(Siegfried Friese, SPD: Ja, wir haben ja nicht so die schwarzen Kassen wie die CDU. Wir müssen das seriös finanzieren.)
Das sind doch die Probleme, nicht die Überführung in die Landesträgerschaft, sondern diese beiden Positionen, die ich nannte. Und dazu schweigen Sie sich aus mit Ausnahme des Hinweises, dass ein finanzieller Bedarf erforderlich ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Ulrich Born, CDU: Nein. – Angelika Gramkow, PDS: Richtig. Das ändert aber nichts daran, dass sie in Landesträgerschaft gehören.)
Sie befürchten ferner – in Ihrer Gesetzesbegründung ist das ausgewiesen –, dass die Träger im Rahmen der Schulentwicklungsplanung die Sportgymnasien für alle Schüler des jeweiligen Einzugsbereiches öffnen müssen. Dadurch wird es zu einer qualitativen Verschlechterung der Sportförderung kommen. Diese Befürchtung teile ich nicht.
Die Sportgymnasien besitzen in der Schullandschaft einen besonderen Status. Wir haben eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet vom 17.05.2000 „Die Arbeit an Sportgymnasien in Mecklenburg-Vorpommern“ und damit sind den Sportgymnasien verbindliche Regularien für ihre Arbeit gegeben worden. Zusätzliche flankierende Maßnahmen werden erarbeitet, die eine weitere spürbare Verbesserung der Arbeit an den Sportgymnasien bewirken werden. Dazu gehören folgende Punkte:
Erstens die Frage des Schullastenausgleichs der entsendenden Kommunen beziehungsweise Gemeinden an die Sportgymnasien. Das wird im Zusammenwirken mit den kommunalen Landesverbänden, den Städten und Landkreisen geklärt.
Zweitens. Bei den Internats- und Verpflegungskosten soll eine spürbare Entlastung der Eltern erfolgen. Gleichzeitig soll für den leistungssportlichen Teil des Christopherus-Gymnasiums Rostock ein Zuschuss gewährt werden, um so für die talentierten Sportschüler und Sportschülerinnen Zugangshürden zu verringern.
Drittens. Die Organisation von Schule und Leistungssport soll in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund weiter optimiert werden. Dies betrifft insbesondere die Erarbeitung eines landesweiten und flächendeckenden Kooperationsprogramms von Schule und Leistungssport zur Sichtung von Nachwuchstalenten. Das alles ist möglich im Rahmen der bisherigen schulgesetzlichen Regelungen und bedarf also keiner Gesetzesänderung.
Nun zu den Haupt- und Realschulen und zur Regionalen Schule: Hier sollen mit Ihrem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der CDU, die Dreigliedrigkeit unseres Schulsystems verstärkt, der Erwerb der Abschlüsse erschwert und im Ergebnis die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen eingeschränkt werden.
Das dreigliedrige Schulsystem gewissermaßen wird stärker in Beton gegossen. Das ist nach unserer Meinung die falsche Richtung.
Sie müssten eigentlich wissen, von welchen Schülerzahlen im Sekundarbereich zukünftig auszugehen ist. Wir haben das mal für den Wahlkreis von Frau Schnoor geschätzt. Im Wahlkreis von Frau Schnoor gibt es in der Jahrgangsstufe 5 keine einzige und in der Jahrgangsstufe 6 noch zwei Hauptschulklassen. Wenn man hier also einen selbständigen Hauptschulbildungsgang aufrechterhalten wollte, müsste man alle Schüler aus dem Landkreis Parchim an einen Standort befördern. Wollen wir den Schülern solche Schulwege zumuten? Und ich bin mir sicher, Herr Born, ich werde das nachliefern, wie die Zahlen für Ihren Wahlkreis sind.
Die CDU spricht von einer mangelnden inhaltlichen und personellen Untersetzung der Haupt- und Realschulen seit 1994. Auch hier möchte ich nicht mit Lyrik reden, sondern ich möchte mit Fakten reden. Dieses Datum stimmt nicht. Im Schuljahr 1991/92 hat ein Hauptschüler von Jahrgangsstufe 5 bis 9 149 Stunden Unterricht. Dann kam Frau Schnoor als Ministerin. Ab Schuljahr 1992/93 waren es nur noch 146 Stunden Unterricht. Im laufenden Schuljahr sind es inzwischen wieder 155 Unterrichtsstunden. Und mit dem kommenden Schuljahr werden es 157 Stunden sein.
Herr Born, wir haben keine Verordnung zur Regionalschule erlassen und wieder zurückgezogen. Wir haben eine Verordnung zur Neuregelung der Orientierungsstufe erlassen und die ist in Kraft.
Unsere Hauptschulklassen haben nach dem Unterrichtsversorgungserlass, das kommt hinzu, die geringsten Mindest- und die geringsten Höchstschülerzahlen im Lande, also auch von der Klassenstärke her die besten Voraussetzungen.
In Zeiten, da die finanziellen Sorgen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wesentlich geringer waren als heute
und die Schuldenlast für heute aufgebaut wurde, wurde also auch bei den Hauptschulen Bildungsabbau betrieben. In einer Zeit außerordentlich angespannter finanzieller Verhältnisse sorgt diese Landesregierung für Verbesserung. Das ist ein Unterschied.
Die Qualität schulischer Bildung und die Akzeptanz der Hauptschulen sind nicht nur von der Zahl der Unterrichtsstunden abhängig, sondern zu einem erheblichen Teil auch vom Schulklima und von den sächlichen Rahmenbedingungen.
Wo war das Herz der CDU, meine Damen und Herren, für die Haupt- und Realschulen, als es darum ging, diese Schulen beim Schulneubau und bei der Schulsanierung angemessen zu berücksichtigen?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Mittendrin. – Harry Glawe, CDU: Sie haben doch alles zurückgefahren! Sie haben doch alles zu- rückgefahren! – Glocke des Präsidenten)
(Harry Glawe, CDU: Jetzt ist es aber genug hier! Wer hat denn das alles zurückgefah- ren? Das war doch Frau Marquardt.)
(Harry Glawe, CDU: Das war doch Frau Mar- quardt als Kultusministerin. Haben Sie das alles vergessen? Oder wer hat die Reden geschrie- ben? – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)