Protocol of the Session on July 12, 2000

Ich habe Ihnen vorgelesen, elf Punkte, eine endlose Verordnung und alle möglichen Prüfungsleistungen. Das muss alles überprüft werden und das muss alles in der Verwaltung dieses Landes geschehen. Ich muss daraus schließen, dass, wenn die Regierung reinschreibt „keine Kosten“, sie nur berechnet, ob sie irgendwo Bargeld in die Hand nehmen muss. Dass die Beamten relativ viel Aufgaben hiermit kriegen, das erscheint im Kopf der Regierung nicht als Kosten. Und das erscheint mir doch sehr bedauerlich. Man müsste eigentlich, wenn man schreibt, ob es Kosten für die öffentliche Hand sind, sagen, na ja, arbeiten müssen wir bei der Ausführung und Durchsetzung noch allerhand.

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass jetzt natürlich völlig neu auch die ganzen Abrechnungen von den Betreuern überprüft werden müssen. Das ist ein Haufen bürokratischer Arbeit. Das muss sein, ich sehe das ein, aber dann einfach schlicht zu schreiben „Kosten. Keine“, ich glaube, man muss noch einmal darüber nachdenken, wie man die Kosten in solchen Fällen richtig berechnet.

Zum Schluss möchte ich in diesem Lande allen Betreuern – und um die geht es ja hier letzten Endes – danken für ihre Arbeit, denn wir wissen alle, welch aufopferungsvolle Arbeit das oft ist. Und ich hoffe, dass wir mit diesem Gesetz jetzt und mit der folgenden Verordnung denen die Arbeit nicht allzu schwer, sondern denen die Arbeit leichter machen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Helmrich.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Koburger von der PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch vorweg sagen, dass unsere Fraktion dieser Beschlussempfehlung und damit dem entsprechenden Gesetz zustimmen wird. Und ich möchte auch noch einmal auf das abheben, was ich in meiner Rede bei der Einbringung des Gesetzentwurfes deutlich gemacht habe, und zwar dass ich das als ein positives Zeichen für die Betreuerinnen und Betreuer insbesondere hier in Mecklenburg-Vorpommern ansehe, die nach der Wende diese Richtung als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger genutzt haben. Sie können sich jetzt nachqualifizieren und entsprechend vernünftige Entgelte erzielen.

Ich möchte aber auf eine Aussage von Herrn Helmrich eingehen, wo ich einen Unterschied in der Haltung unsererseits zur CDU deutlich machen möchte. Ich bin schon dafür, dass die Regelung so beibehalten werden soll, dass die Betreuungssätze nicht in den einzelnen Bundesländern, sondern bundeseinheitlich festgelegt werden. Es kann nicht sein, dass die Betreuungssätze für ein und dieselbe Tätigkeit in Bayern meinetwegen aufgrund der Finanzkraft dieses Bundeslandes anders sind als die Betreuungssätze in einem Bundesland wie MecklenburgVorpommern, das ja bekannterweise zu den ärmsten gehört.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Von der Warte her möchte ich es auch kurz machen: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, also der Beschlussempfehlung, und wünschen den Betreuerinnen und Betreuern viel Erfolg in ihrer verantwortungsvollen Arbeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Frau Koburger.

Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1394, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? –

(Andreas Bluhm, PDS: Die Gegenstimmen sind alle draußen.)

Stimmenthaltungen? – Die gibt es nicht. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/1202 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen bitte. – Es gibt keine. Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, Drucksache 3/1285, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 3/1405.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1285 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 3/1405 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch.

Dann kommen wir jetzt zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1405, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1285 unverändert anzunehmen.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 21 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/1285. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 21 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 3/1285 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/1285 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes, auf Drucksache 3/892, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 3/1371.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/892 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 3/1371 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Abgeordnete Frau Dr. Seemann als Vorsitzende des Sozialausschusses. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes, Drucksache 3/892, in seiner 31. Sitzung am 15. Dezember 1999 in Erster Lesung beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und den Tourismusausschuss überwiesen.

Dieser Gesetzentwurf passt die Kriterien, die für die Anerkennung als Kur- und Erholungsort erforderlich sind, den geänderten Standards an. Gleichzeitig werden redaktionelle Ungenauigkeiten korrigiert und die Bezeichnungen von Ministerien und anderen Institutionen aktualisiert. Soweit durch diesen Gesetzentwurf neue Anforderungen an Kur- und Erholungsorte, wie zum Beispiel das Vorhan

densein einer Kommunikations- und Informationseinrichtung sowie die Bewachung von Badestellen, gestellt werden, gelten diese Anforderungen im Prinzip auch für bereits anerkannte Kurorte. Besondere Übergangsbestimmungen sind hierfür nicht vorgesehen, denn die Einhaltung dieser Anforderungen könnte nur über einen Widerruf der Anerkennung nach Paragraph 8 Absatz 1 durchgesetzt werden. Dieser Widerruf steht im Ermessen des Sozialministeriums. Dieses wird hiervon nur Gebrauch machen, nachdem die jeweilige Gemeinde unter Berücksichtigung ihrer konkreten Situation hinreichend Zeit hatte, die örtlichen Einrichtungen der neuen Rechtslage anzupassen. Die auf diese Weise mögliche flexible Handhabung ist einer gesetzlichen Übergangsregelung mit notwendigerweise starren Fristen vorzuziehen.

