Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre, es gibt keinen Widerspruch, damit ist es so beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Derzeit erheben in Mecklenburg-Vorpommern drei Landkreise die Jagdsteuer, neun Landkreise erheben die Jagdsteuer nicht. Zum Beispiel hat der Landkreis Ludwigslust 1997 durch die Erhebung der Jagdsteuer Einnahmen in Höhe von 275.000 DM erzielt.
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung haben die Landkreise selbstbewusst ihr Selbstverwaltungsrecht wahrgenommen und entschieden, ob sie die Jagdsteuer erheben oder aber ob sie die Jagdsteuer nicht erheben. Die Abschaffung dieser Vorschrift im Kommunalabgabengesetz ist nicht nur ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, sondern es ist weiterhin auch die Frage zu stellen, was denn die Landkreise machen sollen, die derzeit die Jagdsteuer erheben. Die werden doch zum Landtag gehen und sagen, bitte erstattet uns die Einnahmeausfälle. Mir ist nicht ganz klar, Herr Markhoff, ob das in Ihrem Gesetzentwurf berücksichtigt worden ist. Jedenfalls lese ich dazu nichts und ich kann nur Stellung nehmen zu einem Sachverhalt, der niedergelegt ist in Ihrem Antrag.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund muss die Behauptung der Opposition, die Jagdsteuer vermöge grundsätzlich keinen nennenswerten Beitrag zu den Einnahmen der kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreise zu leisten, stark relativiert werden. Würden die d urch das Kommunalabgabengesetz eingeräumten Erhebungsmöglichkeiten ausgeschöpft, so ergäben sich durchaus nennenswerte Einnahmen.
Die im Antrag der Opposition dargestellte Annahme, diese Einnahmen stünden in keinem angemessenen Verhältnis zum Verwaltungsaufwand, ist unzutreffend. Nach dem Bundesjagdgesetz müssen Jagdpachtverträge ohnehin den bei den kreisfreien Städten und Landkreisen bestehenden Jagdbehörden angezeigt werden. Daraus lassen sich die Besteuerungsgrundlagen mit relativ geringem Aufwand ermitteln. Mit heute üblichem IT-Einsatz – und ich kenne einige Kreisverwaltungen, die sehr modern ausgestattet sind – ist der Erhebungsaufwand nach der erstmaligen Projekteinführung in den Folgejahren unerheblich.
Im Übrigen besteht keine abstrakte Pflicht zur Erhebung der Jagdsteuer. Das Kommunalabgabengesetz räumt die Möglichkeit – die Möglichkeit! – der Steuererhebung ein. Diese ist sowohl nach Paragraph 3 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz als auch nach Paragraph 44 gegenüber anderen speziellen Einnahmemöglichkeiten wie Entgelte, Beiträge, Gebühren und so weiter nachrangig. Mithin können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie von der Erhebungsmöglichkeit Gebrauch machen wollen oder nicht. Dies entspricht dem Ziel kommunaler Selbstverwaltung und kommunaler Finanzautonomie. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, ist der Antrag der Opposition kaum nachvollziehbar. Gerade sie fordert ja permanent, wenn ich alles richtig verstanden habe, die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Ja, auch die kommunalen Landesverbände haben sich ganz anders geäußert, Frau Skrzepski, als Ihre Fraktion.
meine Damen und Herren, kann ja nun kein ernsthaftes Argument dafür sein, den kommunalen Körperschaften die durch das Grundgesetz zugewiesene Erhebungsmöglichkeit örtlicher Verbrauchs- und Aufwandssteuern durch den Landesgesetzgeber zu beschneiden.
Bei den Steuerzahlern stößt – soweit ich das verstehe – jede Steuer auf Widerstand, jedenfalls nehme ich das wahr.
Und zu sagen, eine Steuer wird nicht gewünscht und deswegen streichen wir sie, ist wohl etwas abwegig in der Diskussion.
Im Fall der Jagdsteuer vermag auch nicht durchzugreifen, dass mit der Jagdausübung ein nicht unerheblicher Beitrag für die Pflege und den Schutz der Umwelt geleistet wird. Wenn ich es richtig sehe, sind nicht nur die Jäger Umweltschützer, sondern auch andere Bürgerinnen und Bürger im Land und im Bundesgebiet.
