(Harry Glawe, CDU: Erst sollen wir Gesetze vorlegen und jetzt legen wir Gesetze vor, dann ist es wieder nicht richtig.)
Und noch einen Vorwurf, den man Ihnen auch machen muss – Herr Bluhm hat darauf, glaube ich, auch schon ganz kurz Bezug genommen: Sie haben hier dargestellt, welche Kosten diese Gesetzesänderung bewirken würde. Jede ernsthafte und objektive Betrachtung muss uns zu dem Schluss bringen, dass Sie entweder ganz bewusst die Kosten falsch dargestellt haben
oder dass Sie den Eindruck erwecken wollen, dass diese ganze Sache nichts kostet, oder vielleicht sogar inhaltlich noch dahinter stecken soll, dass Sie zu einer weiteren Verschlechterung der Chancengleichheit in diesem Bundesland beitragen wollen mit diesem Antrag.
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Schulentwicklungsplanung und der objektiven Probleme, die wir haben, werden wir zukünftig jedem Kind unabhängig davon, was die Eltern im Portemonnaie haben, unabhängig davon, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse sind und wie weit die Schule vom Wohnort entfernt ist, Chancengleichheit bieten.
Wenn wir diese Chancengleichheit wahren wollen, dann können wir nicht durch die Verschlechterung weiterer äußerer Bedingungen dazu beitragen, dass hier Kindern Bildung vorenthalten wird.
Und wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf darüber nicht ein Wort verlieren, wie das gestaltet werden soll, sondern einfach nur eine Streichung eines Absatzes aus dem jetzt gültigen Gesetz vorschlagen, dann ist das unseriös, dann ist das mit uns auf diese Art und Weise nicht zu machen. Deshalb empfehlen wir die Ablehnung dieses Antrages.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1567 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissen
schaft und Kultur und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. –
(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Die stehen sich wieder selbst im Weg. – Dr. Ulrich Born, CDU: Ach, Sie stimmen gegen Ihren eigenen Antrag?!)
Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag, da er nur die Stimmen der CDU-Fraktion und einer Abgeordneten der PDS-Fraktion erhalten hat,
abgelehnt. Dieser Gesetzentwurf wird nach angemessener Frist erneut auf der Tagesordnung des Landtages stehen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, auf Drucksache 3/1568.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – 1. ÄndG KAG – (Erste Lesung) – Drucksache 3/1568 –
Das Wort zur Einbringung dieses Antrages hat der Abgeordnete Herr Markhoff von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unser Gesetzentwurf beinhaltet die Streichung des Paragraphen 3 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes. Nach Paragraph 3 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes können die Landkreise und kreisfreien Städte Jagdsteuern als kommunale Aufwandssteuer erheben. Sie sind aber dazu nicht absolut verpflichtet.
Mit der Streichung dieser Passage oder gegebenenfalls auch Umformulierung – wir könnten darüber in den Ausschüssen reden – verfolgen wir das Ziel, die Jagdsteuer im Land Mecklenburg-Vorpommern für alle Kreise und kreisfreien Städte einheitlich zu handhaben.
Meine Damen und Herren! Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer im Sinne des Artikels 105 Absatz 2 a des Grundgesetzes.
Aufwandssteuern sollen eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfes hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen erfassen. Man kann sie daher auch als Luxussteuer bezeichnen. Wir müssen uns allerdings fragen, ob die Erhebung der Jagdsteuer heutzutage noch notwendig und sinnvoll ist.
Die Zeiten, in denen die Jagd als Luxus angesehen wurde, sind meines Erachtens vorbei. Mit Recht verweisen die Jäger darauf, dass andere vergleichbare Hobbys, wie zum Beispiel das Angeln, nicht besteuert werden.
Die Jägerschaft übernimmt heute auch durch die Zahlung der gesetzlich vorgegebenen Jagdabgabe wichtige Aufgaben im Bereich der Hege und Pflege des Wildbestandes.
Dieses und die Maßnahmen des Biotopschutzes kommen der Allgemeinheit zugute. Darüber hinaus ersparen die Jagdpächter den Kommunen Kosten, indem sie überfahrenes Wild von den Straßen räumen. Allein im Landkreis Rügen wurden diese Kosten auf 40.000 bis 50.000 DM im Jahr geschätzt. Von den zwölf Landkreisen in M e c k l e nburg-Vorpommern haben derzeit nur noch vier von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Jagdsteuer zu erheben, nämlich Rügen, Demmin, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust.
(Siegfried Friese, SPD: Ja, dann lassen wir ihnen doch die Möglichkeit! – Peter Ritter, PDS: Und sie wurden dafür nicht bestraft.)
Die kreisfreien Städte verzichten generell auf die Möglichkeit und auch der Kreistag des Landkreises Rügen hat am 28. September den Beschluss gefasst, ab dem 01.01.2001 auf die Erhebung der Jagdsteuer zu verzichten.
Vor dem geschilderten Hintergrund würden auch weitere Kreise, die die Jagdsteuer heute noch erheben, gerne darauf verzichten.
Gleichwohl wird darauf verwiesen, dass die Kreise und kreisfreien Städte gemäß Paragraph 120 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zunächst alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen haben und daher eine Jagdsteuer erheben könnten. Bei Verzicht auf die Jagdsteuer müssen beziehungsweise müssten die Kreise mit Kürzungen im Bereich von Fehlbedarfszuweisungen gemäß Paragraph 9 des Finanzausgleichsgesetzes rechnen, obwohl nach meinem Erkenntnisstand in den letzten Jahren davon kaum noch Gebrauch gemacht wurde.
Die Kreise und kreisfreien Städte sind in ihrer Entscheidung, ob sie die Jagdsteuer erheben wollen oder nicht, nicht mehr frei. Dies widerspricht dem Selbstverwaltungsrecht der Landkreise und kreisfreien Städte. Mit der Jagdsteuer sind keine Reichtümer zu verdienen. Der Landkreis Ostvorpommern hat die Jagdsteuer im Jahre 1995 abgeschafft,
weil der Verwaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen stand. Den Einnahmen in
Höhe von 40.000 DM stand ein Verwaltungsaufwand von 30.000 DM einschließlich Personalkosten gegenüber.
Mit einer gesetzgeberischen Entscheidung, auf die Jagdsteuern zu verzichten, wird eine Gleichbehandlung aller Jagdberechtigten im Land erreicht, unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage der Landkreise. Ich bitte um Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die entsprechenden Ausschüsse. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.