Meine Damen und Herren, meine Fraktion ist sich durchaus bewusst, dass es sich bei einer Verfahrensregelung zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips um keine leichte Geburt handelt, Schnellschüsse also wenig hilfreich sind.
Diese übergreifende Verfahrensregelung wird in ihrer Bedeutung wichtigen Gesetzesvorhaben gleichzusetzen sein.
In Anerkennung all dieser Probleme fordere ich deshalb natürlich auch im Namen meiner Fraktion die Landesregierung nachdrücklich auf, die notwendigen Ressortabstimmungen schnellstens zu beenden, zu effektivieren
und die Regelungslücken bei der Anwendung des Konnexitätsprinzips zu minimieren. Aber ich erinnere Sie auch noch mal daran, meine Damen und Herren von der CDU, dass es Ihre Partei war, die in ihrem Wahlprüfstein nicht einmal den Namen „Konnexitätsprinzip“ auch nur hat aufnehmen lassen.
Und im Übrigen kann ich mich nur dem, was Herr Innenminister Timm hier gesagt hat, anschließen. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir bei den Kollegen doch ein bisschen mehr noch von der Begeisterung gewünscht, die nach Verabschiedung der ersten Änderung unserer Landesverfassung hier durch den Saal ging. Also da war ein Schulterklopfen, da war eine Begeisterung, insbesondere die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, die haben sich für diese Wohltat kräftig in die Brust geworfen.
Und nun sagt der Innenminister, na ja, das haben wir zwar in der Verfassung, aber die Opposition hat mir noch nicht gesagt, wie wir es anwenden sollen.
Herr Innenminister, wissen Sie, das war so was von schwach, das habe ich selten erlebt. Wenn ich Ihnen helfen kann, dann faxe ich Ihnen mal die Vereinbarung von Schleswig-Holstein rüber. Aber die liegt in Ihrer Fachabteilung seit der Beratung und Anhörung im Innenausschuss.
(Minister Dr. Gottfried Timm: Von Schleswig-Holstein lernen heißt siegen lernen. Das kennen wir schon.)
Und wenn Sie uns hier erzählen, dass das eine ein Gesetz ist und das andere eine untergesetzliche Regelung, das war ziemlich langweilig, teilweise war es leider auch falsch. Und wenn Sie uns erzählen, dass die Arbeiten weit fortgeschritten sind – und Frau Kollegin Schulz weiß ja offenbar, wie weit der Fortschritt ist –,
dann würde ich Sie doch mal bitten, das, was Sie bisher haben, mal auf den Tisch des Hauses, das wäre zum Beispiel im Innenausschuss sehr praktisch, zu legen.
Ach, Herr Müller! Also dann muss ich Ihnen mal sagen, wenn Sie nur auf Antrag arbeiten, dann weiß ich nicht,
wieso Sie durchs Land ziehen können und sich immer noch großmundig als Vertreter der Kommunen aufspielen.
das kann ich Ihnen sagen. Ich wollte den Innenminister jetzt nicht bloßstellen. Aber auf Ihre Frage will ich Ihnen sagen, woran die …
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Nein, ich stelle nur was richtig, Herr Jäger.)
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Der Oberer- klärer des Landtages sind Sie. Das weiß ich ja. – Heinz Müller, SPD: Ich bin sehr gespannt.)
Frau Kollegin Schulz hat gefragt, warum das nicht in der großen Koalition eingeführt worden ist. Können Sie sich vorstellen, dass mit einem solchen Bedenkenträger,
(Andreas Bluhm, PDS: Ja. Genau. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Lassen Sie mal unseren glänzenden Innenminister aus dem Spiel!)
Meine Damen und Herren, der Antrag kam damals von uns. Sie haben sich dann damit geschmückt, dass Sie ihm zugestimmt haben. Wir haben gar nicht das Erstgeburtsrecht in Anspruch genommen. Wir waren heilfroh, dass wir Sie überzeugen konnten.
(Gabriele Schulz, PDS: Herr Dr. Jäger, denken Sie an Ihre Wahlprüfsteine und sagen Sie die Wahrheit! – Angelika Gramkow, PDS: Das kann er nicht.)