Protocol of the Session on September 21, 2000

Für die soziale Integration älterer Menschen ist die Wohnungsumgebung mit entsprechend angepassten Dienstleistungs- und Verkehrsstrukturen von großer Bedeutung. Wir befürworten Wohnungen in zentraler und doch ruhiger Ortslage.

Gleichzeitig mit den Wohnungen sind, wenn nicht bereits schon vorhanden, Gemeinschaftseinrichtungen zu schaffen. In diesen Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt die soziale und pflegerische Betreuung. Bestandteil der Gemeinschaftseinrichtungen sind aber auch Altenbegegnungsstätten, die gleichzeitig für ältere Menschen im Wohngebiet offen sind.

Insgesamt wurden von 1992 bis 1999 rund 225 Millionen DM Landesfördergelder und davon rund 4.300 altengerechte Wohnungen geschaffen. Das sind durch Neub a u rund 2.200 Wohnungen mit Betreuungsangebot, 650Wohnungen wurden aus dem Bestand durch Umbaumaßnahmen an die besonderen Wohnanforderungen älterer Menschen angepasst und rund 1.450 Wohnungen wurden im Rahmen des generationsverbundenen Wohnens im Familienheim geschaffen, das heißt Leben von Alt und Jung unter einem Dach durch den Bau einer zweiten Wohnung. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich beide Generationen entsprechend ihrer Möglichkeiten gegenseitig unterstützen können. Für die Älteren sind familiäre Betreuung und Hilfe bis zum Lebensabend durch die Familie gesichert und auch, wenn möglich, gern gesehen.

Für den Bau von 31 Gemeinschaftseinrichtungen zur Betreuung der älteren Mitbürgerinnen und -bürger in Verbindung mit altengerechten Wohnungen wurden vom Sozialministerium rund 6 Millionen DM bereitgestellt zu den 225 Millionen DM Landesfördergeldern.

Die demographische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass noch eine große Anzahl an altengerechten Wohnungen mit Betreuungsangebot erforderlich ist, um den tatsächlichen Bedürfnissen und Vorstellungen der heutigen und künftigen Seniorengenerationen gerecht zu werden. Die Inanspruchnahme der Landeswohnungsbauprogramme belegt dies eindrucksvoll. In der Bewilligungspraxis streben wir künftig an, die regionalen Differenzierungen in der Altersstruktur stärker zu beachten.

Insgesamt ist festzustellen, die Landesregierung trägt den wachsenden Bedürfnissen der älteren Menschen nach entsprechenden Wohnungen durch den Bau von altengerechten Wohnungen mit Betreuungsangebot Rechnung. Bereits im Jahr 1999 wurde die Zahl der geförderten altenbetreuten Wohnungen im Vergleich zu 1998 um 150 Wohnungseinheiten auf 500 erhöht. Im Landeswohnungsbauprogramm 2000 stehen erneut rund 40 Millionen DM Fördermittel für 500 altenbetreute Wohnungen bereit. Eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu sozialverträglichen Preisen ist stets eine vorrangige Aufgabe staatlicher Politik. Aus diesem Grund hat die Förderung altengerechter und betreuter Wohnungen für die Landesregierung hohe Priorität. – Ich danke.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Herr Glawe, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es heute kurz machen. Die Unterrichtung zu altengerechtem und betreutem Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern unterstreicht, dass die Seite-Regierung in acht Jahren eine hervorragende Politik gemacht hat, dass Sie als die Nachfolger gute Grundlagen haben, die Dinge auf den Weg zu bringen. Frau Bunge hat einige Dinge genannt. Das Wichtigste ist: Die demographische Entwicklung zwingt uns dazu, in besonderer Weise älteren Menschen Angebote zu machen, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Dabei geht es darum, dass man in der eigenen Wohnung leben kann, dass man altersgerechtes Wohnen haben kann, dass man auch Sozialstationen privater wie auch gesellschaftlicher Organisationen in Anspruch nehmen kann, dass man auch in Heimen seinen Lebensabend verbringen kann, und dazu, denke ich, hat die Regierung Seite in den Jahren ihrer Regierungsverantwortung die Grundlagen für Ihr weiteres Handeln gelegt.

