht sich auf eine Zeit, die vor 1999 lag, also in der zweiten Legislaturperiode. Wir werden zu beleuchten haben, ob dieses weiter fortgesetzt wurde oder ob die Anregungen und Kontrolle des Landesrechnungshofes aufgegriffen wurden, ob weiterhin Zinsen auf das Sondervermögen in unzulässiger Höhe ausgewiesen werden. Das werden wir also begleiten und wir werden zu kontrollieren haben, ob – und das betrifft alle Ministerien, die der Bericht des Landesrechnungshofes erwähnt – aus den Kontrollen auch Schlussfolgerungen gezogen werden.

Ein letzter Punkt, den ich hier noch nennen will, der sich eigentlich auch durch meine kleine Einführung wie ein roter Faden zieht, ist wiederum die IT-Ressortplanung, die Haushaltsplanung im Bereich der Maßnahmegruppe 59. Hier wurden im Sozialministerium und Arbeitsministerium bei bisherigen Ausgaben in Höhe von mindestens 2 Millionen Euro grundlegende IT-Planungsgrundsätze nicht beachtet. Die Landeskontrollstelle hat nicht beachtet, dass für dieses IT-Vorhaben keine Kosten für die Programmierung ausgewiesen wurden. Und das Finanzministerium hat bei der Aufstellung des Haushaltsplanes auch Ausgaben für diese Vorhaben zugelassen, die im IT-Ressortplan nicht vorgesehen waren. Deshalb ist das zu kritisieren. Wir werden den Bericht sehr deutlich, sehr diszipliniert abarbeiten. Ich wünsche uns allen dabei viel Erfolg. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Bartels von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Herr Bartels.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt ja immer wieder mal Entwicklungen. Wenn ich mich recht erinnere, ist es jetzt das zweite Mal in der Geschichte dieses Landtages seit 1990, dass bei der Ersten Lesung des Landesrechnungshofberichtes eine Debatte erfolgt. In der Vergangenheit haben wir es eigentlich so gehalten – Herr Riemann wird sagen, das war schlechte Oppositionsarbeit durch die PDS –, dass wir angesichts der Vielfalt der Probleme keine Auflistung von Schwerpunkten versucht haben, weil immer der Eindruck entsteht, das andere sei nicht so wichtig. Herr Riemann, Sie haben es auch gesagt, es waren Beispiele. Und dieser Bericht enthält natürlich sehr viel mehr wichtige Punkte, die diskutiert werden müssen. Insofern stellt

sich die Frage: Wie kommt die CDU dazu, von den bisherigen Verfahrensweisen abzuweichen?

(Wolfgang Riemann, CDU: Einmal ist es schon passiert.)

Ich sagte ja, wenn ich mich richtig erinnere, ist es das zweite Mal.

(Wolfgang Riemann, CDU: Es gibt immer ein erstes Mal.)

Ja, ja, das habe ich gesagt, Herr Riemann.

(Peter Ritter, PDS: Beim ersten Mal, da tut’s noch weh, Herr Riemann!)

Manchmal müssen Sie einfach zuhören, dann erübrigen sich Rückfragen.

Aber ich glaube schon, dass ich zwei Gründe sehe. Bei aller persönlichen Wertschätzung, die Sie nach Ihrer Aussage immer hatten, Herr Riemann, erinnere ich mich sehr wohl an Debatten und an Redebeiträge in der letzten Legislaturperiode, wo sich doch die stärkste Regierungspartei CDU schwer tat mit dem Rechnungshof, seinem Präsidenten und den Berichten des Rechnungshofs. Das heißt, die Oppositionsfraktion CDU hat hier einen aus meiner Sicht sehr wichtigen und sehr guten Lernprozess vollzogen. Das begrüße ich ausdrücklich.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Im Gegensatz zu Ihnen sind wir lernfähig.)

Und es gibt natürlich einen zweiten Grund, warum diese Debatten jetzt erfolgen. Seit dem letzten Bericht und besonders mit diesem Bericht stehen Jahre zur Debatte, die die jetzige Regierung und die Koalitionsfraktionen zu verantworten haben. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt, was das Interesse der CDU an dem Bericht betrifft!

