Protocol of the Session on April 5, 2001

Und es ist eben falsch, bei der Lösung der Probleme in erster Linie das Arbeitsministerium anzuschauen, wie es Herr Rehberg heute Vormittag und auch jetzt wieder getan hat. Wenn wir heute mit der entstandenen Situation konfrontiert werden, dann auch wegen der jahrelangen Konzeptionslosigkeit der Regierung der CDU. Die Senkung der Arbeitslosigkeit ist Sache aller. Die Arbeitsmarktpolitik kann nur unterstützend wirken und das wissen wir auch alle ganz genau. Und, meine Damen und Herren von der CDU, ob Sie es nun wahrhaben wollen oder nicht, ohne die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln wird es uns nicht gelingen. Ich frage Sie: Woran misst man eigentlich die Wertschöpfung?

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Woran messen Sie die Wertschöpfung zum Beispiel eines Professors, der ganz, ganz wichtig ist? Und Leute, die im soziokulturellen Bereich arbeiten, die leisten auch zur Wertschöpfung ihren Beitrag. Da machen Sie immer permanent Ihre Unterschiede.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS – Peter Ritter, PDS: Eine Jugendclub- leiterin wirft keinen Profit ab.)

Die Wirtschaft allein, und das ist uns auch allen klar, wird dieses Arbeitsplatzdefizit nicht abbauen können. Seien Sie doch mal ehrlich, die heute entstandene Situation bei der Jugendarbeitslosigkeit war doch aufgrund der demographischen Entwicklung in unserem Land schon abzusehen. Und nichts, aber auch gar nichts haben Sie getan.

(Zuruf von Martin Brick, CDU)

Sie haben immer auf die Kräfte des Marktes gesetzt. Damit ich nicht falsch verstanden werde, ich will nicht, wie Sie es immer getan haben, die Schuld auf andere abwälzen.

(Zurufe von Martin Brick, CDU, und Harry Glawe, CDU)

Ich habe, denke ich, deutlich gemacht, dass wir auch die Arbeit in der Regierung kritisch sehen, aber es ist eben eine traurige Wahrheit. Die falsche Politik kann man nicht im Hauruckverfahren heilen. Das haben Sie übrigens auch im Zusammenhang mit dem Programm zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche gefordert. Vielleicht sollten Sie sich mal entscheiden, was Sie wollen.

(Harry Glawe, CDU: Vielleicht erst mal Sie.)

Die PDS-Fraktion lehnt den Antrag ab.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Da hast du aber ordentlich geschimpft.)

Danke, Frau Borchardt.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2000. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke.

(Harry Glawe, CDU: Die haben noch nichts kapiert hier. – Martin Brick, CDU: Hör doch auf, dich darüber aufzuregen!)

Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2000 bei Zustimmung der Fraktion der CDU, mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Umwandlung stationärer Einrichtungen nach § 72 Bundessozialhilfegesetz, Drucksache 3/1992.

Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Umwandlung stationärer Einrichtungen nach § 72 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) – Drucksache 3/1992 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Koplin von der Fraktion der PDS.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Bleib ruhig dabei!)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgabe aller sozialen Hilfen ist es, ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Der heute vorgelegte Antrag zur Prüfung einer zielgenaueren Hilfeleistung in Form teilstationärer beziehungsweise ambulanter Angebote für Personen, die in stationären Einrichtungen nach Paragraph 72 des BSHG untergebracht sind, resultiert aus unserer verfassungsrechtlichen Verantwortung für diese Aufgabenstellung. Der Antrag berührt einen besonderen Aspekt unter einer Vielzahl von Problemlagen, die dazu führen, dass soziale Hilfeleistungen notwendig sind.