Meine Damen und Herren, vielleicht zwei, drei Dinge, die ich hier noch erwähnen will. Unter der CDU-geführten Regierung haben wir es immerhin geschafft, dass die Sanierung der Fenster, Dächer, Heizungen und Sanitärausstattungen in den Häusern zu 85 Prozent erreicht worden ist. Ich denke, das ist eine bemerkenswerte Leistung. Ich will sie hier extra noch mal nennen. Eine ganz wichtige Aufgabe für die Zukunft ist es, dass Kreisentwicklungspläne aufgestellt werden. Da sind ja viele Kreise jetzt dabei, um die Dinge voranzubringen.

Ein letztes Wort noch: Ohne die Pflegeversicherung in Deutschland wären diese Erfolge letzten Endes nicht möglich gewesen. Und ich meine schon, dass auch die Pflegeversicherung zu vielen finanziellen Segnungen gerade in Ostdeutschland beigetragen hat.

Meine Damen und Herren, es wäre sicherlich richtig und wichtig, wenn man über weitere Daten nachdenkt, um

noch gezieltere Angaben zu haben. Immerhin haben wir ja im Land über 13.000 Alten- und Pflegeheimplätze. Auch diese müssen in Zukunft weiter beachtet werden und gut versorgt sein.

Ich bin mit der Unterrichtung weitestgehend einverstanden, denn es ist eine Bilanz der Regierung Seite. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Frau Seemann, Sie haben das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auf Initiative der Koalitionsfraktionen wurde auf Drucksache 3/288 die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag eine Unterrichtung über Angebote für altersgerechtes und betreutes Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen. Zielrichtung des Antrages war, eine Unterrichtung zu erhalten, um zu prüfen, ob ambulante und stationäre Einrichtungen, ob betreutes Wohnen sowie Angebote der offenen Alten- und Behindertenhilfe im Land ausgewogen vorhanden sind.

Die Notwendigkeit, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, liegt auf der Hand. Ein Blick in die vom Statistischen Landesamt für Mecklenburg-Vorpommern herausgegebene Bevölkerungsprognose bis zum Jahre 2010 zeigt, dass der Anteil der älteren Personen an der Gesamtbevölkerung immer mehr zunimmt. Betrug der Anteil derjenigen ab 60 Jahre und darüber hinaus im Jahre 1999 noch 20,9 Prozent, so waren es im Jahre 2000 21,6 Prozent, 2005 sind es 22,8 und 2010 23,0 Prozent. Dass hierbei der Anteil von Frauen ständig zunimmt, ist mittlerweile auch bekannt. Auf die gesamte Entwicklung muss vorausschauend reagiert werden und da das Wohnen die Lebensqualität in hohem Maße bestimmt, muss hierauf auch ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Diesem Anliegen wird grundsätzlich mit der vorliegenden Unterrichtung Rechnung getragen. „Ältere Menschen sind Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Sie sind aufgrund ihres häufig eingeschränkten Handlungs- und Mobilitätsradiuses stärker auf die eigene Wohnung und das unmittelbare Wohnumfeld fixiert.“ So nachzulesen in der Unterrichtung auf Seite 2.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, so einfach kann man sich das Problem dann aber doch nicht machen. Es ist bedauerlich, dass niemand bei der Erarbeitung der Unterrichtung auf die Idee gekommen ist, die Bevölkerungsprognose zu Rate zu ziehen. Ich weiß nicht, wer von den Abgeordneten, die hier noch im Hohen Hause mit Energie ihrer Tätigkeit nachgehen, bereits das 60. Lebensjahr vollendet hat oder es in Kürze tun wird. Wer von Ihnen würde sich in die Kategorie „alt“ einordnen? An dieser Stelle macht sich aus meiner Sicht mit Bedauern bemerkbar, dass die Datenerfassung von der Realität längst überholt worden ist. Es wird auf der einen Seite davon geredet, das Lebensarbeitsalter von Frauen zu erhöhen, weil sie ebenso wie Männer auch eine längere Lebenserwartung haben, auf der anderen Seite stufen wir jeden und jede ab 60 Jahre relativ undifferenziert in die Kategorie „alt“. Bis auf wenige Ausnahmen sind jedoch die 60- bis 70-Jährigen heute noch sehr aktiv, wenn auch aufgrund der Arbeitsmarktlage nicht im Beruf, so doch im Ehrenamt, in der Familie oder für sich ganz persönlich.