Einen weiteren Punkt will ich noch nennen. Die Wertschätzung dieses Berichtes drückt sich auch in der Intensität der Auseinandersetzung damit aus. Ich finde es sehr gut, und das sage ich auch namens meiner Fraktion, dass der Ältestenrat diesmal vorgeschlagen hat, dass dieser Bericht in alle Ausschüsse mit Ausnahme des Tourismusund des Petitionsausschusses überwiesen wird, weil ich schon glaube – und das sage ich, nachdem ich sieben solcher Berichte in der Diskussion ausschließlich im Finanzausschuss mitgemacht habe –, dass es für alle Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen sehr wichtig ist, sich mit den fachspezifischen Ergebnissen der Untersuchungen des Rechnungshofes zu befassen. Ich glaube, dass wir damit zum einen die Wertschätzung diesem Bericht gegenüber ausdrücken können und zum anderen auch dazu beitragen können, dass vielleicht die Folgen dieser Berichte etwas größer sind,

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

als sie es in der Vergangenheit waren. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 3/2110 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Landwirtschaftsausschuss, an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft

und Kultur, an den Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 3/2271.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 3/2271 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Nitz von der CDUFraktion. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir bringen heute 50 Petitionen zum Abschluss und – ich sage es vorher – wir haben gut und auch relativ ideologiefrei zusammengearbeitet. Demzufolge kann sich meine Fraktion bei dieser Beschlussempfehlung auch ruhigen Gewissens der Stimme enthalten.

Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zur Arbeit des Petitionsausschusses insgesamt, vielleicht als einen kleinen Blick über die Schulter und auch zu aktuellen Problemen, die uns im Augenblick beschäftigen.

Da waren junge Leute, die nahmen ihr Erspartes, borgten sich Geld und halsten sich sozusagen eine dieser vielen Ruinen, die noch im Lande stehen, auf und erwarteten eigentlich Unterstützung, Unterstützung der Behörden, insbesondere der Denkmalbehörden, sowohl der unteren Denkmalbehörde als auch der Landesbehörde. Was sie erfuhren, das war ein bürokratischer Aufwand, der fast nicht mehr zu überbieten ist. Was dabei zutage kam, war auch ein unheimlich schlechtes Zusammenspiel der Behörden. Aber ich sage das nur aus einem Grunde: Wir hätten nichts darüber erfahren und wir wären nicht näher ins Problem eingestiegen, hätten wir die Petenten dazu nicht eingeladen.

Unser Vorschlag dazu ist: Wir sollten das grundsätzlich tun. Wer nicht dabei ist, wenn über ihn geredet wird, der hat auch nicht die Möglichkeit, Dinge richtig zu stellen. Auch wir erfahren regelmäßig nur die Hälfte. Ich halte es auch für falsch, diese Dinge im Einzelfall jeweils erst beschließen zu müssen. Im Gegenteil, wir sollten beschließen, wenn wir es nicht tun, und grundsätzlich den Petenten auch die Möglichkeit geben, wenn über ihre Angelegenheiten verhandelt wird, dabei zu sein. Der Landtag und der Petitionsausschuss müssen ein offenes Haus sein.

Das war mein Anliegen, was ich Ihnen noch vortragen wollte. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Koburger von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Frau Koburger.

Meine Damen und Herren, ich möchte es ganz kurz machen.

Ich weiß, wir arbeiten wirklich heftig und fleißig zusammen, und ich halte es auch für wichtig, dass wir ab und zu Petentinnen und Petenten zu uns in den Ausschuss einladen. Aber auch der Petitionsausschuss unterliegt der Geschäftsordnung dieses Landtages, das heißt, die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich. Wir haben wie in der letzten Legislaturperiode natürlich auch öffentliche Sitzungen abgehalten, vor Ort meistens, und haben dort Petentinnen und Petenten angehört, so dass ich eine generelle Regelung, so, wie sie hier von der CDU vorgeschlagen wurde, nicht befürworten würde, auch namens meiner Fraktion nicht. Und ich denke, so, wie wir bisher verfahren sind, dass wir uns bei ziemlich schwierigen Konfliktlagen alle Seiten angehört haben, dadurch auch mitunter mehrere Sitzungen zu einer Thematik durchgeführt haben, ist völlig korrekt und ausreichend und hat auch, wie zum Beispiel beim Michaelishof, zu einem Erfolg geführt. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2271, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Weiß die CDU, was sie im Augenblick abstimmt?

(Eckhardt Rehberg, CDU: Ja, keine Angst.)

Gut.

(Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS)

Das war hier eben ein bisschen unklar. Gegenstimmen? –

Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2271 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU angenommen.

Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2271 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 mit dem gleichen Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin an der Universität Rostock, auf Drucksache 3/2126, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 3/2208.

Antrag der Fraktion der CDU: Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin an der Universität Rostock – Drucksache 3/2126 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 3/2208 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.