Meine Damen und Herren, mit der Umstrukturierung des Landeshygieneinstitutes in ein Landesamt für Gesundheit wird also den Beschlüssen des Landtages zur Neukonzeption in diesem Bereich und den Anregungen des Landesrechnungshofes, aber auch sachlich veränderten Aufgabenstellungen entsprochen. Mit der Umsetzung des Struktur- und Aufgabenkonzeptes für ein Landesamt werden auch zukünftig öffentliche Aufgaben in
Landesverantwortung belassen. Und das finde ich auch richtig so. Das Landesamt für Gesundheit soll die im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben verstärkt bearbeiten und darüber hinaus mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden.
Die öffentlich-rechtlichen Aufgaben des künftigen Landesamtes werden gesetzlich definiert. Deswegen ist durchaus zu hinterfragen, ob es richtig ist, wenn die Landesregierung ermächtigt wird, dem Landesgesundheitsamt über Paragraph 2 Absatz 2 hinausgehende weitere Aufgaben zuzuweisen. Meiner Meinung nach sollte das sehr aufmerksam auch von uns als Gesetzgeber begleitet werden und nicht ohne unsere Kenntnisnahme von einzelnen zusätzlichen Aufgaben abgehandelt werden, genauso, wie es sicher richtig ist, dass einem Amt wieder Aufgaben entzogen und auf andere verlagert werden können. Auch das muss eigentlich mit einer gesetzlichen Regelung abgesichert werden. Bis zum Januar 2001 schaffen wir das nicht mehr, alles unter Dach und Fach zu bringen. Das hat die Ministerin schon gesagt.
Das Landesamt soll als obere Landesbehörde auf den Gebieten Infektionsschutz, Krankenhaushygiene und Gesundheitsförderung tätig werden sowie konzeptionelle und beratende Unterstützung für die Landesregierung und für die kommunalen Gebietskörperschaften leisten. Ich finde es einen richtigen Ansatz, ein Niveau im Land garantieren zu wollen und zu diesem Behufe also eine zentrale Aufgabenstellung unter Einbeziehung, ich sage das hier ausdrücklich, der vor Ort vorhandenen Kompetenz der Gesundheitsämter.
Ich möchte nur kurz noch etwas zur Krankenhaushygiene sagen. Experten sind der Meinung, dass die Sicherstellung der Krankenhaushygiene auch künftig gemeinsam mit den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und der zuständigen Landesbehörde gewährleistet werden sollte. Auch die Krankenhäuser selber haben eine Verpflichtung, die Kenntnisse über die jeweilige individuelle Situation, über Schwerpunkte, Infektionsgefährdungen mit einzubringen. Mithin wird mit dieser zentralen Stellung vor Ort Kompetenz plus Sachkompetenz auch der Krankenhäuser einbezogen.
Die kommunalen Gesundheitsämter müssen auch nach der Schaffung eines Landesgesundheitsamtes in die hygienische und gesundheitsrechtliche Überwachung einbezogen bleiben. Ob das als ausreichend angesehen werden kann – da stimme ich Ihrer Kritik zu –, dass lediglich an Besichtigungen des Landesamtes teilgenommen wird, da würde ich noch Klärungsbedarf sehen.
Das muss noch deutlich angesprochen werden. Bei den Entscheidungen des Landes müssen meines Erachtens auch wirklich die Ortsnähe und der Sachzusammenhang mit den sonstigen Hygieneaufgaben der Gesundheitsämter berücksichtigt bleiben.
Des Weiteren würde ich Nachfragebedarf haben, was unter dem Aufgabenbereich „umweltbezogener Gesundheitsschutz“ verstanden wird. Darüber kann im Ausschuss noch diskutiert werden. Nachfragebedarf kündige ich also schon hierfür an sowie für die Frage „allgemeine Hygiene“, was darunter verstanden und eingeordnet wird.
Ich begrüße ausdrücklich, meine Damen und Herren, dass neben dem Landesamt für Gesundheit mit Sitz in Rostock und einer Außenstelle in Neustrelitz auch die derzeitigen Standorte Schwerin und Greifswald als Untersuchungs- und Beratungsstellen erhalten bleiben.
Sie haben auch spezielle Kompetenz, Herr Nolte, die nicht anderswo wahrgenommen werden kann, so dass aus dem Zusammenwirken ein Schuh und eine vernünftige Konzeption wird.
Inwieweit sich die neuen Aufgaben im Bereich Suchtprävention mit den Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle überschneiden oder ergänzen, ist auch ein Bereich, über den wir noch diskutieren müssen. Ich denke, dass das Sozialministerium uns darüber noch einiges sagen muss, auch was die Einrichtung des mobilen Aufklärungsdienstes zu Sexualität und Aids betrifft.
Betonen möchte ich am Schluss noch einmal, dass ich die Umstrukturierung des Landeshygieneinstitutes in ein Landesgesundheitsamt unter der Vorbedingung befürworte, dass es sinnvolle Aufgaben zugeteilt bekommt, die auch nachvollziehbar sind, und dass hier die Sach- und Fachkompetenz gebündelt wird. Ich glaube, wir haben wirklich noch ausreichend Gelegenheit für die Diskussion in den Ausschüssen zu den einzelnen auch von Ihnen, Herr König, angesprochenen Punkten. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung legt uns einen Gesetzentwurf zur Neuregelung von Aufgaben im Öffentlichen Gesundheitsdienst vor. Die Ministerin hat nun vorhin hier begründet. Insbesondere handelt es sich um die Errichtung eines Landesamtes für Gesundheit.