Also muss sich um die danach folgenden Jahre gekümmert werden und da wird es richtig spannend. Lassen Sie mich nur einige Zahlen nennen: 1999 betrug der Anteil der über 70-Jährigen an der Gesamtbevölkerung noch 8,64 Prozent, im Jahre 2000 waren es bereits 9,02 Prozent, 2005 werden es 10,82 Prozent sein und im Jahre 2010 13,10 Prozent.

Meines Erachtens muss viel zielgerichteter auf die Differenzierung des Älterwerdens mit entsprechenden Maßnahmen reagiert werden. Die Betreuungs- und Pflegebedürftigkeit setzt zwar insgesamt später ein, aber dann auch spezieller und intensiver. Ich nenne nur das Stichwort „Demenz“. Hierauf hätte doch schon längst verstärkt reagiert werden müssen, und zwar nicht nur im Rahmen der stationären, sondern auch der ambulanten Pflege. Die neue Bundesregierung bemüht sich derzeit um Lösungen, aber da in den Jahren vorher zu wenig auf diese Entwicklung geachtet worden ist, gestaltet sich dieses jetzt schwierig.

Meine Damen und Herren! Unabhängig von meiner Kritik an der Datenerfassung, die ich nun schon häufiger angeführt habe, wird insgesamt in der Unterrichtung deutlich, dass noch eine große Zahl an altengerechten Wohnungen erforderlich ist, um den tatsächlichen Bedürfnissen und Vorstellungen der heutigen und künftigen Seniorengenerationen gerecht zu werden. Dies entspricht auch den Aussagen und Erfahrungen der Verbände. Die älteren Menschen im Land leben überwiegend in Wohnungen ohne besondere altengerechte Gestaltung beziehungsweise Ausstattung. Dies liegt natürlich auch daran, dass ältere Menschen gerne in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen. Es ist angesichts der immer höher werdenden Lebenserwartung daher erforderlich, die vorhandenen Wohnungen altengerecht um- beziehungsweise auszubauen und eine Betreuung im Hinblick auf soziale, pflegerische und hauswirtschaftliche Dienste zu organisieren. Insofern würde ich mich auch dem Vorschlag des BMFSFJ in der Broschüre „Betreutes Wohnen in Europa“ anschließen und statt von „betreutem“ Wohnen von „autonomem“ Wohnen sprechen.

Welch großen Nachholbedarf wir auch aus den vorangegangenen Jahren haben, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass für den Bau von altengerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen mit Betreuungsangebot 1999 Förderungsanmeldungen für circa 1.700 Wohnungen eingegangen sind, aber nur für circa 500 Wohnungen in dem Jahr Fördermittel bereitgestellt werden konnten, und das, meine Damen und Herren von der CDU – bevor Sie sich jetzt freuen –, waren schon deutlich mehr Wohnungen als im Durchschnitt der Vorjahre. Da waren es nämlich circa 250 jährlich. Es ist zwar lobenswert, dass in 2000 die Förderung auf gleich hohem Niveau fortgesetzt wird. Es bleibt aber die Frage, ob bei solch bekannter Diskrepanz zwischen Nachfrage und Angebot, die – und das betone ich noch einmal – offensichtlich auch dadurch zustande gekommen ist, dass in den Vorjahren nicht genug gemacht worden ist, die Förderung von altengerechten Wohnungen mit Betreuungsangebot nicht verstärkt werden müsste. Hier sehe ich persönlich doch Handlungsbedarf.

Im Bereich des Baurechts ist von den Regierungsfraktionen die Änderung der Landesbauordnung eingeleitet worden. Die Vorschriften über das barrierefreie Bauen werden künftig nicht nur den Erfordernissen der Menschen mit Behinderung mehr entsprechen, sondern auch

in noch stärkerem Maße als bisher den Bedürfnissen des Wohnens im Alter. Ich freue mich, dass unsere Vorschläge insoweit auch die Zustimmung des Landesseniorenbeirates finden.