Die Fraktionen von PDS und SPD wenden sich mit einer Angelegenheit an den Landtag, die Menschen in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten betrifft. Es geht uns um die Situation, vor allem aber um die Perspektiven von Menschen, die in stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind, weil sie wohnungslos wurden, zumeist ohne gesicherte Existenzgrundlage auf der Straße oder in ungesicherten Ersatzunterkünften leben, Menschen, deren defizitären Lebensbedingungen neben der Wohnungslosigkeit von weiteren sozialen Schwierigkeiten geprägt waren, beispielsweise gesundheitlichen Einschränkungen, darunter auch Suchterkrankungen, oder Verschuldungssituationen. In vielen Fällen handelt es sich um langzeitarbeitslose Personen, solchen ohne Ausbildung oder längere Berufserfahrung und mit fehlenden Ansprüchen gegenüber der Arbeitsverwaltung. Manche sind nach früherer Entlassung aus psychiatrischen Einrichtungen weder angemessen mit Wohnraum noch ambulant versorgt und pendeln in den Hilfesystemen der Wohnungslosenhilfe, der Suchtkrankenhilfe und der Psychiatrie hin und her. Viele litten und leiden unter fehlenden sozialen Kontakten, einem subjektiven Gefühl der Verunsicherung und Isolation, Versagensängsten und mangelnden Selbsthilfekräften. Der Antrag der Koalitionäre bezieht sich also auf die soziale Lage und zugleich auf die Zukunft der wohl sozial schwächsten Personengruppe in unserem Land.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn hier und heute von Wohnungslosen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten gesprochen wird, ist es zugleich notwendig, auf die Ursachen und Zusammenhänge einzugehen, die zu einer solchen Lebenslage führen können. So gibt es unseres Erachtens Zusammenhänge zwischen der Beschäftigungssituation, der Einkommensverteilung und der Wohnungslosigkeit, Zusammenhänge zwischen der Struktur des Wohnungsmarktes und der Wohnungslosigkeit sowie individuellen Faktoren und Wohnungslosigkeit.

Unser gegenwärtiges Beschäftigungssystem ruft eine sehr ungleiche Einkommensverteilung hervor. Arbeitnehmer der unteren Lohngruppen erzielen häufig nur Einkommen, die knapp über dem Existenzminimum liegen. So suchten mich jüngst Beschäftigte eines Neubrandenburger Unternehmens auf,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

die darauf hinwiesen, dass sie nur 6,50 DM für die Arbeitsstunde verdienen würden. So berichtete mir vor kurzem die Leiterin des Sozialamtes des Uecker-RandowKreises sorgenvoll von der Zunahme der Zahl der Hilfebedürftigen, die, obwohl sie täglich acht Stunden arbeiten gehen würden, nicht in der Lage wären, aus dem erzielten Arbeitsentgelt ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Risiko der Verarmung ist außerdem umso größer, je kleiner der Haushalt ist.

(Harry Glawe, CDU: Wir sind doch nicht bei der Landesarmutskonferenz hier! – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Was brabbelt der Glawe hier heute immerzu rum?!)

Die sozialen Transferleistungen kompensieren die Einkommenseinbußen bei größeren Haushalten stärker. Modellrechnungen, die von Studenten der Fachhochschule Neubrandenburg veröffentlicht wurden,

(Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)

belegen …

Sie sollten dennoch Interesse zeigen an dem Thema.

(Harry Glawe, CDU: Wenn Sie erst mal zum Thema reden, dann höre ich auch zu. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ein bisschen disziplinierter, Herr Glawe! – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Das kann Herr Glawe nicht.)

Man muss, denke ich, Herr Glawe, wenn man ein Problem darlegen will und einen Antrag – hören Sie mir mal zu –, den Hintergrund dieses Themas auch ein bisschen erläutern. Dass Sie nun in der vorzüglichen Situation sind, bereits alles zu wissen, was ich sagen will,

(Harry Glawe, CDU: Ja, dann habe ich das verstanden. Das ist in Ordnung, ja.)

und der Meinung sind, dass es eine Frage der Landesarmutskonferenz wäre,

(Harry Glawe, CDU: Ja, die haben Sie jetzt vorgetragen! Die haben Sie jetzt vorgetragen.)

da sind Sie leider auf dem Holzweg. Im Übrigen ist die PDS-Fraktion zumindest stolz darauf, dass wir gute Kontakte zur Landesarmutskonferenz pflegen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Gabriele Schulz, PDS)

Es würde auch Ihnen ganz gut zu Gesichte stehen.