Uns ist bekannt, dass das Landeshygieneinstitut bisher keine hoheitlichen Aufgaben hatte. Mit der beabsichtigten Neuregelung sollten dem Landeshygieneinstitut hoheitliche Aufgaben, dem Landesgesundheitsamt hoheitliche Aufgaben in Form von Überwachung und Genehmigung zukommen. Das im Artikel 17 Absatz 2 der Landesverfassung fixierte Fürsorgegebot des Staates würde durch dieses Gesetz eine weitere konkrete Ausformung in neuer Qualität erhalten. Insbesondere der Aufgabenzuschnitt des zukünftigen Landesamtes entspricht gesundheitspolitischen Notwendigkeiten. Und da widerspreche ich Ihnen...
Da widerspreche ich Ihnen, Herr Dr. König, ein erstes Mal. Ich sehe nämlich gesundheitspolitische Notwendig
Erstens. Das Landesamt für Gesundheit soll zum Beispiel die für das öffentliche Gesundheitswesen bedeutsame wissenschaftliche Entwicklung verfolgen und entsprechende Richtlinien und Empfehlungen erarbeiten. Die Fraktion der PDS sieht hierin die große Chance, einheitliche Standards zu formulieren beziehungsweise sie weiterzuentwickeln. Das bringt eine neue Qualität in das öffentliche Gesundheitswesen.
Zweitens. Zu den Aufgaben soll die Beobachtung der epidemiologischen Lage und des Impfschutzes der Bevölkerung gehören. Das Amt soll selbst Schutzimpfungen durchführen und Ärzte auf diesem Gebiet fortbilden. Zu Recht ist das Thema Impfstatus der Bevölkerung von dauerhafter Natur. Mit der Aufgabenzuweisung an das Landesamt für Gesundheit würden wir einen Weg gehen, den das Landesgesundheitsamt Brandenburg bereits mit einem gewissen Erfolg beschreitet. Frau Ellsäßer vom Landesgesundheitsamt Brandenburg berichtete auf dem bundesweiten Kongress „Armut und Gesundheit“, der Anfang dieses Monats in Berlin stattfand, von einer beachtlichen Verbesserung des Impfstatus bei Kindern, seit das dortige Landesgesundheitsamt mit dieser Aufgabe betraut ist.
Drittens. Das Landesamt für Gesundheit soll zukünftig die für das öffentliche Gesundheitswesen bedeutsamen Daten erheben, zusammenfassen und auswerten. Mit dieser Aufgabenzuweisung verbinden sich mehrere Chancen. Zum einen kommen wir nun möglicherweise zu dem Punkt, geschlechtsspezifische Daten zu erhalten, eine Forderung, die alle Parteien dieses Hauses erheben, insbesondere wenn ich an Ihren Antrag, den Antrag seitens der CDU, den wir heute Abend noch behandeln werden, denke.
Die PDS regt an, dass mit der Erfüllung dieser Aufgabe die Erstellung einer Sozialanamnese für Schulanfänger verbunden wird. Eine Sozialanamnese würde nach einem einheitlichen Status anonymisierte Befundergebnisse der Untersuchung von Schulanfängern in Verbindung mit Aussagen zur Schulbildung und Erwerbstätigkeit von Vater und Mutter aufarbeiten. Wir erhalten dann Aussagen zu sozialen Benachteiligungen, zu frühförderrelevanten Befunden und zu Beeinträchtigungen der intellektuellen Entwicklung, auf die wir mit politischer Gestaltung Einfluss nehmen könnten.
Viertens. Es gehört zu den zukünftigen Aufgaben des Landesamtes die Mitwirkung an der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern des Gesundheitswesens. Wie wichtig diese Frage ist, zeigt eine Petition, die Frau Bretschneider und ich in der vergangenen Woche in Neubrandenburg an der Berufsschule am Klinikum Neubrandenburgs zum Beruf des Altenpflegers aus den Händen der Auszubildenden entgegengenommen haben. Die Petition wurde von sage und schreibe 1.200 Personen unterschrieben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wird mit aller Sorgfalt im Ausschuss zu diskutieren sein. Ich denke, da sind wir uns wohl einig. Dann werden auch bereits an den Ausschuss gerichtete Bedenken abgewogen.
Ich würde die Frage am Ende beantworten wollen, weil ich mich jetzt ganz gern noch mal mit Ihrem Redebeitrag auseinander setzen wollte.
Erstens. Wissen Sie, Sie begannen Ihren Redebeitrag damit, dass Sie sagten, es gäbe ein lang anhaltendes Lavieren der Landesregierung. So kann man urteilen, wenn man nicht das Interesse hat an der Lösung von Aufgaben.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Arthur König, CDU: Was haben Sie den Leuten denn erzählt und was erzählen Sie jetzt?)
Ich würde das anders definieren. Es ist mit sehr viel Sorgfalt gearbeitet worden, mit sehr viel Sorgfalt.
Zweitens zur Gehaltsregelung, die hier von Herrn Nolte laut schreiend reklamiert wurde. Wissen Sie, man kann dazu stehen, wie man will, so oder so die Sache sehen. Die Tarifpartner haben sich entschieden. Ihnen spreche ich aber das Recht ab, das zu reklamieren.
Sie waren es doch, Frau Schnoor. Wie viel Tausende Leute wollten Sie entlassen aus dem Landesdienst? Und jetzt reklamieren Sie diese Regelung. Das ist doch doppelzüngig, das halte ich für doppelzüngig.