Alle Bürger zahlen, wenn ich auch das richtig sehe, Herr Dr. Jäger, Steuern, zum Beispiel auch die Autofahrer,
Ein weiterer Punkt: Schließlich sagt die Opposition auch, dass kreisfreie Städte und Landkreise, die aufgrund
ihrer angespannten Finanzsituation auf Fehlbetragszuweisungen nach Paragraph 9 FAG angewiesen sind, in diesem Zusammenhang gezwungen sein könnten, alle Einnahmemöglichkeiten einschließlich der Jagdsteuer auszuschöpfen. Das ist ein Punkt, der nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Das sage ich ausdrücklich. Allerdings ist dieses in der Entscheidungspraxis meines Hauses, bei mir selbst und bei meinen Amtsvorgängern, bei Fehlbetragszuweisungsanträgen in jedem Einzelfall mit geprüft worden, hat in jedem Einzelfall letztlich jedoch keine Rolle gespielt.
Deswegen ist nicht zu übersehen, dass die Gesetzgebungsinitiative wohl nur für einen einzigen konkreten Landkreis, Frau Kollegin Holznagel, sozusagen geboren worden ist. Der Landkreis Demmin hat nämlich, wie wir wissen, aufgrund seiner angespannten Haushaltslage die Jagdsteuer ab 2000 wieder eingeführt.
Da sich in der politischen Debatte in diesem Landkreis, so zeigt es sich mir jedenfalls, die Gegner der Jagdsteuer nicht durchsetzen konnten –
soll jetzt durch den Landtag die Jagdsteuer gekippt werden. Es kann ja wohl nicht Aufgabe des Hohen Hauses sein, Versprechungen, die im Landkreis Demmin gemacht worden sind, hier umzusetzen. Meine Damen und Herren, vielmehr entspricht gerade diese mit dem Kommunalabgabengesetz geschaffene Lösung, nämlich die Möglichkeit, eine Jagdsteuer zu erheben, dem heutigen Verständnis der kommunalen Selbstverwaltung. Sie wird an anderer Stelle auch von den kommunalen Verbänden nachdrücklich gefordert. So hat zuletzt der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas im Jahre ‘99 den Organen von Bund und Ländern empfohlen, die Finanzautonomie der Kommunen in Deutschland zu stärken.
Für die Landkreise ist die Jagdsteuer nämlich die einzige Steuerart, die sie überhaupt erheben können.
Aus meiner Sicht als Kommunalminister, meine Damen und Herren, verfolgt dieser Gesetzentwurf der Opposition ein völlig abwegiges Ziel und sollte als Vorschlag nicht weiter aufgegriffen werden. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es scheint so, dass die unendliche Geschichte der Jagdsteuer im Landkreis Demmin nun die Fortsetzung hier im Landtag findet. Auslöser dieser Geschichte ist nicht nur der Brief des Demminer Kreistagspräsidenten an die Fraktionen des Landtages. Deshalb will ich zunächst noch etwas näher auf die Umstände eingehen, die den Eindruck erwecken lassen, die Opposition im Landtag hätte ein wirklich wichtiges Problem aufgegriffen.
Der Innenminister hat schon darauf hingewiesen, bis zum Jahr 2000 gab es im Landkreis Demmin keine Jagdsteuer. Niemand ist aber auf die Idee gekommen, deshalb dem Landkreis Demmin irgendwelche Sanktionen aufzuerlegen. Und ich will hinzufügen, die finanzielle Situation des Landkreises Demmin war schon immer angespannt.
Mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2000 hat die Mehrheitsfraktion im Demminer Kreistag, die bekanntlich von der CDU gestellt wird, die Einführung einer Jagdsteuer in Höhe von 40.000 DM beschlossen.
Gleichzeitig wurde ein Zuschuss an den Kreisjagdverband in Höhe von 30.000 DM eingestellt. Rechnet man den Verwaltungsaufwand dann noch ab, bleibt ein Nullsummenspiel übrig.
Die Kreistagsfraktionen von PDS und SPD stellten regelmäßig Anträge, auf die Erhebung der Jagdsteuer zu verzichten. Genauso regelmäßig wurden diese von der CDU-Fraktion abgelehnt. Zeitgleich versuchte die CDUFraktion immer wieder zu vermitteln, dass der Kreis gezwungen sei, die Jagdsteuer zu erheben, und deshalb die Kommunalverfassung geändert werden müsste, obwohl die Kommunalverfassung das Wort „Jagdsteuer“ überhaupt nicht kennt.
Mitten in diese Auseinandersetzung platzte dann noch die Landratswahl im Landkreis Demmin und der Kandidat der CDU erklärte kreisweit, wie übrigens auch alle anderen Kandidaten, dass es mit ihm keine Jagdsteuer geben wird. Nun wissen wir alle, dass der CDU-Kandidat die Wahlen gewonnen hat. Aber nicht alle werden wissen, dass die Kreisverwaltung dem neuen Landrat auch für das Jahr 2001 eine Jagdsteuer in den Haushaltsplanentwurf geschrieben hat.