Weiterhin unterstützte die Landesregierung mit dem in 1999 aufgelegten Landesprogramm zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur erstmals auch nichtinvestive Maßnahmen. Ziel der Förderung ist eine Erhöhung der Wohnqualität in den Großwohnsiedlungen durch die Bereitstellung von wohnwertverbessernden Maßnahmen. Förderungsfähig sind auch spezielle Angebote der Wohnungsunternehmen für ältere Menschen wie zum Beispiel Alltags- und Haushaltshilfen. Insgesamt stehen dafür 4 Millionen DM Landesförderungsmittel bereit. Dies begrüße ich ausdrücklich. Jedoch wäre es auch interessant zu wissen, wie hoch der Bedarf wirklich eingeschätzt wird. Angebote der Nachtpflege gibt es bisher nicht. Dies ist ein Thema, meine Damen und Herren, über das wir uns einmal unterhalten sollten. Warum gibt es diese Nachtpflege nicht? Besteht kein Bedarf oder findet sich niemand, der das leisten möchte?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht sehr ausführlich wird leider der Umfang der Betreuungsleistungen dargestellt. Dies macht aber gerade ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal der mannigfaltigen Angebote sowohl aus preislicher als auch aus inhaltlicher Sicht aus. Daneben wird bezüglich „Überblick und Inhalte der Angebote in der Pflege“ sowie an anderer Stelle auf den Landesaltenplan von 1998 hingewiesen. Es war aber nicht Sinn und Zweck der Unterrichtung, zwei Jahre alte Unterrichtungen zu wiederholen. Ich hätte mir schon eine augenblickliche Situationsbeschreibung gewünscht. „Mir fehlen konkrete Vorstellungen für einzuleitende Maßnahmen, damit der Plan nicht allgemeines Postulat bleibt, sondern tatsächlich etwas im Leben der älteren Generation bewirkt“, betonte die Abgeordnete Frau Dr. Tschirch in der 89. Sitzung am 24. Juni 1998 im Zusammenhang mit den Eckpunkten zum Landesaltenplan. Meine Damen und Herren, ich hätte das auch in diesem Punkt bei der vorliegenden Unterrichtung für sinnvoll gehalten.

Im Bereich der Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung über vorhandene Angebote bei den Pflegekassen geführt wird und dort zur Einsichtnahme vorliegt. Die Zahlen müssten meines Erachtens doch auch dem Sozialministerium für seine Planung vorliegen. Wäre es so schwierig gewesen, diese mit aufzuführen?

Grundsätzlich werden in der Unterrichtung die wichtigsten Eckdaten und Erkenntnisse wiedergegeben, allerdings zum größten Teil in formloser, nebeneinander stehender Aufzählung. Eine Verknüpfung zwischen Sozialem und Wohnungswesen hätte es besser ermöglicht, Schlussfolgerungen für zukünftiges Handeln zu ziehen. Dies, meine Damen und Herren, war zwar nicht Inhalt des Antrages,

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Und warum erzählen Sie dann so was?)

hätte jedoch zu einem umfassenderen Bild beigetragen. Gerade aber die besonders in dem Antrag herausgehobenen Punkte der offenen Alten- und Behindertenhilfe kommen hier viel zu kurz und ich finde, es reicht bei weitem nicht aus, das dieses im Landesaltenplan von 1998 nachzulesen sei, der, wie die Abgeordnete Frau Mahr

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Hätten Sie mal einen Antrag eingebracht.)

in der schon genannten Sitzung zu den Eckpunkten des Landesaltenplanes betonte, kein Dogma sei und an dem die Arbeit auch gemeinsam fortgesetzt werden sollte. Vielleicht wäre auch eine Definition zu altengerechtem und betreutem Wohnen sinnvoll gewesen, um sich daran in der Unterrichtung zu orientieren. Hilfreich hierbei hätte die von mir schon genannte Broschüre des BMFSFJ sein können.

Meine Damen und Herren! Unabhängig von dem vorher Gesagten denke ich, dass diese Unterrichtung uns Hinweise gibt, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht, um die Wohn- und Lebensverhältnisse älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verbessern. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Müller von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Frau Müller.

Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns vorliegende Unterrichtung hat doch einige Denkanstöße gegeben. Vieles wurde dazu schon gesagt. Mir gab es noch weitere Denkanstöße, denn im Zusammenhang mit unseren Diskussionen zur Landesbauordnung wissen Sie, dass ich eine unwahrscheinliche Verfechterin des barrierefreien Bauens bin.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Und es ist kein Wunder, dass bestimmte Zahlen uns nicht gegeben werden konnten. Ich hatte schon mal recht sarkastisch gefragt: Altengerechtes Wohnen, betreutes Wohnen, behindertengerechtes, behindertenfreundliches – wer hat die Worte bloß erfunden und wo sind die Definitionen dafür?

