Protocol of the Session on December 14, 2000

Danke schön, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Rißmann von der Fraktion der SPD.

(Zurufe aus dem Plenum: Frau Beyer!)

Das Wort hat dann Frau Beyer von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen und Behinderte sind immer das Letzte – zumindest bezüglich der Tagesordnung des Landtages, wie mir scheint.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Ja, wer setzt das fest? Wer ist der Chef? Wer ist der Chef des Ältestenrates? – Glocke der Vizepräsidentin)

Bitte, Frau Beyer, Sie haben das Wort.

Ihr Anliegen, meine Damen und Herren von der CDU, ist ehrenwert.

(Beifall Wolfgang Riemann, CDU)

Die Verbesserung der Lebensverhältnisse und die Schaffung von Perspektiven für Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Maßstab der Politik der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern. Das steht im Koalitionsvertrag.

(Zuruf von Dr. Christian Beckmann, CDU)

Das bezieht sich ganz besonders auch auf die Integration behinderter Kinder in Tagesstätten und Schulen. Hier haben wir einiges geschafft. Es gibt aber auch noch vieles zu tun, das ist uns bewusst, aber dazu bedarf es Ihres Antrages nicht.

Wir haben derzeit in unserem Land 96 integrative Kindergärten und 19 Horte für lernbehinderte Kinder. Für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter stehen in Kindertagesstätten integrative Gruppen und Sondergruppen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es Sonderkindergärten. Im Vorschulalter besteht die Möglichkeit der Einzelintegration in Kindertagesstätten. Das ist für unser Flächenland dann besonders wichtig, wenn die Entfernung zur nächsten Kindertagesstätte mit einem besonderen Angebot für Kinder mit Behinderungen zu groß ist.

In den neuen Ländern wird der Anteil der integrativ betreuten Kinder auf 62 Prozent beziffert. Im Gegensatz dazu liegt das frühere Bundesgebiet nur bei 36 Prozent. Das ist ein Erfolg und ein positives Zeichen

(Wolfgang Riemann, CDU: Von acht Jahren CDU-Regierung.)

für die Umstrukturierung des Betreuungssystems auf die Frühförderung, vor allem die Integration von behinderten Kindern, in den neuen Bundesländern.

Ich wüsste nicht, dass Sie die ganze Zeit einen Sozialminister gestellt hätten, Herr Riemann.

(Wolfgang Riemann, CDU: Na ja, die SPD war auch vier Jahre lang dabei.)

Für die Integration war immer das Sozialministerium zuständig, Herr Riemann.

(Wolfgang Riemann, CDU: Ach, das hat der Sozialminister zu verantworten? Aber wenn es schlecht ist, ist es die CDU-Regierung.)

Die Integrationsmöglichkeiten sind hier bewusst genutzt und mit großem Engagement der Erzieherinnen und Erzieher umgesetzt worden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Daher möchte ich an dieser Stelle allen, die diese integrative Arbeit verantwortungsvoll und mit viel Hingabe leisten, unseren tiefen Dank aussprechen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Auch die Landesregierung hat festgestellt, dass die Integration von behinderten Kindern in Horten aufgrund der Finanzierung dieser Plätze bisher nur schwer vorankommt.

(Wolfgang Riemann, CDU: Aha.)

In der Großen Anfrage der CDU ist nachzulesen, dass dies an der Finanzierungszuständigkeit und der diesbezüglichen schwierigen Abstimmung liegt. Die Sozialministerin sagte das auch. Dieses Problem muss unbedingt durch die Landesregierung vorangebracht werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Richtig.)

Großen Handlungsbedarf sehe ich ebenso bei der notwendigen medizinischen Behandlungspflege im Bereich der Schulen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Die streiten sich da vorn schon wieder über das Geld.)

Hören Sie doch erst einmal zu!

Sonderpädagogen dürfen diese Aufgabe nicht mehr übernehmen. Leistungen der Krankenpflege für mobile Dienste werden in den Schulen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt. Deshalb appelliere ich hier an das Sozial- und Bildungsministerium,

(Wolfgang Riemann, CDU: Und ans Finanzministerium.)

unbedingt gemeinsam mit den Schulträgern eine Lösung zu finden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS)

Für jedes behinderte Kind muss ein Förderplan erstellt werden. Eine individuelle Feststellung des Personalbedarfs gemäß dem individuellen Förderbedarf der Kinder ist nur in Einzelfällen bekannt. Im Allgemeinen gelten die Festlegungen der Grundsätze für integrative Kindergruppen. Für die Förderung von 15 Kindern, davon in der

Regel vier behinderte Kinder, sind zwei Fachkräfte vorgeschrieben. Im Rahmen der durchschnittlichen Betriebskosten gemäß Kita-Gesetz werden bei einer Ganztagsbetreuung die Kosten für eineinhalb Erzieher berücksichtigt. Die fehlende Erzieherstelle wird durch die Eingliederungshilfe nach dem BSHG gesichert.

