Protocol of the Session on July 13, 2000

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Zum Schluss, Herr Seidel, das Beste kommt immer zum Schluss.)

Ja, zum Schluss.

Empfinden Sie es denn wirklich als das Kerngeschäft der Landesregierung, mit Hard- und Software zu handeln?

(Annegrit Koburger, PDS: Warum zu handeln? Einzukaufen.)

Und wie verstehen Sie dann die Unterstützung kleiner und mittelständischer Betriebe, wie Sie es jetzt zum Schluss gesagt haben, wenn im Paragraphen 3 Absatz 2 eine Formulierung gebraucht wird, die, wie ich finde, völlig selbstverständlich ist? Da steht nämlich drin: Es ist insbesondere auch an den Paragraphen 15 des Mittelstandsfördergesetzes vom soundsovielten und so weiter und so fort gebunden. Ja, da frage ich mal: Was denn sonst?

Auf Ihre letzte Frage bezugnehmend war es die wesentliche Forderung der Unternehmerverbände, das ausdrücklich noch mal zu erwähnen. Wir können es gerne herausstreichen, Herr Seidel, wenn das so normal ist. Es ist gesetzliche Grundlage.

Ja, es ist doch dann offensichtlich, dass es eben leider nicht normal ist.

Würden Sie mir bitte das Recht zur Antwort lassen.

Ich denke, in dieser Frage, wenn Sie der Ansicht sind, dass es nicht notwendigerweise noch mal erwähnt werden müsste, da es Gesetzeskraft hat,

(Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU)

sollten wir uns dazu verständigen, es rauszustreichen.

Auf Ihre erste Frage: Ich habe nicht gesagt, dass es zum Kerngeschäft der Landesregierung gehört, mit Leistungen im IT-Bereich zu handeln.

Ja, das ist doch...

Zum Kerngeschäft der Landesregierung gehört, dass in der Ausstattung und in dem Verwaltungsgeschäft IT-Leistungen notwendig sind, Hard- und Software für die Verwaltungsarbeit. Und ich sage noch mal, das DVZ ist in diesem Sinne Landeseigentum und Landesverwaltung.

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aber nicht Landesregierung, nicht Landesregierung. – Ministerin Sigrid Keler: Genau.)

Ich denke, das ist eine klare Rechtsstellung. Und nicht Landesregierung!

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Schönen Dank.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Borchert von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Herr Borchert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und

Sparsamkeit folgend, muss die Landesregierung ständig prüfen, auf welche Weise und wo unter Einhaltung von qualitativen und quantitativen Anforderungen finanzielle Einsparungen möglich sind. Und dazu gehört natürlich auch insbesondere der gesamte Bereich der Informationstechnikbeschaffung, denn immerhin wurden von 1998 bis 2001, wir konnten es nachlesen, Ausgaben für Hard- und Software von über 17 Millionen DM getätigt.

(Georg Nolte, CDU: Das war noch viel mehr! – Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)

Insgesamt waren es sicherlich dann bis 35 Millionen DM. Ich habe mich erst mal nur bezogen auf diese konkrete Aussage in der Problemstellung zum Gesetzentwurf.

Leistungsfähige Verwaltungsstrukturen sind ohne moderne Informationstechnologien nicht mehr denkbar, so dass uns klar ist, dass dieser Bereich noch weiter an Bedeutung gewinnen wird und die genannten Summen sicherlich in den nächsten Jahren noch höher ausfallen werden.

Derzeit werden alle Bedarfe an Informationstechnik durch die Ministerien und nachgeordneten Behörden weitgehend in eigener Regie abgedeckt. Wollen wir aber zukünftig weitere Einspareffekte erzielen, müssen wir durch eine Zusammenfassung der gesamten IT-Beschaffung für die Landesregierung dafür sorgen, dass zukünftig erstens der Beschaffungsaufwand weiter reduziert wird und zweitens durch günstige Konditionen Mengenrabatte erzielt werden und demzufolge Einspareffekte.

Dabei spielt natürlich die Konzentration in einer Hand eine ganz entscheidende Rolle, eine Forderung aller Fraktionen bereits auch in den letzten Jahren. Und es war auch das CDU-geführte Innenministerium im Januar 1998, d a s bereits mit einem Gutachten die Notwendigkeit der zentralen Beschaffung der Informationstechnik so ja auch festgestellt hat.

Die Formen der zentralen Beschaffung sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Der Kollege Nolte hat das bereits angesprochen. Es gibt die Möglichkeit, das in Form einer Beschaffungsstelle innerhalb der Landesregierung zu tun oder auch in Form eines Landesbetriebes. Ich meine aber auch, so, wie es hier vorgeschlagen ist, dass es sich für unser Land ausdrücklich anbietet, die vorhandenen Strukturen zu nutzen und in dem Falle der DVZ GmbH als Eigengesellschaft des Landes auch die Aufgabe dieser zentralen Beschaffungsstelle nicht nur zu übertragen, sondern das auch mit entsprechenden Rechtsstellungen zu versehen. Dafür gibt es eine ganz einfache und klare Begründung, das liegt auf der Hand:

Das DVZ hat praktisch über Jahre hinweg das Fachwissen und die Logistik entwickelt wie in keinem anderen Bundesland, und zwar in einer für uns besonderen Situation, auch ausgehend vom Jahr 1992. Denn am 27. Februar 1992 hat das Land die Geschäftsanteile an der DVZ GmbH Schwerin mit einem Stammkapital von 4,1 Millionen DM von der Treuhand erworben, um ein Landesdatenverarbeitungszentrum zu betreiben. Gegenüber der Treuhand hat sich darüber hinaus das Land verpflichtet, auf dem übertragenen Betriebsgelände des DVZ Schwerin für die Dauer von mindestens zehn Jahren ein Datenverarbeitungszentrum zu betreiben und zukunftsgerechte Investitionen durchzuführen.