Gewiss, vom sozialen Punkt sieht man es im Moment noch getrennt als Wohnungsbaupolitik. Aber die, die wir Betroffene sind, sehen das um Gottes willen überhaupt nicht getrennt und deswegen muss ich hier wieder sagen: Was um Himmels willen ist, so, wie es in der Unterrichtung steht, altengerechtes und barrierefreies Bauen? Wenn ich barrierefrei baue, dann ist es barrierefrei, und zwar im Sinne der Definition, barrierefrei in Richtung baulicher Barrieren und Kommunikationsbarrieren. Und dann brauche ich nichts Altengerechtes mehr. Was ist denn dann altengerecht? Baue ich dann etwa den Geruch von Rheumasalbe und Vitamin-B-Komplex schon ein?

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Meine Damen und Herren, in dem Moment, wo ich barrierefreie Wohnungen habe, brauche ich keinem Menschen eine altengerechte Wohnung zu bieten, denn er kann das machen, was er eigentlich im ureigensten Sinne möchte, nämlich in seiner Wohnung und in seinem Wohnumfeld verbleiben.

Die Landesregierung hat mit Recht in den vergangenen Jahren gesehen, dass es mit den barrierefreien Wohnungen im Land Mecklenburg-Vorpommern mehr schlecht als recht steht. Demzufolge wurde ein Sonderwohnungsbauprogramm aufgelegt, um altengerechte Wohnungen mehr zu fördern. Es sind aber barrierefreie Wohnungen. Und wenn ich auf der einen Seite als Regierung mit Fug und Recht sagen kann, dass ich Menschen mit geistiger Behinderung enthospitalisiere, dann frage ich Sie, wenn

Sie sich auf die Schulter klopfen für altengerechte Wohnghettos: Wer ist berechtigt, die älteren Menschen zu hospitalisieren? Sehen Sie sich doch bitte um! Freie Träger bauen Alten- und Pflegeheime – in Ordnung. Freie Träger sehen die Förderung von altengerechtem Wohnen, bauen diese Häuser gleich nebenan und wenn es dann noch für betreutes Wohnen eine Extraförderung aus dem Sozialministerium gibt, wird da gleich noch ein Block danebengebaut. Meine Damen und Herren, das ist nichts anderes als Schaffung von Wohnraum, und zwar Schaffung von barrierefreiem Wohnraum.

Wir haben jetzt das Phänomen, dass freie Träger, die altengerecht gebaut haben, natürlich fast immer daneben schon das Altenpflegeheim hatten. Mit anderen Worten, sie haben das Klientel gleich auf dem Territorium, das dann ins Pflegeheim zieht, und demzufolge sind dort die Betten ausgelastet. Ich glaube nicht, dass das im Sinne von älteren Menschen ist. Ältere Menschen wollen solange sie können in ihrer Wohnung verbleiben. Und wenn in Neubrandenburg riesige Blöcke hochgezogen werden – altengerechtes Wohnen in Neubrandenburg-Süd – und demzufolge Menschen von Ost und Nord nach Süd ziehen, ist das gewiss auch damit verbunden, dass man sich von lieb gewordener Umgebung trennen muss.

Ich habe nichts dagegen, wenn weiter geguckt wird und gezählt wird und aufgelistet wird, wie sich die Bevölkerung in unserem Land entwickelt oder auch nicht entwickelt. Aber ich habe etwas dagegen, wenn von vornherein gesagt wird, mit dem Ansteigen der Zahl der alten Menschen brauchen wir in unserem Land mehr altengerechte Wohnungen. Nein, wir brauchen barrierefreie Wohnungen, so dass die Menschen da bleiben können, wo sie sind

(Georg Nolte, CDU: Und wie machen Sie das denn bei Neubaublöcken, die noch da sind?)

und nur im Extremfall in die Ecken ziehen müssen, wo eben ganz spezifisch bestimmte Angebote gemacht werden. Dazu gehört auch das Wohnumfeld und dazu gehört auch, dass die Menschen zueinander kommen können.

(Zurufe von Georg Nolte, CDU, und Annegrit Koburger, PDS)

Und da bin ich bei einer ganz anderen wichtigen Sache. Das generationsverbundene Wohnen, meine Damen und Herren,

(Harry Glawe, CDU: Das steht doch alles im Wohnungsbauprogramm drin.)