Frau Sozialministerin Bunge hat in der Presse die Novellierung des Kita-Gesetzes angesprochen. In diesem Rahmen kann die Situation von behinderten Kindern im Land diskutiert und eingebracht werden.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Auch im Schulbereich folgt unsere Landesregierung dem Koalitionsvertrag, die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in das Regelschulsystem wo immer möglich zu fördern. Dazu wird, wie es hier heißt, die Qualität und Quantität der pädagogischen Parameter im Förderschulbereich verbessert. Diesen Weg werden wir beharrlich weiter beschreiten.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Im Schulbereich ist bei sinkenden Schülerzahlen ein leichter Anstieg des Anteils der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, in Förderschulklassen zu erkennen. 1998 waren es 14.690, 1999 waren es 14.486 Schülerinnen und Schüler, also knapp 200 weniger. Das entspricht einem Anteil von 5,6 beziehungsweise 5,9 Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Gingen insgesamt die Schulen von 1998 bis 1999 um fast 40 und die Anzahl der Lehrkräfte um etwa 550 zurück, so haben wir bei den Förderschulen lediglich eine Entwicklung von 98 auf 97 Schulen zu verzeichnen. Gleichzeitig wurde die Zahl der Lehrkräfte von 1.798 auf 1.836, also um 40 aufgestockt. Das ist eine sehr positive Entwicklung im Land und unterstreicht die Bedeutung, die wir diesem Bereich zumessen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Und Ostvorpom- mern hat eine Förderschule gebaut, neu gebaut.)

Eben, Herr Riemann, sehen Sie mal!

(Wolfgang Riemann, CDU: Ja, die Benachteiligten. – Angelika Gramkow, PDS: Mit Fördermitteln. – Wolfgang Riemann, CDU: Nee, haben wir nicht gekriegt. Wir haben ein Investorenmodell nehmen müssen, weil die Mittel nicht bereitgestellt wurden.)

Aber das Personal haben Sie vermutlich dafür gekriegt und das bezahlt die Finanzministerin.

Das trifft auch bei den GU-Klassen zu. 1999 besuchten 588 behinderte Kinder und Jugendliche solche GU-Klassen. In diesem Schuljahr sind es bereits 720. Das lässt eindeutig den Willen der Landesregierung nach einer weiteren Integration dieser Schülergruppe in die allgemein bildenden Schulen erkennen.

Zur Verkleinerung der Klassenfrequenzen durch Festlegung spezieller Bandbreiten für GU-Klassen kann ich nur sagen, in mehrzügigen Schulen gab und gibt es gute interne Lösungen zur Absenkung der Klassenfrequenzen. Für einzügige Schulen gestaltet sich diese Problematik allerdings schwieriger. Hier sind die Schulträger im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung künftig besonders gefordert. Auch diesen Prozess werden wir begleiten. Gegenwärtig wird an der Verwaltungsvorschrift zur Unterrichtsversorgung für das kommende Schuljahr gearbeitet. Hier wird es Verbesserungen der Parameter

für die GU-Klassen geben, zum Beispiel Begrenzung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse auf drei.

Ein großes Problem ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung von sozial- und behindertenpädagogischen Fachkräften. Hier muss dafür Sorge getragen werden, dass Lehrkräfte mit diesen Qualifikationen im Land gehalten, junge Kräfte gewonnen und Möglichkeiten der Zusatzqualifikation verbessert werden. Auch das wird von unserer Regierung angegangen. So ist die Einrichtung eines berufsbegleitenden Studienganges Sonderpädagogik an der Universität Rostock zum Erwerb einer Lehrbefähigung für den Förderunterricht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Abschließend stelle ich fest, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen im Kita- und Schulbereich wie auch im beruflichen und gesellschaftlichen Leben ist ein Thema, das uns allen am Herzen liegt. Daher empfiehlt die SPD-Fraktion die Überweisung des Antrages federführend in den Sozialausschuss.