Der Sozialausschuss hat in seiner 35. Sitzung am 5. April 2000 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Liste der Anzuhörenden bitte ich aus dem schriftlichen Bericht zu entnehmen. Die Angehörten haben dabei grundsätzlich die Änderungen des Kurortgesetzes begrüßt. Insbesondere der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern hat darauf hingewiesen, dass der von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern vorgelegte Gesetzentwurf ohne Einschränkung den heute üblichen Ansprüchen der Gäste an einen leistungsfähigen Kur- beziehungsweise Erholungsort entspreche und zur Klarstellung von bisher offenen Fragen und zu mehr Rechtssicherheit beitrage. Darüber hinaus haben sich die Anzuhörenden im Wesentlichen zu den Themen Badestellenverordnung, Barrierefreiheit, Übergangsbestimmungen, Wasserrettung und Zuständigkeit der örtlichen Gesundheitsämter geäußert. Alle Sachverständigen haben zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 3/892 im Sozialausschuss Änderungsvorschläge unterbreitet, die im Rahmen der Ausschussberatung erörtert worden sind. Soweit die Ergebnisse der Anhörung in die Ausgestaltung des Gesetzentwurfes eingeflossen sind, verweise ich auf die entsprechenden Hinweise in den Erläuterungen zu den einzelnen Vorschriften.

Die mitberatenden Ausschüsse haben folgende Stellungnahmen abgegeben:

Der Innenausschuss hat empfohlen, den Gesetzentwurf, soweit die Zuständigkeit des Innenausschusses betroffen ist, in unveränderter Fassung anzunehmen.

Der Tourismusausschuss hat empfohlen, den Gesetzentwurf, soweit die Zuständigkeit des Tourismusausschusses betroffen ist, in unveränderter Fassung anzunehmen. Der Tourismusausschuss hat in seiner Stellungnahme außerdem darum gebeten, dass das federführende Ministerium eine Badestellenverordnung erlässt.

Im Rahmen der Beratungen haben die Fraktionen der SPD und PDS einen Änderungsantrag zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a gestellt. Dieser Änderungsantrag wurde vom Sozialausschuss einstimmig angenommen. Die Änderung erfolgt auf Anregung des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern. Sie trägt dem Grundsatz der Einheit der Verwaltung auf Kreisebene Rechnung und dient einer möglichst bürger- und ortsnahen Entscheidungsstruktur, denn auch zukünftig bleiben die örtlichen Gesundheitsämter für die Stellungnahmen für das Anerkennungsverfahren zuständig.

Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Innenausschusses und des Tourismusausschusses hat der Sozialausschuss dem geänderten Gesetzentwurf ein

stimmig zugestimmt. Die Entschließung hat der Sozialausschuss auf Antrag der Fraktionen der PDS und SPD einvernehmlich bei Enthaltung von Seiten der Fraktion der CDU angenommen. Hierin wird die Landesregierung ersucht, dem Landtag geeignete Maßnahmen zur Erstellung einer Badestellenverordnung zu unterbreiten, die unter anderem dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit an Badestränden in Mecklenburg-Vorpommern dienen sollen.

Im Nachgang zu den Beratungen im Sozialausschuss ist mir aufgefallen, dass die Überschrift, so wie ansonsten üblich, keine Kurzbezeichnung und Abkürzung enthält. Ich habe dies in der 44. Sitzung des Sozialausschusses angesprochen und wurde vom Ausschuss einstimmig beauftragt, im Rahmen meines mündliches Berichtes folgenden Änderungsantrag zu stellen: In der Überschrift zum Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/892 werden nach den Worten „zur Änderung des Kurortgesetzes“ die Worte „(1. Kurortände- rungsgesetz – 1. KurortÄndG M-V)“ eingefügt. Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/892 entsprechend der Beschlussempfehlung und meinem mündlichen Änderungsantrag sowie die Entschließung anzunehmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, PDS und Harry Glawe, CDU)

Vielen Dank, Frau Dr. Seemann.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache von insgesamt 30 Minuten vereinbart.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Dr. König von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Reihen haben sich schon stark gelichtet bei diesem Tagesordnungspunkt. Ich denke, es wurde auch schon vieles gesagt, was zu diesem Gesetz zu sagen ist, so auch in der Anhörung vor dem Sozialausschuss. Dort sprachen die Sachverständigen und es kamen die Vertreter der Kurorte selbst zu Wort. Ich denke, ich brauche das dort Gesagte hier nicht noch einmal zu wiederholen.

Der einzige Punkt, auf den ich allerdings noch mit Nachdruck hinweisen möchte, ist der, dass im Gesetz eine Badestellenverordnung fehlt. Das ist ja auch der Punkt gewesen, der im Sozialausschuss kontrovers diskutiert wurde. Das ist ein gravierender Nachteil, denn wir können mit dem Gesetz attraktive und leistungsstarke Kur- und Erholungsorte schaffen, allerdings die Badesicherheit bleibt ein Problem. Und in dem Falle, denke ich, hat die Ministerin einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Sie sollte aber überlegen, ob sie nicht auch in der Verantwortung steht und demnächst auch zur Erhöhung der Qualitätsstandards – denn das lässt sich nicht vermeiden – eine Badestellenordnung auf den Weg bringt. Ansonsten hat die CDU mit dem vorliegenden Gesetz keine Probleme. Wir werden dem Gesetz wohl mehrheitlich zustimmen,

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Beifall Harry Glawe, CDU, und Angelika Gramkow, PDS – Zuruf von Peter Ritter, PDS)