In der Zeit von 1994 bis 1996 wurden demzufolge vom Land in das DVZ für Um- und Neubau 30,8 Millionen DM

investiert. Und seitdem wurde das DVZ auch erfolgreich als zentraler Dienstleister für die Landesverwaltung entwickelt. So werden zum Beispiel circa 75 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes des DVZ durch Aufträge erwirtschaftet, die ausschließlich vom Land erbracht werden. Circa 20 Prozent des Gesamtumsatzes werden durch Aufträge kommunaler Auftraggeber und nur circa fünf Prozent durch Aufträge privater Auftraggeber erzielt.

(Wolfgang Riemann, CDU: Viel zu wenig.)

Das haben Sie gesagt.

(Wolfgang Riemann, CDU: So gehen wir mit dem Eigentum um.)

Ach, Herr Riemann, die Bewertung, ob nun fünf Prozent viel oder wenig sind, mathematisch dürfte sich die Frage beantworten.

Also mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun die Rechtsstellung des DVZ geregelt werden, damit insbesondere das Verhältnis der Eigengesellschaft zum Land als alleinigem Gesellschafter und Auftraggeber. Nach Paragraph 3 Absatz 1 können demzufolge Dienststellen des Landes das DVZ für allgemeine Dienstleistungen und anwendungsbezogene Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dass es eines Ausschreibungsverfahrens bedarf. Der Vorwurf an dieser Stelle, durch eine zentrale Organisation der Beschaffung würden private Anbieter verdrängt oder ausgeschlossen, wird aber gerade mit Absatz 2 im Paragraphen 3 widerlegt, in dem ausdrücklich geregelt wird, dass Leistungen Dritter, die das DVZ für das Land beschafft, an die für öffentliche Auftraggeber geltenden Vergaberichtlinien gebunden sind.

(Vizepräsidentin Kerstin Kassner übernimmt den Vorsitz.)

Die Aufgaben, die das DVZ also erfüllt, sind Aufgaben im öffentlichen Allgemeininteresse, die ausdrücklich ohne primäre Gewinnerzielungsabsicht gegenüber dem Land nach dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu erfüllen sind.

Und jetzt zu diesen fünf Prozent. Mit Paragraph 4 wird die Randnutzung, so möchte ich mal die fünf Prozent umschreiben, vorhandener Kapazitäten, das heißt die Teilnahme des DVZ auf dem freien Markt im Wettbewerb mit Dritten geregelt. Dabei wird sichergestellt, dass das DVZ entweder durch einen eigenständigen Betriebsteil oder durch eine Tochtergesellschaft am Wettbewerb teilnimmt und dass durch die Teilnahme am Wettbewerb mit Dritten keine unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen des Landes oder durch das Land den Wettbewerb mit privaten Bietern beeinträchtigen und gleiche Wettbewerbschancen bestehen. Das DVZ muss also auf dem freien Markt in diesem Bereich mit den gleichen Risiken agieren wie ein konkurrierendes Privatunternehmen.

Zusätzliche Kosten entstehen natürlich dem Land mit diesem Gesetz nicht. Es geht um etwas anderes, es geht um Einspareffekte. Und das Beispiel aus dem Justizministerium, dass man durch die Erzielung von Mengenrabatten beim Ankauf von circa 3.000 PCs Einspareffekte von über drei Millionen erzielen kann, ist nur ein Beispiel. Es könnte sich sicherlich zukünftig noch mit weiteren Beispielen oder bei weiteren Einspareffekten untersetzen.

Ich bitte im Namen der SPD-Fraktion um die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Borchert.

Ich schließe damit die Aussprache.

Wie im Rahmen der Debatte beantragt, ist vorgesehen, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1381 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Rechtsausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern. Dazu liegt Ihnen vor die Drucksache 3/1387.

Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 3/1387 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Kreuzer von der PDS-Fraktion. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen der PDS und SPD bringen heute ein Gesetz zur Veränderung der Landesbauordnung ein, in dem die Regelungen zum barrierefreien Bauen neu gefasst werden. Diese Tatsache hat zwei Ursachen.

Erste Ursache: Alle Kolleginnen und Kollegen, die bereits in den vorangegangenen Wahlperioden diesem Landtag angehörten, beziehungsweise alle, die das Geschehen in diesem Haus aufmerksam verfolgten, werden in Erinnerung haben, dass wir, das heißt auch ich, stets und ständig beanstandeten, mit der geltenden Landesbauordnung würden Behinderten, alten Menschen, Personen mit Kleinkindern bessere und notwendige barrierefreie Lösungen vorenthalten. Unsere diesbezüglichen Verbesserungsvorschläge sind dann auch von den jeweiligen Koalitionen abgelehnt worden mit Begründungen wie: Alle Verantwortlichen, also Eigentümer, Bauherren, Investoren und so weiter, werden schon das Richtige tun. Die DIN-Normen reichen aus. Der Markt würde schon alles richten für die besondere Klientel der Menschen mit Behinderungen. – Aber die Praxis hat gezeigt, dass das zurzeit noch gültige Baurecht den Bedürfnissen gerade dieser Menschen, die es im Leben ja ohnehin schwer genug haben, nicht angemessen gerecht wird, was aus zahlreichen Wortmeldungen, aus Bitten, Klagen Betroffener und ihrer Interessenvertreter hervorgeht.

Nebenbei bemerkt: Die Behauptung der CDU-Fraktion – Frau Kleedehn war ja selbst Bauministerin und müsste es eigentlich besser wissen –, MecklenburgVorpommern nähme in Sachen Barrierefreiheit schon jetzt eine Vorreiterrolle ein, ist absolut falsch,