Also, ich sprach davon, Herr Glawe, sehr geehrte Damen und Herren, dass Modellrechnungen von Studenten der Fachhochschule Neubrandenburg veröffentlicht wurden, die belegen, dass bei Alleinlebenden, wenn sie ausschließlich von Arbeitslosengeld leben, die Einkommenseinbuße 38 Prozent gegenüber der vorherigen Erwerbsarbeit beträgt. Diese Einbuße beträgt bei einem 5Personen-Haushalt in gleicher Situation lediglich 26 Prozent, da hier wiederum andere Hilfeleistungen kompensierend wirken. Wohnungsnot steht, das liegt somit auf der Hand und ist biographisch nachweisbar, im engen Zusammenhang mit der Einkommenslage der Bürgerinnen und Bürger. Geringer werdende verfügbare Einkommen oder Einkommenseinbußen durch Arbeitslosigkeit bei unveränderten Mieten können mit der Konsequenz des drohenden oder des realen Wohnungsverlustes verbunden sein.

Eine weitere Ursache der Inanspruchnahme von Hilfen nach Paragraph 72 BSHG kann im Zusammenhang zwischen der Struktur des Wohnungsmarktes und der Entstehung der Wohnungslosigkeit gesehen werden. Der Wohnungsmarkt besteht genau gesehen aus verschiedenen Teilmärkten. Über die Anzahl und die Struktur der angebotenen Wohnungen, die Zahlungsfähigkeit und die

soziale Akzeptanz der Wohnungsnachfrage werden die Zugangsmöglichkeiten zu den einzelnen Teilmärkten bestimmt. Menschen in sozial schwierigen Situationen gehören fast ausschließlich zu den Einkommensarmen mit geringen Mietzahlungsfähigkeiten, was zur Folge hat, dass diesen Menschen nur beschränkte Segmente des Wohnungsmarktes zur Verfügung stehen. Dies sind in der Regel preiswerte Wohnungen, die vergleichsweise gering ausgestattet sind und nicht zur allgemein bevorzugten Wohnlage gehören. Sollten die sozialen Schwierigkeiten ein Ausmaß angenommen haben, das es dem jeweiligen nicht mehr ermöglicht, auf dieses verbleibende Segment an Wohnungsangeboten zurückzugreifen, so besteht die ernsthafte Gefahr des so genannten Abrutschens in die Wohnungslosigkeit.

Die Inanspruchnahme von Hilfen nach Paragraph 72 BSHG muss auch unter dem Blickwinkel des Zusammenhangs von individuellen Faktoren und Wohnungslosigkeit betrachtet werden. Unter individuellen Faktoren sind Verhaltensweisen und Einstellungen von Menschen zu verstehen, die es ihnen nicht ermöglichen, ihre materielle Existenz zu sichern, wie es anderen Personen in der gleichen Situation möglich ist. Geringere Verarbeitungsfähigkeiten und Handlungsspielräume in prekären materiellen Situationen sind dabei oftmals bei gering Qualifizierten anzutreffen. Die Fähigkeiten, in sozialen Schwierigkeiten über ausreichende Ressourcen zur Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu verfügen, hat in hohem Maße auch etwas mit dem Bildungsniveau, insofern auch mit der Bildungspolitik zu tun.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auf eines möchte ich jedoch gerade wegen der aufgezeigten Zusammenhänge hinweisen, und das ist mir die wichtigste Passage in dieser Einbringungsrede. Wer undifferenziert oder missverständlich Arbeitslose als Arbeitsunwillige stigmatisiert, der diskriminiert wegen des Zusammenhangs von Wohnungslosigkeit und Arbeitslosigkeit indirekt auch die Menschen, die wohnungslos sind und sich in sozialen Schwierigkeiten befinden. Wer so Arbeitslose wie Wohnungslose pauschal anprangert, trägt zumindest in einem gewissen Umfang zu der offenen oder verdeckten Gewalt gegen Wohnungslose bei. Vor einem solchen Verhalten möchte ich an dieser Stelle mit aller Ernsthaftigkeit warnen, denn die Gewaltbereitschaft gegenüber Wohnungslosen hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Die in der Vergangenheit bekannt gewordenen und zutiefst verabscheuungswürdigen Tötungsdelikte sind nur die Spitze des Eisbergs. Ungezählt bleiben die Fälle von sexueller Gewalt gegen wohnungslose Frauen und die Fälle, in denen Wohnungslose auf das Übelste beschimpft, im Schlafsack zusammengetreten oder bestohlen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Für Betroffene, die sich in einer Lebenslage befinden, in der die besagten besonderen Lebensverhältnisse mit den dargestellten sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, und die sich aus ihrer Situation nicht aus eigener Kraft befreien können, gibt es Hilfeangebote nach Paragraph 72 BSHG. Mit den Hilfeangeboten wird das Ziel verbunden, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei geht es um die Sicherstellung der Primärversorgung wie Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung, um Unterstützung und Begleitung bei der Beseitigung der bestehenden sozialen Schwierigkeiten, also auch um die Hilfe bei existenziellen Problemen, wie zum Beispiel bei Strafverfahren, Schuldentilgung, der gesundheitlichen Versorgung und in mentalen Krisensituationen.

