Und eins muss deutlich gesagt werden: Wenn wir in der Bildungspolitik wirklich etwas bewegen wollen, dann ist der hier angemeldete Bedarf gerechtfertigt.
Mit unserem Gesetzentwurf hat das Parlament eine zukunftsweisende Grundlage für eine verlässliche und berechenbare Schulpolitik zum Wohle unserer Kinder. Lassen Sie uns im offenen Dialog über die besten Ansätze diskutieren und machen wir der flächengreifenden und berechtigten Verunsicherung bei Eltern, Lehrern und Schülern ein Ende. Geben wir unseren Kindern die Chance, durch eine qualifizierte, moderne Schulbildung erfolgreich in das Berufsleben starten zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, wir bitten Sie, sich diesmal ernsthaft mit unseren Vorschlägen auseinander zu setzen und den Entwurf in den Ausschüssen so zu diskutieren, dass wir gemeinsam Eltern, Lehrern und Schülern sagen können, dieser Landtag nimmt seine Verpflichtungen auch gegenüber der jungen Generation wahr. – Danke.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Den Unsinn muss ich überhaupt nicht diskutieren.)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der CDU verfolgt im Wesentlichen drei Ziele, die hier mit sehr viel Polemik und auch sehr viel Lyrik vorgetragen wurden:
Ich schätze ein, dass es Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, mit diesem Gesetzentwurf weniger um die Durchsetzung schulpolitischer Positionen geht, als vielmehr um ein taktisches Manöver.
Es geht darum, schulpolitische Themen als Meinungsführer zu besetzen und Initiativen als Originale auszuweisen, welche in der Substanz nicht da sind.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Es geht um die Schüler und nicht um Ihre parteitaktischen Spielchen. – Zuruf von Sylvia Bretschneider, SPD)
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ein undisziplinierter Schüler! – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU – Glocke des Präsidenten)
Sie weiß auch, dass dazu ein vollständiger Gesetzentwurf des Bildungsministeriums vorliegt dessen Abstimmung in wenigen Wochen abgeschlossen sein kann.
Was die Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren betrifft, das heißt genauer die KMK-gemäße Einführung des Abiturs nach zwölf Schuljahren nach Auslaufen der Übergangsbestimmung für die neuen Bundesländer, so gibt es in der Sache keinen Unterschied zwischen den Vorstellungen der Landesregierung und dem Gesetzentwurf der CDU.
Aber der Ministerpräsident hat bereits vor etwas mehr als einem Jahr öffentlich erklärt, dass wir diesen Weg gehen werden.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das sind Ankündigungen. Der Landtag beschließt Gesetze, keine Ankündigungen.)
Die notwendigen Schritte werden gründlich vorbereitet. Die Opposition hat es sehr einfach. Sie schreiben es auf und bringen es ein, aber wir müssen sehen, welche Substanz dahinter steht.
(Harry Glawe, CDU: Gesetze werden hier beschlossen. Wir machen hier Gesetze. – Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU)
So ist das. Deswegen muss etwas dazu gesagt werden, was die CDU bisher denn substantiell beigetragen hat, um dieses Abitur KMK-konform nach zwölf Jahren zu ermöglichen. Und das ist wenig, denn in Anbetracht der substantiellen Hintergründe ist es eine beachtliche Dreistigkeit, das Vorhaben in dieser Weise zu vertreten. Das muss ich sagen.
Im Schuljahr 1991/92 hatte ein Gymnasiast von Jahrgangsstufe 5 bis 12 252 Stunden Unterricht und davon waren ursprünglich in der Klasse 5 bis 10 186 Stunden. Dann kam Frau Schnoor und nachdem sie dann die Regierungsverantwortung übernommen hat, hatten wir im Schuljahr 1992/93 nur noch 242 Stunden bis zur Klasse 12
Bekanntermaßen fordert die KMK 265 Schülerwochenstunden bis zum Abitur. Das sind Fakten, das ist keine Lyrik.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Und wer hat hier eigentlich noch Erinnerungen an Frau Marquardt? Gibt’s die nicht mehr?)
Damit wird deutlich, wer die Voraussetzungen dafür nachhaltig und in den Auswirkungen bis zum heutigen Tage erschwert hat, nach dem Jahr 2000 die bundesweite Anerkennung des Abiturs in Mecklenburg-Vorpommern nach zwölf Schuljahren zu sichern.
Was die Überführung der Sportgymnasien in die Trägerschaft des Landes betrifft, so beabsichtigt die CDU hier gewissermaßen gesetzgeberische Tautologie, denn für die Überführung dieser Schulen in die Landesträgerschaft ist eine gesetzliche Regelung überhaupt nicht notwendig.
(Angelika Peters, SPD: Richtig. – Dr. Armin Jäger, CDU: Nur Sie machen’s doch nicht. – Reinhard Dankert, SPD: Wir wollen es auch nicht, Dr. Jäger.)
Das Schulgesetz gibt das her in der bisherigen Form. Alles Erforderliche ist im Schulgesetz bereits ausgewiesen. Die Probleme, Herr Jäger, liegen doch ganz anders. Die Probleme liegen darin, dass hier ein erheblicher Investitionsbedarf besteht,