Die Hilfeleistungen werden – darüber gibt uns auch der Bericht der Landesregierung zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit aus dem Juli vergangenen Jahres Auskunft – als ambulante, teilstationäre oder stationäre Maßnahmen durchgeführt. Maßgabe ist dabei, dass die mit den Hilfen verbundenen Ziele im stationären und teilstationären Bereich spätestens nach 18 Monaten erreicht werden. Eine verlängerte Hilfegewährung bedarf der besonderen Begründung. Während teilstationäre und ambulante Hilfen miteinander verflochten sind, hat die stationäre Hilfe im Rahmen der Hilfe nach Paragraph 72 BSHG einen gesonderten Status.

Dem Bericht der Landesregierung zur Vermeidung beziehungsweise Behebung von Wohnungslosigkeit ist zu entnehmen, dass in acht Einrichtungen 161 stationäre Plätze vorhanden sind. An Sozialhilfemitteln stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern für diese Plätze sowie für die Betreuung in Tagesstätten etwa 5 Millionen DM bereit. Das Zur-Verfügung-Stellen derartiger Plätze wird auch zukünftig notwendig sein. Insofern möchte ich allen Argumenten jetzt schon die Spitze abbrechen, die da meinen, wir würden mit dem Antrag heraufbeschwören wollen einen Abbau dieser Plätze. Jedoch gilt es aus unserer Sicht zu prüfen, inwiefern die für die Betroffenen in den stationären Einrichtungen aufgewandten Mittel in Form eines variablen Budgets auch für deren Betreuung bei teilstationären und ambulanten Hilfen nach Paragraph 72 BSHG eingesetzt werden können.

Um das an einem Beispiel zu dokumentieren, nehme ich mal eine Person, die aus Neubrandenburg im Obdachlosenheim stammte und in das Heim nach Zühlen eingewiesen wurde – eine stationäre Unterbringung nach Paragraph 72 BSHG, weil man in Neubrandenburg in der Obdachlosenunterkunft nicht mehr adäquat helfen konnte. Die Persönlichkeitsstruktur der Person hat sich dort entsprechend festigen können und die besonderen sozialen Schwierigkeiten wurden überwunden. Es wäre also angezeigt, sie wieder in die Stadt zurückzuholen. Vom Heim jedoch wieder in eine Wohnung ohne begleitende Betreuung wäre ein unzumutbar großer Schritt und birgt die Gefahr, dass die Person dann früher oder später wieder in einem solchen Heim nach Paragraph 72 stationär untergebracht werden müsste. Deshalb erfolgt nunmehr die Unterbringung über die vollen 18 Monate in der stationären Einrichtung. Hilfreich wäre, so meine ich, die Person bedarfsgerecht und unkompliziert in stationärer und teilstationärer Betreuung begleiten zu können.

Nun kann gesagt werden, mit der in Vorbereitung befindlichen Übertragung der Zuständigkeit des überörtlichen Sozialhilfeträgers auf den örtlichen wäre sozusagen die Sache geklärt und es wäre ein Stoß ins Leere. Zum einen verweise ich darauf, dass die Rechtslage ja so noch nicht besteht, zum anderen sage ich, dass der Prozess dieser Prüfung, die wir hier anstreben, begleitet sein muss von einer Definition qualitativer Standards, die wir dringend – und nach Paragraph 93 BSHG auch vorgeschrieben – brauchen. Es scheint also durchaus lohnenswert, fließende Grenzen zwischen den stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen herzustellen, und das aus mehreren Gründen: